Befriedigend (7-9 Punkte) ist kein Prädikat, damit wirst du als Richter oder Staatsanwalt nicht genommen. Warum sollte jemand der vollbefriedigend (10-12 Punkte) hat und damit in jedem Bundesland mit Kusshand bei der Staatsanwaltschaft oder im Richteramt genommen wird, von Großkanzleien mal ganz abgesehen (aber den Lebensstil muss man wollen), seine Karrierechancen so wegwerfen und in die A-Besoldung gehen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man da irgendwen für findet, wie gesagt, es können nicht einmal alle Stellen bei der Staatsanwaltschaft besetzt werden, weil es zu wenig Bewerber gibt, die die Anforderungen erfüllen...
Es ist aber so. Deswegen die die Stellen der Schulamtsjuristen auch oft nicht besonders lange besetzt. Diese Juristen parken sich in der Verwaltung, bis sie eine entsprechende Stelle in der Staatsanwaltschaft oder als Richter bekommen. Die Voraussetzungen für Richter/Staatsanwälte sind hier wie folgt:
Zitatüberdurchschnittliche juristische Examina von mindestens 15 Punkten aus beiden Prüfungen, davon mindestens 7.5 Punkte in der zweiten Staatsprüfung. Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend von diesen Notenwerten berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen. Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.
Das zweite juristische Staatexamen führt immer zur Befähigung zum Richteramt. Die Note hat damit nichts zutun.