Beiträge von s3g4

    Nein, wie kommst du denn auf sowas? Die amerikanischen Kollegen möchten sich bei uns über unsre fortschrittlichen Methoden informieren!

    Die werden es nicht lange aushalten, wenn die merken, dass wir (fast) gar keine Multipl-choice-Prüfungen machen.

    Ich tippe die Punkte beim Korrigieren direkt in den Computer nicht danach. Er rechnet und bestimmt die Note und ich schreibe sie anschließend in die Arbeit. Das Programm habe ich einmal geschrieben.

    Angefangen habe ich, als ich einmal verzweifelt eine Notenliste auf Papier gesucht habe. Den Schulserver verliere ich nicht und falls ich einmal wegen Krankheit ausfallen sollte, sind die Noten auch ohne meine Hilfe bekannt.

    Alles andere macht auch keinen Sinn.

    Ich fürchte nur, der Amtsarzt hatte sich bereits festgelegt und wird keine positive Halbjahresprognose geben.

    Das ist auch verständlich, du sagtest ja bereits, dass hier erst im Oktober mit einer Besserung zurechnen ist. Dein Mann muss ja in den letzten 6 Monaten mindestens 3 Monate krank gewesen sein, damit es überhaupt zu einer Einladung zum Versorgungsamt kommt. Die Prognose ist also erstmal noch mindestens 6 Monate nicht dienstfähig und danach könnte es gehen.

    Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.“

    Also zum Oktober entweder Teildienstfähigkeit ohne Eingliederung oder zwingend Eingliederung mit Ziel volle Stelle?! Auch ohne Pensionierung?

    Nein Teildienstfähigkeit und Wiedereingliederung schließen sich nicht aus. Wiedereingliederung geht aber nur, wenn er krank war und noch im aktiven Dienst ist. Aus dem Ruhestand heraus geht das nicht, da müssen dann die 50% mindestens sein.

    Der Amtsarzt kann aber zum jetzigen Zeitpunkt wohl keine Teildienstfähigkeit feststellen, weil er aktuell gar nicht dienstfähig ist.

    Dazu auch noch: Der Amtsarzt entscheidet überhaupt nicht über die Versetzung in den Ruhestand. Das macht die personalführende Dienststelle, also das zuständige SSA. Das wird aber auch auf Grundlage des amtsärztlichen Berichts gemacht. Wenn die SL hier gute Kontakte hat, könnt die Entscheidung aber in seinem Sinne beeinflusst werden.

    Meinem Mann fällt der Gedanke an Zwangspension extrem schwer, klar kann er vielleicht später reaktiviert werden. Aber er verliert seine Schule, seine Kollegen. Und wer weiß, wo er dann hinkäme. Das ist gerade, als bricht alles weg. Und das schadet auch seiner Gesundheit.

    Kann ich verstehen, das ist in der Frage der perspektivischen Dienstfähigkeit aber nicht relevant. Ich kenn die Situation nicht, aber wenn es keine Zeitnahe Wiedereingliederung geben kann, dann wird es unangenehm werden. Wäre die SL denn mit einer weit ausgedehnten Wiedereingliederung mit sehr kleinem Umfang zu Beginn einverstanden? Damit könnte man eine Versetzung in den Ruhestand auf jeden Fall entgegen gehen. Was sagt denn der Personalrat zu der Angelegenheit?

    Ja, Hessen. Das Gespräch mit dem Amtsarzt war wohl recht wirr. Er meinte, Teildienstfähigkeit bei Wiedereinstieg sei sinnlos, man müsse dann mit 50% einsteigen, das stimmt so aber nicht pauschal. Dann redete er davon, Ziel müsse sein, die 22 Stunden zu erreichen. Auf diese Stundenzahl hatte mein Mann vor der Erkrankung freiwillig reduziert. Das hieße aber doch, die Option Teildienstfähigkeit ist gar nicht auf dem Schirm des Amtsarztes. Wir haben den Eindruck, er kannte den Spielraum gar nicht.

    Doch das stimmt leider. Bei einer Teildienstfähigkeit müssen mindestens 50% sein. Alles drunter bedeutet Ruhestand.

    Zitat von Hessisches Beamtengesetz: § 51a Beschränkte Dienstfähigkeit

    (1) Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn der Beamte unter Beibehaltung seines Amtes seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit erfüllen kann (begrenzte Dienstfähigkeit).

    (2) Die Arbeitszeit des Beamten ist entsprechend der begrenzten Dienstfähigkeit herabzusetzen. Er kann mit seiner Zustimmung auch in einer nicht seinem Amt entsprechenden Tätigkeit eingeschränkt verwendet werden.

    (3) Von einer eingeschränkten Verwendung des Beamten nach Abs. 2 soll abgesehen werden, wenn ihm nach § 51 Abs. 3 ein anderes Amt oder eine geringerwertige Tätigkeit übertragen werden kann.

    (4) § 51 Abs. 1 Satz 3 und die §§ 53 und 56 gelten entsprechend. § 79 Abs. 2 Satz 4 gilt mit der Maßgabe, dass von der regelmäßigen Arbeitszeit des Beamten unter Berücksichtigung der verminderten Arbeitszeit nach Abs. 2 auszugehen ist.

    Im Fall einer Dienstunfähigkeit und anschließender Wiederaufnahme mit Teildienstfähigkeit ist keine Wiedereingliederung vorgesehen.

    Wenn ihr es anders als der Amtsarzt seht, dann könnt ihr gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Lasst euch da aber juristisch helfen (Gewerkschaft, Verband, Fachanwalt).

    In meinem Bundesland auch. Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger. Diese Möglichkeit wischte man auch vom Tisch ohne Begründung. Es müssten 13 sein, was rechtlich falsch ist. Ich kenne Kollegen, die mit wesentlich weniger eingestiegen sind.

    Dann kann die (Teil-)Dienstfähigkeit im Oktober überprüft werden. Es ist vom Vorgehen her legitim, dass man bei sehr langer Krankheit in den Ruhestand versetzt wird. Von diesem Instrument wird heute mehr Gebrauch gemacht als früher. Das liegt nicht zuletzt auch an den krassen Einzelfällen von über Jahrzehnte erkrankten Beamten, die nicht in den Ruhestand versetzt wurden. Außerdem kostet das die Länder einen Haufen Geld.

    Das ist persönlich vielleicht nicht schön, aber eine evtl. Prognose einer Eingliederung in 6 Monaten verhindert eine zeitweise zur Ruhesetzung nicht. Die Dienstfähigkeit kann aber wieder geprüft werden.

    Alle nicht-gymnasialen Schulformen sind benachteiligt hinsichtlich der Entwicklungsmöglichkeiten unterhalb der Schulleitungsebene. Wenn Du künftig eine Beförderung haben willst, musst Du dort automatisch in die Schulleitungsebene wechseln.

    Zählst du die beruflichen Schulen zu Gymnasien hinzu?

    Weil Ärzte Einblick in alle Diagnosen von anderen Ärzten haben.

    Das haben die Ärzte aber nur, wenn du explizit erlaubst und auch nur für eine von dir definierte Zeitspanne. Ohne dein Einverständnis kann da niemand was sehen.

    Ich habe mich das auch schon gefragt, bin da sehr skeptisch. Auf der anderen Seite: wenn ein Arzt mal rausgefunden hat, wovon die Schmerzen kommen, weiß es der andere gleich und grübelt nicht von vorne los. Außerdem kann er oder sie vielleicht leichter eine Verknüpfung herstellen zwischen Beschwerden, die ich selbst eben nicht herstellen kann und wenn das Zehweh schon irgendwo steht, was ich dem Zahnarzt vergessen habe zu erzählen und daraus dann die ultimative Diagnose erwächst zwischen Zahn-Zeh-Zusammenhängen... Könnte es auch Vorteile haben?

    Nein, keiner weiß irgendwas ohne dass du aktiv zugestimmt hast. Es können sogar einzelne Dokument immer verborgen werden.

    Dann frage ich mich, warum das nicht jede/r macht. Alle, die ich kenne zahlen diese Zuzahlung bei der Beihilfe, außer mir. :weissnicht:

    Das weiß ich nicht. Bei uns haben besonders Singles die Zuzahlung über die Beihilfe ausgeschlagen und die Wahlleistungen über die PKV gemacht, weil es günstiger ist.

    Vielleicht liegt es aber auch am Bundesland? Wobei ich mir das nicht so ganz vorstellen kann.

    Vielleicht gibt es diese Option auch noch nicht so lange?

    Bei mir nicht. Die zahlt nur, was ich auch abgeschlossen habe. Und ich habe keine 100 % Wahlleistungen abgeschlossen. Ich glaube nicht, dass das weniger als 22 € kostet, wenn ich da von 30 % auf 100% gehe.

    Bei der Debeka hätte mich das 6,15 € (oder so ähnlich jeden Falls deutlicher unter 10 €) gekostet. Aber nur für mich. Wenn es über die Beihilfe gegangen wäre, dann wäre es für ganze Familie günstiger gewesen.

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