Beiträge von RosaLaune

    Du vergisst aber dabei, dass bei beruflicher Notwendigkeit und unter Zustimmung des Imam, das Freitagsgebet nicht zwingend ist….solange du für ein entsprechendes Ersatzgebet sorgst.

    Das mag für dich so sein, aber deshalb ja nicht für jeden. Die Religionsausübung ist etwas zutiefst persönliches, da kann am Ende nur jeder selbst entscheiden, wie er es richtig macht. Das würde ich jedenfalls nicht Bequemlichkeit nennen und das wird auch bei anderen höchstpersönlichen Entscheidungen, mir f#llt da etwa ein veganer Lebensstil ein, getan.

    Ich finde die Fragen nicht übergriffig, sondern bei jemandem, der seine Religiösität so pedantisch lebt, dass er sie über dienstliche Belange stellt, schon durchaus relevant. Die eine oder andere Auslegung des Islam ist nunmal ganz sachlich betrachtet problematisch und nicht mit freiheitlich-demokratischen Grundwerten zu vereinen, daher würde ich persönlich es auch als wichtig erachten vor einer Einstellung bestmöglich abzuklopfen, dass der Bewerber sie nicht teilt.

    Ich finde, mit solchen Aussagen weckst du eher Zweifel an deiner freiheitlich-demokratischen Verortung. Da will jemand zu seinem Wochengebet und daraus leitet man einen Verdachtsfall für Extremismus ab. Absurd. Sorry, aber das ist natürlich rassistisch.

    Jamaha Ich habe zwar dem Glauben den Rücken gekehrt und sehe auch vieles am Islam kritisch, aber ich würde immer dafür eintreten, dass du deinen Glauben innerhalb der Gesellschaft leben kannst. Was sich hier für Vorstellungen auftun, trifft mich sehr und es tut mir leid, dass du so viel Unsinn abbekommen hast. Der Lehrberuf ist ein schöner Beruf und du wirst für die Schüler eine Identifikationsfigur sein (das kann auch anstrengend sein). Bitte lass dich nicht abhalten, wir brauchen auch Menschen, die sich von der Mehrheitsgesellschaft unterscheiden, gerade in der Bildung)

    Das ist dasselbe. Religion ist Privatsache, genau wie Tischtennistraining, den Stau vermeiden wollen oder ähnliches. Von daher kann ich deine Einlassung nicht nachvollziehen.

    Das sieht jedenfalls unsere Verfassung, die ja ansonsten auch sehr hoch gehalten wird, etwas anders.

    Ne das war eine völlig erntsgemeinte Frage. Mir kam der TE so rüber, dass jeder Mann MUSS.

    Aber es gibt Berufe, die dem vielleicht entgegen stehen und da frage ich mich, müssen die nicht?


    Ansonsten wird hier klar, dass der TE mit dem Schulsystem eben nicht glücklich wird. Da wären zu viele Unwägbarkeiten.

    Dann entschuldige ich mich bei dir.

    Ich habe es für offensichtlich gehalten, dass es gute Gründe geben kann, das Freitagsgebet zu verschieben. Das gilt sicher für Ärzte und anderes medizinisches Personal oder für unaufschiebbare Arbeiten. Und wie ich das überblicke, handhaben das auch alle Religionsgemeinschaften ähnlich und ist entsprechend auch ins weltliche Recht übergegangen. Das hiesige sonntägliche Arbeitsverbot gilt ja auch nicht für Ärzte, etc. Es gibt natürlich auch immer Einzelne, die Gebote für sich (vollkommen okay) oder andere (absolutes No-Go) strenger auslegen. Ich meine, da gibt es im Neuen Testament auch eine Begegnung zwischen Jesus und den Pharisäern, die ja genau dies thematisiert.

    Es gibt also keine muslimischen Ärzte? Rettungswagenbegleitungen? Polizisten? Securitydienste?


    Klar, ich lasse meine große chemische Anlage kurz aus den Augen und komme dann wieder, wird schon nichts passieren!
    Und so ein Reaktor muss ja auch nicht überwacht werden.

    Und plötzlich verlernt man, unterschiedliches unterschiedlich zu behandeln. Verstehe ich ehrlich gesagt nicht. Ist das absichtliches Unklugstellen?

    Mein einer Kollege (der faszinierenderweise den kompletten Koran auswendig kennt) meinte einmal zu mir: „Allah kennt mein Herz und weiß, dass ich das Richtige tun will, aber auch meine Pflichten erfüllen muss im Beruf. Allah versteht das und vergibt mir, dass ich erst später in die Moschee gehe mit meiner Familie.“

    Das mag ja für den Kollegen in seiner persönlichen Ausübung seiner Religion so gelten, heißt aber nicht, dass es für jeden anderen auch so gilt.

    Dann mach das, wenn du auf der "sicheren" Seite sein willst. Dass du in der Moschee sein "musst" ist kein Müssen im rechtlichen Sinne, für das du freigestellt werden müsstest.

    Jedenfalls für Angestellte kommt aber auch § 616 BGB in Frage. Die Möglichkeit besteht also durchaus, für das Gebet freigestellt zu werden. Für das Freitagsgebet ergibt sich allerdings durch die Länge und den Moscheebesuch eine recht große Abwesenheitszeit.

    Ich korrigiere gerade eine Klassenarbeit in Spanisch, die gestern geschrieben wurde. Eine Schülerin versteht leider wenig und so ist ihr nicht aufgefallen, dass sie zu viel KI-Text (auf Spanisch) abgeschrieben hat. Und zwar ungefähr diesen Teil: "Okay, hier ist eine Zusammenfassung zu XYZ, alles komplett auf Spanisch".

    Der Rest dürfte KI-frei sein. Aber wie sie das bewerkstelligt hat, ist mir nicht klar.

    Was sowieso irgendwie nur die Arbeitslosenversicherung betrifft, weil man auch unter 20 Stunden RV und KV/PV zahlen muss.

    Rentenversicherung wird auch bei Werkstudenten ganz normal abgeführt. Bei der KV und PV ist es nicht ganz so. Zwar müssen Studenten kranken- und pflegeversichert sein und dies auch bei der Immatrikulation nachweisen, bei einer Arbeitszeit unter 20 Stunden sind sie aber nicht pflichtversichert sondern weiterhin in der studentischen KV/PV, freiwillig versichert (das ist dann eher ein Verlust, weil man mit seinen gesamten Einkünften berechnet wird) oder weiterhin privat versichert.

    Unser Problem ist, dass der Schüler mit attestierter Fachoberschulreife (= Realschulabschluss nach Klasse 10) ohne Qualifikationsvermerk zu uns gekommen ist. Er ist inzw. Mitte 20 und wird uns absehbar ohne jeglichen Abschluss in ein Bürgergeld-Leben verlassen, weil er für die passende Ausbildung formal überqualifiziert ist und deswegen überall nicht rein kommt bzw. dort, wo er formal rein kommt, sehr schnell festgestellt wird, dass er das geforderte Niveau nicht ansatzweise erreichen kann.

    Lösungen kann ich leider auch nicht anbieten. Wir haben in den Internationalen Förderklassen dasselbe Problem. Vor allem Ukrainer, die sich anmelden um Deutsch zu lernen, dann aber ihren ukrainischen Abschluss übersetzen und anerkennen lassen und dann nicht mehr in die IFK können, da sie einen zu hohen Abschluss haben und jetzt in die Höhere Berufsfachschule, Gymnasiale Oberstufe oder sonst wo rein müssten – aber ohne Deutsch ist das ja eine reine Verwahrung. Unsere Schulsozialarbeiter beraten mittlerweile schon dahin, den Abschluss erst nach Abschluss der IFK anerkennen zu lassen – eine gute Lösung ist das bei uns aber auch nicht. Und du kannst bei deinem Fall ja auch nicht den Abschluss verschwinden lassen...

    Das halte ich für eine ziemliche Momentaufnahme. Passiert bei Fragen zu Menschenrechten ja öfter mal. Aber ja, Deutschland hätte hier einen Vorbehalt anmelden sollen oder die UN-Behindertenrechtskonvention nicht unterzeichnen sollen, wenn es zur Umsetzung von Inklusion nicht willig ist.

    Ich finde auch immer ganz interessant, dass man diese Diskussion immer ausschließlich über das Abitur führt. Wenn bei uns an der Berufsfachschule 1 oder 2 der Hauptschul- oder Realschulabschluss mit beruflichen Fächern und vor allem ohne ZP gemacht wird, dann interessiert das niemanden. Da unterstelle ich dann schon ein gewisses Dünkel.

    Edit: Und da fällt mir gerade ein, dass wir mit der Fachoberschule Klasse 13 ja sogar ein komplett anderes Abiturverfahren haben (keine Leistungskurse, 4 schriftliche Prüfungen, soweit ich weiß keine mündliche Prüfung). Aber das kennt man dann außerhalb unseres Kosmos am BK nicht, also meckert da niemand drüber.

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