Beiträge von s3g4
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Der Grundsatz ist, das wenn jemand etwas "verdient" oder sonstwie bekommt, darauf Steuern zu zahlen sind. Immer. Weil es vielleicht etwas anderes ist, wenn man etwas von den Eltern bekommt, weicht der Staat von diesem Grundsatz ab und erlässt einen Teil der Steuern (Freibetrag).
Ich finde das einfach.
Verstehe ich schon. Gut finden muss ich das trotzdem nicht.
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Am Gymnasium war es mal jeweils 1/3 der Planstellen A13/A14/A15(inkl. Schulleitung), in NRW ist man dann auf 35%/44%/21% gegangen um Geld zu sparen.
Das ist immer noch deutlich mehr als bei uns.
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und als Ergänzung dazu: bewohnt man es dann auch noch selber und bleibt über 10 Jahre dort wohnen, muss man überhaupt keine Erbschaftssteuer zahlen (ja es gibt Ausnahmen, z.B. wenn die Wohnung oder Haus mehr als 200 qm hat). Über diesen Freibetrag hinaus sind es im Vergleich zur Lohnsteuer nur 25% die man zahlen muss. Da bleibt dann auch bei einer Millionen Villa ein beträchtlicher Betrag übrig.
25% von einer Millionen sind immer noch 250k. Dann verkauft man ein paar Fenster und die Haustür und die Schuld ist beglichen.
Es passiert gar keine Wertschöpfung bei privaten Vererbungen für den Staat, also hat meiner Meinung nach auch gar kein recht auf irgendwelche Anteile. Es gibt schon ausreichend mehrfach Besteuerung.
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Spannend ist auch, dass die Kritik an dem Freibetrag hier u.a. von der "Leistungsfraktion" kommt. Da frage ich mich, inwiefern Erben eine Leistung ist. Und: Erben steht der Leistungsbereitschaft doch total im Weg. Die Erben haben dann ja gar keinen Anreiz mehr, zu arbeiten. Vielleicht sollten wir Erbschaften Bürgergeld nennen, wenn der Begriff wieder frei ist

Ich finde, diese Diskussion ist ein guter Hinweis darauf, wessen Wohlstand gesichert werden soll, wenn von der "Sicherung des Wohlstands" gesprochen wird: Menschen mit mindestens einem Vermögen des vierfachen des Medianvermögens.
Wenn ich etwas erarbeitet habe und meine Kinder bekommen es ist die Leistung bereits dort rein geflossen. Dann will ich auch das dies weiter geben wird. Wieso dafür wieder und wieder der Staat etwas zu bekommen hat verstehe ich im Grundsatz nicht. Dabei ist es mir völlig wurscht was das Medianvermögen ist.
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Wir haben 12. Sind doch eigentlich gar nicht so wenige, oder?
Hui das sind echt viele. Soviele gibt es an keiner Schule, die ich kenne. Auch richtig größte Schule mit fast 4000 SuS haben nur 9 A15er
Es ist mir wirklich peinlich, aber ich hatte sie noch nie gezählt

Es sind 11.
krass
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Den Freibetrag gibt es doch längst und beträgt in direkter Linie mal eben 400.000€. Um einen vergleichbaren Betrag anzusparen, muss der durchschnittliche Arbeitnehmer jahrzehntelang arbeiten. Mein Mitleid hält sich in Grenzen, wenn ein Erbe deutlich teurerer Immobilien dann für den über 400.000€ hinausgehenden Betrag auch mal etwas Steuern zahlen muss.
Naja für den Freibetrag bekommt man nur noch Schrottimmobilien oder ein Haus im Wald vererbt. Der Freibetrag ist lächerlich.
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Tatsächlich? Wieviele derer habt ihr denn? Bei uns hieße das, dass wir ca. 30 Abteilungsleitungen hätten. So viele verschiedene Bildungsgänge haben wir
Wir haben 3 AL. Die haben aber auch mehrere Schulformen.
haben (FHR oder Abi) zu verantworten und zu koordinieren wären. Darunter hat man dann pro Bildungsgang eine A14-Kraft, die das Tagesgeschäft im Bildungsgang managt
Das machen die AL auch. A14 haben andere Aufgaben. Ich z.B. u.A. den Vertretungsplan.
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Achtung vielleicht etwas dumme Frage: Bei Personalnummer ist da die LBV-Personalnummer mit gemeint, da es dorthin geht, nehme ich an ja.
Meine Personalnummer bei der BR (also Personalaktennummer) wüsste ich nämlich nicht.Ihr habt unterschiedliche Nummern? Meine SAP-nummer ist überall gleich.
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Möchte trotzdem einmal den Vergleich ziehen:
A14 - Bildungsgangleitung am BK - 4 bis 12 Klassen mit je ~25 SuS, keine Personalverantwortung, aber Präsenz und Ansprechperson, zuständig für Einschulung, Abschlussprüfungen/Zeugnisse, Bildungsgangkonferenzen und Tagesgeschäft, bzw. Sondersachen zB Entwicklung von didaktischen Plänen, Implementierung Distanzlernen etc. ppDas ist bei uns Aufgabe der Abteilungsleitung. A14 können auch Teilaufgaben davon beinhalten. Am Ende sind es Aufgaben der Schulleitung, die weiter delegiert werden. Diese oft relativ aufwendig.
Ich messe mein Arbeitszeit nicht, aber mein Stundenlohn ist mit meiner Beförderung gesunken.
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Das ist eins der typischen Scheinargumente, die dann kommen. Diese Unternehmen, die vererbt werden, machen in der Regel Gewinne, mit denen sie über mehrere Jahre gestaffelt diese Steuer ohne Probleme bezahlen könnten.
Man kann sehr vieles. Attraktiv wird der Wirtschaftsstandort Deutschland dadurch sicherlich nicht.
Nicht umsonst werden die Privatvermögen von Firmengründern am Ende in Stiftungen gegeben um sich vor der Erbschaftsteuer zu schützen. Ich kann's niemandem verdenken.
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Das solltest du zur Sicherheit jährlich machen um auf Nummer sicher zugehen. Kostet 5 Minuten Zeit und 3 €!
Uns wird jährlich zugesichert, dass dies nicht nötig ist. Ich weiß nicht wie es in NRW aussieht.
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Man muss ja keine Immobilien vererben. Würden derer mehr veräußert, änderte sich die Marktlage. Man kann auch auf ein ansonsten schuldenfreies Anwesen eine Hypothek aufnehmen, um die Steuern zu bezahlen. Der Staat kann die Steuern auch stunden und lange Zahlungsfristen vorsehen.
Ich habe auch nichts gegen hohe Freibeträge, die die Immobilien dann ausnehmen. Nimmt man einen Freibetrag von 10 Millionen Euro, müssen ganz viele nichts bezahlen. Erbt jemand 50 Millionen, muss sie davon nur 40 Millionen versteuern, den Freibetrag kann sie ungehindert versaufen. Schnäppchen.
Ließe sich alles regeln. Wäre alles immer noch einträglicher als auf Erbschaftsteuer zu verzichten. Usw. Der Staat bekäme etwas ab und trotzdem hätte man immer noch, als wenn man nicht geerbt hätte.
Ginge alles, wenn man wollte.
Das ist bei passivem Kapital auch kein Problem. Bei solchen Summen geht aber aber oft um aktives Kapital in Form von Firmen oder Firmenanteile. Also muss hier ein Teil der Firma veräußert werden, da das meiste Kapital gebunden ist. Ja 10 Millionen ist viel und das trifft nur auf sehr wenige zu. Je höher der Betrag aber wird, desto mehr Arbeitsplätze hängen hier mit dran. Keine einfache Sache.
Besonders wenn nicht anderswo Entlastung geschaffen werden kann um dafür eine Akzeptanz herzustellen.
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Wenn man in den vergangen Jahren bereits widersprochen hat, muss man das nicht jährlich wiederholen. Macht den Kolleginnen und Kollegen doch keine unnötige Arbeit.
Wer noch keine Widerspruch eingelegt hat, sollte das aber unbedingt machen.
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das Argument mit der Kryptowährung verstehe ich nicht: Gewinne daraus müsstest Du ja auch versteuern. oder meinst Du, dass das ein Argument für Steuerflucht ist? das versteh ich, bin aber kein Fan von.
Das sind private Veräußerungsgeschäfte. Nach einem Jahr Haltefrist fallen keine Steuern an. Wie bei Immobilien, Gold oder anderen Dingen.
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Ja. Vor allem wenn man Youtube noch dazu zählt. Da gibt es ja auch Kanäle wie Finanzfluss etc., die das wirklich gut aufarbeiten.
Ja und nein. Leider gibt es auch für jede gute Quelle mindestens 3 fragwürdige. Daher sehe ich es schon als wichtig an, dass die Bildung hier einen Fokus drauf hätte. Sonst landen zu viele in off-shore-casinos.
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Ich finde die Privilegien von Beamten - die Hauptprivilegien wohl die (na ja, auch nicht wirkliche) Unkündbarkeit und die Möglichkeit der Familienteilzeit - heutzutage und angesichts der normalen Arbeitnehmerrechte in Deutschland nicht so herausragend.
Angestellte Lehrkräfte sind fast genauso unkündbar und Teilzeit ist kein Privileg von Beamten.
Unser größtes Privileg ist die Befreiung von der Sozialversicherung und die Altersabsicherung.
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Nein, soweit ich weiß noch nichtmal das. Korrigiert mich bitte wenn ich etwas falsches sage, aber ich meine gelesen zu haben, dass es steuerlich eine Art Jahres- und Monatstabelle gibt. Auf die Jahressonderzahlung muss wohl die Jahrestabelle angewendet werden, wodurch höhere Abzüge zustande kommen als bei der monatlichen Gehaltszahlung.
Nein sowas gibt es nicht. Für die Lohnsteuer, ist einzig das Jahreseinkommen maßgeblich. Ob das jeden Monat, wöchentlich, quartalsweise oder als einmalige Zahlung erfolgt ist völlig egal.
Was soll das denn für eine Tabelle sein?
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Theoretisch gibt es bei uns aber noch die Möglichkeit mit hervorragender Note und Wartezeit eine A14 Stelle zu erhalten, da reicht eine Beurteilung mit Unterrichtsbesuch. Für nächstes Jahr gibt es allerdings wieder keine in meinem RP. Nur wenn eine ausgeschriebene Stelle leer läuft, wird sie an den allerbesten im "Regelbeförderungsverfahren" vergeben. Eine Kollegin erhielt vor ca. 4 Jahren eine solche überraschend.
Meine Aussage war vielleicht etwas zu verkürzt. Ich habe mich schon auf eine Ausschreibung, mit Anschreiben, Lebenslauf etc. beworben. Das Besetzungsverfahren ist bei uns nur so, dass ein UB und eine Beurteilung der SL für die Auswahl verwendet wird.
Regelbeförderung oder ähnliches gibt es bei uns schon sehr lange nicht mehr. Die letzten Regelbeförderten Lehrkräfte sind (fast) alle im Ruhestand.
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Das werfe ich gerade der aktuellen Regierung zu, sie subventioniert Dinge von gestern statt für die Zukunft. Für mich ist keine Regierung so schlecht wie diese. Aber sie hat Bild und Co. hinter sich.
So eine starke Meinung habe ich nicht, aber ich gebe dir recht dass einige Dinge zum schlechteren regiert werden.
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