Beiträge von RosaLaune

    Konsequent wäre es, wenn Religionsunterricht abgeschafft würde einen anderen Namen bekäme und man nicht nur über Religionen, sondern über Kulturen, Gesellschaften und vor allem Traditionen reden würde. Am Ende der Schulzeit sollten die Kids dann entscheiden können, was sie davon für richtig, falsch, gefährlich oder völlig überflüssig halten. Religionen stehen in einer Gesellschaft ja nicht für sich allein, sondern haben oft gewaltige Folgen für eine ganze Gesellschaft, meist negative.

    Klingt nach Gesellschaftslehre. Religionsunterricht hat in Deutschland schon historisch seinen Platz und gerade für die kleinen Religionen ist der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen wichtig.

    Ich bin nicht im Ländle, aber was ich von Hagel mitbekommen habe, lässt einen erschaudern. Hoffentlich landen die Grünen am Sonntag vorne, auch wenn nur mit 0,01 %p. Özdemir ist dreimal der bessere Kandidat.

    Der Personalausweis kostet 46,-€, dauert mehrere Wochen, muss persönlich im Einwohnermeldeamt abgeholt werden und ist bei der Wahl im Wahllokal vorzulegen.

    Also so schlecht ist das nicht, was Trump da fordert, entspricht es doch ziemlich genau dem, was in unserem Wahlsystem seit Jahrzehnten Standard ist. Ob man das Dokument jetzt Personalausweis oder Reisepass nennt, ist doch unerheblich. Im Ergebnis muss man sich in beiden Fällen die Wahlberechtigung erkaufen.

    Warum muss man bei uns den Personalausweis eigentlich bezahlen, wenn es doch eh Vorschrift ist einen zu haben?

    Du kannst jetzt aber Trump nicht dafür verantwortlich machen, dass die Wahlhelfer hier in Deutschland nicht "Dienst nach Vorschrift" gemacht haben. Schließlich haben sie eigentlich Deine Identität zu überprüfen.

    Noch mal, es besteht keine grundsätzliche Ausweispflicht beim Wählen (§ 56 III 2 BWahlO).

    Gestern war Lehrerkonferenz. Schulleitung hat das Thema Reichweite und Schüleraufnahmen als TOP aufgeführt, der Punkt mit den Videoaufnahmen kam auch. Dazu gehört auch, dass Unterrichtsszenen aufgezeichnet werden können und Schüler, die damit nicht einverstanden sind, solange in einer anderen Lerngruppe beschult werden sollen. Ich habe meine Kritikpunkte geäußert (danke für euren Input!), im Kollegium gab es Zustimmung zu meiner Kritik. Aus der Schulleiterrunde kam dann ein dummer Spruch à la "ohne steigende Schülerzahlen ist natürlich die Ausstattung der Schule nicht gesichert, das gilt insbesondere für unsere befristeten Kollegen." Der zielte natürlich auch voll auf mich, aber die wissen auch noch nicht, dass ich nach dem Sommer eh weg bin...

    Abgestimmt wurde noch nichts.

    Das ist rechtswidrig.

    Foto- Und Videoaufnahmen müssen explizit erlaubt werden.

    Ein "Nicht-Erlauben" darf keine Nachteile mit sich bringen.

    Ein "du bist hier angemeldet und es steht in der Schulordnung, daran musst du dich halten" ist nicht erlaubt.

    Link auf die Seite vom Datenschutzbeauftragten des Landes NRW: Link Ungefähr auf der Hälfte der Seite steht das richtige Vorgehen zu Videos aus dem Unterricht.

    Danke, nehme ich morgen mit in die Konferenz.

    Uff.

    Wo fange ich an. Unsere Schule sucht Schüler und will deshalb präsenter in den sozialen Medien auftreten. Wir als Lehrkräfte wurden gebeten, Videobeiträge aus dem Unterricht zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel gut laufende Arbeitsphasen, Lernprodukterstellung, etc. Das braucht derzeit noch die Erlaubnis der im Video auftretenden Personen, die Schulleitung will aber die Hausordnung ändern, sodass die Schüler mit Kenntnisnahme der Hausordnung pauschal die Zustimmung erteilen.

    Es wäre nicht der erste – in meinen Augen offenkundige – rechtswidrige Beschluss, den ich an der Schule miterlebe. Als der Abteilungsleiter uns das erklärte, war das Abteilungskollegium erstaunlicherweise nicht empört, ich war da recht allein. Bei der Lehrerkonferenz wird es morgen auch Thema sein. Kann jemand rechtliche Erfahrungen mit so einem Vorgehen teilen? Ich will das morgen nicht einfach durchgehen lassen. Es kann doch nicht sein, dass ich Schülern ständig erkläre, warum es ein Problem ist, Unterricht auf Tiktok oder Instagram zu streamen und dann kommt sowas.

    Deal mit Schülern?

    Der Deal lautet "Wer fehlt muss nachholen!" Das wird am ersten Schultag bekannt gegeben und damit ist das Thema für mich dann erledigt. Es ist nicht mein Problem ob ein Schüler anwesend war oder nicht - Ich habe dies nur zu verwalten.

    Wenn du den Schüler persönlich an solche Pflichten bindest, dann wirkt das viel besser, als bei so einer allgemeinen Regel. Ich spare mir Arbeit, wir bleiben ehrlich miteinander, Stoff wird nachgearbeitet, der Schüler taucht das nächste Mal nicht mit einer Krankschreibung für drei Tage auf. Ich kann über das Vorgehen nicht klagen.

    Müsste er den Stoff nicht nacharbeiten, wenn er krank wäre? Wer im Unterricht fehlt ist doch wohl selbstverständlich dafür verantwortlich den Stoff nachzuarbeiten. Ansonsten hätte ja jeder Schüler individuelle Gründe in der Klassenarbeit zu argumentieren "Da war ich nicht da". Wo kämen wir denn da hin.

    Klar, muss er. Bei einer Krankheit habe ich aber keinen Deal mit dem Schüler.

    Ehrlicher und zumindest ein Lernanlass wäre es, der Beurlaubung nicht statt zu geben und auf die dann folgende Krankmeldung eine kurze Belehrung zum Umgang mit angekündigten Erkrankungen im Arbeitsrecht zu geben. Dann hat der Schüler zumindest die Chance, etwas für das spätere Leben daraus mitzunehmen.

    Klar. Ist dann aber eben nur ein mal angekündigt, danach kündigt er es sicher nicht mehr an. Es gibt Lernanlässe, die muss man nicht nutzen. Zumal es dabei bleibt: die Krankmeldung kann ich nicht anfechten, da macht jeder über mir nicht mit, weder Abteilungs- noch Schulleitung.

    Das ist doch gang und gäbe: dann wird der Antrag halt schlicht abgelehnt, weil der Termin offenkundig nicht wichtig genug ist, um dafür freigestellt zu werden. Die Entscheidung hängt letztlich auch an der Nichtbeeinflussbarkeit des mit Unterricht kollidierenden Termins. Diese liegt regelmäßig bei Facharztterminen, Fahrschulprüfungen, Gerichtsterminen oder dem Tod naher Angehöriger vor. Anders sieht das bei Fahrstunden, früherem Start in den Urlaub oder zu einem Konzert, der in den Vormittag vorgezogenen Geburtstagsfeier vom Opa u.ä. aus.

    Ich habe einen Schüler, der für den achtzehnten Geburtstag seines Cousins, der in den Niederlanden lebt, beurlaubt werden möchte. Gebe ich dem statt? Ja. Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

    Mit dem Zug? Nein, aber es gibt welche, die mit dem Bus kommen. Die müssen für das Ticket immerhin einen Eigenanteil zahlen, weil es auch für andere Fahrten genutzt werden kann.

    Teilhabe der Jugend ist schon wichtig, gerade bei uns aufm Land.

    Eine kurze Zwischenfrage aus NRW: Ich kenne es so, dass in der entsprechenden Prüfungsordnung (APO-SI, APO-GOSt) festgelegt ist, was auf einem Zeugnis zu stehen hat. Gibt es so etwas für die Grundschule nicht? Hier melden sich SuS der vierten Klassen mit Zeugnissen an, deren Umfang von einer (mit einem begründungslosen Satz zur Schulformempfehlung) bis zu neun (i. Z.: 9) Seiten reicht.

    Die AO-GS listet in der Anlage auf, was ein Zeugnis enthalten muss. Inwiefern da weitere Angaben möglich sind, weiß ich nicht.

    In Bayern gibt's dafür die "Mobile Reserve", jede Schule muss soundsoviel Stunden/LK als "mobil" melden, die dann bei sowas einspringen.

    Normalerweise wird zumindest an Förder- und Grundschulen der Bedarf so gut abgefangen. Vom Gym weiß ich das nur als Mutter und da hab ich zu wenig Einblick.

    Wie funktioniert das denn mit der mobilen Reserve? Kriegen die einen Dienstwagen vom Schulamt oder wie kommen die sonst kurzfristig an die ganzen Schulen. Man weiß ja ggf. wirklich erst kurz vor knapp, wo Bedarf ist?

    Gleiches denke ich auch über die Türkei. Die Türkei Mustafa Kemals war wirklich fortschrittlich. Die Türkei Erdogans ist es nicht mehr.

    In mancher Hinsicht ja, aber die Türkei hat heute immerhin ein demokratisches System, so defekt es auch ist. Das war unter Atatürk nicht so. Der Einparteienstaat endete erst 1946.

Werbung