So ein undifferenzierter Quark.
Differenzier das mal aus.
So ein undifferenzierter Quark.
Differenzier das mal aus.
Aber bei unterlassener Hilfeleistung auf offener Straße macht man sich auch strafbar. Im obigen Beitrag klang es so, als hätte die Lehrkraft in ihrer Stellung als "Garant" selbst Körperverletzung begangen.
Unterlassene Hilfeleistung ist was anderes. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes echtes Unterlassensdelikt.
Du hast aber Recht, oben klang es so, als begeht die Lehrkraft als Garant die Körperverletzung selbst. Und so ist das auch bei unechten Unterlassensdelikten. Lässt du einen Schüler einen anderen totschlagen, dann begehst du selbst Totschlag durch Unterlassen. Das sollte man schon im Kopf haben, wenn man sich entscheidet, dass einem das Eigenverletzungsrisiko zu groß ist.
Zumal es beim Eingreifen in eine Schlägerei erstmal um Nothilfe geht. Nicht um Notwehr. Hat die KI wohl übersehen.
Das StGB kennt an sich keine Nothilfe. Notwehr im Sinne des § 32 StGB gilt sowohl bei eigener Verteidigung als auch wenn diese im Interesse Dritter geschieht.
Könntest du das bitte noch mal erklären, Ratatouille ? Bedeutet das, als Garant ist man für die Verletzungen verantwortlich, die SuS in einer Prügelei davontragen, wenn man nicht entschieden genug eingreift?
Ja. Die typischen Fälle sind sowas wie "Eltern lassen ihr Kind verhungern und begehen dadurch einen Totschlag durch Unterlassen". Eltern sind Beschützergaranten für ihre Kinder. Als Lehrkräfte sind wir unseren Schülern gegenüber Beschützergaranten. Wenn wir nur daneben stehen, wenn Schüler A Schüler B verprügelt, dann machen wir uns damit strafbar. Wie entschieden wir eingreifen müssen, kann aber auch niemand sagen, weil das immer einzelfallabhängig ist. Und wir haben hier auch das besondere Problem, dass wir Garant für Schüler A und Schüler B sind, was uns auch in den Möglichkeiten der Notwehr in einem Maße beschränken kann, wie es nicht der Fall wäre, wenn wir einen Schüler gegen einen Nicht-Schüler verteidigten.
Naja, es reicht die einschlägigen Paragrafen zu lesen. Was machst Du, wenn Du dir nicht sicher bist? Ich google die entsprechenden Erlasse/Gesetze und lese nach. Was schlägst Du stattdessen vor?
Das Strafrecht ist wie kein anderer Rechtsbereich durch Rechtsprechung fortgebildet worden, teilweise so weit, dass die Gesetzesnorm nur mit Müh und Not mit dem allgemeinen Menschenverstand mit der Rechtsprechung in Einklang zu bringen ist. Da nur ins StGB gucken, wird wohl kaum reichen.
Wenn ich eine Körperverletzung in Notwehr begehe, dann ist diese nicht rechtswidrig. Und die Notwehr kann auch zur Verteidigung einer anderen Person geschehen. Wenn ich Garantenstellung habe, dann muss ich wohl auch zur Notwehr greifen. Und da wir in Deutschland mit das weitreichendste und verteidigerfreundlichste Notwehrrecht haben – insbesondere weil es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt – würde ich mir da wenig Sorgen machen.
Den Text am Handy lesen? Oder am Schul-PC? Oder mit xy an die Wand werfen?
Als ob ich für den Deutschunterricht der AV einen Computerraum reserviert bekomme. Die sind immer begehrt.
Text an die Wand werfen ist die Option, die ich diese Woche ausprobieren werde. Gescheite Textarbeit ist damit aber natürlich auch nicht möglich.
RosaLaune
Bodenlos. Das ist doch kein Dauerzustand.
Definitiv. Die Schüler in der IFK vom Kollegen haben schon vorgeschlagen, dass sie ja in der Einkaufsstraße einen Waffelverkauf für Kopiergeld starten könnten. Vielleicht muss man diesen Weg der Selbsthilfe mit Öffentlichkeitswirkung echt beschreiten.
Ich sehe mich jedenfalls nächstes Jahr nicht in der AV ohne Buch, Kopien oder ähnliches.
Außer es ist Bremen.
Kurzes Update nach einer Woche paperless Abenteuer.
In meiner Internationalen Förderklasse habe ich nun ein altes Lehrbuch eingeführt. Die neuen Bücher treffen erst in ein paar Wochen ein, wir werden sie erst im neuen Schuljahr nutzen. Der Altbestand reicht für die letzten Wochen. Ist es sinnvoll, nach 8 Monaten eigenkonzipiertem Unterricht auf ein Buch umzusteigen, das man nur kreuz und quer nutzen kann, weil viele Themen, Inhalte und Grammatikelemente bereits bearbeitet wurden? Sicherlich nicht, aber für sinnvollen Unterricht werde ich offenbar nicht mehr bezahlt.
Deutsch in der Ausbildungsvorbereitung ist sehr wild. Die Schüler in der starken Klasse hatten sich zum Schuljahresende das Thema Erzählungen gewünscht, weil sie keine Lust mehr auf Bewerbungen hatten. Wir machen also jetzt Kurzgeschichten. Da ich keine Kurzgeschichten auf Papier verteilen kann, hören wir die jetzt als Audio. Es klappt besser als erwartet und zumindest inhaltlich lässt sich die Geschichte erarbeiten. Eine sprachliche Analyse ist bedingt möglich, aber natürlich lassen sich keine Textstellen vernünftig belegen. In den schwächeren Klassen geht gar nichts mehr. Ich mache den Unterricht jetzt einfach komplett mündlich. Schreiben können sie eh nicht...
Psychologie in der Oberstufe läuft ganz normal. Die Schüler bekommen das Material jetzt digital bereitgestellt, wenn es das Copyright erlaubt. Viele hatten sich zuvor ohnehin die Kopien abfotografiert um damit digital zu arbeiten.
In Spanisch habe ich ein Lehrbuch, da hat sich bisher kein großer Unterschied aufgetan.
Für mich ist aber recht klar, welche Bildungsgänge darunter leiden. Und es überrascht mich nicht.
Die Umstellung der Kopierer auf Responder und Kontingent hat übrigens nicht funktioniert. Also wurden sie erstmal komplett abgebaut. Notwendige Kopien macht eine Verwaltungskraft jetzt, braucht dafür aber Vorlauf. Bin mal gespannt wie die Klassenarbeiten vonstatten gehen werden. Aber gut, auch das kann ausfallen.
Ich bin frustriert.
Das wurde schon mehrfach behauptet ist aber so absolut schlicht nicht richtig. Hier geht es um die Gefahr für deine eigene Gesundheit. Wenn es um ein paar Schrammen oder blaue Flecke geht, musst du eingreifen. Da sind wir uns einig. Aber wenn eine Gefahr für dein eigenes Leben oder deine Gesundheit besteht, musst du es nicht mehr. Du musst nicht in das brennende Gebäude laufen. Du musst nicht eingreifen, wenn die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Wenn beispielsweise Waffen im Spiel sind aber auch wenn die Schüler dir körperlich überlegen sind und die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Diese Gefahr würde bei einem normal gebauten Grundschüler nicht unbedingt bestehen. Ab der Sek 1 kann das aber durchaus anders aussehen.
Ich sage doch, dass die Verhältnismäßigkeit stimmen muss. Und die Gesundheit ist da, wie du ja selber erkennst (Schrammen, blaue Flecken) keine harte Grenze.
Das hat nichts mit der Lehrerrolle zu tun, sondern ist allgemein so. Du könntest auch auf dem Supermarktparkplatz einem Angreifer mit einem Gegenstand auf dem Kopf schlagen, wenn eine dritte Person entsprechend in Gefahr ist. Angreifer A geht mit dem Messer auf Person B los und Du musst davon ausgehen, dass er sie tötet ...
Letztlich ist aber auch da der Punkt: Du musst nur eingreifen solange Du dich nicht in Gefahr begibst. Sobald Gefahr für deine Gesundheit und dein Leben besteht, bist du nicht mehr verpflichtet körperlich einzugreifen. Dann reicht es beispielsweise die Polizei zu rufen.
Der Unterschied zum Parkplatzüberfall ist aber, dass du dort keine Garantenstellung hast, als Lehrer schon. D. h. dass du als Lehrer in der Pflicht bist, einzuschreiten und die damit einhergehende Gefahr auf dich zu nehmen. Das ist natürlich immer im Verhältnis zu sehen, niemand muss sich bewusst in Lebensgefahr begeben. Aber zu sagen, dass man sich überhaupt nicht in Gefahr begeben muss, ist einfach falsch.
Niemand kann mich verpflichten mich selbst in Gefahr zu bringen! Ich schaue mir das an und sammele am Schluss die Reste ein.
Natürlich kann dich der Gesetzgeber im Rahmen seiner Kompetenz dazu verpflichten, Gefahren in Kauf zu nehmen. Das tut er für uns als Lehrer zum Glück nur in einem geringen Maße und sicherlich nie so, dass du dein Leben aufs Spiel setzen musst. Aber dass du als Garant auch Einwirkungen in deine körperliche Unversehrtheit ertragen musst, halte ich durchaus für gegeben.
In einer Fortbildung des Krisenteams wurde uns von einem Polizisten gesagt wir Lehrer sollten uns auf jeden Fall aus Schlägereien heraushalten und nicht eingreifen. Es ging dem Polizisten einfach um unseren Selbstschutz. Einzige Situation in der Lehrer eingreifen sollten ist, wenn für jeden Schüler, der in eine Schlägerei verwickelt ist, mindestens 2, besser 3, männliche Lehrer anwesend sind.
Mein Freund würde jetzt hier sagen, dass Polizisten die schlechtesten Rechtsberater sind. Unsere Garantenstellung kann uns durchaus verpflichten, einzuschreiten, auch wenn wir dafür ein gewisses Risiko eingehen müssen. Wie weit man da gehen will und was zumutbar ist, hängt aber auch immer vom Einzelfall ab. Wenn sich bei uns zwei Kerle von den Berufskraftfahrern schlagen, würde ich auch nicht dazwischen gehen.
Bitte die taz nicht mit einer seriösen Quelle verwechseln.
Du meinst, dir gefällt die politische Ausrichtung der taz nicht. Das hat mit Seriosität nichts zu tun.
Ich bin gerade über folgenden Bericht in der taz gestolpert. Da wurde tatsächlich ein Kollege abgemahnt, weil er gegen die Neutralitätspflicht verstoßen haben soll und sich der AfD-Spitzenkandidat für das Ministerpräsidentenamt in Sachsen-Anhalt beim dortigen Bildungsminister beschwert hat. Zum Kotzen, wenn es so stimmt, wie berichtet wurde.
Deshalb aus Motivationsgründen immer die bessere Note geben!
Letztlich ist der Sicherheitsrat nur ein Prestige-Ding. Solange da Länder mit Veto-Recht und Länder ohne Veto-Recht drin sitzen, ist das für alle Länder ohne Veto-Recht eine reine Show-Veranstaltung.
Na ja. Das Veto-Recht an sich ist nicht mal verkehrt. Der verantwortungslose Umgang damit ist das Problem. Und diesen pflegen die USA und Russland, in geringerem Maße auch die VR China. Das letzte Veto von Frankreich und Großbritannien war 1989, das letzte alleinige Veto der VR China war 1999 (die Vetos danach waren immer gemeinsam mit Russland).
Zu den Zahlungen:
Finde ich grundsätzlich ok, solange darauf geachtet wird, dass man einen entsprechenden Gegenwert bekommt... entweder in der Sache, weil es in unserem Interesse ist oder im Rahmen von Einfluss. Alles andere ist sonst Luxus/Hobby, das man sich als Land leistet.
Dass auf einmal alle zu Trumpeltieren werden und diese unsägliche Argumentation übernehmen, finde ich schon sehr bemerkenswert.
Wären die nicht besser in einer "höheren" Schulform aufgehoben? SuS mit Haupt- oder Realschulabschluss, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, werden bei uns in der Berufsfachschule, SuS mit höherem Schulabschluss ggf. sogar in Klasse 11 des BG eingeschult, um dort ihre Schulpflicht zu erfüllen (dafür reicht es in NDS, das Schuljahr in einer Vollzeitschulform zu beenden).
Bestimmt wären die woanders besser aufgehoben. Unsere BF1 und BF2 sind aber immer voll, sodass wir schulpflichtigen Schülern, die sich für die BF1 oder BF2 anmelden, denen wir aber keinen Platz anbieten können, ersatzweise in die Ausbildungsvorbereitung in Vollzeitform einschulen müssen.
Führt die AV nicht eigentlich zum ESA? Das würde mich wundern, wenn die alle einen Abschluss haben. Oder wie kommt das, dass die mit mindestens ESA in einem Bildungsgang sind, die zum ESA führt?
Der erfolgreiche Besuch der Ausbildungsvorbereitung führt zum Erwerb des Ersten Schulabschlusses, sofern der Schüler diesen Abschluss nicht bereits erworben hat. Die Ausbildungsvorbereitung besuchen aber alle noch schulpflichtigen Menschen, die keinen anderen Bildungsgang besuchen und keiner Ausbildung nachgehen. Es kann daher sein, dass wir dort jemanden sitzen haben, der bereits den MSA hat, aber keine Ausbildungsstelle gefunden hat und sich auf für keinen anderen Bildungsgang beworben hat oder jedenfalls keinen Schulplatz bekommen hat. Der sitzt dann eben einen Tag in der Ausbildungsvorbereitung und geht 4 Tage einem Praktikum oder einem Minijob nach. Schulisch ist es natürlich ein verlorenes Jahr. Wenn er auch kein Praktikum oder keinen Minijob hat, muss er die AV in Vollzeitform besuchen.
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