Beiträge von s3g4

    Befriedigend (7-9 Punkte) ist kein Prädikat, damit wirst du als Richter oder Staatsanwalt nicht genommen. Warum sollte jemand der vollbefriedigend (10-12 Punkte) hat und damit in jedem Bundesland mit Kusshand bei der Staatsanwaltschaft oder im Richteramt genommen wird, von Großkanzleien mal ganz abgesehen (aber den Lebensstil muss man wollen), seine Karrierechancen so wegwerfen und in die A-Besoldung gehen?

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da irgendwen für findet, wie gesagt, es können nicht einmal alle Stellen bei der Staatsanwaltschaft besetzt werden, weil es zu wenig Bewerber gibt, die die Anforderungen erfüllen...

    Es ist aber so. Deswegen die die Stellen der Schulamtsjuristen auch oft nicht besonders lange besetzt. Diese Juristen parken sich in der Verwaltung, bis sie eine entsprechende Stelle in der Staatsanwaltschaft oder als Richter bekommen. Die Voraussetzungen für Richter/Staatsanwälte sind hier wie folgt:

    Zitat

    überdurchschnittliche juristische Examina von mindestens 15 Punkten aus beiden Prüfungen, davon mindestens 7.5 Punkte in der zweiten Staatsprüfung. Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend von diesen Notenwerten berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen. Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.

    Das zweite juristische Staatexamen führt immer zur Befähigung zum Richteramt. Die Note hat damit nichts zutun.

    Richtig. Und das setzt eine klare Kommunikation der Lehrkraft voraus.

    "Liebe Elternschaft,
    vielen Dank für die Einladung zur Teilnahme an der Radtour am 10. Mai 2026. Gerne nehme ich daran teil. Bitte beachten Sie dabei, dass es sich dabei um eine private Veranstaltung handelt und meine Teilnahme dies nicht zu einer Schulveranstaltung umwandelt. Dies betrifft vor allem die Frage der Aufsichtspflicht und der Haftung bei Unfällen.
    Ich freue mich auf die gemeinsame Unternehmung mit Ihnen und Ihren Kindern.
    ..."

    Verstehe ich nicht. Wenn die Lehrkraft von den Eltern (irgendwelchen) dazu eigeladen wird, dann ist doch klar dass es keine Schulveranstaltung ist.

    Also ja man kann das natürlich so schreiben, damit es klar gestellt ist. Dieser Klarstellung bedarf es aber eigentlich gar nicht.

    Juristen sind im höheren Dienst in der A-Besoldung und die Einstiegshürde ist die Befähigung zum Richteramt d.h. 1. und 2. Staatsexamen bestanden und von der Bezahlung mit Lehrern vergleichbar (Einstiegsamt A13, realistisch hat die Mehrheit in der Verwaltung zeitnah A15), Richter und Staatsanwälte im Einstiegsamt haben ein Prädikatsexamen und R1 im Einstiegsamt (mit guten Aufstiegsmöglichkeiten) und das sind die schlecht bezahlten Prädikatsjuristen, die gut bezahlten gehen in Kanzleien.

    Formal ja, aber es wird bei uns oft (gerade bei Schulamtsjuristen) mindestens die Note Befriedigend gefordert. Das mag bei euch anders sein.

    Selbst ein Jurist, dessen Staatsexamen nur für die Bezirksregierung gereicht hat, schafft es da nicht irgendeine Verantwortung der Schule oder Lehrkraft zu konstruieren...

    Juristen in der Verwaltung haben in der Regel ein Prädikatsexamen (Vollbefriedigend oder besser). Alles was drunter ist bekommt in der Regel nur befristete Verträge.


    Aber an sich hast du natürlich recht. Nur weil eine Lehrkraft mit Eltern der Schule Fahrrad fährt, ist das noch lange keine schulische Veranstaltung und die Verantwortung für die Kinder liegt dabei bei den Eltern.

    oder jemand mit Mathe aus der Schule will die Freigabe für das Ländertauschverfahren? wäre es nicht dann hilfreich?

    Selbst dann kann man das nicht als Bedingungen für die Stellenbesetzung nehmen. (würde mich doch sehr wundern, wenn das in SH zulässig wäre). Es kann sehr gut so sein, weil ja auch eine Freigabe gefordert (?) ist. Heißt das auch, dass man schon im Schuldienst in einem anderen Bundesland sein muss?


    Wenn man einen Tauschpartner sucht, kann man das doch direkt sagen oder?

    Im WDR2 sagten sie heute, dass NRW ja auch eine Bayern-Hymne hat, die man singen könnte.


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    😉

    Du meinst das hier?

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    Vielleicht einfach die Hobbyarztbesucher zur Kasse bitten. Eine nennenswerte Praxisgebühr würde helfen.

    Die Anzahl der Personen mit diesem Hobby wird nicht besonders hoch sein, besonders im Vergleich zu Bedürftigen, die auf regelmäßige Arztbesuche angewiesen sind.

    ja eben nicht ausreichend. Es werden zu wenig Beiträge für Nichtzahler vom Bund gezahlt. Würden die Gesundheitskosten der Nichtzahler über den Bund und die Steuerzahler geregelt, sähe es in den Kassen anders aus.

    Dann liegt es aber um Bund und nicht an den Personen.

    Die Etats für Vorstände sind in der Tat fragwürdig hoch. Beim Punkt mit den Personalkosten kommt es darauf an, ob du damit auf eine Freisetzung oder "nur" Reduktion von Gehältern abzielst. Bei ersterer wäre ich sehr vorsichtig in Zeiten steigender Arbeitslosenzahlen.

    Die Reduktion von bullshit-jobs ist immer eine gute Sache.

    Unsinnig ist vor allem die Anzahl der Krankenversicherungen und der damit verbundenen Personalkosten, vom Etat für Vorstandsetagen ganz zu schweigen.

    Besonders bei der GKV ist es wirklich quatsch, dass es mehr als eine gibt.

    Nee, ich meinte andersherum, dass die Schweiz sich irgendwann gegen Migration aus Deutschland wehren wird. Die migrationskritische SVP ist die größte Partei im Land und aktuell ist das Thema auch wieder recht relevant bedingt durch die "keine-10-Millionen"-Initiative.

    Die werden sich sicherlich irgendwann gegen medizinisches oder ingenieurwissenschaftliches Personal wehren... :D

    Die Einsparungen durch die Verkürzung der Ausbildungsdauer und Kürzung der Gehälter auf ein immer noch sehr gutes Niveau kann genutzt werden, um die Erweiterung der Kapzitäten, die für die Medizinstudienplätze benötigt werden, zu finanzieren.

    Wie genau wirken sich Gehälter auf die Kosten der Ausbildung aus? Das hat nichts miteinander zutun.

    Weiterhin begründet eine verkürzte Ausbildung schon lange keine Senkung der Gehälter, weil die Tätigkeit sich überhaupt nicht ändert. Das ist einfach Unsinn.

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