Beiträge von plattyplus

    Nope. Erst ab einer bestimmten Leistung. Meine WR sind nicht im Netz. Genau aus dem Grund.

    Ich weiß, die Grenze liegt aktuell bei 7kWp. Damit dürften praktisch alle Heimanlagen (Balkonkraftwerke ausgenommen) unter die Regelung fallen und müssen entsprechend übers Netz fernsteuerbar sein. Als ich vor 2 Jahren meine Anlage installiert habe, lag die Grenze noch bei 25kWp.

    Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 120 km/h (wie in der Schweiz) auf Autobahnen würde nach Berechnungen des Umweltbundesamtes von 2023 eine jährliche Einsparung von 1,4 Milliarden Litern Benzin und Diesel ergeben - wodurch nach marktwirtschaftlichen Gesetzen (Angebot und Nachfrage) auch der Preis / Liter Kraftstoff sinken müsste.

    Da wäre es in Deutschland sinnvoller es so zu machen wie in Österreich. Dort dürfen Verbrenner auf der Autobahn nur 100km/h fahren und reine E-Autos (keine Hybriden) 130km/h. Das nennt sich dort IG-L (Immissionsschutzgesetz-Luft).

    Was meint ihr, wie es in Deutschland den Verkauf von E-Autos ankurbeln würde, dürften Verbrenner und Hybride nur noch 100 fahren und reine E-Autos unbegrenzt. :teufel:

    Als ich im Herbst durch Österreich gefahren bin, war es jedenfalls irgendwie ein erhebendes Gefühl mit 130 an ganzen Karavanen von PKWs vorbeizuziehen. Ok, jeder Autobahnblitzer hat ausgelöst, aber nachdem ich nachgewiesen hatte, dass mein Auto mit E-Kennzeichen ein reines E-Auto und kein Hybridfahrzeug ist, wurden alle Vorwürfe fallengelassen. Bei uns in Deutschland bekommen ja leider auch die Hybridfahrzeuge ein E-Kennzeichen.

    Aus Sicherheitsgründen dürfen Photovoltaik-Wechselrichter aus chinesischer, russischer, nordkoreanischer und iranischer Produktion nicht mehr bei Projekten eingesetzt werden, die von der EU gefördert werden. Hintergrund ist, dass WEchselrichter über das Internet ferngesteuert werden können und man Angst hat, dass die entsprechenden Länder entsprechend in unsere kritische Infrastruktur eingreifen könnten.

    --> https://www.pv-magazine.de/2026/04/23/eu-…ekten-draengen/

    So langsam scheint die EU aufzuwachen aus ihrem Schlaf und sich auf die geänderte Weltlage einzustellen. Wir sind eben nicht mehr von Freunden umzingelt.

    Du kannst dir die 14 Module auch als Sichtschutz-Zaun in den Vorgarten stellen. Nimmst Bifaziale-Module und richtest den Zaun in Ost/West-Richtung aus, steigert sich der Ertrag noch einmal, weil morgens die Sonne auf die Ostseite scheint und abends auf die Westseite der Module. Der Wirkungsgrad ist zwar geringer, aber dafür ist die tägliche Einwirkzeit sehr viel länger.

    Für mich bedeutet "Balkonkraftwerk" nur, dass ich nicht zwangsweise einen Elektriker brauche, um die Anlage anzumelden.

    Meine Nachbarn decken mit den Modulen inzw. sogar ihre Carports ein, die Solarmodule bilden also selber das Dach, weil die Platten billiger sind als Ethernit. Die haben nicht einmal einen Wechselrichter an die Dinger angeschlossen.

    Bei einem BKw hängen die Module aber normalerweise am Geländer oder haben ein geringe Neigung. Das senkt den Wirkungsgrad. Ein 800W-BKw erzeugt also vielleicht 600kWh im Jahr. Auch wieder optimistisch gerechnet.

    Moment! Bei den Balkonkraftwerken gibt es da zwei Besonderheiten.

    1. Der Wechselrichter darf maximal 800W haben. Die Solarmodule, die da dran hängen, dürfen es in Summe hingegen auf bis zu 7kWp bringen. Bei der Kombination dürfte der Wechselrichter also selbst im Winter bei 800W am Anschlag laufen, so dass Du eben nicht davon ausgehen kannst, dass das Balkonkraftwerk nur 800kWh/Jahr liefern wird sondern sehr viel mehr.
    2. Bei Balkonkraftwerken werden die Batterien parallel zu den Solarmodulen geschaltet. Sind die Batterie und die Module groß genug, kann der Wechselrichter also wirklich 24/7 seine 800W ins Hausnetz liefern.

    Rein theoretisch könnte man so bis zu 7.000kWh pro Jahr aus einem Balkonkraftwerk rausholen, ohne das man einen Elektriker kommen lassen muss.

    Und was den übergroßen Akku angeht, mache ich es jetzt mal ganz extrem, um meinen Gedankengang nachzuvollziehen. Wir bauen einfach gar keine PV-Anlage mehr auf den Balkon oder aufs Dach sondern legen uns nur noch einen 200kWh Akku in den Keller. Wenn der Strom tagsüber günstig ist, weil die Sonne knallt, oder wenn er im Winter günstig ist, weil es gerade stürmt, laden wir den Akku aus dem Netz für z.T. negative Strompreise. Dynamische Stromtarife machen es ja möglich. Ist der Strom gerade teuer, betreiben wir das Haus mit dem Akku.

    Außerdem kann mein E-Auto VtG - es kann also tagsüber den Strom der PV-Anlage speichern und nachts einspeisen.

    Nur funktioniert das nicht, wenn tagsüber das Auto an der Schule steht.

    Wenn Du es schaffst, neben dem Eigenverbrauch die 2kWh am Tag in den Speicher zu laden (Spoiler: das gelingt an allerallerhöchstens 100 Tagen im Jahr) und nachts zu verbrauchen, und wenn wir ignorieren, dass reell nur 80 bis 90 % der Speicherkapazität genutzt werden können, dann hast Du also pro Jahr 200kWh "gewonnen".

    Hast Du schon einmal daran gedacht einen größeren Speicher daheim hinzustellen und den dann aus dem Netz zu laden, um so die dynamischen Stromtarife ausnutzen zu können? Die LiFePo4-Batteriezellen sollen mindestens 4.000 Ladezyklen schaffen (manche Hersteller versprechen 6.000 Zyklen), also wenn Du jedes Jahr dank dynamischem Stromtarif 300 Ladezyklen schaffst, läge die Lebenserwartung der Zellen immer noch bei mindestens 13,5 Jahren. Da hätte ich eher sorgen, dass die Elektronik im Wechselrichter die Grätsche macht.

    Es sei denn natürlich, man hat einen Akku am BKw. Der lohnt sich aber nie.

    PV-Anlagen lohnen sich aufgrund der Diskrepanz zwischen Einspeisung und Vergütung erst so richtig, wenn man selber einen hohen Verbrauch hat. Wie ich an anderer Stelle schon einmal sagte, haben wir im letzten Jahr in unserem 2-Familienhaus in Summe 42MWh verbraucht, bei dem ca. die Hälfte aus der PV-Anlage gekommen ist. E-Autos und Wärmepumpen sind halt Großverbraucher. Aber dafür kaufen wir kein Erdgas und kein Diesel mehr ein. Hätten wir den Strom komplett einkaufen müssen, hätten wir 12.500€ bezahlen müssen. So haben wir 6.000€ bezahlt. Die PV-Anlage hat uns also eine Ersparnis von 6.500€ eingefahren, dazu weitere 800€ für eingespeisten Strom. Bei solchen Dimensionen rentieren sich dann auch größere Investitionen in die Technik.

    Ja. Man speichert eine kWh im Netz und ruft sie ab, wenn es dunkel ist. Bitte erkläre mir den Tatbestand des Betruges daran.

    Du speist normalerweise für 8ct ins Netz ein und beziehst aus dem Netz für 30ct. Ein "im Netz speichern" ist technisch unmöglich. Du unterschlägst den Differenzbetrag von 22ct/kWh (Netzentgelte, Stromsteuer, ...). Das ist der Betrug.

    Ok. Die, die einen neuen Stromzähler haben, speisen die kWh aber ebenfalls ein. Ohne einen ct dafür zu bekommen. Aller Strom, der nicht direkt verbraucht wird, landet im Netz. Kostenlos für den Stromversorger.

    Wieder falsch. Du meldest Dein Balkonkraftwerk beim Versorgungsnetzbetreiber (VNB) und im Marktstammdatenregister (https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR) an und bekommst dann die Vergütung von ca. 8ct/kWh für die Einspeisung vom VNB überwiesen.

    Da ziehen die Ränge der Bundeswehr oder Marine ja noch mehr.

    Das wollte mir ein Schüler auch mal erzählen. Sein Papa wäre Hauptmann und dagegen könnten wir ja nicht anstinken. Nur guckte der anschließend doof, als ich im verklickert habe, daß A13 bei uns die Eingangsbesoldung für den höheren Dienst ist. Jeder Lehrer fängt also als Major (höherer Dienst = Stabsoffizierlaufbahn) an, wenn wir bei den Bundeswehr Dienstgraden bleiben. 8)

    Die typische Karriere am Gymnasium sieht so aus:
    Eingangsamt A13Z
    Erstes Beförderungsamt A14
    Erstes Funktionsamt A15
    Stv. SL A15Z
    Schulleitung A16

    Ähnlich im Berufskolleg:

    • Eingangsamt: A13Z
    • Erstes Funktionsamt: A14
    • Abteilungsleitung: A15
    • Stellvertretende Schulleitung: A15Z
    • Schulleitung: A16

    Wir reden hier also schon lange nicht mehr über die Gerechtigkeit beim Einstiegsamt oder darüber, ob jemand etwas verliert. Wir reden hier über Entwicklungsmöglichkeiten und fehlende Perspektiven an nicht-gymnasialen Schulformen, da die Anzahl der ersten Beförderungsämter an Gymnasien schon Dutzende Stellen an einer (!) Schule ausmachen kann. An den nicht-gymnasialen Schulformen wird es künftig damit maximal vier (!) Beförderungsstellen geben - und das sind allesamt Schulleitungsposten. So much for Gerechtigkeit.

    Du mußt aber auch beachten wie groß die jeweilige Schule ist. Vier Beförderungsstellen in einer Grundschule mit 20 KuK könnte grob sogar passen, wenn ich dran denke, dass Berufskollegs normalerweise mindestens 80 KuK haben und ich sogar während meiner Ausbildung an einem BK mit 146 KuK war. Das ist ja auch der Grund warum ich an anderer Stelle schon einmal formuliert habe, dass ich den Primar-Schulleiter mindestens bei A15 sehe, weil er dann in einer kleinen Grundschule mit ca. 20 KuK ungefähr so viele Kollegen unter sich hat wie ein Abteilungsleiter an einem BK.

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