Beiträge von RosaLaune

    Ich glaube, dass es sehr vom Kontext abhängt. Ich stehe ja übertragen gesagt in der Schusslinie und im Fokus der Kollegen und habe zumindest an dieser Schule eine schlechte Stellung. Drei Mal darfst du raten, was vermutlich bei den Kollegen abgeht, wenn Sophiechen Müller mich auf dem Jahrmarkt oder dem Volksfest sieht und das an diese Kollegen weiterleitet.

    An meiner Stammschule würde es so nicht laufen, aber eben da, wo ich eh nicht beliebt bin.

    Das ist natürlich eine üble Situation. An deiner Stelle würde ich versuchen, es so zu sehen: Du hast bei den Kollegen ohnehin kein Standing mehr. Egal was du machst, es wird nicht besser. Dann musst du dich auch nicht mehr bemühen (ich will damit nicht sagen, dass Untertauchen bei Krankschreibung geboten ist, aber leider wird es ja gesellschaftlich oft so gesehen). Mach dein Ding, scheiß auf die Kollegen. Mit welchem herbeigezogenen Grund die am Ende auf dich schießen, ist auch egal.

    Ich war vor einiger Zeit stressbedingt (mit Folgen wie Bluthochdruck und Muskelzuckungen) zwei Wochen krankgeschrieben. Ich bin in der Zeit trotzdem ins Fitnessstudio gegangen, obwohl ich weiß, dass dort ein nicht kleiner Teil meiner Klasse auch trainiert. Die haben das natürlich auch sofort den Kollegen "gepetzt", was ich auch nicht weiter schlimm fand. Manche Kollegen haben aber doof darauf reagiert. Überrascht hat mich das nicht, der Umgang mit Krankheiten, die man nicht sehen kann, ist ja leider unter aller Sau.

    In NRW darf man die letzte Schulwoche verreist sein, also hätte deine Schulleitung alles Recht, dich einzuberufen (selbst wenn es nicht für alle gälte).

    Das stimmt so nicht ganz. Nach § 14 Abs. 2 S. 2 müssen sich Lehrkräfte in der letzten Woche der Sommerferien nur bereithalten, sofern dies angekündigt wurde. Wie früh diese Ankündigung erfolgen muss, ist nicht ganz klar. Ein halbes Jahr sollte es aber wohl schon sein, denn die Urlaubsplanung erfolgt ja auch mit einem gewissen Vorlauf.

    Für TE: unser Tarifvertrag verpflichtet uns dazu, eine eine Arbeitsunfähigkeit in den Ferien unverzüglich anzuzeigen (§ 44 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 TV-L). Ob du krank bist, kannst du nur selbst entscheiden und dann vom Arzt bestätigen lassen.

    Aber bei unterlassener Hilfeleistung auf offener Straße macht man sich auch strafbar. Im obigen Beitrag klang es so, als hätte die Lehrkraft in ihrer Stellung als "Garant" selbst Körperverletzung begangen.

    Unterlassene Hilfeleistung ist was anderes. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes echtes Unterlassensdelikt.

    Du hast aber Recht, oben klang es so, als begeht die Lehrkraft als Garant die Körperverletzung selbst. Und so ist das auch bei unechten Unterlassensdelikten. Lässt du einen Schüler einen anderen totschlagen, dann begehst du selbst Totschlag durch Unterlassen. Das sollte man schon im Kopf haben, wenn man sich entscheidet, dass einem das Eigenverletzungsrisiko zu groß ist.

    Könntest du das bitte noch mal erklären, Ratatouille ? Bedeutet das, als Garant ist man für die Verletzungen verantwortlich, die SuS in einer Prügelei davontragen, wenn man nicht entschieden genug eingreift?

    Ja. Die typischen Fälle sind sowas wie "Eltern lassen ihr Kind verhungern und begehen dadurch einen Totschlag durch Unterlassen". Eltern sind Beschützergaranten für ihre Kinder. Als Lehrkräfte sind wir unseren Schülern gegenüber Beschützergaranten. Wenn wir nur daneben stehen, wenn Schüler A Schüler B verprügelt, dann machen wir uns damit strafbar. Wie entschieden wir eingreifen müssen, kann aber auch niemand sagen, weil das immer einzelfallabhängig ist. Und wir haben hier auch das besondere Problem, dass wir Garant für Schüler A und Schüler B sind, was uns auch in den Möglichkeiten der Notwehr in einem Maße beschränken kann, wie es nicht der Fall wäre, wenn wir einen Schüler gegen einen Nicht-Schüler verteidigten.

    Naja, es reicht die einschlägigen Paragrafen zu lesen. Was machst Du, wenn Du dir nicht sicher bist? Ich google die entsprechenden Erlasse/Gesetze und lese nach. Was schlägst Du stattdessen vor?

    Das Strafrecht ist wie kein anderer Rechtsbereich durch Rechtsprechung fortgebildet worden, teilweise so weit, dass die Gesetzesnorm nur mit Müh und Not mit dem allgemeinen Menschenverstand mit der Rechtsprechung in Einklang zu bringen ist. Da nur ins StGB gucken, wird wohl kaum reichen.

    Wenn ich eine Körperverletzung in Notwehr begehe, dann ist diese nicht rechtswidrig. Und die Notwehr kann auch zur Verteidigung einer anderen Person geschehen. Wenn ich Garantenstellung habe, dann muss ich wohl auch zur Notwehr greifen. Und da wir in Deutschland mit das weitreichendste und verteidigerfreundlichste Notwehrrecht haben – insbesondere weil es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt – würde ich mir da wenig Sorgen machen.

    RosaLaune
    Bodenlos. Das ist doch kein Dauerzustand.

    Definitiv. Die Schüler in der IFK vom Kollegen haben schon vorgeschlagen, dass sie ja in der Einkaufsstraße einen Waffelverkauf für Kopiergeld starten könnten. Vielleicht muss man diesen Weg der Selbsthilfe mit Öffentlichkeitswirkung echt beschreiten.


    Ich sehe mich jedenfalls nächstes Jahr nicht in der AV ohne Buch, Kopien oder ähnliches.

    Kurzes Update nach einer Woche paperless Abenteuer.

    In meiner Internationalen Förderklasse habe ich nun ein altes Lehrbuch eingeführt. Die neuen Bücher treffen erst in ein paar Wochen ein, wir werden sie erst im neuen Schuljahr nutzen. Der Altbestand reicht für die letzten Wochen. Ist es sinnvoll, nach 8 Monaten eigenkonzipiertem Unterricht auf ein Buch umzusteigen, das man nur kreuz und quer nutzen kann, weil viele Themen, Inhalte und Grammatikelemente bereits bearbeitet wurden? Sicherlich nicht, aber für sinnvollen Unterricht werde ich offenbar nicht mehr bezahlt.

    Deutsch in der Ausbildungsvorbereitung ist sehr wild. Die Schüler in der starken Klasse hatten sich zum Schuljahresende das Thema Erzählungen gewünscht, weil sie keine Lust mehr auf Bewerbungen hatten. Wir machen also jetzt Kurzgeschichten. Da ich keine Kurzgeschichten auf Papier verteilen kann, hören wir die jetzt als Audio. Es klappt besser als erwartet und zumindest inhaltlich lässt sich die Geschichte erarbeiten. Eine sprachliche Analyse ist bedingt möglich, aber natürlich lassen sich keine Textstellen vernünftig belegen. In den schwächeren Klassen geht gar nichts mehr. Ich mache den Unterricht jetzt einfach komplett mündlich. Schreiben können sie eh nicht...

    Psychologie in der Oberstufe läuft ganz normal. Die Schüler bekommen das Material jetzt digital bereitgestellt, wenn es das Copyright erlaubt. Viele hatten sich zuvor ohnehin die Kopien abfotografiert um damit digital zu arbeiten.

    In Spanisch habe ich ein Lehrbuch, da hat sich bisher kein großer Unterschied aufgetan.

    Für mich ist aber recht klar, welche Bildungsgänge darunter leiden. Und es überrascht mich nicht.

    Die Umstellung der Kopierer auf Responder und Kontingent hat übrigens nicht funktioniert. Also wurden sie erstmal komplett abgebaut. Notwendige Kopien macht eine Verwaltungskraft jetzt, braucht dafür aber Vorlauf. Bin mal gespannt wie die Klassenarbeiten vonstatten gehen werden. Aber gut, auch das kann ausfallen.

    Ich bin frustriert.

    Das wurde schon mehrfach behauptet ist aber so absolut schlicht nicht richtig. Hier geht es um die Gefahr für deine eigene Gesundheit. Wenn es um ein paar Schrammen oder blaue Flecke geht, musst du eingreifen. Da sind wir uns einig. Aber wenn eine Gefahr für dein eigenes Leben oder deine Gesundheit besteht, musst du es nicht mehr. Du musst nicht in das brennende Gebäude laufen. Du musst nicht eingreifen, wenn die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Wenn beispielsweise Waffen im Spiel sind aber auch wenn die Schüler dir körperlich überlegen sind und die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Diese Gefahr würde bei einem normal gebauten Grundschüler nicht unbedingt bestehen. Ab der Sek 1 kann das aber durchaus anders aussehen.

    Ich sage doch, dass die Verhältnismäßigkeit stimmen muss. Und die Gesundheit ist da, wie du ja selber erkennst (Schrammen, blaue Flecken) keine harte Grenze.

    Das hat nichts mit der Lehrerrolle zu tun, sondern ist allgemein so. Du könntest auch auf dem Supermarktparkplatz einem Angreifer mit einem Gegenstand auf dem Kopf schlagen, wenn eine dritte Person entsprechend in Gefahr ist. Angreifer A geht mit dem Messer auf Person B los und Du musst davon ausgehen, dass er sie tötet ...

    Letztlich ist aber auch da der Punkt: Du musst nur eingreifen solange Du dich nicht in Gefahr begibst. Sobald Gefahr für deine Gesundheit und dein Leben besteht, bist du nicht mehr verpflichtet körperlich einzugreifen. Dann reicht es beispielsweise die Polizei zu rufen.

    Der Unterschied zum Parkplatzüberfall ist aber, dass du dort keine Garantenstellung hast, als Lehrer schon. D. h. dass du als Lehrer in der Pflicht bist, einzuschreiten und die damit einhergehende Gefahr auf dich zu nehmen. Das ist natürlich immer im Verhältnis zu sehen, niemand muss sich bewusst in Lebensgefahr begeben. Aber zu sagen, dass man sich überhaupt nicht in Gefahr begeben muss, ist einfach falsch.

    Niemand kann mich verpflichten mich selbst in Gefahr zu bringen! Ich schaue mir das an und sammele am Schluss die Reste ein.

    Natürlich kann dich der Gesetzgeber im Rahmen seiner Kompetenz dazu verpflichten, Gefahren in Kauf zu nehmen. Das tut er für uns als Lehrer zum Glück nur in einem geringen Maße und sicherlich nie so, dass du dein Leben aufs Spiel setzen musst. Aber dass du als Garant auch Einwirkungen in deine körperliche Unversehrtheit ertragen musst, halte ich durchaus für gegeben.

    In einer Fortbildung des Krisenteams wurde uns von einem Polizisten gesagt wir Lehrer sollten uns auf jeden Fall aus Schlägereien heraushalten und nicht eingreifen. Es ging dem Polizisten einfach um unseren Selbstschutz. Einzige Situation in der Lehrer eingreifen sollten ist, wenn für jeden Schüler, der in eine Schlägerei verwickelt ist, mindestens 2, besser 3, männliche Lehrer anwesend sind.

    Mein Freund würde jetzt hier sagen, dass Polizisten die schlechtesten Rechtsberater sind. Unsere Garantenstellung kann uns durchaus verpflichten, einzuschreiten, auch wenn wir dafür ein gewisses Risiko eingehen müssen. Wie weit man da gehen will und was zumutbar ist, hängt aber auch immer vom Einzelfall ab. Wenn sich bei uns zwei Kerle von den Berufskraftfahrern schlagen, würde ich auch nicht dazwischen gehen.

Werbung