Halten wir fest: Es hängt vom Goodwill der Schulleitung ab, ob man wichtige Termine wahrnehmen kann, die nicht bis zu den Ferien aufschiebbar sind.
Leider ja...
Halten wir fest: Es hängt vom Goodwill der Schulleitung ab, ob man wichtige Termine wahrnehmen kann, die nicht bis zu den Ferien aufschiebbar sind.
Leider ja...
"Rückwärts laufen" war der falsche Ausdruck. Letztlich geht es um Strombezug zum "negativen" Einkaufspreis beim Überangebot am Markt.
Die Stadtverwaltung "verdient" damit nur indirekt, weil vom Stromverbrauch bei Normalbetrieb der Verbrauch durch Abnahme durch Negativpreis bei Überangebot abgezogen würde. Damit laufen die Kosten "rückwärts".
Weil in der Zeit, in der die Klimaanlagen laufen, die Sonne vom Himmel brennt, ist genau das die Zeit mit Überangebot. Der finanzielle Vorteil der Schulträger ergibt sich durch die Einsparung - trotz Stromverbrauch.
Klarer?
Also Börsenstromtarife? Kann man auch jetzt schon machen. Aber will man die Lasten, der Klimaanlagen dann wieder einfach abwerfen, wenn die Preise steigen? Da ist die Selbstversorgung doch sinnvoller, besonders weil die Sonne auch dann scheint, wenn man die Kälte am dringensten braucht.
Ich wäre in deinem Fall wohl zum Arzt gegangen, hätte die Situation geschildert und hätte mich die 3 Tage krankschreiben lassen. Ich wäre ja dann sowieso nicht arbeitsfähig gewesen.
Niemals hätte ich auf die Beerdigung eines engen Familienangehörigen verzichtet.
Für Beerdigungen, Einschulung der eignen Kinder oder andere wichtige Ereignisse stellen wir jede Lehrkraft frei, ohne Diskussion oder irgendwelche Anträge.
In dem Fall, wo der Zähler rückwärts dreht, zahlst du ja dann auch nicht für den danach tatsächlich aus dem Netz bezogenen Strom, bis er wieder den Ausgangspunkt erreicht. Auf diesen Strom hättest du aber Steuern zahlen müssen. Ich vermute, das ist gemeint. Ich finde das nachvollziehbar, aber geahndet worden ist das sicherlich noch nie - wie soll es auch genau nachgewiesen werden.
Das habe ich damit gemeint, außerdem müssten noch Abgaben an den Netzbetreiber entrichtet werden. Das gilt aber nicht für Balkonkraftwerke.
Das ist aber grundsätzlich Messstellenbetriebsgesetz geregelt. Daraus ergibt sich, dass die Ströme sepparat gemessen werden müssen. Am Ende ist das natürlich Aufgabe des Netzbetreibers, dafür zu sorgen, dass das Gesetz eingehalten wird. Deswegen werden die Zähler ja auch nach und nach getauscht.
Nach und nach werden auch neue Stromzähler in den Haushalten und Behörden installiert, die auch rückwärts laufen können.
Neue Bidirektionale Stromzähler können nicht rückwärts laufen. Sie erfassen nur separat was rein und raus geht. In Deutschland dürfen Stromzähler nicht rückwärts laufen. Das ist nur indirekt erlaubt, wenn man noch einen alten Stromzähler hat und ein Balkonkraftwerk betreibt. Ansonsten ist wäre das Steuerhinterziehung
Es ist immer wieder erstaunlich, wie lernresistent manche Lehrkräfte sind.
Echt erstaunlich. Obwohl einschlägige Quelle sagen, dass man das Arbeitszimmer nicht mehr absetzen kann.
Ein Freund von mir wird demnächst wohl größer investieren. 28 Paneele mit sicherlich spürbar über 10kWp. Aber auch dann wird er im Winter seine Wärmepumpe nicht autark betreiben können.
10kWp ist das mindeste, was ich einbauen würde. Wenn ich eine PV-Anlage baue, dann wird das gesamte Dach damit bedeckt. Sonst lohnt sich der Aufwand gar nicht. Die Module sind so billige geworden, da machen kleine Anlagen überhaupt keinen Sinn mehr. Außer Balkonkraftwerke vielleicht. Ich plane 40 Module, also ca. 20kWp. Je nachdem wie groß der Speicher wird, kann ich auf jeden Fall damit im Winter heizen. Es kann sein dass es für den restlichen Strom nicht reicht, aber 10kWh bekomme ich locker erzeugt und gespeichert.
Meine Dachfläche nach Süden hinaus ist durch zwei Dachfenster begrenzt und dadurch, dass das Dach wegen der zwei Vollgeschosse steiler ist und natürlich kürzer als die Dächer der Häuser, die bereits im ersten Stock beginnen. Die Stufen, die zum Schornstein führen und zum Außengerät der Klimaanlage kosten sicherlich auch noch zwei Paneele an Platz. Damit waren nicht mehr als acht Paneele drin. Die andere Seite ist wegen der Nordost-Ausrichtung nur bedingt als Fläche verwendbar - auch wenn hier nur ein Dachfenster verbaut wurde. Ich könnte sicherlich noch ein paar Paneele auf der Garage platzieren, die dieselbe Ausrichtung hat wie das Dach.
Selbst wenn die nicht nach Süden ausgerichtet sind, können die auch Strom liefern. Je mehr desto besser.
Doch, in genau dem steht, dass man auswählen kann, habe ich dir ja bereits zitiert.
Arbeitszimmer absetzen als Lehrer: Homeoffice-Pauschale & Nachweise - Lehrer Infoportal
Berlin hat es nicht im öffentlichen Teil, also geht es nicht zu verlinken
Das ist irgendeine zufällige Webseite... keine besonders gute Quelle für rechtliche Fragen.
Wärmepumpe dann bei ca. 35 kW pro Tag liegt... So viel kann man im Winter selbst bei Kaiserwetter nicht erzeugen.
Deine PV-Anlage ist mit 4kWp auch viel zu klein. Habt ihr keine Dachfläche mehr?
Warum sind alle immer so heiß aufs Einspeisen? Bringt einen großen bürokratischen Aufwand mit sich und wenig Einspeisevergütung.
Verstehe ich auch nicht. Ich will gar nichts einspeisen.
Weiß ich nicht, wie es Berlin macht, ich habe es nicht probiert, aber wie gesagt, Berlin und BW hat bei der GEW stehen, man kann es ruhig probieren, es geht oft durch, sonst ändert man auf HO-Pauschale.
Schon ziemlich frech von der gew, wenn es klar geregelt ist, dass wir kein Arbeitszimmer mehr absetzen dürfen.
Kein Arbeitszimmer für Lehrer, das ist offensichtlich.
https://lsth.bundesfinanzministerium.de/lsth/2024/B-An…k/I/inhalt.html
16.
Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003 – VI R 125/01, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer oder die Jahrespauschale nach § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 6b und § 9 Absatz 5 Satz 1 EStG auch dann nicht abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor‑ und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird..
Außer in Berlin ![]()
Und was soll uns dieses olle Urtei aus dem Jahr 2003 beweisen?
Das Schreiben ist aus 2023.
BMF vom 15.08.2023 (BStBl I S. 1551)
IV C 6 – S 2145/19/10006 :027 – 2023/0007603
Wirtschaftsinformatik (beruflich).
gibt es bei uns auch nicht, genauso wie es die kleinen beruflichen Fachrichtungen aus NRW bei uns nicht gibt. Man kann aber trotzdem eingestellt werden, habe ich schon erlebt. Die Lehrkräfte haben dann eben nur ihre beruflichen Fachrichtung ohne Unterrichtsfach.
Besonders bei Lehramt braucht man doch Willen und Durchhaltevermögen und sollte dahinter stehen oder?
Nö, das gilt so ziemlich jeden Job. Lehramt ist keine besondere Ausnahme oder ähnliches.
Alles anzeigenFür meinen zukünftigen Beruf wünsche ich mir langfristig:
abwechslungsreiche und möglichst sinnvolle Aufgaben,
eine klare Trennung zwischen Beruf und Freizeit,
ein eher ruhiges Arbeitsumfeld,
Möglichkeiten für Homeoffice und flexibles Arbeiten,
gute Entwicklungs- und Aufstiegschancen,
langfristig ein mit dem Lehramt vergleichbares Einkommen,
eventuell die Möglichkeit, zeitweise ortsunabhängig oder aus dem Ausland zu arbeiten,
ein Tätigkeitsfeld, das durch künstliche Intelligenz eher unterstützt als vollständig ersetzt wird.
Ohne eine weiteres Studium oder einer Ausbildung wirst du mit einem Lehramtsbachelor ins englisch und Geschichte nicht dort hin kommen. zumindest sind die chancen sehr sehr gering
Ja, das ist eine Fortbildung der Bezirksregierung und damit wird Dienstreisegenehmigung erteilt. In der Einladung stand dann dieser o. g. Satz. Hab da gar nicht drüber nachgedacht, weil ich bisher immer meine Reisekosten erstattet bekommen habe. Und nun plötzlich steht da war von TEVO und LRKG.
Ich denke, ich werde Widerspruch einreichen und zusätzlich mal beim Fortbildungsdezernat anrufen.
Meiner Meinung nach ist das klar eine Dienstreise. Also eben auch als Dienstreise abzurechnen. Anspruch auf Trennungsgeld gibt es nur bei einer Abordnung. Es wäre völlig verrückt, wenn du für 2 Tage eine Abordnungsverfügung bekommen würdest.
Aber sei beruhigt, in Hessen muss man auch jedem scheiß hinterher laufen und prüfen ob auch alles richtig gezahlt wurde.
Du bekommst Trennungsgeld.
Trennungsgeld gibt es nur für Abordnungen.
Spielt keine Rolle. Das gehört in keine Rede. Nicht von Menschen, die das Abitur haben.
Gut dass ich kein Abitur haben, ich sage das ziemlich häufig
Ne, stimmt. Dann ist der Lehrerpranger gerechtfertigt.
Dein merkwürdiger standesdünkel ist auf jeden Fall nicht gerechtfertigt
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