Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Morgen, am 6.September ist "Anti-Prokrastinations-Tag"
    Schafft was weg!
    "Was du heute kannst besorgen, das verschiebe bloß auf morgen."

    Was meint die KI dazu? ;)

    Zitat

    Die 10 besten Tipps

    • Aufgaben unterteilen: Teile große und überfordernde Projekte in kleine, machbare Teilschritte auf.
    • Prioritäten setzen: Ordne deine Aufgaben, zum Beispiel mit dem Eisenhower-Prinzip, damit du weißt, was wirklich wichtig ist.
    • Ablenkungen ausschalten: Verstecke oder schalte dein Handy aus und schließe unnötige Tabs am Computer.
    • Die 5-Minute-Regel nutzen: Nimm dir vor, nur fünf Minuten an der Aufgabe zu arbeiten. Oft macht man danach ganz von alleine weiter.
    • Klarer Plan: Schreibe eine realistische To-Do-Liste und lege genau fest, wann du welche Aufgabe erledigen willst.
    • Den eigenen Biorhythmus nutzen: Finde heraus, ob du morgens (Lerche) oder abends (Eule) am konzentriertesten bist, und erledige schwierige Aufgaben in dieser Phase.
    • Unangenehmes zuerst erledigen: Bring die schwerste oder nervigste Aufgabe direkt zu Beginn des Tages hinter dich ("Eat the frog").
    • Feste Routinen schaffen: Feste Arbeits- und Pausenzeiten geben deinem Tag Struktur und erleichtern den Start.
    • Erfolge belohnen: Gönne dir nach einem erledigten Teilschritt eine kleine, bewusste Belohnung.
    • Problem akzeptieren: Sei ehrlich zu dir selbst, wenn du gerade aufschiebst, verurteile dich nicht dafür, sondern fang einfach direkt klein an.

    Aber auch als "normaler" Umsatzsteuerpflichtiger (ohne KU-Regelung) muss man doch vierteljährig seine Umsätze melden. Das hat nichts explizit mit der KU-Regelung zu tun.

    Nicht, solange du unter der Grenze von 25.000 € bleibst. Mit der KU-Regelung jedoch schon. Vermutlich muss ich nun wegen 50 Büchern, die nach Österreich verkauft werden, vierteljährlich die Umsätze melden. So geht Bürokratieabbau. Priml.

    The never ending story...

    Was hilft? Humor und Augenmaß. Und das Wissen, dass Provokationen nicht gegen die Lehrkraft als Person, sondern gegen die Rolle und als "Show" für die Klasse erfolgen.
    Soeben habe ich einen Text über "Schulstrafen älterer Zeit" in einem Text aus dem Jahr 1874 gelesen:

    Zitat

    In älterer Zeit liebte man in Schulen, so bes. in Saulgau folgendes Strafverfahren strenge zu handhaben: Auf ein 1 1/2' (Fuß) langes und ebenso breites Brettlein gehobelt malte man einen ziemlich die Fläche einnehmenden Esel. Der ward so aufgehängt, dass ihn alle Schüler sehen konnten. Unter allerlei Strafen, die man dem faulen oder unartigen Schulkinde antat, ward im Nu nach Übereinkunft des Herrn Katecheten und Lehrers das Eselanhängen oder Eselheimtragen verfügt. Sogar die Justiz übende, spöttische Mitschülerschaft begleitete den oder die Arme von der Schule bis zum Hause. Diese beschimpfende Art und Weise des Strafverfahrens hatte manches Unliebe und Unpädagogische zur Folge: Hass besonders äffisch liebender Eltern gegen den Herrn Lehrer und Abstumpfung des Ehrgefühles der Kinder.

    Eine andere Strafe war das Knien auf einem spitzigen Scheiten, d. h. auf einem schneidenden Rande des Holzes. Ein etwa 4'(Zoll) langes und 4'(Zoll) dickes Holzscheit harten Schlages auf 2 oder 3 Seiten glatt abgehobelt und scharf abgekantet, messerklingenartig. Fruchteten andere Strafen nicht, so kam diese als die wirksamste. Mehrere Stunden auf einem solchen spizigen Holze knien war furchtbar schmerzlich und des öftern geschah es, dass ein Kind blutrünstig oder unbeweglich ward und kaum mehr heimgehen konnte.
    Aus: Anton Birlinger: Aus Schwaben: Sagen, Legenden, Aberglauben, Sitten, Rechtsbräuche, Ortsneckereien, Lieder, Kinderreime - Neue Sammlung von Anton Birlinger. Wiesbaden, 1874, Seite 507,
    Link: https://books.google.de/books?id=NJBpAAAAcAAJ&pg=PA507

    Bitte nicht anwenden! Von dieser "schwarzen Pädagogik" haben wir uns zum Glück schon lange verabschiedet.

    Es gibt zahlreiche Tipps und Hinweise zur Verhaltensmodifikation, zu Schulordnungen und Klassenmanagement. Über die Jahre hinweg hatte ich mir (auch aus dem LF) einiges exzerpiert, sowie Linktipps zum Thema gesammelt. Die wichtigste Regel (für mich) war immer:
    "Sei nicht nachtragend - morgen beginnt ein neues Spiel."
    Anregungen hier:
    https://www.autenrieths.de/verhalten.html

    Möge die Macht mit dir sein :aufgepasst:

    Die Einstufung Gewerbe/Freiberufler ist meines Wissens keine Wahlmöglichkeit.

    Doch. Wenn du als "Schriftsteller/ Künstler" deine Schriften/Kunstwerke (egal welchen Umfanges) gegen Honorar an einen Verlag verkaufst, bist du freiberuflich tätig und von der Umsatzsteuer befreit. Sobald du selbst damit handelst, wirst du zum "(Klein-)Unternehmer" und bist gewerblich tätig. Bisher war dies bis zu einem Umsatz von 22.000 € nach §19 UStG gewerbesteuerfrei - also von der Umsatzsteuer=Mehrwertsteuer befreit. Ab 2025 liegt der Freibetrag bei 25.000 €. Die Netto-Einnahmen müssen jedoch durch eine EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) als Anlage zur Einkommensteuererklärung angegeben werden. Neu ist ab 2025, dass man bei Verkäufen ins EU-Ausland - was bei EDUKI durchaus mit Kunden aus Österreich sein kann - über das Bundeszentralamt für Steuern eine EU-Umsatzsteuernummer für Kleinunternehmer beantragen muss. Wie bereits oben bemerkt (zitiere mich selbst):

    Zitat

    Neu ab 2025 ist, dass man sich - falls man Umsätze im EU-Ausland erzielt - beim 'Bundeszentralamt für Steuern' registrieren muss und von dort eine "Kleinunternehmer-Umsatzsteuernummer" erhält. https://online.portal.bzst.de/
    Mit Teilnahme an der EU-KU-Regel muss man vierteljährlich den Gesamtumsatz, der innerhalb der EU erwirtschaftet wurde, melden.

    Ich bin gespannt, ob wie diese Neuregelung auf EDUKI durchschlägt und Eduki derartige Verkäufe dem Finanzamt melden muss.

    • Wenn man mehrere Klassen im gleichen Fach unterrichtet, wären das bei Dir einfach mehrere "Fächer", richtig?
    • Auf der ersten Seite steht "BTW: Zeilenvorschub erfolgt bei Excel mit <strg><enter>".

      <Strg><Enter> ist bei mir "Enter und Cursor bleibt in der Zelle". <Alt><Enter> macht einen Zeilenvorschub innerhalb der Zelle. Haben wir da verschiedene Versionen?
    • Auf den Blättern "Fach n" sind die Einträge in Spalte G (Feiertagen) länger als die Spaltenbreite, die Spaltenbreite ist aber durch den Blattschutz nicht veränderbar. Auch wenn man in die Zelle klickt, kann man den über die Spaltenbreite hinausgehenden Inhalt nicht lesen, weil es eine Formel ist. Da Du den Blattschutz nicht gesperrt hast (danke) lässt sich das aber anpassen.

    Danke für die Hinweise. Ich arbeite mit LibreOfficeCalc. Da funkt wohl Microsaft mit anderen Tastenkombis und auch bei der Spaltenbreite (bzw. dem Zeilenumbruch) dazwischen. Beim selben Fach in mehreren Klassen hast du recht. Da habe ich - weil es durch Feiertage oder andere Ursachen zu Verschiebungen kommen kann, auch immer zwei Pläne zunächst per Copy-paste geplant, im Jahresverlauf dann angepasst. Den Wochenplan aus der Synopse kann man sich per Druckbereich Zuhause ans Schwarze Brett hängen. Dann weiß man, was man tut ;)

    Eine andere Sache könnte der Verkauf sein. Dazu hat Wolfgang Autenrieth ja geschrieben. Wenn ich es richtig verstanden habe, wird man aber nicht durch den Verkauf Gewerbetreibender, sondern nur weil Amazon es so verlangt ... was eigentlich dann deutschem Steuerrecht entgegenläuft? Die Einstufung Gewerbe/Freiberufler ist meines Wissens keine Wahlmöglichkeit.

    Man wird als "Selbstverleger" zum Gewerbe treibenden, sobald man als Verleger nicht mehr ausschließlich eigene Materialien drucken lässt und verkauft. Oder, weil ein amerikanischer Konzern das deutsche Recht nicht kennt und einen Shop auf Marketplace von einem Gewerbeschein abhängig macht.

    BTW: Ich habe mich schon lange vom Amazon Marketplace verabschiedet. Das kostet zwar Umsatz - aber diese Krake, die unseren Buchhandel zerstört, muss ich nicht durch Provisionen unterstützen. Funfact: Nachdem ich dort ausgestiegen war, wird mein Buch auf Marketplace (als gebrauchtes Exemplar) für 189,98 € angeboten... :autsch: Buchhandelspreis druckfrisch ist 36,90 €

    Gelernt habe ich außerdem, dass am 2.10. der Nationaltag der Reinigungskräfte ist - werde ich mir merken! 👍️

    Den habe ich sehr bewusst mit aufgenommen. An der Schule gibt es eine Reihenfolge der Beschäftigten, die uns als Lehrkräfte unterstützen - und eine gute Beziehung zu ihnen viel wichtiger ist, als zur Schulleitung:
    - Schulsekretärin
    - Hausmeister
    - Reinigungskräfte

    Hier diesen Tag für eine Würdigung zu verwenden, sollte Standard sein - durch eine kleine Aufmerksamkeit oder durch ein (von den Schülern) vorgereinigtes Zimmer. Meist haben die Reinigungskräfte feste Zeitvorgaben. Vor Kurzem hatte ich mit einem Mann gesprochen, der als Kranführer arbeitslos wurde und dann 8 Jahre lang als Reinigungskraft an einer Schule tätig war. Bezahlt wurden 8 Stunden. Mit seinem Pensum war er jedoch oft erst abends nach 22 Uhr fertig (bei Beginn um 13 Uhr nach Schulschluss)
    Feiert die Unsichtbaren!

    Darf ich Mal fragen wie lange Du daran gesessen hast?

    Knapp 20 Jahre.
    Manches wächst und gedeiht und ufert aus ;)
    Als Hauptschullehrer, Klassenlehrer und Fachlehrer für EDV, Wirtschaftslehre, Technik und Kunsterziehung, sowie AGs habe ich in manchen Schuljahren einige Fächer und Klassen unterrichtet. Vorteil des Klassenlehrers: Man kann eigenständig Blockunterricht planen. Da gab's dann 5 Wochen lang jede Woche 4 Stunden Biologie, dafür im nächsten Block 5 Wochen lang 4 Stunden Geografie. Um den Überblick zu behalten, hatte ich dieses System entwickelt, weil ich im Deutsch- und Englischunterricht dann ebenfalls passende Themen eingefügt habe. Falls es passend war, sogar in Mathe, Kunst und Technik.

    Das wäre aber sehr blöd, in diesem Falle bedarf es einer Gewerbeanmeldung. Ganz unabhängig vom Schulrecht.

    ... und das ist (aus eigener Erfahrung) recht "interessant". Zitiere mich mal selbst:

    Zitat

    Solange man als Verleger nur die eigenen Bücher vertreibt, braucht es (eigentlich) keine Gewerbeanmeldung. Man agiert als freiberuflicher Kleinunternehmer, der nicht der Gewerbepflicht unterliegt (und damit auch nicht der Gewerbesteuer). Es liegt im Wesen der Schriftstellerei, dass das eigene Werk an die Öffentlichkeit soll. Dasselbe gilt für Künstler. Auch diese müssen kein Gewerbe anmelden, um ihre Bilder zu verkaufen. Als Schriftsteller zählt man zur Gruppe der "Freien Berufe" wie Arzt, Architekt, Heilpraktiker, ... siehe ➜ de-wikipedia-org-Freier_Beruf_(Deutschland)
    Die "Kleinunternehmer-Regelung" bedeutet: Man ist nicht umsatzsteuerpflichtig - darf jedoch den Abnehmern auch keine Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Rechnung stellen. Zum 1.1.2025 traten Änderungen für Kleinunternehmer in Kraft. Die Umsatzgrenze liegt nun bei 25.000 Euro netto im Vorjahr, und bei Überschreiten von 100.000 Euro im laufenden Jahr erfolgt ein sofortiger Wechsel zur Regelbesteuerung.

    Neu ab 2025 ist, dass man sich - falls man Umsätze im EU-Ausland erzielt - beim 'Bundeszentralamt für Steuern' registrieren muss und von dort eine "Kleinunternehmer-Umsatzsteuernummer" erhält. https://online.portal.bzst.de/
    Mit Teilnahme an der EU-KU-Regel muss man vierteljährlich den Gesamtumsatz, der innerhalb der EU erwirtschaftet wurde, melden.

    Sobald man jedoch sein Buch auf Amazon-Marketplace verkaufen möchte, verlangt Amazon die Kopie der Gewerbeanmeldung - so war es mir ergangen. Außerdem benötigt man für Amazon vom Finanzamt eine Bescheinigung nach §22f, Abs. 1 Satz 2 UStG. Damit ist man als Kleinunternehmer beim Finanzamt registriert und wird zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung aufgefordert. Durch die Gewerbeanmeldung erhält man zudem bald danach Post von der Industrie- und Handelskammer, in der man automatisch beitragspflichtiges Zwangsmitglied wird. Ebenfalls wird man Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft, die wissen möchte, wie viele (geschlechtsgetrennte) Toiletten sich am Firmensitz befinden, wer Sicherheitsbeauftragter ist und wie hoch der Umsatz ist, damit der Beitrag berechnet werden kann. Sic! Es hat mich mehrere Schreiben und Telefonate gekostet, diese Kosten abzuwehren. Die Beiträge werden nämlich erst fällig, sobald man über die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer kommt.
    Quelle: https://www.autenrieths.de/selbstverlag.html#Finanzen

    Da hat man zu tun. Da bei mir immer wieder Bestellungen aus dem deutschsprachigen Ausland (AT, LUX, CH, FL) eintrudeln, darf ich mich nun um die EU-KU-Regel kümmern. Es bleibt spannend. :autsch:

    Ja, didaktisches Material erstellen ist aber keine schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeit.

    Gutes Material zu erstellen ist eine Kunst - und ein Handwerk. :pirat:

    BTW: Ich habe (nebenberuflich) eine Schrift erstellt, die in den Ausbildungswerkstätten von Kunsthochschulen und von (Hobby-)Künstlern als didaktisches Lehrmaterial und Nachschlagewerk verwendet wird. Das Finanzamt führt mich als Schriftsteller mit eigener Edition, da ich das Buch seit mehr als 20 Jahren im Selbstverlag (nun in der 7.Auflage) verkaufe - mit Kenntnis und Billigung der Schulverwaltung. Heute geht wieder ein Exemplar nach Berlin. In diesem Bereich bin ich nicht kenntnisfrei. :victory:

    Die Nebentätigkeit darf regelmäßig nicht mehr als 20 % der Wochenarbeitszeit der Haupttätigkeit einnehmen. Arbeitest du Vollzeit, darfst du als Beamter nicht mehr als 8 Stunden für die Nebentätigkeit aufwenden. Arbeitest tu Teilzeit, reduziert es sich entsprechend. Bei einer halben Stelle, darfst du nicht mehr als 4 Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit aufwenden.

    Diese zeitliche Eingrenzung gilt nicht bei freiberuflicher schriftstellerischer oder künstlerischer Nebentätigkeit. Wenn dich die Muse küsst, stellst du keine Stoppuhr ;)
    Zudem gelten diese Tätigkeiten als entspannender Ausgleich und Freizeitbeschäftigung bzw. Hobby oder intellektuelle, wissenschaftliche Arbeit, die wiederum den Schülern und dem Dienstherrn in Form geistiger Vitalität und Gesundheit zugute kommt.

    Die Zeitbeschränkung wurde für Übungsleitertätigkeiten etc. definiert.

    Mal ne andere Frage: Dürfen Referendare eigentlich eduki-Material, also speziell gefragt, ganze ausgearbeitete Einheiten verwenden? Bei Unterrichtsbesuchen und Lehrproben? In BY mussten wir damals alles selbst erstellen und alles brauchte einen einheitlichen Rahmen, aber ist ja schon lange her, vllt. ist es ja jetzt anders....

    Dürfen darf man. Weil jedoch auch gezeigt werden soll, ob man eigenen Unterricht planen und gestalten kann, wäre das ein Eigentor. Das würde entsprechend "gewürdigt".

    Die ganzen angeführten Begründungen, warum das doch alles keine Nebentätigkeit sei (Material so schön, habe es doch eh meinen Schülern zuliebe getan und der Dienstherr kann dankbar sein, es ist mein Hobby und daher keine Arbeit...) sind halt trotzdem Schönreden von Dienstvergehen.

    Lasst doch mal die Kirche im Dorf.
    Sinn und Zweck des Nebentätigkeitsrechts und der damit verbundenen Pflicht, diese anzuzeigen ist nur:
    Du hast als Beamter (und auch als Angestellter) deine Kraft und Arbeitszeit dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Die Nebentätigkeit darf die Haupttätigkeit nicht einschränken.
    Es gäbe keine pädagogische Literatur, wenn Gedanken und Materialien, die KuK während der Arbeit in den Sinn kommen - und die sie bei der Vorbereitung oder in der Freizeit verschriftlichen, nicht veröffentlichen dürften.
    So what. Da kräht kein Hahn danach.

    Das Nebentätigkeitsrecht ist recht präzise gefasst. Da wurden hier bereits Mieteinnahmen erwähnt. Regel dazu: Die Verwaltung eigenen Vermögens muss weder angezeigt, noch genehmigt werden. Punkt.
    Schriftstellerische und künstlerische Nebentätigkeiten sind unabhängig von der Höhe der Einnahmen genehmigungsfrei. Sie müssen jedoch angezeigt werden.
    Bei den Arbeitsblättern kann man auch umgekehrt argumentieren: Ich habe diese Materialien in meiner Freizeit als freischaffender Schriftsteller für die Veröffentlichung hergestellt und stelle sie meinen Schülern kostenfrei zur Verfügung. Und nu?
    Welcher Verwaltungsrichter bastelt daraus einen Strick? Think!

    Verordnungen zum Thema habe ich hier verlinkt:
    https://www.autenrieths.de/steuer.html#nebenjob

    Anmerkung zum Stoffverteiler:
    Um diesen an andere Bundesländer, Schuljahre und Gegebenheiten anzupassen, müssen in der Tabelle "Variablen und Ferien" folgende Änderungen erfolgen:
    1.) Es wird der erste Montag im Schuljahr eingetragen. Dieser ist Basis für alle anderen Zeitleisten der Einzeltabellen, die sich daraus "speisen".
    2.) Die Ferientermine müssen in der Tabelle "Variablen und Ferien" angepasst werden und die Zählung der Schulwochen.
    3.) Den Namen der Schule und der Lehrkraft abändern
    4.) Die Bezeichnungen der Schulfächer/AGs abändern.

    Got it.

    Seit mehreren Jahren biete ich meinen "Excel-lenten Stoffverteiler" als "Beerware" an. Falls es nützt, trinkt ein Bier - oder was euch schmeckt - auf mein Wohl.

    Das Schuljahr hat begonnen - und ebenso die Planung.
    Mit dem kostenlosen Stoffverteiler könnt ihr bis zu 20 Fächer (bzw. Klassen, Kurse, AG's ...) parallel planen.
    Die Einzelplanungen der 20 (enthaltenen - jedoch erweiterbaren) Planraster werden automatisch in der Tabelle "Synopse" zusammengeführt und wochenweise untereinander angezeigt, sodass Fächer übergreifendes Unterrichten erleichtert wird.
    Feiertage, Ferien und internationale Gedenktage sind für das aktuelle Schuljahr bereits eingetragen (Ferien für Baden-Württemberg - über die Tabelle "Variablen und Ferien" an andere Bundesländer anpassbar)

    Ablauf:
    Der Download startet durch Klick auf den Dateinamen. Hinweis: Es handelt sich um eine reine Excel-Datei, die ohne Makros ausschließlich auf Formeln wie sverweis() basiert. Die Tabelle befindet sich dann im Downloadverzeichnis des Rechners. Falls der Rechner die Datei automatisch mit Excel oder LibreOffice öffnet, muss sie zuerst in ein Verzeichnis auf dem Rechner abgespeichert werden, damit ihr sie bearbeiten könnt.
    In Tabelle 2 "Variablen und Ferien" müssen die Basisdaten Startdatum (=erster Montag im Schuljahr), Ferien, Feiertage, Lehrername und Fachbezeichnungen eingetragen werden. Dort sind bereits die Ferientermine von Baden-Württemberg, sowie bundesweite offizielle und inoffizielle Gedenk- und Feiertage eingetragen - so z.B. auch Jom Kippur, Ramadan, der Pi-Day, Tag der Zahngesundheit, Vorlesetag u.v.a.m. Für andere Bundesländer müssen die Termine hier angepasst werden. Die Angaben werden automatisch in die Fachplanungen übernommen.
    ❱26Q3❱➜ ➜ Excel-Vorlage "Stoffverteilungsplan Schuljahr 2026/2027" - Der "Excel-lente Bierware-Stoffverteiler"

    • Tabelle 1: Erläuterung/Anleitung
    • Tabelle 2 - Variablen und Ferien: Startdatum, Ferien, Feiertage, Lehrername und Fachbezeichnungen. In diese Variablen-Tabelle werden Ferien, Feiertage, Lehrername und Fachbezeichnungen eingetragen. Diese Daten werden automatisch in die Stoffpläne der einzelnen Fächer (Fach 1-Fach 10), sowie in die Synopse übernommen.
      Gedenktage, sowie Ferien für Baden-Württemberg sind für das laufende Schuljahr bereits eingetragen.
    • Tabelle 3: Synopse = Gesamtschau aller Fächer für Fächer übergreifende Planung. Die Einträge aus der Variablen-Tabelle, sowie aus den Tabellen der einzelnen Fachplanungen werden hier eingeblendet. Zu jeder Woche und zu jedem Fach könnt ihr zusätzlich Notizen, Materialhinweise etc. eintragen.
    • Tabelle 4-23: Fachplanungen für Fach 1 bis Fach 20. Fachbezeichnung, Ferien usw. werden aus der Variablen-Tabelle in die jeweilige Tabelle eingetragen
      Dort tragt ihr eure Wochenthemen ein. Diese Blätter genügen bereits als Stoffverteilungsplan und können ausgedruckt und abgegeben werden.

    Aus den 20 Wochenübersichten (erweiterbar) wird in der Synopse eine Gesamtschau aller Fächer erstellt, sodass Fächer übergreifendes Planen und die Terminplanung vereinfacht wird. Entwickelt hatte ich dieses "Tabellenkonstrukt", als ich als Klassenlehrer in Klasse 5 fast ausschließlich in meiner Klasse unterrichtet habe und - dank vieler Freiheiten an unserer Schule - selbstständig Epochenunterricht (Blockunterricht) eingeführt habe. Mit dieser Tabelle fällt es leichter, die Anteile der einzelnen Fächer zu überschauen und am Jahresende die Sollstundenzahlen der Einzelfächer einzuhalten. Fächer übergreifende Aspekte lassen sich so auch leichter "arrangieren" und "Zeitfenster" öffnen. So habe ich für ein Kunstprojekt Stunden aus dem Technikbereich und für ein Technikprojekt Stunden aus dem Kunstbereich verwendet. Damit standen pro Woche jeweils 5 UE zur Verfügung, für die Dokumentation und Präsentation zusätzlich mehrere Stunden aus dem Deutschunterricht. Das hat was.

    Anmerkung: Die Arbeitsmappe habe ich heute komplett überarbeitet und neue Formeln für die Übertragung der Variablen in die Einzeltabellen verwendet. Falls ihr Fehlfunktionen entdeckt, bin ich für Hinweise dankbar.

    Nach meinem Wechsel von der Schule für ESENT (mit Kleinklassen) zum Staat habe ich einige Jahre die Stufe 5/6 unterrichtet. Das war nett und entspannt. Dann wurde ich zu "Höherem" berufen und durfte immer die Stufe 7-9 bis zum Hauptschulabschluss als Klassenlehrer führen. Das war am Anfang - obwohl ich schon viele Jahre auch an der ESENT 7-9 unterrichtet hatte, ein Praxisschock. "Gibt es auf dem Schwarzmarkt Hormondrinks für Pubertiere?" Mit Empathie & Humor, Abwechslung im Unterricht, Konsequenzen für Dauerstörer und dem Honorieren auch kleiner Lernfortschritte konnte ich alle durch die Prüfung schleusen. Noten als Disziplinierungsmittel werden gerne empfohlen, sind jedoch unzulässig und letztlich ein Eingeständnis pädagogischer Schwäche.

    Kathys99 Keine Panik. Das wird mit den Jahren und der wachsenden Erfahrung besser. Für den Kunstunterricht kannst du dich auf meiner Webseite umschauen - vielleicht findest du praktikable Anregungen: https://www.autenrieths.de/kunstunterricht.html

    Anmerkung zur vorgeschlagenen 40-Stunden-Woche: Diese gilt nur bei Teilzeit. Als Beamte haben wir (in Ba-Wü) eine wöchentliche Arbeitszeit von 41 Zeitstunden und 30 Tage Urlaubsanspruch. Die restlichen unterrichtsfreien Tage müssen wir durch Mehrarbeit ausgleichen - z.B. auch durch Korrekturen/Vorbereitung an Samstagen oder in den "Ferien". Wobei ich auch die Zeit für den Einkauf von Büromaterial als Arbeitszeit betrachte - die ein Beamter in der Landesverwaltung nicht aufbringen muss.

    Ja, hast du dich mal gefragt, warum man bei ca. 30.000(!) registrierten Usern hier immer nur die gleichen ein, zwei Dutzend an Kommentatoren lesen muss, die sich in Mobmentalität gegenseitig hochschaukelnd lieber etliche rote Herings-Kommentare u.ä. verfassen...

    Du bist auf dem Punkt On Topic. Toll. Alle führen Krieg gegen dich.
    BTW: Dein roter Hering wird langweilig. Vielleicht schreibst du mal etwas Lesbares zum Thema der Threads.

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