Beiträge von s3g4

    Geht das überhaupt von A13Z Einstiegsamt nach A14Z direkt befördert zu werden. Muss nicht erst A14 durchlaufen werden?

    A14 oder A14Z ist die gleiche Besoldungsgruppe. Die Amtszulage ist kein weiterer Laufbahnschritt. Bei uns gibt A14Z gar nicht. Aber eine Beförderung von A14 auf A15 oder A15Z ist das gleiche.

    Wer freiwillig den Weg übers Berufskolleg geht, statt das Fachabitur an Gymnasium, Gesamtschule oder auch WBK nebenbei geschenkt mitzunehmen, macht es sich unnötig schwer.

    Das stimmt. Es gibt außerdem noch reichlich andere Möglichkeiten für eine Hochschulzugangsberechtigung. Das wissen ganz viele aber nicht, am wenigsten die Lehrkräfte in der Sek 1. Leider.

    Ich habe vor Jahren mal einen Plan dazu für Hessen gemacht, vielleicht hilft ja irgendjemandem.

    flussdiagramm.pdf

    P.S: am besten runterladen, dann kann man die Kommentierung auch lesen. Das scheint im Browser nicht zu funktionieren.

    Wie nervig! Und dann noch 15 verschiedene Schulämter! In NDS gibt es nur vier "Regional Landesämter für Schule und Bildung" (und daneben natürlich noch kommunale Schulämter), aber die arbeiten meines Wissens ähnlich.

    Früher war die Schulaufsicht in den Regierungspräsidien angesiedelt. Man meinte aber, es sein doch toll mehr kleinere lokale Behörden zu haben.

    Gruselige Gebilde.

    Ich meine mit meiner Frage eine Extremsituation: Also wenn der deutsche Wetterdienst eine Unwetterwarnung herausgibt, die gewisse Risiken und Gefahren bei Autofahrten voraussagt.

    Kann eine Lehrkraft dann gewzungen werden, sich dem Risiko aussetzen zu müssen?

    https://www.dwd.de/DE/wetter/warn…etter_node.html

    heißt Stufe 4, das ist eine Extremwetterlage. Zwingen kann dich prinzipiell niemand. Du wirst im Zweifel aber glaubhaft darlegen müssen, wieso du einer Dienstanweisung nicht gefolgt bist.

    Das kann so oder so ausgehen. Vielleicht auch ein Disziplinarverfahren. Je nach dem.

    Wie lautet eigentlich die männliche Form von "die Lehrkraft"?

    Lehrkraftens...

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    Ah, ich möchte noch ergänzen: bei krassem Wetter.

    Hatten wir dieses Jahr, wenn überhaupt heute. Ich habe vorhin 4 Stunden für eine Strecke, die sonst 45 min dauert, gebraucht.

    Das wird morgen aber schon wieder anders aussehen, weil genug Zeit ist die Straßen zu räumen.

    Wenn der Arbeitsweg sich aber objektiv ohne Gefahr nicht bewältigen lässt, dann muss man dies entsprechend melden.

    Ich wäre damit aber vorsichtig.

    Mit Blick auf die Sitation der Lehrkraft kann man aber ja auch verstehen, wenn sie den Weg nicht mit Auto zurücklegen möchte ...

    Nein kann man nicht ganz verstehen, weil

    Sie möchte bei dem Wetter aber nicht mit dem Auto fahren. Fühlt sich damit sehr unwohl und unsicher.

    Gefühle hier keine Rolle spielen.

    Bei uns werden nur die nahewohnenden Kollegen zur Notbetreuung herangezogen. Im Gegenzug machen die halt mal wann anders was andres.

    Das geht natürlich auch.

    Du bist dafür verantwortlich, dass du zu entsprechenden Zeiten an deinem Dienstort erscheinst.

    Solange du nicht davon aus Gründen, die du nicht zu verantworten hast, abgehalten wirst. Unsicherheit beim Autofahren gehört sicher nicht dazu.

    mag sein, ist aber nicht mein Problem sondern das vom Vertretungsplaner und wenn ihn das so am liebsten ist dann ist das so. Wenn ich im Krankheitsfall keinen small talk möchte spreche ich im Krankheitsfall am Abend vorher oder vor 07.15 aufs Band und wenn mir nach quatschen ist, rufe ich um 07.30 an . Damit ist für mich die Kiste gegessen. Wärst Du Vertretungsplaner ginge es eben ans Funktionspostfach. Ich verstehe wirklich das Problem langsam nicht mehr.

    Ich verstehe als Vertretungsplaner, die Forderung nach Anrufen von anderen Vertretungsplanern nicht. Das ist mein "Problem". Es macht aus keinem Blickwinkel Sinn.

    Ich schrieb es hier schon öfter: Nein, in NDS gibt es keine beweglichen Ferientage. In Hamburg, Berlin und Bayern übrigens auch nicht. Dafür ist aber der Freitag nach Chr. Himmelfahrt grundsätzlich frei (Fronleichnam ist ja in NDS kein gesetzlicher Feiertag) und oftmals gibt es auch noch einen Brückentag, wenn z. B. der 1. Mai der 3. oder 31.10. auf einen Donnerstag oder einen Dienstag fallen.

    Dann ist die Summe dieser zusätzlichen Ferientage ja gleich bzw. ähnlich zu unseren. Nur dass sie bei euch eben nicht frei verteilt werden. Wir dürfen die auch nicht frei verteilen, das macht unsere Schulaufsicht. In anderen Schulamtsbezirke dürfen die Schule teilweise selbst entscheiden.

    Das habe ich bewusst nicht gemacht, um nicht erkannt zu werden. Nachher liest irgendwer von der SL mit. Unschöne Vorstellung.

    Dir ist schon klar, dass die ganzen Details, über die du dich bisher aufgeregt hast öffentlich einsehbar sind oder? Ich hoffe dein Username hat nichts mit deinem Klarnamen und deinem Geburtsjahr zutun, sonst ist dein Ansinnen auf Anonymität dahin.

    Fun fact: Du bist hier niemals anonym, nur pseudonym.

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