Beiträge von Kreidemeister

    Ich habe mal die KI befragt, wie es bei Arbeitnehmern aussieht, wenn der Chef kurzfristig eine Verlängerung des Dienstes ansetzt. Da kam unter anderem raus, was auch meinem Gefühl entspricht:

    Nein, das dürfen Arbeitgeber von heute auf morgen grundsätzlich nicht. Eine solche spontane Verlängerung der Arbeitszeit bricht in der Regel das arbeitsrechtliche Gebot des „billigen Ermessens“ (§ 106 GewO). [1, 2]

    Damit eine kurzfristige Anweisung, länger zu bleiben, rechtens ist, müssen sehr strenge Voraussetzungen erfüllt sein:

    1. Die Ankündigungsfrist (Der Regelfall)

    Gerichte orientieren sich im Arbeitsrecht an einer Ankündigungsfrist von mindestens vier Tagen. Diese Frist wird analog aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§ 12 TzBfG) für die Arbeit auf Abruf hergeleitet und gilt im Allgemeinen auch für reguläre Schicht- und Dienstplanänderungen. Arbeitnehmer müssen die Möglichkeit haben, ihr Privatleben und ihre Freizeit verlässlich zu planen.

    2. Vertragliche Grundlage für Überstunden

    Aus dem bloßen Direktionsrecht des Chefs lässt sich keine Pflicht zu Überstunden ableiten. Damit überhaupt Mehrarbeit verlangt werden kann, muss eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung verankert sein. Fehlt eine solche Vereinbarung gänzlich, gilt die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit als bindend.

    Hinweis: Gibt es im Betrieb einen Betriebsrat, hat dieser bei der Anordnung von Überstunden ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 BetrVG). Der Chef darf Überstunden dann ohnehin nicht einseitig "per Order von oben" bestimmen. [1]

    3. Die große Ausnahme: Echte Notfälle

    Von der viertägigen Ankündigungsfrist darf der Arbeitgeber nur in unvorhersehbaren, existenzbedrohenden Notfällen und Katastrophen abweichen.

    • Was als Notfall gilt: Eine Naturkatastrophe (z. B. eine Überschwemmung im Lager), ein plötzlicher, gravierender Serverausfall, der den gesamten Betrieb lahmlegt, oder eine extreme, kurzfristige Krankheitswelle, die die Grundversorgung (z. B. in der Pflege) gefährdet. [1]
    • Was KEIN Notfall ist: Ein unerwartet hoher Auftragseingang, schlechte Personalplanung, chronischer Personalmangel oder der "übliche" termingebundene Frust im Tagesgeschäft. In diesen Fällen trägt der Arbeitgeber das Wirtschaftsrisiko und darf es nicht spontan auf den Feierabend der Mitarbeiter abwälzen.“


      Warum sollte es dann bei Lehrern möglich sein… weil dann die „Grundversorgung“ im Sinne der Schulpflicht gefährdet ist?


      Oder weil das Ganze nur für Arbeitnehmer gilt und nicht für Beamte?

    Wäre es nicht auch eine gute Möglichkeit, dass die Vertretungsplanenden in der seltenen Situation, dass doch trotz Vertretungskonzepts kurzfristig am Morgen eine zusätzliche Vertretung notwendig ist im Anschluss an den Unterricht des Kollegen, diesen einmal anruft und kurz fragt, ob er heute in der Stunde 3 und 4 noch bleiben kann?

    Ja, zumindest das wäre doch mal was.

    Aber rechtlich kann die Schulleitung auch kurzfristig Mehrarbeit anordnen, zB für Vertretungen oder (was ja vermutlich ähnlich wäre) für kurzfristig angesetzte Besprechungen?

    Was wäre denn, wenn


    a) der Kollege der Schulleitung noch während seines Unterrichts eine Mail schreibt, dass er ab Stunde 3 nicht kann wegen privater Verpflichtungen und einfach geht?

    b) sich nach seinem planmäßigen Unterricht krank meldet?


    b wäre vielleicht schwieriger, wenn zuvor schon erfolglos protestiert worden ist, aber rechtlich doch möglich, oder?


    Aber es ist doch auch ein Problem, wenn man zB am Freitag schon um 09:30 Uhr Schluss hat und kurz danach einen Flug oder Zug gebucht hat, weil man übers WE verreisen will, insbesondere wenn man montags erst spät zur Schule muss oder ganz frei hat wegen Teilzeit.

    Hallo,


    weiß jemand, ob in NRW eine kurzfristig angesetzte Vertretungsstunde nach dem planmäßigen Unterricht zulässig ist?


    Konkret: Kollege hat nur 1.-2. Unterricht. Morgens poppt im Plan auf: bitte noch 3.-4. Stunde vertreten.
    Kollege protestiert, weil er direkt nach dem Unterricht mit dem Zug plant zu verreisen.

    Unter Murren wird die Vertretung rausgenommen und ein anderer Kollege zur Doppelvertretung verdonnert. Angeblich sei kein Personal verfügbar, ausfallen lassen dürfe man die Stunden aus rechtlichen Gründen angeblich nicht (Mittelstufe).

    Dem reisenden Kollegen wird aufgegeben, zukünftig bei Verhinderung rechtzeitig Bescheid zu geben.

    Man erfährt aber beim Termin im Gesundheitsamt nicht, zu welchem Schluss der Arzt kommt?


    Denn es wäre ja auch denkbar, dass er/sie zum Schluss kommt, dass die angegebenen gesundheitlichen Einschränkungen nicht so gravierend sind (zB weil mit Medikamenten gut eingestellt obwohl man anführt, dass man die Medikamente gar nicht nehmen müsste, wenn der Beruf nicht in dem Umfang so stressig wäre).


    Oder sagt: man sei mit dem Beschwerdebild nahe an der Dienstunfähigkeit und setzt einen auf eine halbe Stelle.

    Das ist mit Sicherheit eine BR Sache. Das funktioniert möglicherweise in Köln besser als ein paar Rhein KM weiter

    Ist die BezReg Düsseldorf für eine Auslegung der ministeriellen Vorgaben (Teilzeit, Abordnungen etc.) bekannt?


    Frage ist halt: Ist bekannt, ob man mit dem Amtsarzt reden kann und sagen, was man sich zutraut oder erlebt man da böse Überraschungen (von festgestellter voller Dienstfähigkeit bis zu einer überraschend niedrig angesetzten Dienstfähigkeit?)

    Hey,


    demnächst steht ein Termin beim Amtsarzt an.
    Hintergrund: ich hatte in NRW am Gymnasium Teilzeit beantragt, wurde abgelehnt. Dann Widerspruch mit einem Attest vom Hausarzt mit einer allgemeinen Begründung. Dann wurde die TZ (20/25,5) gewährt, aber nur für dieses Schuljahr (weniger Geld ist auch schon auf dem Konto).
    Gewisse gesundheitliche Einschränkungen liegen vor.

    Frage1: wird der Empfehlung des Hausarztes üblicherweise gefolgt oder gibt Überraschungen (volle Arbeit möglich bzw. weniger Stunden möglich als aktuell)?

    Frage 2: wenn eine Teildienstfähigkeit vom Amtsarzt attestiert wird: wird die sofort wirksam oder erst zum nächsten Schuljahr? Es geht dabei auch um den Lohnausgleich von voller Stelle zur Reduktion bzw darum, nicht mehr für Vertretungen rangezogen zu werden.

    Die Prüfungen am nächsten Tag fangen auch um 8 Uhr an, der reguläre Schulbetrieb läuft aber nebenher, die Lehrer die Prüfeb aber eigentlich unterrichten müssten werden vertreten, sodass es nicht zwei lange Tage werden.

    Bei uns ist am zweiten Tag leider bis13:30 Uhr normaler Unterricht, danach die Prüfungen. Folge: Fürs Personal wieder ein rd 12h Tag.

    Wie kommen solche Unterschiede zustande?

    4 solche Blöcke halte ich zwar für sehr viel, aber ich sehe nicht wie du da auf 12 Stunden kommst und sagst, es gäbe dann zusätzlich keine Pausen. Das passt nicht zusammen.

    Um 08:00-08:30: S1 in Vorbereitung. In der Zwischenzeit Herrichten der Tische etc., zuvor Wörterbücher/Formelsammlung holen, Aufgabenpapiere kopieren. Daher schon ab 07:30 Uhr anwesend.

    Von 08:30-10:00 Uhr Prüfung. Dann pro S etwa 30 Minuten für Beratung und Formulierung der Begründung und Niederschrift. Dann ist es 11:30 Uhr.

    die in der Regel auch mindestens 15 min umfasst

    Aber sie ist ja keine Pause, weil die Schüler davon 2-3 Minuten brauchen, bis sie das Zimmer verlassen haben, dann nochmal 2 Minuten zum Lehrerzimmer. 5 Minuten weg. Dann 3 Minuten vor der nächsten Stunde los. Sind 8 Minuten weg. Bleiben rechnerisch 7 Minuten.

    ich befürchte aber, dass du die Pausen dabei einfach ausklammerst.

    Es gab keine: 3 Prüfungen, dann ca 30 Minuten pro Prüfung für die Niederschrift und Reflektion der Notenbegründung. Dann die nächsten Prüfungen. Macht rd 3 Zeitstunden pro Block.

    Verbeamtete Person NRW. Die 15- Minuten Pausen sind praktisch nicht vorhanden, da wir die Schüler nicht vor dem Gong gehen lassen dürfen. Viele trödeln dann noch. Dann die langen Gänge. Und 3 Minuten vor der nächsten Stunde sollen wir schon wieder los.

    Hey,


    weiß jemand, ob 12h Tage praktisch ohne wesentliche Pause zulässig sind?


    Beispiele:


    a) Unterricht von 8-13:30 Uhr ohne Pause, dann von 14:00-19:00 Uhr Elternsprechtag. Am nächsten Morgen um 07:30 Uhr Frühaufsicht. Dann wieder 6h Unterricht zzgl. Mittagspausenaufsicht.

    b) Abiturprüfungen 4. Fach: 4 Blöcke Prüfungen à 3 S zzgl. Niederschrift etc. Von 07:45-19:30 Uhr, faktisch ohne Pause. Am nächsten Tag wieder früh, ggf sogar zur Frühaufsicht, hin.

    Der Wunsch, nach den Prüfungen zumindest am nächsten Tag die ersten beiden Stunden frei zu bekommen, wurde von der SL abgelehnt.

    Ich fühle mich wie eine Arbeitsmaschine. Sieht so die berufliche Zukunft als Lehrer aus?

    Hallo,


    weiß jemand, wie der aktuelle Stand beim Vorgehen gegen Teilzeit-Versagung in NRW ist?

    Mein Antrag wurde abgelehnt und ich musste ganz formal zur Schulleitung, das Schreiben abholen gegen Empfangsbestätigung.
    Darin die übliche Begründung: Wegen Mangels an Lehrkräften ….


    Allerdings könnte eine TZ im Umfang von 2h sofort gewährt werden.

    Frage: ist es lohnenswert, via PR oder dgl dagegen vorzugehen?

    Und nein, ich habe keine kleinen Kinder etc.

    Aber der Job stresst mich so, dass ich gewisse gesundheitliche Probleme habe im Rahmen von Psyche/Herzkreislauf, wo ich glaube, dass sie von der Arbeit gefördert werden.

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