Das ist auch die einzig richtige Berechnung, die man da anstellen kann. Deshalb wundert es mich, dass das Ministerium diese nun auch anwendet. Trotzdem ist es natürlich eine Frechheit, Arbeitszeit als Bagatelle zu betrachten und für Tarifbeschäftigte ist es zudem in meinen Augen klar rechtswidrig.
Beiträge von RosaLaune
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Komisch, ich war es schon in den 90ern ein Jahr lang. Es war etwas "schräg" aber von meinen Kolleginnen wollte es keine machen. Viel zu tun hatte ich damals allerdings nicht.
§ 15 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz.
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Das ist für NRW nicht richtig.
Und dieser alte Zopf, dass das keine Männer wählen und sein dürfen, gehört in die gute alte Zeit der 50er.Für NRW stimmt, dass nur Frauen zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden können.
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Wir haben ja auch Leute in der Schule, die das Lehramtsstudium noch nicht abgeschlossen haben. Im Grunde unterrichten die alles fachfremd. Das allein wird nicht zum erfolgreichen Widerspruch reichen. Da geht es um konkrete Mängel.
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Wir sind schon bei der Beitragsbemessungsgrenze.
Stimmt, dann ist's egal.
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A14, Erfahrungsstufe 9, Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet): 6.429€ brutto
Gesetzliches Netto: 4.541 €
GKV: 1.131 €
Pflegeversicherung: 86€
--> Netto nach Krankenkasse: 3.324€
GKV und PV kann auch höher sein, da bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung das gesamte Einkommen Bemessungsgrundlage ist und nicht nur das aus abhängiger Arbeit erwirtschaftete Einkommen wie bei der Pflichtversicherung. Wenn da noch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, Renten, etc. bei sind, steigt der Betrag entsprechend.
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Was sind TV-H Verträge? Insbesondere wäre das Bundesland sicherlich sinnvoll ...
TV-H ist der Tarifvertrag des Landes Hessen. Hessen gehört nicht zum TV-L.
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Persönlich finde ich die eAU ätzend. Für mich persönlich führt die zu einer Flut unnötiger Arbeit, weil ich den Kram nachhalten muss.
Früher:
- Zettel in Empfang nehmen, abheften und ggf. nachgucken ob AU da, wenn Krankheitszeitraum mir lang vorkam.
Heute:
- Krankheitszeiträume filtern
- Gesetzlich Versicherte raussuchen
- Bei den Kranken nachfragen von wann bis wann ihre eAU geht
- In Steinzeitprogramm des Landes eintragen und Zettel drucken
- Krankenkasse handschriftlich auf dem Zettel ergänzen
- Zettel per Post wegschicken
- Rückruf von Sachbearbeiterin der BezReg, weil eAU nicht auffindbar, da Kollege falschen Gültigkeitszeitraum genannt hat
- Rückfrage bei Kollege
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Wirklich ätzend....
Wirkt mir aber mehr nach einem Umsetzungsproblem. Für mich als gesetzlich Versicherten ist die eAU super. Ich gebe bei Wiederantritt des Diensts einfach bei unserem Formular an, dass eine eAU vorliegt
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HEUTE IST ES PASSIERT!
Ich habe eine Leistungsüberprüfung in einer Internationalen Förderklasse (Niveau A0) geschrieben. In einer Freitextaufgabe haben die Schüler eine kurze Selbstvorstellung schreiben müssen. Und ich staune nicht schlecht. Einer hat einen sehr ausführlichen Text über sich selbst geschrieben, was an sich nicht so selten ist, nur: er ist auf Niederländisch. Ich kann nicht mehr.
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Ich habe mir das mal durchgelesen und ja, bis auf den geschmeidigen Begriff und die Aufbewahrung im Archiv kenne ich das Verfahren so auch in NRW. Je nach SL wird das mehr oder weniger penibel auch hier eingehalten.
Ich überhaupt nicht. Niemand wollte jemals meine Klassenarbeit sehen, auch wenn da der Schnitt 6,0 war.
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Wer Geld hat, kauft sich gute Bildung. Und wer kein Geld hat, bekommt nur das Standardprogramm. Das fördert doch gerade die soziale Ungleichheit, die schon jetzt ein großes Problem in Deutschland ist. Dann ist die Bildung noch stärker vom Elternhaus abhängig.
Das wirst du aber nicht ändern können. Wer Geld hat kann sich immer Bildung kaufen, da kannst du die Millionärskinder auf die schlimmste Brennpunktschule schicken, das wird nichts daran ändern, dass die Eltern dann private Tutoren, Nachhilfe, Geigenunterricht oder sonst was finanzieren.
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Deine Ideen setzen uns ins Mittelalter zurück, Schulen bzw. Privatlehrer nur für Reiche.
Homeschooling heißt doch gerade nicht, Schulen nur für Reiche. Mal davon abgesehen, dass diese Ideen nichts mit Mittelalter zu tun haben. Das ist die Gegenwart, hundert Kilometer westlich von mir. Und Belgien, Frankreich und das Vereinigte Königreich sind nun auch keine armen, bildungsfernen Länder.
chilipaprika : Es geht mir vor allem um Extremfälle, die es alle Jahre mal wieder in die Medien schaffen, bei denen Elternhäuser, die die Bezeichnung "Eltern" nicht verdienen, ihre Kinder jahrelang zuhause einsperren und nach außen hin vorgeben, sie würden ihre Kinder zuhause unterrichten (diese Art von Elternhäusern sind oft Meister in der Manipulation nach außen, um den Schein zu wahren). Es geht mir nicht nur um die leistungsbezogenen Nachweise, sondern auch darum, dass verpflichtend nachgeschaut wird, dass diese Kinder körperlich wie mental gesund sind. 100%-ige Garantie gibt es nie, aber wenn die Kinder täglich in die Schule kommen, bekommen wir zumindest mit, wenn "irgendwas", was auch immer dieses "irgendwas" sein mag, nicht stimmt. Kommt ein Kind im schlechtesten Fall nie aus den eigenen vier Wänden heraus, fehlt ein geschultes, unabhängiges weiteres Paar Augen, dem Abweichungen im Verhalten oder Aussehen überhaupt erst auffallen könnten.
Gerade solchen Fällen würde man mit Homeschooling, das dann natürlich mit einer gewissen Kontrolle einhergeht, begegnen. Du sagst ja selbst, das sind Fälle, die jetzt unter Schulpflicht stattfinden.
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Ich finde es absurd, wie man zum einen das Elternrecht aufwerten möchte, sodass die ihre Kinder zuhause unterrichten können, gleichzeitig aber den Zugang zum Gymnasium auf 25 % eines Jahrgangs deckeln will. Ich weiß, bei der AfD sollte man keine Logik suchen, aber wie das irgendwer ideologisch zusammenbringen will, ist mir ein völliges Rätsel.
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Das Jüdische Gymnasium nennt die christlich benannten Ferien Winter- und Frühlingsferien. https://einsteingymnasiumdus.de/wp-content/upl…ine_2025_NT.pdf
Ich finde, die christlichen Feiertage sollten mehr wertgeschätzt werden, eine Woche zu Pfingsten, eine Woche Himmelfahrt, eine Woche zu Fronleichnam sind das Mindeste!
ein paar Tage um den 1. Mai wären auch nicht schlecht.Hatten wir nicht vor ein paar Jahren mal eine Woche Pfingstferien in NRW?
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Worin siehst du denn da eine fehlende Rechtssicherheit? Ein solcher Erlass würde doch gerade dafür sorgen, indem man wüsste, dass derzeit ein gestellter Antrag mit Sicherheit als genehmigt beschieden würde, und gerade nicht vom Ermessen eines konkreten Sachbearbeiters abhinge. Und es ist auch klar, dass im Spannungs- oder Verteidigungsfall das etwas anders aussieht, was auch wenig verwunderlich sein dürfte. Ich empfinde das schon als sehr rechtssicher.
Ich fand konkret nur die Formulierung (Klarheit für Betroffene, Rechtssicherheit für die Verwaltung) seltsam, da beides für beide ja sinnvoll wäre. Ich sehe auch gerade, dass das "keine" ein "gerne" sein sollte.
Am Ende kommt es voll darauf an, wie das nun umgesetzt wird. Lange sprach das Verteidigungsministerium von einer Verwaltungsvorschrift, die es erlassen will. Das hätte für die Betroffenen tatsächlich keine Rechtssicherheit gebracht und es hätte auch die Pflicht, einen Antrag auf Genehmigung zu stellen, nicht aufheben können. Wenn es jetzt aber, wie gestern bekannt gegeben, per Allgemeinverfügung geregelt wird, dann gibt das den Betroffenen womöglich doch Rechtssicherheit. Wobei ich mir auch hier vorstellen kann, dass die Allgemeinverfügung an sich noch rechtswidrig ist. § 3 Abs. 2 WPflG ermächtigt das Verteidigungsministerium nämlich, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht festzulegen, wenn nun aber pauschal die Genehmigungspflicht aufgehoben wird, kann man nicht mehr von einer Ausnahme sprechen, dann ist es die Regel. Ob das schon ein Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie ist, wonach der Gesetzgeber grundlegende Entscheidungen treffen muss und nicht auf die Exekutive auslagern darf, müssen aber Gerichte klären. Es ist auch müßig, das zu diskutieren, wenn die Allgemeinverfügung noch nicht vorhanden ist.
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Pressemitteilungen des Ministers oder seines Hauses haben natürlich keine Rechtsbindung und auch eine Verwaltungsvorschrift wirkt nicht nach außen.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber vorhin auf seinem WhatsApp-Kanal angekündigt, dass morgen im Bundesanzeiger eine Allgemeinverfügung veröffentlicht wird, die dann am Samstag in Kraft tritt und regelt, dass derzeit eine Ausnahme zur Genehmigungspflicht herrscht.
ZitatAlles anzeigenDas Bundesministerium der Verteidigung bringt klarstellende Regelung auf den Weg.
Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat klarstellende Regelungen zu den Vorschriften der Wehrüberwachung bei längeren Auslandsreisen auf den Weg gebracht.
Die Bestimmungen der „Auslandsregelung“ in § 3 des Wehrpflichtgesetzes (WPfIG) sind nicht neu, sie wurden mit der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn nur wieder reaktiviert. Da aufgrund einer gebundenen Entscheidung im Gesetz bereits klar war, dass alle entsprechenden Anträge zwingend zu genehmigen wären, solange der Wehrdienst freiwillig ist, hat Verteidigungsminister Pistorius am Dienstag die Reduzierung von Verwaltungsaufwand und zugleich Klarheit versprochen.
Das BMVg wird daher sowohl mittels Allgemeinverfügung im Bundesanzeiger als auch durch interne Verwaltungsvorschrift (Erlass) eine Ausnahmeregelung in Kraft setzen, wodurch Anträge auf Auslandsaufenthalt nicht gestellt werden müssen. Damit wird sowohl Klarheit für alle Betroffenen als auch Rechtssicherheit für die Verwaltung hergestellt.
Hintergrund: Nach dem Wortlaut des § 3 Absatz 2 Satz 1 WPfIG haben männliche Personen nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen. Nach § 3 Absatz 2 Satz 3 WPfIG wäre aber ohne einen verpflichtenden Wehrdienst jede beantragte Genehmigung zu erteilen, da nicht mit einer Heranziehung zu rechnen ist.
Um Verwaltungsaufwand für Betroffene und Verwaltung zu vermeiden, stellt die Ausnahmeregelung klar, dass für Aufenthalte, die unter § 3 Absatz 2 WPfIG fallen, derzeit weder ein Antrag gestellt noch eine individuelle Genehmigung eingeholt werden muss. Mit der jetzigen Ausnahmeregelung wird die gesetzliche Vorgabe als solche nicht in Frage gestellt, sondern eine vom Gesetz in § 3 Absatz 2 Satz 5 WPfIG ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht zuzulassen. Hiervon wurde in der Vergangenheit bereits Gebrauch gemacht.
Mit der anstehenden Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist damit auch formal klar geregelt: Jeder Mann darf frei reisen. Die Allgemeinverfügung wird formal einen Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.
Schön finde ich die Formulierung, dass für die Betroffenen Klarheit hergestellt wird, für die Verwaltung Rechtssicherheit. Ich bin mir sicher, die Betroffenen hätten auch
keinegerne Rechtssicherheit. -
Matilda Potter finde ich aber einen sehr charmanten Namen.
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Dass Schweinefleisch Teil einer Kultur sein soll, ist ja wohl ein schlechter Witz.
Ich finde es geradezu grotesk, dass ausgerechnet diejenigen, die finden, chronisch Kranke hätten keinen Anspruch auf Sonderrechte, gleichzeitig verlangen, dass in der Kantine Schwein angeboten werden muss.
[...]
Widerwärtig ist diese egoistische, bornierte Scheuklappenhaltung.
Wir sind ja nicht immer einer Meinung, aber hier dafür umso mehr.
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Die Wehrüberwachung WAR ausgesetzt. Seit dem 1. Januar 2026 ist sie wieder aktiv.
Nein, § 24 WPflG ist weiterhin nur im Spannungs- und Verteidigungsfall gültig, vgl. § 2 Abs. 2 i. V. m. Abs. 3 WPflG.
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Warum soll das "helfen"? Wenn du dich zum Beispiel für 5 Jahre Studium im Ausland abmeldest, dann wird das genehmigt, aber die Wehrpflicht bzw. mögliche Zeit zum Einziehen wird daduch in keinster weise gekürzt. Das Höchstalter zum Einziehen wird um die Zeit verlängert, die du im Ausland verbracht hast. Und unendlich lange kannst du da nicht bleiben, weil dein Pass mal verlängert werden muss. Es sei den, du verzichtest auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Stimmt nicht. Zeig mir mal die Rechtsnorm dazu.
Ich habe hier noch meinen alten Einberufungsbescheid liegen und darin steht wörtlich: "Insbesondere haben Sie Änderungen ihres ständigen Aufenthaltes und Umstände, die ihre Tauglichkeit und Verfügbarkeit für den Wehrdienst betreffen, fristgerecht dem Kreiswehrersatzamt zu melden."
Das ist die Wehrüberwachung. Die ist derzeit ausgesetzt. Die Genehmigungspflicht ist davon unabhängig. Genehmigt werden muss, solange keine Heranziehung ansteht. Das heißt, wer eh schon Grundwehrdienst geleistet hatte, dem konnte man die Genehmigung nicht verweigern (außer wenn eventuell gerade eine Wehrübung anstand und man den Wehrpflichtigen dafür heranziehen wollte).
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