Hygienevorschrift No.1:Alle Waren müssen sich hinter einem Spuckschutz befinden. Das kann eine Acrylglasplatte sein.
Hygienevorschrift No.2: Das Verkaufs"personal" darf Nahrungsmittel nur mit Einmalhandschuhen anfassen, diese dürfen auch keinen Kontakt zum Bargeld bekommen. Seit Corona sind die Regeln da streng und auch nachvollziehbar. Daher teilen sich mindestens zwei Personen die Warenausgabe und Kasse.
Für alle Verkaufstätigkeiten ist die IHK der zuständige Ansprechpartner. Dort gibt es auch Personen, die Auskunft über die Regelung einer Schülerfirma geben können.
Zusatzregel 1: Konkurrenzverbot. Eine Schülerfirma darf keine Waren anbieten, die in Konkurrenz zum örtlichen Handel treten. Ein Pausenkiosk gehört jedoch nicht in diese Kategorie - es sei denn (was wohl ausgeschlossen werden kann), dass sich an der Schule eine Filiale einer Bäckerei befände.
Zusatzregel 2: Die Schülerfirma darf nicht gewerblich tätig werden, der Bildungszweck muss im Vordergrund stehen. Es dürfen keine "Schwarzen Kassen" geführt werden. Hier hilft die Zusammenarbeit mit einem Schulförderverein, der auch bei der Finanzierung der Klassenfahrt sinnvoll ist.
Ich hatte einige Jahre das Projekt "Schülerfirma" im Rahmen eines Fächer übergreifenden Unterrichts in Wirtschaftslehre, Technik, Kunst und Informatik durchgeführt. Als Klassenlehrer hat man da flexible Möglichkeiten.
In Wirtschaftslehre haben wir die verschiedenen Bereiche eines Betriebes abgebildet: Betriebsleitung, Einkauf, Warenwirtschaft, Buchführung, Verkauf, Marketing, Lagerhaltung ... Technik war die "Produktionsabteilung" und für die Herstellung des Verkaufsstandes , für die Buchführung war Informatik mit Kalkulation und Bildbearbeitung für Marketing zuständig.
Infos, Linkhinweise und Erfahrungen findest du hier:
https://www.autenrieths.de/schuelerfirma.html