Beiträge von Dr. Rakete
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Nein.
Doch.
Lies einfach mal alle Beiträge Kreidemeisters zu dem Thema „Vertretung“ dann wird das Bild schlüssiger.
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Dieser Account stellt genau dieselbe Frage wie Kreidemeister vor 2 Wochen an dieser Stelle:
ThemaKurzfristige Vertretung zulässig?
Hallo,
weiß jemand, ob in NRW eine kurzfristig angesetzte Vertretungsstunde nach dem planmäßigen Unterricht zulässig ist?
Konkret: Kollege hat nur 1.-2. Unterricht. Morgens poppt im Plan auf: bitte noch 3.-4. Stunde vertreten.
Kollege protestiert, weil er direkt nach dem Unterricht mit dem Zug plant zu verreisen.
Unter Murren wird die Vertretung rausgenommen und ein anderer Kollege zur Doppelvertretung verdonnert. Angeblich sei kein Personal verfügbar, ausfallen lassen dürfe man die Stunden aus…Kreidemeister4. September 2026 10:59 Das ist quasi 100% deckungsgleich.
Warum diskutieren wir das nochmal? -
Generell: Die Frage wurde von Kreidemeister vor 2 Wochen fast deckungsgleich gestellt.
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Lecker Bratwurst vom Grill. Mit Lecker Ketchup und Curry
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Welche Zusatzaufgabe hat denn eine neueingestellte A13-Kollegin (z.B. Realschule) gegenüber einer neueingestellten A12-Kollegin (Grundschule)?
Da sieht man mal wieder, dass zwar alle immer mitreden wollen, aber wenig Ahnung von der Materie haben.
Das Problem wird doch hier garnicht diskutiert. Informier dich doch erstmal, worum es hier geht, statt ahnungslos provokant zu fragen.
Abgesehen davon lautet die Antwort auf deine Frage: Keine -
Ich konnte bei all den Themen noch nicht wirklich einen vernünftigen Grund lesen, weshalb man nicht allen Lehrkräften mindestens A13 geben sollte?
Auch absolut absurd, dass man bisherige A13-KollegInnen dann hochstufen sollte.Wenn ich in einer Firma arbeite und eine Gehaltserhöhung bekomme, werden doch auch nicht automatisch alle anderen Arbeiter in meiner Abteilung hochgestuft, damit der "Gehaltsabstand" noch stimmt.
A13 für alles GS und auch GHWRS-Lehrkräfte. Fertig!
Wenn dann die Aufgaben, die bislang von den alt A13 gemacht wurden auf alle neu A13 Schultern mitverteilt werden ist ja alles gut.
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Dieses Geld was er geerbt hat, wurde aber z.T. schon mehrfach besteuert. Ansonsten vermehrt sich jedes Geld irgendwie, selbst wenn ich 200 EUR auf ein Konto lege, vermehrt es sich irgendwie.
Wie vermehrt sich Geld denn?
Übt es den Coitus aus und dann bekommen ein 50er und eine 100er zusammen einen kleinen 5€ Schein?
Alles Vermögen dieser Welt auch das der Überreichen wird mit den Händen von normalen Verdienenden erwirtschaftet.Nichtmals ich würde für mein Kind noch eine staatliche Schule wählen. Zeige mir den vermögenden Menschen, der das tut.
Weil du, wie immer sobald es um Kinder geht, maximal klischeebehaftet denkst.
Die Millionäre in meiner Gemeinde die ich kenne, zum Teil 3 stellig, schicken ihre Kinder auf das örtliche Gymnasium.
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Wie es die Reichen und Vermögenden geschafft haben in die Gehirne der normal Besitzenden und Verdienenden den Gedanken zu verankern, dass eine Besteuerung ihres Vermögens dem Ende der Welt der gleich käme, muss ich mal rausbekommen.
Das wäre die ultimative Waffe in der Vermittlung von Wissen in der Schule.
Bevor jetzt wieder alle anfangen rum zu bölken, das Statt habe noch nie soviel ... bla bla bla !
Der Defizit des Bundes beträgt aktuell ungefähr 200 Milliarden Euro. Das sind ganz grob 30% das Etats.
Wie bitte, soll man nur durch Kürzungen 200 Milliarden reinholen?
Es muss an beide Seiten rangegangen werden. Einahmen und Ausgaben
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Ich will und kann mich inhaltlich nicht äußern, aber: Wenn es so ist, warum nimmt das Land das Risiko einer Nullrunde (wenn sie kein Cent mehr als nötig bekämen, müssten sie im nächsten Jahr wegen Inflation mehr bekommen ...)
Weil sich die Berechnungsgrundlagen durch das 2025 Urteil geändert haben.
Und Markus und seine Boys haben sich eine Formel draus gebastelt, die rechnerisch Kürzungen/Nullrunden möglich macht. Ein Schelm wer sich nun denkt, das dabei einige Variablen so gestaltet worden sind, dass es nicht teuerer fürs Land wird.
Hilf mir mal etwas. „MÄE“ ist das Medianeinkommen, der Faktor 0,8 rührt von den 80% her. Aber woher hast Du den Faktor 2,3?
MÄE= Medianäquivalenzeinkommen
davon
80% Prekariatsschwelle
dies mal
2,3 (Beamter 1, Partner 0,5, Kind 1 0,5, Kind 2 0,3)
=
Grundbesoldung
Ob diese dann mit Familienzuschlägen und Partnereinkommen gestaltet werden darf, muss Karlsruhe erst noch entscheiden.
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Unabhängig von dieser Diskussion muss man sich als Beamter mal klar darüber werden, dass schlechte Gesetzte im Bereich der Besoldung zu machen einfach viel zu lukrativ für das Land ist!
Sollte eines Tages das neue Modell "2027" in Karlsruhe fallen, werden nur diejenigen mit Nachzahlungen bedacht werden, die Widerspruch eingelegt haben.
Dank meiner unermüdlichen Arbeit an der Widerspruchsfront haben einige Kollegen mit 3/4 Kindern Nachzahlungen im hohen 4 und sogar 5 stelligen Bereich erhalten. Andere Kollegen, die das für Blödsinn hielten, haben blöd aus der Wäsche geguckt.
Und genau so wird es im aktuellen Fall laufen. Ein Großteil der Beamten wird keinen Einspruch einlegen und der FM spart dadurch richtig Kohle ein.
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Gibt es inzwischen eigentlich eine Antwort auf die Frage in der Überschrift?
Ich las nur Berichte über Koordinatoren und Grundschulen. Aber das ist hier glaube ich nicht gemeint .
Sie bleiben in A13 ohne irgendwas mehr
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Also (in NRW) die Besoldungsgruppen A1-A4 wieder einführen, auch wenn es dort keine Beamten mehr gibt, weil das Gericht vor Jahren ja festgelegt hat, dass der kleinste Beamte in A1 15% mehr Geld in der Tasche haben muss als ein Sozialhilfeempfänger und dann von dort aufbauen?
Durch die Abschaffung der unteren Besoldungsgruppen, A5 ist heute in NRW die niedrigste Gruppe, hat die Landesregierung ja die komplette Besoldungstabelle abgewertet. Es fehlen die Abstände zwischen A1, 2, 3, 4 und 5, so dass ein A5 Beamter eigentlich 40% (geschätzt) mehr haben müsste als ein Sozialhilfeempfänger und nicht bloß 15%.
A 5 korrekt ausrechnen.
MÄE (NRW)*2,3*0,8von da an weiter in die höheren Gruppen.
Diese Festsetzung des BverfG ist derartig simpel, dass selbst mathematisch minderbemittelte das ausrechnen können.
Kein Mensch hat in irgendeiner der Debatten bislang gefordert ausgelaufene Gruppen wieder einzuführen.Moment mal...
dafür werden Beamte mit Kindern ja bereits rückwirkend seit 2022 mehr als verfassungsgemäß alimentiert, während Kinderlose immer noch deutlich unteralimentiert werden. Auch ab 2027 ist es immer noch so, dass ein A13 Lehrer mit 3 Kindern selbst ohne Ausgleichszahlung etwa 1500€ Netto mehr überwiesen bekommt als ein kinderloser Lehrer. Alle Familien mit bisheriger Mietenstufe 3 oder weniger erhalten zukünftig sogar mehr.
Nicht Familien sind überalimentiert sondern ledige Beamte unteralimentiert.
Glaubst du ernsthaft, dass Familien 1 Cent mehr bekommen als rechtlich nötig.
Statt sich mal damit auseinander zu setzen, was das letzte Urteil bedeutet und wie es wieder mit allerlei Tricksereien umgangen wird.
Wird sich immer schön über die Familienzuschläge aufgeregt und 1,68% als große Gerechtigkeit für Ledige gefeiert, wo ihnen eigentlich 15% gewährt werden müsste!
Und damit die Ahnunglosen unter uns mal einen Blick auf eine Tabelle nehmen können, die die Sache ernst nimmt.
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/br/br-anpg…urf.tabelle.pdfAber hey was soll's
1,68%

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Und jetzt mach für diese Beamten in A7 bis A11 mal die Rechnung auf für den Fall, dass die Kinder schon erwachsen sind. Dann fällt die alte Familienzulage nämlich komplett weg und nicht bloß anteilig. Außerdem ist der Lebensabend (= Pension) mit der Zulage ärmlicher als ohne, weil die Zulage nicht pensionswirksam ist, das höhere Grundgehalt hingegen schon.
Bei der aktuellen Regelung in NRW ist es doch bei diesen Beamten im mittleren Dienst so, dass sich das Monatsnetto, das man zuvor über Jahre und Jahrzehnte gewohnt war und an das man seinen Lebensstandard und seine Ausgaben angepasst hat, mit dem Auszug der Kinder grob halbiert. Gehen diese Beamten dann 10-15 Jahre später in Pension, reduziert sich ihr Netto weiter, Im Alter haben sie dann am Ende nur knapp 1/3 des monatlichen Nettos, das sie als Eltern hatten, eben weil die Familienzulage nicht pensionswirksam ist. Ob man bei einer dermaßen drastischen Reduzierung der Bezüge im Alter den Lebensstandard halten kann, von wegen Alimentationsprinzip, wage ich zu bezweifeln.
Wie gesagt: Schaut nicht auf das eine Jahr, in dem es die extrem hohen Familienzulagen in NRW gibt. Guckt Euch bitte stattdessen das Lebenseinkommen an.
Ich bin immer dafür, dass die Grundbesoldung steigt. Aber nicht so wie hier und vor allem nicht auf dem Rücken der niedrigen Besoldungsgruppen. Diese Gruppen profitieren garnicht und selbst bei mir in A15 führt nur deshalb nicht zu einem Nettoverlust, weil wir ein Lehrerpaar sind.
Hier mal am Beispiel eines Brandmeisters (A7) verheiratet voller Zuschlag
Besoldung alt:
seit 1.4.26 A7 S3: 3215,64 + 167,26€ =3.382,90 €
ab 1.4.27 3382,90€ *1.02 =3450,56
Immerhin 67,66€ Lohnzuwachs
Besoldung neu
seit 1.4.26 A7 S3: 3215,64 + 167,26€ =3.382,90 €
ab 1.1.27 3215,64*1,0168=3269,66€ + 113,24 € (Ausgleichszulage) = 3382.90
Und jetzt schlägt im April 27 das perfide an dem Gesetz zu.
ab 1.4.27. 3269,66*1,02=3335,05 + 47,85 (Ausgleichszulage) = 3382,9
Lohnzuwachs 0€
Faktisch wird das Einkommen des guten Brandmeisters gekürzt im Vergleich zu dem was ihm zu Anfang der Woche zugesagt wurde.
60% der Beamten sind verheiratet. Es wird also für die Mehrzahl auf eine 0 Runde hinauslaufen.
Hier wird also ganz viel Kürzung mit einer wirklich lächerlich geringen Erhöhung von 1,68% kaschiert, die nur einer Gruppe von Beamten hilft: Ledigen, die niemals Heiraten und Beamten die niemals Kinder bekommen und diese Gruppe ist die Minderheit.
Und ich werde mit A15 und Frau in A13 schon im Januar mehr haben als jetzt.
Für mich persönlich ist hier ein derbe Gerechtigkeitslücke - aber ich bin auch Sozialromantiker

Eine andere Baustelle sind die Familienzuschläge für die Kinder. Das diese zurückgefahren werden, mag jeder für sich selbst bewerten.
Aber hier passiert die nächste Schweinerei. Die Ausgleichsbeträge werden ab 28 jährlich um 15% abgeschmolzen. Hier werden ebenfalls die niedrigen Gruppen besonders drunter zu leiden haben. Der Aufwuchs der Grundbesoldung wird nicht so stark sein, dass er das Abschmelzen der Ausgleichszulage auffängt.
Alles anzeigenWirklich pfiffig, das muss man dem Herrn Finanzminister lassen!
Wir als Lehrerehepaar (beide A13, 100% und 50% Arbeitszeit) aus Mietenstufe I kommend mit 2 Kindern profitieren um mehr als 350€ von dieser Reform, was nach Abzug der PKV und Einrechnung des Kindergeldes ein verfügbares Haushaltsnetto von gut 8000€ ergibt.
8000€! Nur 5% der Haushalte in Deutschland verfügten 2025 über so ein Einkommen. (Quelle: https://www.iwkoeln.de/presse/pressem…-als-reich.html)
Trotzdem sollte man diese Tricksereien rund um die amtsangemessene Alimentation offenlegen und klar benennen.Fluglotsenpaare sind auch in dieser 5% Kohorte ebenso wie Ärztepaare, Rechtsanwaltspaare, VW-Fließbandarbeiterpaare, usw.
Wir haben mindestens 6,5 Jahre in unsere Ausbildung investiert. Wir gehören schon da oben rein.
Wobei die Behauptung, dass man mit 8000€ als 4 köpfige Familie reich ist, sich nicht aus dem Text ergibt.
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Wir dürfen die Besoldung nicht immer von A13 + aus denken. Wenn man sich in die Gruppen anschaut die weiter unten betroffen sind, wird die Schweinerei der Sache deutlich.
Nehmen wir mal eine Feuerwehrmann oder Polizisten oder den Justizwachtmeister. Die bewegen sich irgendwo zwischen A7 und A11. Auch diese werden ab 2027 in allen größeren Städten Ausgleichszulagen bekommen. Im März 27 steigt ihr Gehalt dadurch nicht und nun wird es noch cooler (aus Sicht des FM). Ab 2028 sinkt die Zulage um 15%. Die mickrige Gehaltsrunde 2028 von 1% wird diese Kürzungen mMn nicht ausgleichen. Ihnen wird dadurch das Gehalt gekürzt.
Lustigerweise werden die oberen Besoldungsgruppen relativ schnell durch Lohnzuwächse aus dem Ausgleichsbetrag rauswachsen, während die unteren Gruppen jahrelang keine Gehaltszuwächse erhalten werden bzw. Lohnkürzungen erhalten.So heilt sich auf wundersame Weise das Abstandsgebot wie von selbst.
btw: Werden natürlich auch alle Singlebeamten mit dem Entwirf ordentlich verarscht.
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Ist bei uns auch so und ich persönlich finde diese passive Art der Kommunikation, wenn ich für die Unterrichtsstunde keine Vertretungsbereitschaft habe, unhöflich. Meine Form des rebellisch-kindischen Widerstands ist deswegen dieses Schuljahr, dass ich während der Unterrichtszeit nicht mehr die Untis-App auf dem privaten Handy öffne.
👍
Damit stehst du in der Tradition vieler großer Rebellen der Menschheitsgeschichte. -
Wie wär's wenn du einfach deine Pflichten als Beamter wahrnimmst?
Statt hier noch ein weiteres Thema aufzumachen in dem du nach Möglichkeiten fandest, diesen zu entkommen? -
Die Urlaubsverordnung ist kein Erlass?
Es ist eher wie Susannea schreibt.
Der Prompt war falsch gestellt. Schreibt man ihn anders, passt das Ergebnis der KI. -
Um 23 Uhr les ich keine Erlasse mehr.
Wenn es 25 Tage sind umso besser. Sich 13 Tage auszahlen zu lassen, dürfte nicht gerade wenig sein. -
Ich war davon ausgegangen das Urlaub Tag genau gerechnet wird.
Einmal meinen Freund Chat gefragt:Wenn du einen Beamten in NRW mit regulär 30 Urlaubstagen bei einer Fünf-Tage-Woche meinst und das Beamtenverhältnis am 15. Oktober endet, gilt grundsätzlich:
Nach § 18 Abs. 3 FrUrlV NRW gibt es 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dienstzugehörigkeit.
Da der Oktober bei einem Ausscheiden am 15.10. kein voller Monat ist, zählen Januar bis September:
30 Tage × 9/12 = 22,5 Tage
Bruchteile eines Urlaubstages werden nach § 18 Abs. 8 aufgerundet. Damit ergibt sich:
→ 23 Urlaubstage
Wobei es mir allerdings egal ist ob es jetzt 23, 24 oder 25 sind.
Spannend ist das Gedankenspiel.
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