Es geht um die "maßgebliche ruhegehaltsfähige Dienstzeit". Falls du mit 40 dienstunfähig wirst, hast du schlicht noch nicht genügend Jahre abgedient. Deine Berechnung geht wohl davon aus, dass die Dienstunfähigkeit kurz vor der Regelaltersgrenze eintritt.
Geschenkt gibt's nichts. Auch nicht für Beamte. Aber du kannst es ja drauf ankommen lassen. Ich kenne KuK, die mit der Mindestversorgung auskommen müssen. Die liegt zwar über der Durchschnittsrente. Man darf jedoch Lehrkräfte nicht mit ungelernten Hilfskräften gleichsetzen, die halbtags am Band gearbeitet hatten.
Zum ersten Absatz: Bitte schau dir doch den Screenshot an. Dann reden wir weiter. Zur Info: ich bin seit 2006 im Schuldienst. Besagter Kollege (ähnliche Dienstzeiten, ähnliches Alter) erhält übrigens eine ähnlich hohe Pension. Willkommen in der Wirklichkeit.
Zum zweiten Absatz: da muss ich gar nicht drauf eingehen, weil ich nichts derglichen behauptet habe.