Beiträge von Wolfgang Autenrieth

    Das Kapitel zu Videoanleitungen zu Radiertechniken auf Youtube habe ich erweitert. Nun sind es mehr als 50 Linktipps zu thematisch sortierten Tutorials - und mehreren hundert Tutorials zur Herstellung der Druckplatten mit den Techniken der Tiefdruckgrafik sowie zum Drucken.
    Viel Freude beim "Anschauen" und noch mehr Freude und Erfolg bei der Umsetzung eigener Projekte!
    https://wp.radiertechniken.de/kunstgeschicht…deoanleitungen/

    Ergänzung für Ba-Wü:
    In Baden-Württemberg beträgt die regelmäßige Arbeitszeit für vollzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamte 41 Stunden pro Woche. Für Beamtinnen und Beamte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 kann die Wochenarbeitszeit auf Antrag auf 40 Stunden verkürzt werden.

    Die von Kris24 genannten 1804 Zeitstunden waren während meiner Abordnung ans Schulamt die Basis zur Umrechnung meiner Anrechnungsstunden auf die abzuleistenden Zeitstunden im Amt. 1 UE-Anrechnungsstunde wurde mit 1,74 Zeitstunden angesetzt - unter der Voraussetzung, dass ich während der Ferien nicht im Amt arbeite. Bei "überhälftiger Abordnung" hätte ich den Anspruch auf Ferien verloren und mich mit 30 Urlaubstagen begnügen müssen - die jedoch während der Ferienzeiten zu nehmen (und zuvor zu beantragen) sind.

    Anmerkung: Bei einem Deputat von 27 UE und einer Abordnung die bis auf 13 UE anstieg waren pro Woche knapp 23 Zeitstunden im Amt "abzudienen" und 14 UE Unterricht zu leisten. Das war zwar eine interessante Zeit, vom Zeitaufwand jedoch nicht vergnügungssteuerpflichtig.

    Gerade habe ich im Kellerarchiv Papier für Karteikarten gesucht - und entdecke einige hundert Ehrenurkunden :staun:

    Ok. Falscher Bundespräsident. Während meiner Zeit im Schulamt war ich auch einige Zeit für den Schulsport - und damit für die Verteilung der "Rohlinge" an die Schulen zuständig. Jedes Mal, wenn ein neuer Bundespräsident gewählt wurde, mussten die alten Urkunden ins Altpapier.
    Als guter Schwabe hatte ich die Urkunden klein geschnippelt und daraus Kärtchen für die Vokabelkästen meiner Schüler hergestellt. Es waren SOOOO viele Urkunden, dass sie auch als Bastelkarton Verwendung fanden - und noch immer finden.

    Ich nehm' alles zurück. Bundesjugendspiele machen Sinn und haben einen Nutzen.

    BTW: Kommt ein Schwabe ins Standesamt.
    "I möcht' meinen Namen ändern lassen!" - "Wieso denn das?" - "I hob an Kardong Visitenkarten g'funden."

    Bundesjugendspiele können außer in Leichtathletik auch in Turnen oder Schwimmen durchgeführt werden.

    Bundesjugendspiele können außer in Leichtathletik auch als Spaßolympiade durchgeführt werden!

    BTW: BJS in Turnen oder Schwimmen habe ich in meiner gesamten Lehrertätigkeit nie erlebt. Ich stelle mir auch gerade 400 Schüler beim Wettkampf im Schwimmbad vor... welch ein Spaß für die Kolleginnen und Kollegen! Insbesondere mit >20% Nichtschwimmern. :spritze:

    "Rückwärts laufen" war der falsche Ausdruck. Letztlich geht es um Strombezug zum "negativen" Einkaufspreis beim Überangebot am Markt.
    Die Stadtverwaltung "verdient" damit nur indirekt, weil vom Stromverbrauch bei Normalbetrieb der Verbrauch durch Abnahme durch Negativpreis bei Überangebot abgezogen würde. Damit laufen die Kosten "rückwärts".

    Weil in der Zeit, in der die Klimaanlagen laufen, die Sonne vom Himmel brennt, ist genau das die Zeit mit Überangebot. Der finanzielle Vorteil der Schulträger ergibt sich durch die Einsparung - trotz Stromverbrauch.
    Klarer?

    Den „Lehrerinnen-Zölibat“ führten Baden im Jahr 1879 und Preußen 1880 ein. Die Begründung lautete: Eine Beamtin sei dem Staat die „volle Berufshingabe“ schuldig, was mit Ehe und Familie als unvereinbar galt. Nach damaliger Vorstellung gehörte die verheiratete Frau ausschließlich in Haushalt und Kindererziehung. Der Beruf als Lehrerin galt nur als Übergangsphase bis zur Ehe. Der Lehrerinnen-Zölibat sparte dem Staat zudem Geld. Bei Entlassung wegen Heirat verloren die Lehrerinnen häufig ihre erworbenen Pensionsansprüche.

    Mit Artikel 128 der Weimarer Reichsverfassung wurden am 11. August 1919 alle Ausnahmeregelungen für weibliche Beamte aufgehoben – Frauen erhielten formal die gleichen staatsbürgerlichen Rechte wie Männer.

    In der Wirtschaftskrise 1923 / 1932 wurde infolge der Hyperinflation und Wirtschaftskrise die Regelung über die "Personalabbauverordnung" wiederbelebt. Verheiratete Beamtinnen galten als „Doppelverdienerinnen“ und wurden erneut entlassen, um Arbeitsplätze für männliche Familienernährer zu schaffen.

    Im Nationalsozialismus wurde ab 1937 im Deutschen Beamtengesetz die Pflicht zur Entlassung verheirateter Frauen im Paragrafen 63 zwingend verankert. Das traditionelle Frauenbild "Mutter" wurde staatliche Doktrin.

    Nach dem 2.Weltkrieg und trotz Artikel 3 des Grundgesetzes 1949: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ bestanden diese Sonderregeln weiter. Erst mit dem Bundesbeamtengesetz 1951 entfiel die Regelung im Bund - blieb jedoch in Bundesländern bestehen. In Baden-Württemberg bestand der Lehrerinnenzölibat bis 1956. Erst im Jahr 1957 erklärte das Bundesarbeitsgericht Zölibatsklauseln endgültig für verfassungswidrig und nichtig. Die Lehrerin etablierte sich bis dahin (und darüber hinaus) jahrzehntelang als eigenständiger, oft isolierter Frauen-Typus („Fräulein Lehrerin“), der lebenslang unverheiratet blieb.

    Das „Pfarrerinnenzölibat“ in den Landeskirchen bestand noch länger. In der evangelischen Kirche durften Frauen ab der Mitte des 20. Jahrhunderts zwar schrittweise Theologie studieren und als Vikarinnen oder Pastorinnen arbeiten, allerdings galt jahrzehntelang: Mit der Eheschließung schieden sie aus dem Dienst aus. Es hieß, eine verheiratete Frau müsse sich ganz ihrer Familie und dem Haushalt widmen, was sich nicht mit der „vollen Hingabe“ an den Pfarr- oder Seelsorgedienst vereinbaren lasse. Dasselbe galt für kirchliche Religionslehrerinnen und Katechetinnen.

    Erst in den 1960er- und 1970er-Jahren schafften auch die evangelischen Landeskirchen diese Regelungen nach und nach ab - manche norddeutschen Landeskirchen Ende der 1960er-Jahre, Bayern 1970 und die Landeskirche Baden erst 1971.

    Mehr hier:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Lehrerinnenz%C3%B6libat

    SwinginPhone : Eines deiner Fächer ist Physik. Wie würdest du reagieren, wenn du einen Schüler (m/w/d) in deiner Klasse hättest, der sich sehr schwer in dem Fach tut und analog zu deinen Ausführungen würdest du immer leichtere Aufgaben stellen und die Mitschüler (m/w/d) würden daraufhin mit zunehmendem Gelächter reagieren? Die Grundproblematik kann ja erst einmal in jedem Unterrichtsfach, in jeder Leistungsmessung vorkommen, und ausgehend davon sollte die Reaktion der Lehrkraft ähnlich ausfallen.

    Diese Analogie zielt vorbei.
    1.) Es geht um eine herausgehobene, einmalige Veranstaltung im Schuljahr und nicht um Regelunterricht. Diese veranstaltung schreibt sich die Förderung des Breitensports auf die Fahne und bewirkt das genaue Gegenteil.

    2.) Im Physikunterricht gehst du (hoffentlich) nicht hin und verliest die Noten aller Schüler oder lässt sie sich in Grüppchen als "Ehren-, Sieger- und Teilnehmerphysiker aufstellen. Das würde dir als Verstoß gegen den "No-blame-Approach" und als Mobbing vorgehalten. Bei den BJS ist das "normal".

    BTW: Ich rege mich über diese überkommene Veranstaltung nicht auf, weil ich da noch alte Wunden lecke. Ich hatte auch meine Ehren- und Siegerurkunden. Die kamen Zuhause in eine Kiste und irgendwann ins Altpapier. Ich habe über viele Jahre hinweg jedoch Kinder erlebt, die bei BJS sehr gelitten haben. Eine modifizierte Form, die ohne Drill einen Spaßwettkampf mit dem Ziel die Freude an Bewegung zu fördern auf die Fahne schreibt, finde ich überfällig. Wir hatten das ein paar Jahre lang praktiziert, bis die Leistungssportler wieder die Oberhand bekamen.

    Gerade für Physiker können Spaßolympiaden Leistungsanreize bieten, weil man mehr Hirn und Geschicklichkeit als Muckis benötigt, um z.B. den Sieg beim Teebeutelweitwurf zu erringen. Wer sportliche Höchstleitungen zeigen möchte, kann ja in einen Verein eintreten. ;)

    Ich stelle mir manchmal vor, es gäbe BMS - Bundesmusikspiele. ALLE Schüler müssten auf drei festgelegten Instrumenten vor der versammelten Schule ihre Fähigkeiten zeigen: Tuba - Harfe und Klarinette und es gäbe anschließend Ehren- Sieger- und Teilnehmerurkunden. Was wäre das für ein "Spaß"! :autsch:

    Ich hab immer eine Ehren- oder Siegerurkunden bekommen, ich fand es schön ...

    Klar doch. Du unterrichtest an der Förderschule und solltest jedoch auch einen Blick auf die Seelenlage der "übrig gebliebenen Kinder" werfen. Interessant ist schließlich auch, dass Urkunden nicht nach Leistung, sondern nach Prozenträngen vergeben werden - selbst wenn die "Leistungen" nur um Hundertstel differieren. Aber so geht "Sport": Der Zweite ist bereits Verlierer.

    Prächtig zu sehen war das bei der Fußball-WM:
    Bejubelter Gruppensieger, dann Pech im Elfmeterschießen und plötzlich waren die "Helden" verdammte "Loser".

    Zitat
    • Ehrenurkunde: Die obersten 20 % der Gruppe
    • Siegerurkunde: Die mittleren 50 % der Gruppe
    • Teilnahmeurkunde: Die verbleibenden 30 % der Gruppe

    Sportunterricht ist ja jede Woche. Ich mein auch nur, weil die Bundesjugendspiele anscheinend für viele traumatisch waren. Was ist dann der Nutzen?

    Did it again with Gemini:

    Prompt war: "Gibt es Untersuchungen über traumatische Auswirkungen von Sportunterricht oder Bundesjugendspielen?"


    Nachtrag:
    Hier findet sich die PP zum Vortrag von Dr. David Wiesche, auf den sich Gemini bezieht:
    Laaanger Link

    Klimaanlagen von Schulen könnten kostengünstig betrieben werden. Im Gegensatz zu Frankreich und Ungarn hat Deutschland ein Problem mit Überkapazitäten von Strom durch Solarenergie.

    KI Gemini meint:

    Zitat

    An sonnenreichen Tagen führt das hohe Angebot an Photovoltaik-Strom zu negativen Strompreisen an der Börse. In diesen Phasen zahlen Stromverkäufer bzw. Händler den Abnehmern Geld dafür, dass sie Strom aus dem Netz ziehen.

    • Beispiel/Größenordnung: Je nach Sonneneinstrahlung und Netzlast bewegen sich negative Strompreise im Day-Ahead- und Intraday-Markt typischerweise zwischen 10 € und 100 € pro Megawattstunde (MWh) (entspricht 1ct bis 10 Cent/kWh). In extremen Spitzen können die Negativpreise auch phasenweise noch stärker ins Minus rutschen

    Wenn Schulen an den Hitzetagen ihre (noch zu installierenden) Klimaanlagen anwerfen, könnten diese sich für die Schulträger auf diese Weise refinanzieren.
    So geht Win-Win.

    Von einem Tag im Schuljahr, an dem dann nur gespielt werden würde, bekommen Kinder sicher nicht mehr Lust auf Bewegung. Sportliche Kinder bekommen die Wertschätzung ihrer Leistung sowieso im Verein (und belächeln teilweise Sport in der Schule).

    Braucht‘s den Tag überhaupt?

    Das Prinzip zieht sich durch den gesamten Sportunterricht und betrifft nicht nur einen einzigen Tag. Von löblichen Ausnahmen einer Minderheit engagierter Sportpädagogen abgesehen.

    Aktuelle Meldung:
    Ungarn muss sein einziges Kernkraftwerk abschalten, weil die Donau nicht mehr genügend Wasser für die Kühlung liefert.

    Ministerpräsident Magyar fordert die industrie auf, die Produktion einzuschränken, um eine Energiekrise abzuwenden.

    Die Ankündigung kam bereits vor einigen Tagen, heute wurde abgeschaltet.
    https://www.spiegel.de/wissenschaft/t…2d-dcd273c874da

    Die Energiekrise könnte Ungarn aufgrund der stark gestiegenen Preise für importierten Strom 100 bis 200 Milliarden Forint (rund 275 bis 550 Millionen Euro) kosten.

    Die Büros für jeden Lehrer dann auch fertig eingerichtet?

    In jedem Klassenzimmer steht ein Lehrerpult. Da muss der Raum nur durch Definition zum "Büroarbeitsplatz" erklärt werden ... Auch in der Industrie gibt es "Arbeitsplatz-Sharing" - und die Möglichkeit, Fenster zu öffnen. :hitze:
    BTW: An einer mir bekannten Schule wurde untersagt, die Sonnenjalousien herunter zu lassen. Sie könnten durch Windstöße beschädigt werden :autsch:

    Gibt ja keine mitsingpflicht.

    Aber die Pflicht zur Textsicherheit.
    Aus dem Link der Staatsregierung:

    Zitat

    Kultusministerin Stolz zunächst zurückhaltend

    Die zuständige Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) trat bei der Forderung nach einer raschen Einführung einer Hymnenpflicht zunächst auf die Bremse. Sie wolle dazu zuerst "mit der Schulfamilie diskutieren", sagte sie Anfang des Jahres. Nun aber verweist das Schreiben ihres Hauses sogar auf das Strafgesetzbuch, sollten sich Schüler beim Singen der Hymne falsch verhalten. Denn selbstverständlich, so das Ministerium, seien auch "die Schulen dazu aufgerufen, auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu achten".

    Verweis auf das Strafgesetzbuch "verstörend"

    Das Kultusministerium verweist in Punkt 2 seines Schreibens, dass auf die "Einhaltung des § 90a StGB" zu achten sei. Dieser Paragraf im Strafgesetzbuch lautet: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (...) die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) findet diesen Zusatz "verstörend". Das Ministerium schwenke damit vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches, das gleiche einer pädagogischen Bankrotterklärung, so die GEW.

    Droht nun Gefängnis oder Geldstrafe, wenn nun ein Lehrer oder Schülerle - mit Blick auf Söder undeutlich singt:
    "Über deinem weiten Grauen walte seine Segenshand. Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau. Und erhalte dir die Farben seines Himmels weiß und flau." ?
    :weissnicht:

    Nachtrag:
    Die Disziplinen der "Bundesjugendspiele" sind Relikte der paramilitärischen Ausbildung für die Infanterie im (kalten) Krieg und kein Zeichen für Leistungsfähigkeit, die Urkunden ("Sieger" - "Ehren" - "Teilnehmer" sic!!) verdient.
    Rennen = Angriff / Rückzug
    Werfen = Handgranaten werfen
    Weitsprung = Gräben und Bäche überwinden.

    Der Begriff "Disziplin" setzt da nur das Ausrufezeichen.

    BTW: Bei den Sportarkadien (analog BJS) in der ehemaligen DDR wurden statt Bällen meist leere, gusseiserne Körper sowjetischer F-1-Handgranaten (ohne Sprengstoff/Zünder) oder hölzerne Stielhandgranaten-Attrappen (oft auch als „Wurfkeulen“ bezeichnet) verwendet.
    Dort machte man sich noch ehrlich.

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