Vorallem kann man die Höhe der Zuverdienste nicht in jeder Nebentätigkeit klar regeln.
Wenn ich ein YouTube-Video erstelle und dieses zufällig durch die Decke geht, nehme ich es ja nicht einfach offline, nur weil ich plötzlich zu viel Geld damit verdient habe.
Wie ist es eigentlich mit Nebeneinkünften aus Vermietungen oder Aktiengewinnen? Sind das auch Nebeneinkünfte? Ich denke nein.
Das ist relativ klar geregelt. Nebeneinkünfte aus der Verwaltung privaten Vermögens sind weder anzeige- noch genehmigungspflichtig.
Nebeneinkünfte aus künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit sind (ohne Angabe der Einkünfte) nur anzeigepflichtig.
Nebeneinkünfte aus Vortrags- Übungsleiter- und Unterrichtstätigkeit (z.B. VHS) sind anzeige- und genehmigungspflichtig sowie von der Höhe der Einkünfte gedeckelt. Nebeneinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit ebenfalls.