Macht euch bitte einfach klar, dass der Beruf als Lehrkraft weit mehr umfasst als die eigentliche Unterrichtstätigkeit.
Gegenrede: Macht Euch mal klar, dass der Beruf eines Lehrers ein Beruf ist, um damit Geld zu verdienen und keine Berufung für die man sich selber komplett aufopfern muss. So gesehen wird es dringend Zeit die Arbeitszeiterfassung einzuführen, um den ganzen überbordenden Nebentätigkeiten begegnen zu können.
Was etwaige "Tage der offenen Tür" oder Schulfeste am Samstag angeht, kann man dem ganz einfach mit dem §15 Jugendarbeitsschutzgesetz begegnen:
Zitat von §15 JugendarbeitsschutzgesetzJugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.
Auf der Basis dürfte zumindest schon einmal bei uns an der Berufsschule kein Azubi im 1 oder 2, Lehrjahr samstags für solche Mätzchen einbestellt werden, denn bei denen ist der Schulbesuch Arbeitszeit. Ich denke auch, dass man das Gesetz durchaus auf alle Schüler anwenden kann. Für die ist die Schule der Arbeitsplatz.
Hilfreich ist auch:
Zitat von §16 Jugendarbeitsschutzgesetz, Absatz 3Werden Jugendliche am Samstag beschäftigt, ist ihnen die Fünf-Tage-Woche (§ 15) durch Freistellung an einem anderen berufsschulfreien Arbeitstag derselben Woche sicherzustellen.
Wenn man also doch so einen "Tag der offenen Tür" durchziehen will, haben die Azubis in der gleichen Woche am Montag schulfrei zu haben. Viel Spaß bei der Diskussion mit den Betrieben.