Beiträge von plattyplus

    (Wenn plattyplus in dem Kreis wohnt, in dem auch Bruchmühlen liegt, könnte die ablehnende Gesamtschule leider die sein, die jetzt noch angefragt werden soll...)

    Das denke ich leider auch, weil ich den ehemaligen Unterstufen-Koordinator dieser Gesamtschule persönlich kenne und er mir berichtete, dass es in seiner Amtszeit schon jedes Jahr Auswahlverfahren gab. Daher ja auch gleich mein Gedanke an Widerspruch und Klage. Aber gleich sehen wir weiter…


    Unsere örtliche Gesamtschule ruft halt schon in der Lokalpresse um Hilfe, weil sie fast alle Inklusionskinder und sämtliche Flüchtlinge zugewiesen bekommt. Klingt nicht gerade sehr verlockend und der Sozialindex spricht auch Bände.


    Wir wohnen zwar im „Einzugsgebiet“ dieser Schule, aber der Schulweg würde dann auch 8km lang werden und bei den Bussen ist Umsteigen auf Hin- und Rückweg angesagt.


    Entsprechend haben wir gestern auch schon die ÖPNV-Verbindungen in alle umliegenden Städte im Fahrplan durchgeschaut unter der Prämisse welche Schule auch im weiteren Umkreis mittels Bus ohne Umsteigen zu erreichen ist.

    Russland die Hand zu reichen wäre richtig, wenn es nicht den lieben Putin an der Macht hätte. An der jetzigen Stelle wird jede Friedensverhandlung, die Russland einen Vorteil verschafft, von Russland schamlos ausgenutzt werden.

    Das denke ich leider auch. Alle Verträge, also auch ein Friedensvertrag, sind mit der aktuellen russischen Regierung das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben stehen. Dafür hat die aktuelle russische Regierung schon zu viele Verträge gebrochen, als das man ihr eine Vertragstreue in einen zukünftigen Friedensvertrag nicht unterstellen kann. Sie würde die Zeit doch nur nutzen, um nachzurüsten und in wenigen Jahren erneut losschlagen.

    Ich kann mir auch vorstellen, dass Eltern, die sich derart äußern, die Schulen als “Resterampen¬ o. ä. bezeichnen, vielleicht gar nicht so beliebt sind und sich die eine oder andere Schule noch nicht mal darüber ärgert, dass sich das Losglück gegen solche gewandt hat.

    Wie würdest Du denn ein System beschreiben, bei dem:


    • Dein Vater vor 70 Jahren bei den Großeltern angemeldet wurde (Meldeadresse/Wohnsitz), damit er zur passenden Schule gehen konnte?
    • Du selber vor 40 Jahren bei der Adresse deiner Großeltern angemeldet wurdest, damit du den Kindergarten im Ort besuchen kannst und nicht in den Nachbarort musst.
    • Du selber vor 35 Jahren an besagter Realschule nicht aufgenommen wurdest und selber zu der einen Gesamtschule gehen solltest, die nicht nur deine Eltern sondern auch du auf ganzer Linie ablehnst. Letztlich bin ich so am Gymnasium gelandet und trotz Hauptschulempfehlung dort nie sitzen geblieben.
    • Sich das ganze Spiel heute genau so wiederholt.

    Du wirst doch wohl hoffentlich verstehen, dass so etwas prägend auf deinen Lebenswandel einwirkt, oder?


    Was ich daraus für mich gelernt habe:

    • Mitleid bekommst du geschenkt, Neid musst du dir erarbeiten.
    • Auch der längste Weg beginnt mit dem ersten Schritt, du musst ihn nur gehen.
    • Die Welt ist kein Ponyhof. Wenn du etwas willst, musst du bereit sein dafür zu kämpfen.

    Ob es erfolgreich ist, hängt von den Verhältnissen ab, aber ernsthaft: die Gesamtschulen entstehen genau auf diese Art: politische Bündnisse von Eltern, die die Schulform wollen. Mir tut es in der Seele weh, wie Real- und Hauptschule dadurch ausgeblutet werden (und in meiner Stadt das Gymnasium auch)

    Ich würde mich nicht wundern, wenn die Gesamtschule im Nachbarort auch total überlaufen ist. Zwei Ortschaften weiter verläuft nämlich die Landesgrenze zwischen NRW und NDS direkt durch den Ort. Die Straßenmitte ist die Landesgrenze. Dort gibt es eine Grundschule in NRW und eine Gesamtschule in NDS. Wenn du jetzt zwei Kinder hast und beide gleichzeitig Schulferien haben sollen, bleibt dir gar nichts Anderes übrig als die weiterführende Schule in NRW zu suchen…


    Konkret gibt es dort:

    • Bruchmühlen, Stadtteil von Rödinghausen, Kreis Herford, NRW
    • Bruchmühlen, Stadtteil von Melle, Kreis Osnabrück, NDS

    Auf lange Sicht bei der nächsten Landtagswahl entsprechend bei der Kreuzchensetzung berücksichtigen!

    Meinst Du nicht eher bei der Kommunalwahl?

    Bei uns am Ort regiert seit dem 2. Weltkrieg mit nur einer kurzen Unterbrechung die SPD und die Unterbrechung kam auch nur dadurch zustande, dass ein SPD-Kandidat während des Wahlkampfs aus der Partei ausgetreten ist und dann als Parteienloser zum Bürgermeister gewählt wurde.


    Da ist mir schon klar wer den Mist zu verantworten hat.

    Ich habe mal etwas im Schulgesetz NRW gestöbert:


    Zitat von Schulgesetz NRW - § 46

    (6) Der Schulträger kann festlegen, dass Schülerinnen und Schülern, die in ihrer Gemeinde eine Schule der gewählten Schulform im Sinne des § 10 besuchen können, die Aufnahme verweigert wird, wenn die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule übersteigt.

    (7) Die Schulaufsichtsbehörde kann eine Schülerin oder einen Schüler nach Anhörung der Eltern und der beteiligten Schulträger einer bestimmten Schule am Wohnort oder in einer anderen Gemeinde zuweisen. Dies gilt insbesondere, wenn eine schulpflichtige Schülerin oder ein schulpflichtiger Schüler nicht in eine Schule der gewählten und der Eignung entsprechenden Schulform aufgenommen worden ist.


    Demnach dürfte eine Klage wohl aussichtslos sein, weil gemäß Absatz 7 die Schulverwaltung die Kinder zu einer Schule zuweisen kann unabhängig von den Schulempfehlungen der Grundschule???

    Für mich stellt sich die Frage, was eine Klage bringen soll, wenn bestimmte Einzugsgebiete chronisch zu wenig Schulplätze an der weiterführenden (Wunsch)Schule haben. Man kann die Plätze ja nicht herzaubern.

    In der angestrebten Realschule haben die Eltern vor Jahren in der aktuell 10. Klasse einen dritten Zug erfolgreich eingeklagt. Alle anderen Jahrgänge sind zweizügig. Es scheint also zu gehen.

    Nur wenn es an der gewünschten Schulform keine freien Plätze gibt, hätte man einen Rechtsanspruch.

    Sollte die Gesamtschule im Nachbarort ebenfalls ablehnen, würden wir wohl genau darauf klagen, also: „Wir wollen einen Platz an einer Real- und eben an keiner Gesamtschule. Welche Realschule es dann wird, ist dann auch egal.“


    Beide Realschulen haben die Klassen schon mit 30 Schülern gefüllt. Also über einen anderen Klassenteiler geht da auch nichts mehr. Beide Schulen nehmen jeweils ein Inklusionskind, was zur Folge hat, dass in dieser Klasse dann „nur“ 27 Schüler sitzen. Da kam bei der Vorstellung der Schulen schon Unmut auf, weil so ein Inklusionskind drei anderen Schülern den Platz wegnimmt. Wäre es nicht da, könnte man die Klasse ja auch mit 30 Kindern füllen.


    Die Gesamtschule im Nachbarort steht besser da, weil es in deren „Einzugsgebiet“ keine Gymnasien und keine Realschulen gibt. Da werden also eben nicht die Guten zum Gymnasium wegsortiert, die weniger Guten zu den Realschulen und an der Gesamtschule sammeln sich die Haupt- und Förderschüler, weil diese beiden Schulformen geschlossen wurden, wie es bei uns der Fall ist.


    Daher auch meine Frage: Zählen Real- und Gesamtschulen als eine Schulform oder nicht? Man kann ja den gleichen Schulabschluss machen. Wo steht das mit der Wahlfreiheit der Schulform im Gesetz?

    Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

    So war das bei mir vor 35 Jahren, weil schon meine Eltern mich auf gar keinen Fall auf diese Gesamtschule schicken wollten. Meine Eltern haben mich am Gymnasium angemeldet und ich bin in den 9 Jahren dort nie sitzengeblieben.


    Aktuell: Reslschulenpfehlung und beide Realschulen am Ort sind überlaufen. Muss man die Gesamtschule als Alternative akzeptieren? Muss es dann gerade die eine Gesamtschule sein, die man als einzige Schule ablehnt?

    Bei mir in der Region sind die Gesamtschulen schneller voll als die anderen Schulen (und haben auch mehrheitlich vorgezogene Verfahren), ist es bei euch nicht so? (also haben die "beliebten" Schulen überhaupt noch Plätze?

    Seitdem bei uns am Ort die Hauptschule geschlossen wurde, hat sich der eh schon schlechte Ruf der örtlichen Gesamtschule zum Status „Resterampe“ entwickelt. Konkret ist die in der Ablehnung ausgesprochene Alternative genau die eine Schule, die wir explizit auf gar keinen Fall wollen.


    An dem Abend, als sich alle Schulen in der Stadthalle vorgestellt haben, hatten uns beide Schulleiter der örtlichen Realschulen schon öffentlich empfohlen zu klagen, weil beide Realschulen überlaufen sind und die Lokalpolitiker keinen dritten Zug erlauben, um die Schüler zur örtlichen Gesamtschule zu zwingen.

    Moin,


    bei uns ist heute der Ablehnungsbescheid der örtlichen Realschule eingegangen. Die Anmeldezahlen wären zu hoch, sie dürften nur zwei Klassen aufmachen und das Kriterium „150m Schulweg“ wäre nicht hinreichend.


    Wie jetzt weiter vorgehen?


    • Es gibt noch eine zweite Realschule im Ort (7km entfernt), die allerdings auch überlaufen ist. Könnte man das Kind dort anmelden und hätte dann Vorrecht vor denen, die diese Schule als Erstwahl hatten, weil man bei der eigenen Erstwahl nicht zum Zuge gekommen ist?
    • In dem Schreiben wird empfohlen das Kind in der örtlichen Gesamtschule anzumelden. Allerdings hat diese einen schlechten Ruf (bestätigt durch den Sozialindex) und die Bus-Fahrzeit liegt bei über 45 Minuten inkl. Umsteigen. 👎
    • Die Gesamtschule im Nachbarort wäre von uns aus wesentlich näher dran (wir wohnen halt am Ortsausfahrtsschild) und hat auch einen wesentlich besseren Ruf. Kann man mit dem Ablehnungsschreiben das Kind auch dort unterbringen? Oder kommt dann: „Sie wohnen nicht im Einzugsgebiet. Wir sind voll.“ ?

Werbung