Gedankenspiel: Bei verheirateten Beamtenpaaren bekommt ja nur eine/r die Kinderzuschläge. Wäre es dementsprechend sinnvoll, sicherzustellen, dass diese (ggf über Änderung des Kindergeld zeugs) an denjenigen Elternteil gehen, wo der negative Effekt am geringsten wäre, oder wird es da eine Durchschnittsberechnung o. Ä. geben?
Ich habe tatsächlich den Entwurf überflogen, dazu aber nichts gefunden.
Konkretes Beispiel: Ausgleichzahlung wäre 400€. Elternteil A wird nächstes Jahr von A14 auf A15 befördert, bei Elternteil B steht außer den planmäßigen Erhöhungen nichts an. Wäre es dann sinnvoll, die Familienzuschläge an B adressieren zu lassen, weil A dann die Gehaltserhöhung tatsächlich bekommt (und nicht nur den Anteil der Ausgleichszahlung am Gehalt reduziert) und B immerhin die Ausgleichszahlung bekäme?
und welche Vorteil hat diese Milchmädchenrechnung? Linke Tasche, rechte Tasche