Die Mormonen machen das ja regelmäßig bei ihren Totentaufen. Ob Päpste oder Holocaustopfer, wenn die an die Daten kommen, taufen sie. Das finde ich zutiefst respektlos, rechtliche Handhabe wird man wohl nicht dagegen haben.
Beiträge von RosaLaune
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"Du kannst Formulare unterschreiben soviel du willst, aber die Taufe wird dich immer an Gott binden. Du kannst also gar nicht austreten."
Ist ja in Ordnung, wenn Leute das glauben. Aber es so auszusprechen ist dann doch sehr übergriffig. Da kriegt man schon das Verlangen, diese im Namen Satans gegenzutaufen.
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Krass. Tut mir leid, dass dir das passiert ist.
In meinem Laienverständnis unseres Rechts hoffe ich doch, dass der Holzfäller nicht belegen kann, dass er das Einverständnis zum Fällen der Bäume hatte. Und dass es nicht glaubhaft ist, dass du mündlich dem Fällen (und offenbar uneigennützigem) Entsorgen des Holzes zugestimmt hast, sollte auch klar sein. Dann solltest du zumindest materiell entschädigt werden.
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Die Ausbildung von Schülern ohne Berufsabschluss ist eine marginale Abteilung inden BK in NRW. In allen anderen BL hat die Schulart "BK" andere Klientel und Ausbildungsziele.
Du meinst in Baden-Württemberg. Ich kenne kein anderes Land, dass noch die Bezeichnung Berufskolleg führt. In NRW ist Berufskolleg einfach die Bezeichnung für berufsbildende Schulen. Und ja, die Ausbildungsvorbereitung, in der ich auch unterrichte, ist marginal, aber das sind alle anderen Bildungsgänge auch, einfach weil es so viele gibt. Unsere AV ist jedenfalls so groß wie unser Berufliches Gymnasium, wenn wir die IFK zur AV dazurechnen, dann dreimal so groß.
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Im April gab es einen Fall vor dem Freiburger Verwaltungsgericht. Dabei war von den Klägern zuvor explizit ausgeführt worden, dass bereits das Betreten des Schwimmbads in ihrem Glauben eine Todsünde sei. Ich habe die Urteilsbegründung dazu noch immer nicht gefunden und lesen können, klar ist aber, dass auch in diesem Fall zumindest aus Sicht des VG FR die Schulpflicht in der Abwägung höher zu bewerten ist.
Danke, ich habe soeben die Pressemitteilung gelesen und behalte den Fall im Auge. Ob das VG Freiburg die Schulpflicht höher wertet (und damit anders entscheidet, als es die höchstrichterliche Rechtsprechung macht, nach der Art. 4 und Art. 7 I GG sich auf Augenhöhe gegenüberstehen, vgl. BVerwG 6 C 25.12, Rn. 12) oder aus anderen Gründen so entschieden hat, konnte ich der Pressemitteilung nicht entnehmen. Vielleicht weißt du da aber mehr zu?
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Das magst du problematisch finden, letztlich zeigen aber sämtliche Urteile zu Fragen der Befreiung vom Schwimmunterricht aus religiösen Gründen, dass die Schulpflicht hier in der Abwägung höher zu bewerten ist.
Das finde ich persönlich auch völlig angemessen, andernfalls höhlt das die Schulpflicht sukzessive aus.
Ich glaube, dass das nicht so einfach ist. Das Urteil, das ich mal näher studiert habe, hielt die Teilnahme am Schwimmunterricht für zumutbar, weil diese auch durch das Tragen von Kleidung, die den Kleidervorschriften der Religionsgemeinschaft entspricht, erfolgen kann und weil nicht dargelegt werden konnte, welche konkrete Kleidervorschrift Schwimmen unmöglich machen sollte.
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Ahh... Artikel 7 GG ?!
Da steht keine Schulpflicht.
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Manchmal lese ich etwas zu schnell/falsch. Dafür sind doch Diskussionen da. Aber ich sehe immer noch keine Pflicht, dass ich zu einer bestimmten Zeit als Christ beten muss. Wie gesagt: ich bin seit Jahren nicht mehr in der Kirche gewesen und noch hat sich keiner beschwert, dass ich kein richtiger Christ bin. Das Geld wird jedenfalls fröhlich von meinem Konto abgebucht für die Kirche. Ich wette auch mal, dass die mich nicht rausschmeisen werden.
Ich denke, hier treffen einfach sehr unterschiedliche Religionsverständnisse aufeinander.
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Ich hatte mal einen Schüler in der OS, der freitags nachmittags Unterricht hatte und das wegen des Freitagsgebets ablehnte. Es bedurfte eines Gesprächs mit der Schulleitung, in dem deutlich gemacht wurde, dass Schulpflicht besteht und daher das Gebet nicht besucht werden kann. Da es viele Schüler:innen der Oberstufe betrifft (freitags nachmittags ist bis zur 11./12. Std Unterricht, oft Sport, aber auch andere Fächer), gilt da generell: Nein.
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Generell passt ein Nachmittagsgebet so früh am Tag schlecht in die Arbeitswelt. Eine Chirurgin kann ja auch nicht die OP unterbrechen oder ein Fernfahrer seinen LKW auf dem Seitenstreifen abstellen, um über die Leitplanke zur nächsten Moschee zu hüpfen - da gibt es viele Berufe, in denen das nicht geht. Also kann es ja kein „Muss“ sein.
Das finde ich auf den Schüler bezogen aber schon sehr problematisch. Die Schulpflicht hat keinen Verfassungsrang, anders als die Glaubensfreiheit. Ich weiß jetzt nicht, was die Kommentare genau zu Art. 4 Abs. 2 GG sagen und kann es gerade auch nicht nachschauen, aber unter ungestörte Religionsausübung kann man jedenfalls vom Wortlaut her auch verstehen, dass das Freitagsgebet ermöglicht werden muss. Da sollte man als Schule dann auch Möglichkeiten finden, dies zu ermöglichen. Es kann ja auch ein anderer Tag für extensiven Nachmittagsunterricht gefunden werden.
Und das Beispiel mit der Chirurgin hatten wir doch schon: die kann offenkundig ihre Arbeit nicht unterbrechen und es würde auch nicht gefordert, da sie hier eine andere wichtige Pflicht erfüllt.
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Wer Freitags zum Gebet MUSS, der IST per Definition radikal.
Im positiven Verständnis von radikal womöglich.
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Du magst ja gerne von einem "viel größeren Problem" sprechen. Wenn ich die Anzahl der Getöteten in den letzten Jahren durch islamistische Terroranschläge betrachte und auch die Besetzungen von Universitäten in Berlin und das wilde Rumgesprühe von Hamas-Dreiecken an Hauswänden finde ich deine Aussage in der Art und Weise zumindest unpassend, weil du die Diskussion damit direkt in eine andere Richtung lenkst...
Jemand zeigt eine Statistik, aber Zahlenblindheit ist stärker.
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Es haben sich mitterweile selbst einige muslimischen Länder (Saudi-Arabien, VAE, ...) angepasst. Bei denen ist nicht mehr Freitags frei, sondern ebenfalls Sonntags, obwohl der Sonntag für die Muslimen ja eigentlich ein ganz normaler Arbeitstag ist (bzw. jetzt nur noch "war").
Allein das Konzept eines Wochenendes ist schon eine Übernahme aus dem Kontakt mit der westlichen Welt gewesen. Der Freitag ist im Islam nicht das, was der Sonntag für die Christen ist, also kein heiliger Tag. Nur das Freitagsgebet ist hervorgehoben. Traditionell war der Rest des Tages ein ganz normaler Arbeitstag.
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Gerade die fehlende Bereitschaft, sich auf Alternativen einzulassen und jegliche Fragen zu beantworten mit "fragt bei eurer örtlichen Moschee nach" zeigt, dass es bzgl. des Gebets keine Kompromissbereitschaft gibt.
OP sieht es für sich als zwingend an und dass darauf einige Nachfragen kommen zu den persönlichen Ansichten finde ich doch mehr als berechtigt. Das heißt natürlich nicht, dass OP in irgendeiner Art und Weise extrem ist. Aber man kann sich dann nunmal auch nicht darüber echauffieren, dass es zu Nachfragen kommt, wenn es für viele andere Muslime eben doch möglich ist.
Es ist eine Tatsache, dass wir in Deutschland stellenweise Probleme mit Extremismus haben und dass man in einem Lehrerforum zumindest mal nachfragt, wenn jmd. trotz möglicher, legitimer Alternativen der Meinung ist, dass Moslems am Freitag während der Gebetszeit nie arbeiten dürfen, finde ich nachvollziehbar. Das scheint mir hier einfach verkürzt. Der Lehrerberuf ist ein sehr wichtiger, bedeutsamer Beruf.
Kinder und Schwangere müssen im Islam während des Ramadans auch nicht fasten. Wir sehen aber immer häufiger, dass solche Ausnahmen in der alltäglichen Praxis keine Beachtung finden. Kinder fasten fast alle mit und wenn ihnen dann schwindelig wird und es ihnen schlecht geht, kann man ihnen ja noch nichtmal ein Glas Wasser reichen. Also bleibt ja nur abholen lassen...
Wir haben in Berlin gezielte Anfeindungen gegen einen homosexuellen Lehrer gesehen und zuletzt gab es auch Beschwerden aus Hamburg. Dort wurden bsw. Kinder angepöbelt, wenn sie ein Brötchen mit Schinken zur Schule brachten ("Schweinefresser").
Ich erwarte, dass man zumindest Stellung bezieht und nicht einfach nur "auf die örtliche Moschee verweist". Es geht nicht um örtliche Moscheen; es geht um das Individuum. Es geht nicht darum, ob ein Lehrer muslimischen Glaubens ist. Es geht darum, wie er diesen Glauben und seine Kultur auslebt. Allein das ist doch relevant.
Ich glaube, ich habe mich in diesem Forum schon öfter sehr stark gemacht gegen religiösen Extremismus, nicht zuletzt, weil ich auch familiär belastet bin. Wenn zu Ramadan plötzlich Musik gefastet wird oder nicht fastende Schüler (egal ob muslimisch, muslimisch gelesen oder nicht-muslimisch) bedrängt werden oder der neuste MuslimTok auf den Fluren seinen Weg nimmt, dann schaue ich da sehr genau hin, greife da durch. Sicherlich habe ich den Vorteil, dass ich da mit einer anderen Autorität agieren kann und die Schüler das auch anders wahrnehmen, wenn es von mir kommt. Ich finde das auch ärgerlich und noch ärgerlicher, wenn ich jetzt plötzlich ausgerechnet für alle muslimischen Probleme verantwortlich sein soll (und Teile des Kollegiums sehen das wohl so).
Aber wir reden hier vom wöchentlichen Gottesdienstbesuch. Das ist für gläubige Menschen ungefähr das mindeste an Praxis, das zum religiösen Leben dazu gehört. Ich weiß, dass Orthopraxie im Christentum kaum eine Rolle spielt und heute schon gar nicht. Das ist auch etwas, das Islam und Judentum sehr stark verbindet und im interreligiösen Dialog beider Religionsgemeinschaften (sofern der heutzutage noch stattfinden kann) immer wieder betont wird – ich sehe das bisweilen kritisch, weil man damit und durch die Betonung des Ein-Gott-Glaubens auch eine Distanz zum Christentum aufbaut oder aufzubauen versucht.
Es schockiert mich aber, dass der Gottesdienstbesuch hier so negativ aufgenommen wird. TE hat nicht gefordert, dass man sich nach ihm richtet, er hat sich schlicht nach der Faktenlage erkundigt und dann seine Schlüsse daraus gezogen. Dann fielen hier Unterstellungen, TE stünde nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und dass er doch bitte offenlegen solle, wie er zu A, B, C, D steht und sorry, aber das waren ganz eindeutig Vorurteile, die sich aus dem islamistischen Extremismus ableiten lassen (Trennung zwischen Gläubigen und Ungläubigen, Wertunterschiede zwischen Frauen und Männern, ...). Ich möchte den islamistischen Extremismus nicht kleinreden. Ich wäre der erste, der in Saudi-Arabien enthauptet würde, im Iran am Baukran endet und vom IS vom Dach geworfen wird, weil ich schwul bin. Ich bin vom größten Teil meiner Familie verstoßen worden. Das schmerzt schon sehr. Und trotzdem bin ich auch immer wieder antimuslimischen Angriffen auseinandergesetzt: ich gendere nicht, weil ich natürlich Frauen verachte, ich gebe den muslimischen Schülern zu gute Noten, weil ich die anderen verachte, zum Kollegiumsausflug lädt man mich nicht ein, weil da Alkohol konsumiert wird (hallo, schon mal von Rakı gehört?).
Und ja, wenn mir sowas auffällt, dann benenne ich es als das, was es ist. Rassismus. Und ich bestimmt nicht bekannt dafür, die Messlatte dafür sehr niedrig gelegt zu haben, jedenfalls nicht in diesem Forum.
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BK ist jetzt nicht wirklich mein Beritt. Aber sucht Ihr nicht Leute mit Berufserfahrung?
Nein. Also, die für das BK ausgebildeten Kollegen haben ja Berufserfahrung (oft nur minimal), aber meine Hauptabteilung besteht fast nur aus GymGe-Leuten und zwei sonderpädagogischen Lehrern. In der Berufsschule bin ich nicht, da dürfte der BK-Anteil deutlich höher sein.
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Berufskolleg und Gymnasium wird der Kollege sich wegen Angebot und Nachfrage allerdings abschminken können. Und die von ihm begehrte Klientel findet er auch am ehesten bei uns.🤷
Das Berufskolleg sucht doch auch immer noch. Wir haben jetzt fast alle Stellen besetzt, aber eine verfluchte Deutsch/Sonstiges kriegen wir nicht besetzt.
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Überall da, wo es um einen einzigen Tag geht, gibt es häufig Möglichkeiten. Schwierig jedoch wird es, wenn ich regelmäßig zu einem bestimmten Termin frei brauche. Hier war es Freitags 1300 Uhr ( Mann muss jetzt auch noch die Wegezeit berücksichtigen). Das kann in vielen Schulen funktionieren. Nehme ich aber unsere Realschule und tufälligerweise eine ohne gebundenen Ganztags. Dann stehe ich hier schon vor dem Problem, dass mir nur 30 Schulstunden zur Verfügung stehen, um 28 Ustd. zu verteilen. Gleichzeitig muss ich aber auch schauen, dass ich mindestens zwei Sprungstunden einbaue (Vertretungsunterricht) um den Kollegen nicht gegenüber anderen dauerhaft zu bevorzugen.D.h. der Kollege muss schon in den sauren Apfel beißen und im gewissen Umfang Teilzeit machen, damit man die letzte Stunde Freitags bei ihm abhängen kann. Da muss dann auch die Bezirksregierung mitspielen und die Teilzeit genehmigen. Teilzeit aus religiösen Gründen wäre in der Tat Mal was Neues, wenn die Bezreg Mal wieder die Zustimmung verweigert. Meine Zustimmung würde es wahrscheinlich finden, das Ding in die Stufe zu bringen. Ergebnis ist aber offen. An dem Beispiel wird deutlich wie schwierig das Ganze in der praktischen Umsetzung werden kann.
Ihr habt also jeden Tag immer nur maximal 6 Stunden? Ich meine, ich kenne es aus meiner Schulzeit auch so, dass 7. und 8. Stunde in der Sek I nur selten Unterricht war. Aber bei euch gibt es das gar nicht? Das macht ja immerhin den Arbeitstag recht gleichmäßig (ich mag dieses hin und her überhaupt nicht, montags habe ich von der 7. bis zur 10., dienstags von der 1. bis zur 4.). Aber ja, in so einem Fall ist es dann natürlich auch schwer, eine Lösung zu finden.
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Ja, nennt man gesetzliche Feiertage. Und die stehen unabhängig von der Religion jedem Menschen in Deutschland zu.
Ganz so religionsunabhängig ist das aber auch nicht immer. Als Beispiel nehme ich mal Mariä Himmelfahrt. Der Tag ist in Bayern da, wo er nicht gesetzlicher Feiertag ist, für die katholischen Beschäftigten so gut wie ein Feiertag, denn sie dürfen der Arbeit fernbleiben (Art. 4 FTG Bayern). Es kann zwar zu einem Lohnausfall für den Tag führen, aber wem es wichtig ist, kann sich ja dann entsprechend dafür oder dagegen entscheiden. In Bayern sind insgesamt 13 jüdische Feiertage genauso gestaltet (Art. 6 FTG Bayern). Und diesen Schutz für jüdische Feiertage gibt es in mehreren Feiertagsgesetzen (in NRW nach § 9 FeiertagG NW für insgesamt drei jüdische Feiertage, im Saarland nach § 6a SFG) oder jedenfalls für die Zeit des Gottesdienstbesuchs (in Hessen nach § 4 HFeiertagsG, in Schleswig-Holstein nach § 7 SFTG für Angehörige aller Religionsgemeinschaften und in Baden-Württemberg nach Art. 2 IsrRelGVtrG und § 4 FTG BW für jüdische Arbeitnehmer).
Ich finde es auch etwas zu kurz gegriffen, wenn man den Sonntag allgemein zum Feiertag macht, weil er die Mehrheit abdeckt, dann aber der Minderheit sagt, sich damit zufriedengeben zu sollen und dann noch irgendeinen Neid zeigt, wenn Menschen anderer Religionsangehörigkeit eine Extrawurst bekommen.
Und ja, die Feiertagsgesetze helfen dem TE nicht, da der Freitag im Islam kein Feiertag ist. Der Islam ist diesbezüglich aber auch besonders pflegeleicht, da er nur zwei Feiertage kennt. Das wird die Gesellschaft wohl verkraften.
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Komisches System, in dem jeder macht , was er will und die Gesellschaft das so zu unterstützen hat.
Mein ausgedachter Typ im Himmel will, dass ich oben ohne zur Arbeit gehe. Dann muss ich das auch dürfen und wenn meine Vorgesetzten etwas dagegen haben, dann sind sie Rassisten?
Grundrechte sind fast immer hochgradig persönlich. Die Meinungsfreiheit gilt ja auch für jeden und die kann jeder anders nutzen.
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Du vergisst aber dabei, dass bei beruflicher Notwendigkeit und unter Zustimmung des Imam, das Freitagsgebet nicht zwingend ist….solange du für ein entsprechendes Ersatzgebet sorgst.
Das mag für dich so sein, aber deshalb ja nicht für jeden. Die Religionsausübung ist etwas zutiefst persönliches, da kann am Ende nur jeder selbst entscheiden, wie er es richtig macht. Das würde ich jedenfalls nicht Bequemlichkeit nennen und das wird auch bei anderen höchstpersönlichen Entscheidungen, mir f#llt da etwa ein veganer Lebensstil ein, getan.
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Ich finde die Fragen nicht übergriffig, sondern bei jemandem, der seine Religiösität so pedantisch lebt, dass er sie über dienstliche Belange stellt, schon durchaus relevant. Die eine oder andere Auslegung des Islam ist nunmal ganz sachlich betrachtet problematisch und nicht mit freiheitlich-demokratischen Grundwerten zu vereinen, daher würde ich persönlich es auch als wichtig erachten vor einer Einstellung bestmöglich abzuklopfen, dass der Bewerber sie nicht teilt.
Ich finde, mit solchen Aussagen weckst du eher Zweifel an deiner freiheitlich-demokratischen Verortung. Da will jemand zu seinem Wochengebet und daraus leitet man einen Verdachtsfall für Extremismus ab. Absurd. Sorry, aber das ist natürlich rassistisch.
Jamaha Ich habe zwar dem Glauben den Rücken gekehrt und sehe auch vieles am Islam kritisch, aber ich würde immer dafür eintreten, dass du deinen Glauben innerhalb der Gesellschaft leben kannst. Was sich hier für Vorstellungen auftun, trifft mich sehr und es tut mir leid, dass du so viel Unsinn abbekommen hast. Der Lehrberuf ist ein schöner Beruf und du wirst für die Schüler eine Identifikationsfigur sein (das kann auch anstrengend sein). Bitte lass dich nicht abhalten, wir brauchen auch Menschen, die sich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden, gerade in der Bildung)
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