In NRW braucht man ein erweitertes Führungszeugnis Belegart OE. Dieses geht dann direkt an die einstellende Behörde, die aber dem Antragssteller auf Antrag Einsicht in das Führungszeugnis gewähren muss. Direkt erhalten darf man es aber nicht. Das erweiterte Führungszeugnis, das man selbst erhält, ist Belegart NE.
Beiträge von RosaLaune
-
-
Bei einem Unterrichtsbesuch regulärer LehramtsanwärterInnen in NRW sitzen hinten mitunter drin: Fachseminarleitung, Kernseminarleitung, Schulleitung, Ausbildungslehrkraft, Abba der Schule plus ggf. Gäste (andere Reffis). Das ist zwar angekündigt, aber die anwesenden SchülerInnen müssen halt damit leben, dass eine halbe Fußballmannschaft zuschaut.
Und manchmal auch noch die Religionsgemeinschaft, die den Religionsunterricht verantwortet, den der Reffi unterrichten möchte.
-
Ich unterrichte sehr gerne jenseits einer gewissen Altergrenze und in Gruppen, in denen die Lernenden ein normales Sozialverhalten und ein Minimum von Bewusstsein aufweisen, dass wir auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten. Dann mache ich den Job wirklich wirklich gerne.
Das, was in Ausbildungsvorbereitung oder BFS teilweise los ist, empfinde ich als vollumfänglich verzichtbar und ätzt mich bereits nach 2,5 Monaten massiv an. Freitag hatte ich in der AV jemanden, der permanent wie ein Hund bellte 💁♀️ Mit solchen Verhaltensstörungen bin ich leider nicht kompatibel und kann auch leider keinen Ansatz von Verständnis aufbringen. Dafür gibts bei der Besprechung der Mitarbeitsnoten, die bei einem signifikanten Anteil der Gruppe halt nicht mehr ausreichend sind, großes "das akzeptier ich nicht"-Geschrei. Nee, "spannend" finde ich das leider absolut nicht.
Aber ich gebe zu, ich war auch etwas naiv. Berufkolleg war für mich in erster Linie = Azubis.
Ich tausche meine GO gerne mit deiner AV. Ich unterrichte gerne in der AV. Fachlich schafft man wenig, aber die Arbeit mit den Jugendlichen finde ich sehr erfüllend. Hätte ich vor meinem Ref übrigens nie gedacht. Nur sind meine drei AV-Klassen auch allesamt mit 23 bis 28 Schülern zu groß.
-
Nein, es geht wie gesagt um gezielte Werbung bei Minderjährigen.
Umgekehrt: wann sollte man damit anfangen? Sollten auch in der Grundschule wie Feuerwehr und Polizei auch die Bundeswehr Thema sein und Bundeswehrbesuche im Sachunterricht stattfinden? Je früher, desto normaler wird der Umgang damit, so wie in totalitären Systemen üblich. Plattyplus hat ja erst wieder Wehrsport gefordert.
Also wo ist deiner Ansicht nach die Grenze?
Ich bin mir sicher, dass die Bundeswehr in keinem Bildungssystem eines totalitären Staates eine Rolle spielt.
Und dass man die Bundeswehr auch in der Grundschule thematisieren kann, hielt ich bisher auch für selbstverständlich, bin da aber fachlich nicht drin.
-
Zur Unterscheidung zwischen Staatsinteresse und Eigeninteresse. Im Zweifelsfall würde der Staat sein Existensrecht über das der Soldaten stellen. Ich kenne die Vorträge der Bundeswehr während der BOT nicht und kann daher nicht einschätzen, inwiefern dort ein differenziertes Bild des Berufs dargestellt wird. Wenn ich mir einige Werbeplakate und Youtube-Formate anschaue, dann wird das Bild der Bundeswehr dort aber sehr rosig gezeichnet. Ich bezweifle, dass einige SuS in der Lage dazu sind, die potentiellen Gefahren, die mit solch einem Job einhergehen, korrekt einzuschätzen.
Ich würde als liberal geprägter Mensch auch immer zwischen den Staatsinteressen und den eigenen Interessen unterscheiden. Ich halte es aber hier, wo es um die Berufswahl geht, für einen zu vernachlässigenden Punkt, denn den Verteidigungsfall (und nur der kann hier gemeint sein, wenn schon davon gesprochen wird, dass der Staat in existenzielle Not gerät) kann man gar nicht wirklich heranziehen, denn dieser beträfe ohnehin eine große Anzahl von Bürgern, die dann im Rahmen der zeitlich unbeschränkten Wehrpflicht ihren Dienst leisten müssten.
Und ob die Schüler nun die Gefahren als Berufs- oder Zeitsoldat schlechter einschätzen als jene, die einen Dachdecker, Gerüstbauer oder anderen Beruf treffen kann, sei auch mal dahingestellt.
-
Kann man als Lehrkraft die Mitwirkung aufgrund moralischer Gründe - bezogen auf die Betreuung der Bundeswehrvertreter in den für die Lehrkraft zugeteilten Stunden - verweigern?
Das geht natürlich nicht. Ich wüsste auch gar nicht, warum das gehen sollte.
-
Naja, Du lebst wahrscheinlich in einer anderen Blase, wo das Militär nicht so besonders gewertschätzt wird. Und es war bestimmt nicht die große Zeit der W-15er. Wir waren da schon in der Geschichte der Bundeswehr was Besonderes.
Es gibt dazu ein tolles Buch "Generation W15". Unbedingt lesen!

Trollst du?

-
Was erzählst Du hier eigentlich? Hast Du in dieser Zeit gelebt? Wenn ja, wo hast Du gedient? In welcher Einheit? Oder in welchem Krankenhaus?
Sicher war es formal gesehen eine Pflicht, aber wir haben mit Überzeugung und innerer Selbstverständlichkeit für die Gesellschaft gedient. Und genau das unterscheidet uns von der heutigen jungen Generation. Noch Fragen?

Nein, ich bin zu frisch um in dieser Zeit gelebt zu haben. Ich bezweifle aber, dass die Überzeugung und Selbstverständlichkeit groß anders ist als heute. Und die empirische Qualität meines Gefühls dürfte in etwa so valide sein, wie es deine Anekdote ist.
-
Wir W-15er in den 1970ern waren da völlig anders unterwegs. Pflichtbewusstsein für die Gemeinschaft, egal ob Bundeswehr oder Zivildienst, war für uns selbstverständlich. Da wurde nicht gelabert, sondern einfach nur gemacht und Gemeinschaft erlebt.
Selbstverständlich war es für euch auch nicht, sonst hätte es keine Pflicht gebraucht.
ZitatAber, warum nicht jetzt sofort für die Schulabgänger mit einem verpflichtende sozialen Dienst beginnen? Kann Krankenhaus, Pflegebereich, Feuerwehr, Rotes Kreuz, THW...sein.
Weil Zwangsarbeit nach Art. 12 II GG, Art. 4 EMRK und Art. 5 II der EU-Grundrechte-Charta verboten ist.
Der Bundestag müsste nur feststellen, dass wir den Spannungsfall haben. Schon wäre die Wehrpflicht in vollem Umfang wieder da.
Denn wenn es an der einfachen Mehrheit für Änderungen am Wehrpflichtgesetz mangelt, hat man die Zweitdrittelmehrheit für den Spannungsfall sofort parat. Aber auch dann würde es dauern, bis jemand verpflichtet würde.
-
von Lissabon bis Wladiwostok
Ein Traum, den ich auch habe. Dafür müsste Russland nur erstmal demokratisch werden, dann kann es gerne in die EU.
-
Wenn sie vorsätzlich die Ruhezeiten mißachtet, ist es eine Straftat, die mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird. Mißachtet sie die Ruhezeit hingegen nur fahrlässig, ist es eine Ordnungswidrigkeit, die mit 15.000€ Bußgeld bewährt ist.
Das gilt übrigens auch für die normalen Pausen während der Dienstzeit.
§§ 22, 23 ArbZG.
-
Das hier ist im Grunde die zentrale Frage. Bevor ich darauf antworte, möchte ich vorwegschieben, dass jedes System ausgehebelt werden kann, wenn die beteiligten Personen es darauf anlegen. Und jedes System ist nur so gut wie diejenigen, die es benutzen. Das trifft auch auf die Nutzung von WebUntis zu. Man ist im schulischen Kontext gut beraten, sich Veränderungen bei verwaltungstechnischen Abläufen nicht primär von der Misstrauensebene zu nähern.
Bei uns gibt es die digitale Krankmeldung jetzt auch seit einem Jahr. Es entlastet vor allem die Sekretärinnen in der Zeit von 7.15 Uhr bis kurz nach 8 Uhr. Gleichzeitig ist aber der Papierkram von jetzt auf gleich weg. Das hat für alle Klassen- und Stufenleitungen durchaus einen Mehrwert - zumal die Gründe für das Fehlen (z.B. "krankgemeldet oder einfach nur "abwesend") dort für alle KollegInnen in ihren Klassen und Kursen ausgewiesen sind.
Die einzige Falle, die es gibt, ist das Zusammenrechnen der Fehlzeiten, weil aktuell noch die Stunden, in denen die KollegInnen selbst nicht da waren, ebenso als Fehlzeiten in dem jeweiligen Fach gezählt werden. Es müssen also bei kritischen Fällen - und hier käme die BR ja irgendwann ins Spiel - immer die exakten Fehlzeiten händisch nachgerechnet werden. (So zumindest noch bei uns am Ende des letzten Schuljahres.)Schauen wir auch nochmal ins Gesetz, konkret § 43 Abs. 2 SchulG:
(2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.Wenn man Langeweile hat, könnte man nun über die Schriftlichkeit im Zeitalter der Digitalität diskutieren. Das würde seitens der Schulen keinen Sinn ergeben, weil sie dann WebUntis auch gleich wieder einstampfen könnten. Was die BR betrifft, so ist der Behörde wichtig, ob die personenbezogenen Daten der Schüler ordentlich gepflegt sind und die Fehlzeiten, gerade wenn es um die Bewertbarkeit von SchülerInnen oder die Gefährdung von Schullaufbahnen geht.
Schriftlich heißt im Recht aber wohl mit Unterschrift, ansonsten spräche man von Textform. Aber mir sind auch E-Mails von Betreuern lieber als Entschuldigungsformulare, die irgendeinen Kringel aufweisen.
-
Was also tun? Es steht ja Aussage gegen Aussage.
Ich hatte mir nun überlegt, ihr anzubieten die LK nochmals nachzuschreiben? Hatte jemand schon einmal eine ähnliche Situation und was habt ihr gemacht?
Nachschreiben finde ich ungünstig, jedenfalls dann, wenn du dafür eine neue Klausur stellen müsstest. Wenn das ohnehin notwendig ist, weil auch andere nachschreiben müssen, dann ist es vertretbar.
Ich würde wahrscheinlich einfach nur werten was ich habe und eine neue Gesamtpunktzahl bilden. Man muss nur in Zukunft darauf acht geben, dass man prüft ob Schüler wirklich alles abgegeben haben, denn wenn man das einmal macht, dann ziehen andere (oder dieselben) nach und versuchen es eventuell noch einmal. Das Problem besteht aber beim Nachschreiben genauso.
-
Die Dezentralisierung im Rahmen des föderalen Systems soll autoritäre Entwicklungen oder gar eine Wiederholung der Gleichschaltung verhindern. Das ist im Grunde ein lobenswerter Ansatz, wenn die Durchführung letztlich nicht so ineffizient wäre.
Klingt nach viel Blabla. Die Didaktische Jahresplanung ist ja durch den Bildungsplan sowieso schon so festgezurrt, dass da kaum etwas bewirkt werden kann. Und wenn autoritäre Kräfte erstmal an der Macht sind, ist es ohnehin vorbei damit. Zumal andere demokratische Länder auch verbindliche Lehrpläne mit Stoffverteilung haben. Also, dieses Argument überzeugt überhaupt nicht.
-
- Was macht den Unterricht lebendiger?
- Welche Aktivitäten motivieren die Kinder, im Unterricht mitzumachen, besonders wenn sie neue schwere Grammatik lernen? Geben Sie konkrete Beispiele, z.B. konkrete Spielе im Unterricht.
- Wie baut man Angst vor Sprechen ab?
- Wie kann man die Wiederholungen/Vorbereitungen vor einem Test so gestalten, dass die Kinder aktiv und motiviert mitmachen können?
- Welche Rituale im Unterricht bereichern den Unterricht? Geben Sie konkrete Beispiele.
Was den Unterricht lebendiger macht, kann ich nicht sagen. Ich versuche aber, jedem am Leben zu halten.
Ich unterrichte keine Kinder, also kann ich dazu nichts sagen.
Es braucht eine gute Klassengemeinschaft, damit sich auch die schüchternen Schüler trauen. Wenn man dann mit kleineren Sprechbeiträgen startet und die Schüler sehen, dass es gar nicht schlimm ist, wenn man sich mal verhaspelt, dann geht es meist schon ganz gut. Soziale Phobien kann ich allerdings auch nicht kurieren.
Genaue Themen geben, Checklisten helfen auch.
Keine Ahnung, satanistische werden es nicht sein.
-
Also wie bereits geschrieben ist das keine Option für mich.
Warum denn? ein Drittfach sind je nach Uni ungefähr 100 CP. Das sind 3 Semester, wenn man sich dem ganz widmen kann, sonst eben 4 oder 5 oder 6.
-
Nein, das ist keine Option für mich.
Ich habe die Fächer WiWi und Sektorales Management.
Also hast du effektiv nur ein Fach, das in NRW aber wie zwei Fächer behandelt wird. Dann wäre ein Drittfachstudium wahrscheinlich eine gute Option.
-
Aber doch die AZVO bei euch oder?
Die AZVO gilt nicht für Lehrer, § 1 Abs. 2 Nr. 3.
-
Habt ihr für die Konferenz beim LBV Nachtzulage beantragt? Wer zwischen 20 und 6 Uhr (am nächsten Morgen) mehr als eine Stunde arbeitet, hat ein Anrecht auf die Nachtzulage.
Mal gucken wie schnell die SL solchen Konferenzen dann einen Riegel vorschiebt, wenn dadurch zusätzliche Kosten entstehen und sie sich ggf. Vorm LBV dafür rechtfertigen muss.
Leider gilt das für Lehrkräfte nicht, § 1 Abs. 2 Nr. 3 AZVO.
-
Hallo ihr Lieben,
ich bin neu in diesem Forum und wollte mal meinen Frust zur aktuellen Stellensituation in NRW kundtun, speziell im Bereich der berufsbildenden Schulen (Wirtsch. & Verwaltung). Ich bin mit meinem Ref. durch (gut), welches mich jedoch unendliche Mühen gekostet hat und es sieht auf dem Markt aktuell unfassbar schlecht aus. Planstellen sind nicht vorhanden und auf Verena-Stellen bewerben sich unzählige Personen, sodass die Schulleiter*innen durch die ganzen Bewerber*innen es übersehen, Absagen zu erteilen. Ich habe sogar während des Refs. noch eine Zusatzqualifikation absolviert um meine Chancen auf eine Stelle zu verbessern.

Wie war es bei Eurem Einstieg nach dem Ref.? Wann wird sich diese Zeit bessern?
Liebe grummelige Grüße
Welche Fächer hast du denn? Bist du jetzt gerade mit dem Referendariat fertig geworden?
Werbung