Beiträge von RosaLaune

    Wirkt mir aber mehr nach einem Umsetzungsproblem. Für mich als gesetzlich Versicherten ist die eAU super. Ich gebe bei Wiederantritt des Diensts einfach bei unserem Formular an, dass eine eAU vorliegt

    HEUTE IST ES PASSIERT!

    Ich habe eine Leistungsüberprüfung in einer Internationalen Förderklasse (Niveau A0) geschrieben. In einer Freitextaufgabe haben die Schüler eine kurze Selbstvorstellung schreiben müssen. Und ich staune nicht schlecht. Einer hat einen sehr ausführlichen Text über sich selbst geschrieben, was an sich nicht so selten ist, nur: er ist auf Niederländisch. Ich kann nicht mehr.

    Wer Geld hat, kauft sich gute Bildung. Und wer kein Geld hat, bekommt nur das Standardprogramm. Das fördert doch gerade die soziale Ungleichheit, die schon jetzt ein großes Problem in Deutschland ist. Dann ist die Bildung noch stärker vom Elternhaus abhängig.

    Das wirst du aber nicht ändern können. Wer Geld hat kann sich immer Bildung kaufen, da kannst du die Millionärskinder auf die schlimmste Brennpunktschule schicken, das wird nichts daran ändern, dass die Eltern dann private Tutoren, Nachhilfe, Geigenunterricht oder sonst was finanzieren.

    Deine Ideen setzen uns ins Mittelalter zurück, Schulen bzw. Privatlehrer nur für Reiche.

    Homeschooling heißt doch gerade nicht, Schulen nur für Reiche. Mal davon abgesehen, dass diese Ideen nichts mit Mittelalter zu tun haben. Das ist die Gegenwart, hundert Kilometer westlich von mir. Und Belgien, Frankreich und das Vereinigte Königreich sind nun auch keine armen, bildungsfernen Länder.

    chilipaprika : Es geht mir vor allem um Extremfälle, die es alle Jahre mal wieder in die Medien schaffen, bei denen Elternhäuser, die die Bezeichnung "Eltern" nicht verdienen, ihre Kinder jahrelang zuhause einsperren und nach außen hin vorgeben, sie würden ihre Kinder zuhause unterrichten (diese Art von Elternhäusern sind oft Meister in der Manipulation nach außen, um den Schein zu wahren). Es geht mir nicht nur um die leistungsbezogenen Nachweise, sondern auch darum, dass verpflichtend nachgeschaut wird, dass diese Kinder körperlich wie mental gesund sind. 100%-ige Garantie gibt es nie, aber wenn die Kinder täglich in die Schule kommen, bekommen wir zumindest mit, wenn "irgendwas", was auch immer dieses "irgendwas" sein mag, nicht stimmt. Kommt ein Kind im schlechtesten Fall nie aus den eigenen vier Wänden heraus, fehlt ein geschultes, unabhängiges weiteres Paar Augen, dem Abweichungen im Verhalten oder Aussehen überhaupt erst auffallen könnten.

    Gerade solchen Fällen würde man mit Homeschooling, das dann natürlich mit einer gewissen Kontrolle einhergeht, begegnen. Du sagst ja selbst, das sind Fälle, die jetzt unter Schulpflicht stattfinden.

    Ich finde es absurd, wie man zum einen das Elternrecht aufwerten möchte, sodass die ihre Kinder zuhause unterrichten können, gleichzeitig aber den Zugang zum Gymnasium auf 25 % eines Jahrgangs deckeln will. Ich weiß, bei der AfD sollte man keine Logik suchen, aber wie das irgendwer ideologisch zusammenbringen will, ist mir ein völliges Rätsel.

    Das Jüdische Gymnasium nennt die christlich benannten Ferien Winter- und Frühlingsferien. https://einsteingymnasiumdus.de/wp-content/upl…ine_2025_NT.pdf

    Ich finde, die christlichen Feiertage sollten mehr wertgeschätzt werden, eine Woche zu Pfingsten, eine Woche Himmelfahrt, eine Woche zu Fronleichnam sind das Mindeste!
    ein paar Tage um den 1. Mai wären auch nicht schlecht.

    Hatten wir nicht vor ein paar Jahren mal eine Woche Pfingstferien in NRW?

    Worin siehst du denn da eine fehlende Rechtssicherheit? Ein solcher Erlass würde doch gerade dafür sorgen, indem man wüsste, dass derzeit ein gestellter Antrag mit Sicherheit als genehmigt beschieden würde, und gerade nicht vom Ermessen eines konkreten Sachbearbeiters abhinge. Und es ist auch klar, dass im Spannungs- oder Verteidigungsfall das etwas anders aussieht, was auch wenig verwunderlich sein dürfte. Ich empfinde das schon als sehr rechtssicher.

    Ich fand konkret nur die Formulierung (Klarheit für Betroffene, Rechtssicherheit für die Verwaltung) seltsam, da beides für beide ja sinnvoll wäre. Ich sehe auch gerade, dass das "keine" ein "gerne" sein sollte.

    Am Ende kommt es voll darauf an, wie das nun umgesetzt wird. Lange sprach das Verteidigungsministerium von einer Verwaltungsvorschrift, die es erlassen will. Das hätte für die Betroffenen tatsächlich keine Rechtssicherheit gebracht und es hätte auch die Pflicht, einen Antrag auf Genehmigung zu stellen, nicht aufheben können. Wenn es jetzt aber, wie gestern bekannt gegeben, per Allgemeinverfügung geregelt wird, dann gibt das den Betroffenen womöglich doch Rechtssicherheit. Wobei ich mir auch hier vorstellen kann, dass die Allgemeinverfügung an sich noch rechtswidrig ist. § 3 Abs. 2 WPflG ermächtigt das Verteidigungsministerium nämlich, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht festzulegen, wenn nun aber pauschal die Genehmigungspflicht aufgehoben wird, kann man nicht mehr von einer Ausnahme sprechen, dann ist es die Regel. Ob das schon ein Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie ist, wonach der Gesetzgeber grundlegende Entscheidungen treffen muss und nicht auf die Exekutive auslagern darf, müssen aber Gerichte klären. Es ist auch müßig, das zu diskutieren, wenn die Allgemeinverfügung noch nicht vorhanden ist.

    Pressemitteilungen des Ministers oder seines Hauses haben natürlich keine Rechtsbindung und auch eine Verwaltungsvorschrift wirkt nicht nach außen.

    Das Bundesministerium der Verteidigung hat aber vorhin auf seinem WhatsApp-Kanal angekündigt, dass morgen im Bundesanzeiger eine Allgemeinverfügung veröffentlicht wird, die dann am Samstag in Kraft tritt und regelt, dass derzeit eine Ausnahme zur Genehmigungspflicht herrscht.

    Schön finde ich die Formulierung, dass für die Betroffenen Klarheit hergestellt wird, für die Verwaltung Rechtssicherheit. Ich bin mir sicher, die Betroffenen hätten auch keine gerne Rechtssicherheit.

    Dass Schweinefleisch Teil einer Kultur sein soll, ist ja wohl ein schlechter Witz.

    Ich finde es geradezu grotesk, dass ausgerechnet diejenigen, die finden, chronisch Kranke hätten keinen Anspruch auf Sonderrechte, gleichzeitig verlangen, dass in der Kantine Schwein angeboten werden muss.

    [...]

    Widerwärtig ist diese egoistische, bornierte Scheuklappenhaltung.

    Wir sind ja nicht immer einer Meinung, aber hier dafür umso mehr.

    Warum soll das "helfen"? Wenn du dich zum Beispiel für 5 Jahre Studium im Ausland abmeldest, dann wird das genehmigt, aber die Wehrpflicht bzw. mögliche Zeit zum Einziehen wird daduch in keinster weise gekürzt. Das Höchstalter zum Einziehen wird um die Zeit verlängert, die du im Ausland verbracht hast. Und unendlich lange kannst du da nicht bleiben, weil dein Pass mal verlängert werden muss. Es sei den, du verzichtest auf die deutsche Staatsbürgerschaft.

    Stimmt nicht. Zeig mir mal die Rechtsnorm dazu.

    Ich habe hier noch meinen alten Einberufungsbescheid liegen und darin steht wörtlich: "Insbesondere haben Sie Änderungen ihres ständigen Aufenthaltes und Umstände, die ihre Tauglichkeit und Verfügbarkeit für den Wehrdienst betreffen, fristgerecht dem Kreiswehrersatzamt zu melden."

    Das ist die Wehrüberwachung. Die ist derzeit ausgesetzt. Die Genehmigungspflicht ist davon unabhängig. Genehmigt werden muss, solange keine Heranziehung ansteht. Das heißt, wer eh schon Grundwehrdienst geleistet hatte, dem konnte man die Genehmigung nicht verweigern (außer wenn eventuell gerade eine Wehrübung anstand und man den Wehrpflichtigen dafür heranziehen wollte).

    Jetzt müssen wir also allen (männlichen) Schülern beibringen, wie man fürs Auslandsstudium oder für Work & Travel einen Antrag aus Ausreiseerlaubnis bei der Bundeswehr stellt.

    —> https://www.fr.de/politik/drasti…r-94248132.html

    Inhalt kurz: „Alle Männer zwischen 17 und 45 Jahren, die Deutschland für mehr als 3 Monate verlassen wollen, benötigen hierfür eine Genehmigung von der Bundeswehr, weil sie sich ja ihrer Musterung entziehen könnten. Bei der alten Wehrpflicht galt diese Pflicht nur im Spannungsfall, jetzt gilt sie immer.

    Meine können es schon.


    Geht auch gerade durch alle großen deutschen Subreddits. Richtiges Popcornfeeling.

    https://www.fr.de/politik/drasti…r-94248132.html


    Ich bin froh, dass das endlich mal eine größere Zeitung bringt. Wir sind in der Ausbildungsvorbereitung nämlich auch darüber gestolpert, als die Schüler die Wehrpflichtdebatte im PGL-Unterricht durchgenommen haben. Im Deutschunterricht haben wir dann bei Behördenkommunikation ein Schreiben an das Verteidigungsministerium und das regionale Karrierecenter der Bundeswehr geschickt. Das war kurz nach den Zeugnissen. Richtige Antwort gab es nicht, aber offenbar nicht, weil man die Schüler nicht ernst nimmt, sondern weil die komplett überfordert sind und auch der Presse keine ordentlichen Auskünfte geben können.

    Da will ich mal doch noch eben antworten, bevor ich mich wieder an meine restlichen KLA begebe ;) .

    Diese Möglichkeit zum Belegen einer zweiten Fremdsprache wird scheinbar von den SuS der o. g. Schulen in NDS nicht häufig genutzt. Oder es besteht gar keine Möglichkeit, weil es von schulischer Seite gar nicht angeboten wird. Das weiß ich nicht.

    Das ist interessant! Bei uns ist das derzeit noch nicht der Fall; unsere Bewerber*innenzahlen für das BG sind für das kommende Schuljahr hoch wie eh und je (zumindest im BG Wirtschaft und in Gesundheit/Soziales; in der Technik sinken die SuS-/Bewerber*innenzahlen schon seit Jahren in allen Bildungsgängen immer weiter, so dass wir unser BG Technik wie auch die FOS Technik wahrscheinlich über kurz oder lang einstampfen müssen - die FOS Technik Kl. 12 hatten wir sogar schon mal zwei Schuljahre lang gar nicht geführt, aber vorletztes Jahr "wiederbelebt".) Die einzige IGS, die wir als "Zubringerschule" für unsere BBS haben, hat keine Oberstufe und plant - soweit ich weiß - auch nicht deren Einführung.

    Warum müssen denn die Sekundarschulen eine Oberstufenkooperation mit Gym. bzw. GS eingehen? Das sind doch reine Sek. I-Schulen - wie in NDS die Oberschulen -, oder? Die haben doch mit der Oberstufe gar nichts zu tun?!

    Oberstufenkooperation heißt, dass die Schüler der Sekundarschule einen Platz in der Oberstufe an der kooperierenden Schule "sicher" haben (ich vermute mal, dass damit tatsächlich ein Rechtsanspruch einhergeht, das weiß ich aber nicht genau), sofern sie die Voraussetzungen für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erfüllen.

    Ich bin an einem (fast ausschließlich) technischen Berufskolleg. Das wirtschaftliche Berufskolleg in der Nachbarschaft hat aber auch mit sinkenden Schülerzahlen zu kämpfen, da betrifft es aber eher den Bereich der Berufsschule und nicht so sehr die höheren Schulabschlüsse. Als ich an meiner Schule angefangen habe, hatten wir den letzten zweizügigen Durchgang in Klasse 13. Danach konnten wir immer nur noch eine Klasse einrichten, wobei wir die Leistungskurswahl (Informatik, Maschinenbau, Elektrotechnik) weiter offen gehalten haben. In der jetzigen 13 gibt es im LK Maschinenbau aber nur einen Schüler (wir haben mal mit mehr gestartet, die sind aber mittlerweile alle verlustig gegangen). Da hat die Bezirksregierung dann Ärger gemacht, seitdem dürfen wir nur noch Leistungskurse einrichten, wenn wir genug Schüler für jeden Leistungskurs haben. Das hat die Schülerzahlen auch wieder runtergehen lassen, denn jemand der sich hier mit Schwerpunkt Maschinenbau anmeldet, lässt sich nicht mit Elektrotechnik oder Informatik vertrösten. Jetzt haben wir in aktuellen Klasse 11 nur noch den Schwerpunkt Informatik gehabt. Im neuen Schuljahr wird es weder Maschinenbau noch Elektrotechnik geben, da führen wir den neuen Schwerpunkt Ingenieurswissenschaften ein. Mal schauen, wie das wird und ob das die Schülerzahlen erhöht.

    chilipaprika : Islamische Religion kann man hier in NDS auch seit einigen Jahren als Unterrichtsfach für das Lehramt BBS studieren. Wir hatten gerade jetzt im Winter erstmals eine Praktikantin bei uns, die dieses Fach studiert. Das große Problem ist nur, wie sie erzählte: Bislang wird offenbar an keiner nds. BBS islamische Religion angeboten. Aber vielleicht ändert sich das, wenn erstmal die ersten Student*innen mit diesem Fach mit ihrem Studium fertig sind.

    Islamische Religionslehre hapert oft an der konfessionellen Zugehörigkeit. Unser Kollege unterrichtet islamische Religionslehre gar nicht sondern das Ersatzfach (praktische Philosophie bzw. Philosophie). Die Fakultas hat er nicht, aber dafür die Schülerzahlen.

    Puh, sechs SuS sind aber schon extrem wenig! Bei uns sind es doch erheblich mehr, da wir sehr viele SuS haben, die von der Realschule bzw. aus dem Realschulzweig der Oberschule oder der IGS zu uns kommen und dort keine zweite Fremdsprache hatten (muss dort nicht belegt werden). Dieses Jahr haben wir zum ersten Mal eine komplette 11. Klasse im BG Wirtschaft, die nur aus SuS besteht, die keinen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache mehr benötigen, weil sie entweder vom allg. Gym. kommen oder bereits freiwillig eine zweite Fremdsprache in der Oberschule, Realschule oder der IGS gelernt haben. Ich habe die KuK, die im Aufnahmeausschuss für das BG sind, aber schon sagen hören, dass solch eine Klasse im kommenden Schuljahr wohl nicht mehr zustande kommen wird.

    Eine FOS Kl. 13 gibt es übrigens in NDS nicht, weil man hier über diese Schulform nicht die AHR erreichen kann. Wir haben daher nur die FOS 12 und dort ist keine zweite Fremdsprache notwendig.

    Sechs ist wenig und wir hatten vorher auch mehr. Aber da in NRW fast alle Schüler die Möglichkeit einer zweiten Fremdsprache in der Sekundarstufe 1 haben (Real-, Sekundar- und Gesamtschule, nur die Hauptschulen nicht, die gibt es aber ohnehin kaum noch) und viele diese Möglichkeit nutzen, ist der Bedarf an zweiter Fremdsprache bei uns gering. Dazu kommt, dass die Schülerzahlen zurückgehen, da die Gesamtschulen eigene Oberstufen haben und die Sekundarschulen eine Oberstufenkooperation mit Gymnasien oder Gesamtschulen eingehen müssen. Und die kämpfen nicht weniger um ihre Schülerzahlen. Früher, so berichten Kollegen, ging man an die Gesamtschulen um da Werbung für das Berufliche Gymnasium zu machen, heute lässt man uns da gar nicht rein.

    Gibt es bei euch keine Möglichkeit der fachgebundenen Hochschulreife?

    Aus Neugier: Würdest du sagen, das geringe Angebot von Französischunterricht an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen hängt an einer geringen Anzahl an vorhandenen Lehrkräften oder eher an geringem (curricularen/schülerseitigen) Bedarf?

    Zweite Fremdsprache an beruflichen Schulen kann man vergessen. Ich unterrichte Spanisch nur, weil viele Schüler am Beruflichen Gymnasium und in der Fachoberschule Klasse 13 die allgemeine Hochschulreife machen wollen und eine zweite Fremdsprache nachweisen müssen. Für das BG reichen drei Jahre neueinsetzender Spanischunterricht, für die Fachoberschule sogar zwei Jahre. Theoretisch bieten wir auch weiterführenden Fremdsprachunterricht an, aber da die Schüler je nach abgebender Schule Französisch, Spanisch oder Niederländisch hatten, kriegen wir nie genug Schüler zusammen um die entsprechende Klassenstärke zu erreichen. Wir kriegen ja so kaum noch eine elfte Klasse am Beruflichen Gymnasium zusammen, bei meinen neueinsetzenden Spaniern sind es in diesem Schuljahr 6 Schüler gewesen.

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