Er wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht einfach zurückgehen.
Er braucht ja auch gar nicht zurückzugehen, es reicht vollkommen aus, dass er sich ein anderes Land (Drittland) sucht, in dem er versucht seinen wirtschaftlichen Traum zu verwirklichen.
Und vor allem was ist mit unserem Grundgesetz? Lässt es Artikel 1 zu, dass wir einfach die Leistungen auf 0 kürzen? Können wird das in Zukunft auch bei Bürgergeldempfängern? So nach dem Motto: Die Würde des Menschen ist unantastbar, wenn sie Arbeit haben.
Du willst Leistungen an jemanden zahlen, der keine Meldeadresse hat und untergetaucht oder ausgereist ist? Der sich also gar nicht mehr in Deutschland aufhält? Aber ja, gerne können wir solche Leistungen weiter auszahlen, dann allerdings in Zukunft nur noch auf dem örtlichen Polizeirevier in bar. Dann wird die Person eben, sollte sie die auszahlung einfordern, bei selbiger direkt festgenommen und dem regulären Asyl-Verfahren zugeführt. Da bereits eine Asyl-Entscheidung vorliegt, geht es also direkt nach der Übergabe der ersten Zahlung in die Abschiebung und da ja nachweislich die Gefahr des Untertauchens besteht, bis zum Ausreiseflug ins gesicherte Auffanglager.