Beiträge von s3g4

    Es ist schwer zu glauben. Man hat studiert und eine Masterarbeit geschrieben und dachte es war mordsmäßig viel Stress. Dann kommt das Ref, damals bei mir noch mit schriftlicher Abschlussarbeit, und man dachte das war der Oberhammer an Stress - mehr geht einfach nicht.

    Und dann kommt das erste Jahr. Bei mir neue Schule in anderer Stadt (weit weg von Frau und Kindern), und man weiß nicht mehr wo oben und unten ist.

    Studium war nie stressig, bis auf ein paar Wochen vor den Klausuren.

    Das Ref war ätzend, aber auch nur psychisch belastend. Das erste Jahr danach war viel angenehmer als der Vorbereitungsdienst.

    Wenn Deine Kids den Führerschein machen, muss der zB in Kopie mit abgegeben werden. Kann natürlich auch so ein NRW-DIng sein.

    EDIT: Natürlich nur, wenn ab 17 gefahren werden soll und Du daneben sitzen willst

    Das weiß ich nicht. Meine Kinder sind noch nicht so weit. Aber bisher gab es noch kein Beispiel, das wirklich zwingend einen eigenen Drucker erfordert. Für ein oder zweimal im Leben eine Kopie lohnt sich die Anschaffung nicht.


    Wenn man sich gerne Dinge privat ausdruckt, weil man spaß daran hat. Ist das völlig in Ordnung.

    Ich weiß es hängen viele an diesem Gerät. Ich habe auch andere Geräte die ich noch seltener benutze. Ich würde aber heute niemandem mehr dringend empfehlen einen Drucker zu besitzen.

    Du druckst den ganzen, von Quittengelee genannten ganz offensichtlich privaten Kram in der Schule aus?

    Alles was sie erwähnt hat braucht überhaupt keinen drucker. Ich wüsste nicht wofür ich einen Kopie von meinem Perso brauchen würde. Die ganzen Antrage muss man maximal einmal machen bzw. die Anträge muss man in der Behörde ausfüllen, da nutze ich deren Drucker. Für die Schule drucke ich gar nichts zu Hause aus. Niemals. Die faule Ausrede mit der Zeitersparnis. Kann man machen, ich aber niemals. Arbeitsblätter gibt es nie ausgedruckt, nur Klausuren. Die kann ich in der Schule drucken, genau wie Formelsammlungen und anderes Material für Prüfungen. Also nein, ich drucke niemals für die Schule etwas Zuhause. Der Drucker ist 100% privat und wird abgeschafft, wenn ich ihn gar nicht mehr brauche.

    Auch für die Steuer brauche ich schon seit Jahren keinen Drucker mehr. Geht alles digital.

    Lass mal überlegen... Ich denke aller 2-3 Tage brauchen wir einen Drucker. Antrag Jobrad, Perso-Kopie, Formulare für neuen Führerschein, Antrag Hundesteuer, Antrag Parkausweis für Schwerbehinderte, Bilder für Sachunterrichtsplakat "Berühmte Erfinderinnen", Rechnungen des selbständigen Familienmitglieds, irgend ein Mist für den Unterricht, der einem 21.30h einfällt, während Corona ein Haufen Homeschoolingzeug für die SuS und die eigenen Kinder, Songtexte, in denen man händisch rumschreiben will, einen Gutschein zu des Urgroßonkels Namenstages...

    Das geht alles digital oder kann in der Schule gedruckt werden. Ich habe einen Drucker, den nutze ich 1-2 Mal im Monat. In vielen Monaten auch gar nicht oder nur als Scanner.

    Ach und Briefmarken oder Rücksendeetiketten drucke ich ab und an.

    Rücksendungen gehen doch mittlerweile immer mit QR-Code und Briefmarken kann man einfach als Code auf den Briefumschlag schreiben. Meiner ist eigentlich nur ein Scanner für Arztrechnungen. Wenn ich die per Mail oder sonst wie digital bekommen könnte, hätte ich mehr Platz auf dem Schreibtisch.

    Tausend Mal besser, trotz Vollzeitstelle am Anfang (vor dem Kind) und mit Deutsch als Korrekturfach. Es ist einfach kein Vergleich und das Ref mMn einfach nur eine Shitshow, die keiner braucht. Ich hatte ganz tolle Seminarleiter, btw. Aber was da zum Teil als Ausbildungsunterricht lief und wie mit mir umgegangen wurde, war menschlich unterirdisch.

    Sehe ich auch so. Keine unnötige psychische Belastung mehr und keine Zeitverschwendung im Seminar. Auch wenn meine Ausbilder alle nett waren.

    "Rückwärts laufen" war der falsche Ausdruck. Letztlich geht es um Strombezug zum "negativen" Einkaufspreis beim Überangebot am Markt.
    Die Stadtverwaltung "verdient" damit nur indirekt, weil vom Stromverbrauch bei Normalbetrieb der Verbrauch durch Abnahme durch Negativpreis bei Überangebot abgezogen würde. Damit laufen die Kosten "rückwärts".

    Weil in der Zeit, in der die Klimaanlagen laufen, die Sonne vom Himmel brennt, ist genau das die Zeit mit Überangebot. Der finanzielle Vorteil der Schulträger ergibt sich durch die Einsparung - trotz Stromverbrauch.
    Klarer?

    Also Börsenstromtarife? Kann man auch jetzt schon machen. Aber will man die Lasten, der Klimaanlagen dann wieder einfach abwerfen, wenn die Preise steigen? Da ist die Selbstversorgung doch sinnvoller, besonders weil die Sonne auch dann scheint, wenn man die Kälte am dringensten braucht.

    Ich wäre in deinem Fall wohl zum Arzt gegangen, hätte die Situation geschildert und hätte mich die 3 Tage krankschreiben lassen. Ich wäre ja dann sowieso nicht arbeitsfähig gewesen.

    Niemals hätte ich auf die Beerdigung eines engen Familienangehörigen verzichtet.

    Für Beerdigungen, Einschulung der eignen Kinder oder andere wichtige Ereignisse stellen wir jede Lehrkraft frei, ohne Diskussion oder irgendwelche Anträge.

    In dem Fall, wo der Zähler rückwärts dreht, zahlst du ja dann auch nicht für den danach tatsächlich aus dem Netz bezogenen Strom, bis er wieder den Ausgangspunkt erreicht. Auf diesen Strom hättest du aber Steuern zahlen müssen. Ich vermute, das ist gemeint. Ich finde das nachvollziehbar, aber geahndet worden ist das sicherlich noch nie - wie soll es auch genau nachgewiesen werden.

    Das habe ich damit gemeint, außerdem müssten noch Abgaben an den Netzbetreiber entrichtet werden. Das gilt aber nicht für Balkonkraftwerke.

    Das ist aber grundsätzlich Messstellenbetriebsgesetz geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Ströme sepparat gemessen werden müssen. Am Ende ist das natürlich Aufgabe des Netzbetreibers, dafür zu sorgen, dass das Gesetz eingehalten wird. Deswegen werden die Zähler ja auch nach und nach getauscht.

    Nach und nach werden auch neue Stromzähler in den Haushalten und Behörden installiert, die auch rückwärts laufen können.

    Neue Bidirektionale Stromzähler können nicht rückwärts laufen. Sie erfassen nur separat was rein und raus geht. In Deutschland dürfen Stromzähler nicht rückwärts laufen. Das ist nur indirekt erlaubt, wenn man noch einen alten Stromzähler hat und ein Balkonkraftwerk betreibt. Ansonsten ist wäre das Steuerhinterziehung

    Ein Freund von mir wird demnächst wohl größer investieren. 28 Paneele mit sicherlich spürbar über 10kWp. Aber auch dann wird er im Winter seine Wärmepumpe nicht autark betreiben können.

    10kWp ist das mindeste, was ich einbauen würde. Wenn ich eine PV-Anlage baue, dann wird das gesamte Dach damit bedeckt. Sonst lohnt sich der Aufwand gar nicht. Die Module sind so billige geworden, da machen kleine Anlagen überhaupt keinen Sinn mehr. Außer Balkonkraftwerke vielleicht. Ich plane 40 Module, also ca. 20kWp. Je nachdem wie groß der Speicher wird, kann ich auf jeden Fall damit im Winter heizen. Es kann sein dass es für den restlichen Strom nicht reicht, aber 10kWh bekomme ich locker erzeugt und gespeichert.

    Meine Dachfläche nach Süden hinaus ist durch zwei Dachfenster begrenzt und dadurch, dass das Dach wegen der zwei Vollgeschosse steiler ist und natürlich kürzer als die Dächer der Häuser, die bereits im ersten Stock beginnen. Die Stufen, die zum Schornstein führen und zum Außengerät der Klimaanlage kosten sicherlich auch noch zwei Paneele an Platz. Damit waren nicht mehr als acht Paneele drin. Die andere Seite ist wegen der Nordost-Ausrichtung nur bedingt als Fläche verwendbar - auch wenn hier nur ein Dachfenster verbaut wurde. Ich könnte sicherlich noch ein paar Paneele auf der Garage platzieren, die dieselbe Ausrichtung hat wie das Dach.

    Selbst wenn die nicht nach Süden ausgerichtet sind, können die auch Strom liefern. Je mehr desto besser.

    Kein Arbeitszimmer für Lehrer, das ist offensichtlich.

    https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-An…k/I/inhalt.html

    16.

    Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 – VI R 125/01, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG auch dann nicht abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor‑ und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird..

    Außer in Berlin ;)

    Und was soll uns dieses olle Urtei aus dem Jahr 2003 beweisen?

    Das Schreiben ist aus 2023.


    BMF vom 15.08.2023 (BStBl I S. 1551)
    IV C 6 – S 2145/19/10006 :027 – 2023/0007603

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