Beiträge von s3g4

    da muss ich dir Recht geben.
    Das System des Seiteneinstiegs finde ich auch generell mehr als fragwürdig.

    Dazu kann man nur spezifisch was sagen, denn es gibt DAS System für Seiten-/Quereinsteiger gar nicht sondern mindestens 16 verschiedene (wahrscheinlich deutlich mehr, alleine in Hessen gibt/gab es 3). Nicht mal die Begriffe werden einheitlich verwendet.

    Eine unterschiedliche Wertigkeit des erlangten Abschlusses der Fachhochschulreife ergibt sich daraus gerade nicht.

    Nein die Wertigkeit ist gleich. Ja man kann den Abschluss hier erwerben. Das ist aber grundsätzlich etwas anderes, als den Abschluss regulär über den dafür vorgesehenen Bildungsgang zu erwerben. Das ist was anders also Klasse 11 und 12 in der GOS + Jahrespraktikum. Schau mal in die Lehrpläne. Der berufsbezogene Unterricht findet an einer allg. GOS nicht statt.

    Heißt auch, dass man nicht einfach sagen kann "Wir als IGS/KGS bieten die FHR als regulären Abschluss an". Verstehst du was ich meine?


    P.S.: Ich habe meine FHR selbst über die Regelung der KMK erhalten.

    So braucht der Sachbearbeiter nur einen Anschluss abzuhören und muss sich nicht erst auch noch durch alle Mails wühlen. Alle Krankmeldungen liegen so im Normalfall rechtzeitig vor

    Also rufen Leute an und es gibt auch noch den Anrufbeantworter, den man abhören muss (hoffentlich sind es kurzen und präzise Anrufe). Dann schreibt man sich alles auf und setzt dann die Vertretungen um. Anstatt alles direkt schriftlich zu lesen.

    Durch ein Funktionspostfach muss man sich nicht wühlen. Da kommt nichts anderes an, außer Krankmeldungen. Auf machen, die neusten Mails lesen, fertig.


    Vielleicht stelle ich mir das als Vertretungsplaner auch nur so furchtbar vor, weil ich selbst ziemlich chaotisch bin und mit den ganzen Anrufen schnell durcheinander kommen würde.

    In NrW auch ein Jahr. Es gibt Bezirksregierungen, die in dieser Zeit auch keine Bewerbung zulassen.

    Das liegt dann im Ermessen der jeweilig zuständigen Behörde. Eine Bewerbung führt zunächst nicht zu einer Beförderung. Wenn die Karenzzeit noch recht lange ist, dann wird man unter Umständen nicht zugelassen. Ich habe mich 3 Monate vor Ende des einem Jahr beworben und wurde zugelassen. Bei uns hat man aber im ersten Beförderungsamt noch eine Bewährungszeit von mindestens 6 Monaten. Diese gibt es bei euch nicht, soweit ich das verstanden habe. Daher liegt der Zeitpunkt der Beförderung bei uns eh immer mindestens ein halbes Jahr später (bei mir waren es 9 Monate).

    Welches Geheimwissen wird denn im Studium vermittelt? Man muss schon den Willen haben, sich Wissen selbst anzulesen.

    Das wird dir keiner sagen dürfen. Ist halt Geheim.

    Seiteneinsteiger an der Berufsschule oder am Gymnasium ist schon schlimm (ich spreche aus eigener Erfahrung) aber als ich das hier mit der Grundschule gelesen habe wurde mir direkt übel.

    Daran ist nichts schlimm.

    Warum? Man wird als Seiteneinsteiger nie das Niveau eines studierten Lehrers erreichen.

    Erzähl. Ich komme bisher eigentlich ganz gut ohne Lehramtsstudium zurecht. Ich beobachte aber tatsächlich mehrheitlich grundständig ausgebildete Lehrkräfte, die sich fachlich schwer tun oder sonst schädlich verhalten. Das mag aber nur in meiner Bubble zutreffen.

    Dir ist klar, dass du gerade 5 Jahre Studium abwertest und dir die Ersten gleich auf die Pelle rücken bzw. im Kreis tanzen? :fluester:

    du befindest dich hier nicht in deinem Kollegium, wo diese komischen Ansichten vorherrschen. Der Quereinstieg ist nun in allen Bundesländern keine große Seltenheit mehr. Du wirst hier nur sehr wenige finden, die damit noch keine Berührung hatten oder sogar selbst einen entsprechenden Weg gemacht haben.

    Es ist so wie überall anders. Es wird schlechte Quereinsteiger und super gute "richtige" Lehrkräfte geben. Genauso gibt es hervorragende Quereinsteiger und furchtbare "richtige" Lehrkräfte. Die Vorbildung verhindert nicht, dass jemand ein Arschloch wird/ist.

    Er/Sie ist doch schon raus aus dem Game und in Pension. Er/sie ist doch nur hier, um uns täglich zu sagen, wie blöd unser Job ist.

    Ich weiß, aber man kann auch im Ruhestand einen Antrag auf Entlassung stellen. Der Beamtenstatus bleibt bis zum Tod bestehen, entlassen werden kann man daher auch bis dahin. Entweder auf eignen Antrag oder verliert den Status wegen schwerwiegenden Verfehlungen.

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