Ich denke nicht, dass die Sicherungen der Begrenzung der zugesagten Maximalleistung dienen.
Oh doch. Wir reden von den NH-Sicherungen im verplombten Hausanschlusskasten, umgangssprachlich „Panzersicherung“ genannt. Je nachdem ob dort 25A, 35A, 50A, 63A, 80A oder 100A für jede der drei Phasen des Drehstroms eingesetzt wurden, muss man die entsprechende Anschlussgebühr entrichten. Je größer die entnehmbare Leistung, desto höher die Grundgebühr. Das Kabel, das von der Straße zu uns in den Keller kommt, könnte vom Querschnitt her mit maximal 100A abgesichert werden, wird aber mit 63A abgesichert, weil wir nur für 63A Grundgebühr bezahlen. Heute sind 35A im Einfamilienhaus Standard, weil die Stromnetze viel mehr ans Limit getrieben werden als noch vor 50 Jahren.
Um die Sicherungen nicht zu überlasten arbeitet bei uns schon ein hausinternes Lastmanagement, damit eben nicht beide Autos gleichzeitig laden während in der Küche der Herd läuft und draußen der 11kW Drehstrom-Gartenhäcksler den Weihnachtsbaum schreddert während von der Photovoltaik nichts geliefert wird.
Sollte der Fall eintreten, dass die Last am Hausanschluss zu groß wird, werden bei entsprechender Gefahr der Überlastung des Hausanschlusses die Wallboxen und Wärmepumpen sukzessive abgeschaltet. Im Fachjargon spricht man vom Lastabwurf.
Die zugesagte Dauerlast beträgt 44A (=30kW). Die Spitzenlast beträgt 63A. Diese Spitzenlast darf in einem Bezugszeitraum von 10 Minuten für maximal 6 Minuten abgefordert werden. Anschließend ist die Last für mindestens 4 Minuten auf Null zu reduzieren, bevor der 10 Minuten-Turnus von neuem beginnt. Da man in der Realität nicht den Stromverbrauch in der Pause komplett auf null reduzieren kann, gilt zudem, dass im besagten 10 Minuten-Turnus die Spitzenlast maximal für 2,5 Minuten abgefordert werden darf, wenn anschließend für mindestens 7,5 Minuten die zulässige Dauerlast nicht überschritten wird.