Antrag auf Nebentätigkeit - Vorgehensweise

  • Hallo,

    ich möchte meine Unterrichtsstunden reduzieren und stattdessen eine Nebentätigkeit im Homeoffice anstreben. Die Gründe sind 1) Emotional-soziale Überbelastung 2) Arbeit mit einer Qualifikation, die in der Schule bis heute nicht gefragt ist (Master E-Learning/Bildung und Medien 2013, und bevor hier jetzt schlaue Tipps genannt werden: Nein, ich möchte meine Schule nicht wechseln. Nein, ich möchte mich nicht für Schulleitung oder Fachleitung bewerben. Ich habe in den vergangenen Jahren mehrere Bewerbungen für Abordnungen und Teilabordnungen an die Medienberatung und andere Stellen über STELLA NRW abgeschickt, aber nichts hat geklappt, und ich wollte außerdem nicht wieder vor großem Publikum (Moderation und Fortbildungsformate) perfomen müssen, und da gab es gar nichts Passendes für mich. Ich bekomme eine Ermäßigungsstunde als Medienbeauftragte an meiner Schule.)

    Wie ist nun die erfolgversprechendste Vorgehensweise? Ich bin noch bis Juli 2027 schwerbehindert (Brustkrebs 2021), und ich möchte mich mit meiner Arbeit zukünftig besser fühlen. Ich bin jetzt 20 Jahre im Schuldienst und trotz oder aufgrund meiner Erfahrung kann ich sagen, ich bin in einer beruflichen Sackgasse gelandet. Das ist die letzte Option, bevor ich mich gezwungen sehe, komplett auszusteigen.

    1. Antrag stellen und Genehmigung abwarten, 2. Bewerbung und Stellenzusage, 3. Stunden reduzieren

    ODER

    1. Bewerbung und Stellenzusage 2. Antrag stellen und Genehmigung abwarten (Optional: Nicht genehmigter Antrag = Vertragsbruch bei der Stellenzusage?) 3. Stunden reduzieren

    ODER

    1. Bewerbung und Stellenzusage UNTER VORBEHALT DER GENEHMIGUNG DES Antrags auf Nebentätigkeit 2. Antrag stellen und Genehmigung abwarten 3. Stunden reduzieren

    ODER

    1. Stunden reduzieren 2. Antrag stellen und Genehmigung abwarten 3. Bewerbung und Stellenzusage

    ODER

    1. Stunden reduzieren 2. Bewerbung und Stellenzusage 3. Antrag stellen und Genehmigung abwarten (Optional: Nicht genehmigter Antrag = Vertragsbruch bei der Stellenzusage?)

    ODER

    1. Stunden reduzieren 2. Bewerbung und Stellenzusage UNTER VORBEHALT DER GENEHMIGUNG DES Antrags auf Nebentätigkeit 3. Antrag stellen und Genehmigung abwarten

    Ich weiß außerdem nicht, ob man eine Stellenzusage unter Vorbehalt machen kann. Ich weiß auch nicht, ob man den Antrag stellen kann, bevor man sich bewirbt. Hat da jemand Erfahrungen?

    Für eure Rückmeldungen danke ich.

    „Um unersetzbar zu sein, muss man stets anders sein.“ (Coco Chanel)

  • Klingt nach einer guten Frage für die Rechtsberatung deiner Gewerkschaft. Mit der solltest du dann auch besprechen, ob und wie es sich rechtskonform vermeiden lässt, dass deine Begründung für die Teilzeit aus gesundheitlichen Gründen sich mit dem Umstand, dass du eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit anstrebst, beißt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ich möchte meine Unterrichtsstunden reduzieren und stattdessen eine Nebentätigkeit im Homeoffice anstreben. Die Gründe sind 1) Emotional-soziale Überbelastung 2) Arbeit mit einer Qualifikation, die in der Schule bis heute nicht gefragt ist (Master E-Learning/Bildung und Medien 2013

    Deine Idee kann ein Problem für dich werden, wenn du die Stunden reduzierst, wirst du auch eine Nebentätigkeit nur in reduziertem Umfang machen dürfen.

    Die Reihenfolge ist dabei ziemlich egal, wichtig ist nur dass eine Genehmigung hast bevor du die Tätigkeit aufnimmst.

  • Vor allem darf eine Stundenreduzierung nicht dem Zweck der Aufnahme einer Nebentätigkeit dienen, dies widerspricht dem Prinzip des Beamtentums. Du musst beide Punkte also unbedingt getrennt betrachten und nicht vermischen, sonst ist die Ablehnung vorprogrammiert.

    Die Reihenfolge sollte daher sein: Stundenreduzierung beantragen, darauf hast du (vermutlich) keinen Rechtsanspruch, bist also auf den guten Willen des Dienstherren angewiesen. Danach Nebentätigkeit beantragen (die darf nur bei Vorliegen eines objektiven Untersagungsgrundes abgelehnt werden). Der zeitliche Umfang darf dabei nicht zu groß werden.

    In wie weit du intern mit offenen Karten spielst, musst du selber wissen. Wenn du ein gutes Verhältnis zur Schulleitung hast, würde ich persönlich dabei die Situation ehrlich erklären und dabei auch klar machen, dass diese Veränderung dem Ziel dient, dass du Belastungsfaktoren verringern möchtest damit du deine Tätigkeit dann auch langfristig vernünftig ausführen kannst.

  • In BW liegt bei vollem Deputat der Umfang der Nebentätigkeit bei 20% des Deputats. Bekommst du das hin?

    Bei uns auch, allerdings reduziert es sich anteilig mit der Teilzeitquote. Das finde ich auch logisch bei Beamten.

  • Vor allem darf eine Stundenreduzierung nicht dem Zweck der Aufnahme einer Nebentätigkeit dienen, dies widerspricht dem Prinzip des Beamtentums. Du musst beide Punkte also unbedingt getrennt betrachten und nicht vermischen, sonst ist die Ablehnung vorprogrammiert.

    Die Reihenfolge sollte daher sein: Stundenreduzierung beantragen, darauf hast du (vermutlich) keinen Rechtsanspruch, bist also auf den guten Willen des Dienstherren angewiesen. Danach Nebentätigkeit beantragen (die darf nur bei Vorliegen eines objektiven Untersagungsgrundes abgelehnt werden). Der zeitliche Umfang darf dabei nicht zu groß werden.

    In wie weit du intern mit offenen Karten spielst, musst du selber wissen. Wenn du ein gutes Verhältnis zur Schulleitung hast, würde ich persönlich dabei die Situation ehrlich erklären und dabei auch klar machen, dass diese Veränderung dem Ziel dient, dass du Belastungsfaktoren verringern möchtest damit du deine Tätigkeit dann auch langfristig vernünftig ausführen kannst.

    Dann stelle ich den Antrag, auch wenn ich noch keine Nebentätigkeit (Vertrag) vorweisen kann?

    „Um unersetzbar zu sein, muss man stets anders sein.“ (Coco Chanel)

  • Dann stelle ich den Antrag, auch wenn ich noch keine Nebentätigkeit (Vertrag) vorweisen kann?

    Du brauchst die Genehmigung sowieso, bevor du etwas unterschreibst. In wie weit du dich vorher um die alternative Tätigkeit schon kümmerst, ist dir überlassen. Ich persönlich würde nur so weit reduzieren, dass in ggf. mit den reduzierten Bezügen auch klar komme, wenn etwas mit der Nebentätigkeit nicht klappt. Und ich persönlich würde auch keine zweite abhängigen Beschäftigung anstreben, sondern eher eine freiberufliche oder Honorartätigkeit.

  • In BW liegt bei vollem Deputat der Umfang der Nebentätigkeit bei 20% des Deputats. Bekommst du das hin?

    Woher hast du die 20%?

    Bei mir hat noch nie jemand nach der Anzahl der Arbeitsstunden meiner Nebentätigkeit gefragt.
    Grundsätzlich ist es doch nur wichtig, dass die Nebentätigkeit keine negativen Auswirkung auf den Lehrerjob hat.

    D.h. ich sollte mich nicht regelmäßig montags krankmelden, wenn ich Sonntags noch bis 04.00 Uhr an der Bar gearbeitet habe... :P

  • Woher hast du die 20%?

    Bei mir hat noch nie jemand nach der Anzahl der Arbeitsstunden meiner Nebentätigkeit gefragt.
    Grundsätzlich ist es doch nur wichtig, dass die Nebentätigkeit keine negativen Auswirkung auf den Lehrerjob hat.

    D.h. ich sollte mich nicht regelmäßig montags krankmelden, wenn ich Sonntags noch bis 04.00 Uhr an der Bar gearbeitet habe... :P

    Ab 20% kann angenommen werden, dass der Beamte nicht mehr seine volle Arbeitskraft für den Dienstherrn aufwenden kann und das reicht für eine Untersagung. Das gilt meines Wissens in allen Bundesländern, wenn das bei dir besser durchgerutscht ist, hast du einfach Glück gehabt.

  • Woher hast du die 20%?

    20% sind ein weiterer Arbeitstag und damit kommt man auch auf 48h, dem regulären Maximum nach dem Arbeitszeitgesetz. Das gilt für Beamte nicht, wird aber als Maßstab durchaus verwendet.

    8h zusätzlich wöchentlich ist auch schon ziemlich viel.

  • Woher hast du die 20%?

    Bei mir hat noch nie jemand nach der Anzahl der Arbeitsstunden meiner Nebentätigkeit gefragt.
    Grundsätzlich ist es doch nur wichtig, dass die Nebentätigkeit keine negativen Auswirkung auf den Lehrerjob hat.

    D.h. ich sollte mich nicht regelmäßig montags krankmelden, wenn ich Sonntags noch bis 04.00 Uhr an der Bar gearbeitet habe... :P

    Punkt 2: Zeitliche Begrenzung


    Und je nach dem was du so verdienst musst du dann noch etwas abführen

    https://www.hs-ludwigsburg.de/en/weiterbildu…ntlicher-dienst

  • Du könntest dich mit deiner Schwerbehinderung für die Wahl des Personalrats als Schwerbehindertenvertretung aufstellen lassen. Um die entsprechenden Schulungen zu erhalten ist eine Mitgliedschaft in der GEW oder dem VBE vorteilhaft.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

  • Du könntest dich mit deiner Schwerbehinderung für die Wahl des Personalrats als Schwerbehindertenvertretung aufstellen lassen. Um die entsprechenden Schulungen zu erhalten ist eine Mitgliedschaft in der GEW oder dem VBE vorteilhaft.

    Das beantwortet welche der Fragen der TE? Habe ich etwas überlesen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Und je nach dem was du so verdienst musst du dann noch etwas abführen

    Davor muss man nur angst haben, wenn die Nebentätigkeit in öffentlichen Dienst ist. Ansonst gibt es kein Limit bei der Zuverdienstsumme. Nur beim zeitlichen Rahmen.

  • Vorallem kann man die Höhe der Zuverdienste nicht in jeder Nebentätigkeit klar regeln.

    Wenn ich ein YouTube-Video erstelle und dieses zufällig durch die Decke geht, nehme ich es ja nicht einfach offline, nur weil ich plötzlich zu viel Geld damit verdient habe.

    Wie ist es eigentlich mit Nebeneinkünften aus Vermietungen oder Aktiengewinnen? Sind das auch Nebeneinkünfte? Ich denke nein. :)

  • Vermieten kannst Du soviel Du willst. Da ist ja nur Verwaltung des eigenen Vermögens.😂

    Aber ansonsten ist die 20% Grenze auch die bei uns gängige Genehmigungspraxis. Als Angestellter muß Du übrigens eine Nebentätigkeit nur anzeigen. Und hier kann es durchaus Abweichungen von der bei Beamten typischen Regelungen kommen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das beantwortet welche der Fragen der TE? Habe ich etwas überlesen?

    Ja, scheinbar. Vielleicht liest du den Ausgangspost der TE nochmal. Es geht der TE zunächst darum, die Unterrichtstätigkeit zu reduzieren - ohne Einkommensverlust. Sie ist schwerbehindert. Für die Tätigkeit in der Schwerbehindertenvertretung des Personalrats gibt es Ermäßigungsstunden - ohne Einkommesverlust. Sie kann ja problemlos bei der Schwerbehindertenvertretung anfragen, ob die Unterstützung benötigen oder für diese Tätigkeit sogar eine Abordnung ans Schulamt möglich ist.

    Darf ich einen derartigen Vorschlag äußern, ohne dass abqualifizierende Bemerkungen kommen - die für die TE 0.0% Lösungswege enthalten?:danke:

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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  • Vielleicht liest du den Ausgangspost der TE nochmal.

    Oder Du liest nochmal. Die TE möchte eine Nebentätigkeit aufnehmen, da sie eine Qualifikation hat, die in Schule nutzlos ist (Schade, warum nutzt die Schule Deine Quali nicht?), wahrscheinlich aber freiberuflich oder auch in der freien Wirtschaft von Nutzen ist.

  • Vorallem kann man die Höhe der Zuverdienste nicht in jeder Nebentätigkeit klar regeln.

    Wenn ich ein YouTube-Video erstelle und dieses zufällig durch die Decke geht, nehme ich es ja nicht einfach offline, nur weil ich plötzlich zu viel Geld damit verdient habe.

    Wie ist es eigentlich mit Nebeneinkünften aus Vermietungen oder Aktiengewinnen? Sind das auch Nebeneinkünfte? Ich denke nein. :)

    Ja das sind Nebeneinkünfte, aber hier Bedarf nicht mal einer Anzeige. Sonst wäre ja jeder Beamter mit Depot dazu verpflichtet, das wäre nun wirklich Quatsch.

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