Beiträge von RosaLaune

    Warum kann man mich als angestellte Lehrkraft zur Klassenlehrerschaft verpflichten, obwohl ich viel weniger verdiene als die verbeamteten Lehrkräfte... Dieselbe Arbeit für weniger Geld, wo leben wir denn hier?

    Als angestellte Lehrkraft kann ich dazu nur sagen: wenn du den Job nicht machen willst, dann kündige halt. Klassenlehrertätigkeit ist genauso Teil der Jobbeschreibung wie der Unterricht im eigenen Fach.

    Das Land bezieht sich auf das BAG-Urteil, das aber nicht Grund für die Gesetzesänderung war, diese trat mehrere Monate vorher schon in Kraft. Der Fall, der da verhandelt wurde, ist aber doch sehr anders, denn da geht es um Zuschläge zur Mehrarbeit, nicht um die Mehrarbeitsvergütung selbst. Diese wurde ja bereits vorher gezahlt, nur die Zuschläge blieben aus. Diese sind nach der Rechtsprechung des BAG nicht absolut zu setzen, weil dies Teilzeitbeschäftigte diskriminieren würde, sondern müssen anteilig bemessen werden. Wenn sich das Ministerium hier auf das BAG-Urteil beruft, dann fliegt es hoffentlich ordentlich auf die Nase.

    A14, Erfahrungsstufe 9, Familienzuschlag Stufe 1 (verheiratet): 6.429€ brutto

    Gesetzliches Netto: 4.541 €

    GKV: 1.131 €

    Pflegeversicherung: 86€

    --> Netto nach Krankenkasse: 3.324€

    GKV und PV kann auch höher sein, da bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung das gesamte Einkommen Bemessungsgrundlage ist und nicht nur das aus abhängiger Arbeit erwirtschaftete Einkommen wie bei der Pflichtversicherung. Wenn da noch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, Renten, etc. bei sind, steigt der Betrag entsprechend.

    Wirkt mir aber mehr nach einem Umsetzungsproblem. Für mich als gesetzlich Versicherten ist die eAU super. Ich gebe bei Wiederantritt des Diensts einfach bei unserem Formular an, dass eine eAU vorliegt

    HEUTE IST ES PASSIERT!

    Ich habe eine Leistungsüberprüfung in einer Internationalen Förderklasse (Niveau A0) geschrieben. In einer Freitextaufgabe haben die Schüler eine kurze Selbstvorstellung schreiben müssen. Und ich staune nicht schlecht. Einer hat einen sehr ausführlichen Text über sich selbst geschrieben, was an sich nicht so selten ist, nur: er ist auf Niederländisch. Ich kann nicht mehr.

    Wer Geld hat, kauft sich gute Bildung. Und wer kein Geld hat, bekommt nur das Standardprogramm. Das fördert doch gerade die soziale Ungleichheit, die schon jetzt ein großes Problem in Deutschland ist. Dann ist die Bildung noch stärker vom Elternhaus abhängig.

    Das wirst du aber nicht ändern können. Wer Geld hat kann sich immer Bildung kaufen, da kannst du die Millionärskinder auf die schlimmste Brennpunktschule schicken, das wird nichts daran ändern, dass die Eltern dann private Tutoren, Nachhilfe, Geigenunterricht oder sonst was finanzieren.

    Deine Ideen setzen uns ins Mittelalter zurück, Schulen bzw. Privatlehrer nur für Reiche.

    Homeschooling heißt doch gerade nicht, Schulen nur für Reiche. Mal davon abgesehen, dass diese Ideen nichts mit Mittelalter zu tun haben. Das ist die Gegenwart, hundert Kilometer westlich von mir. Und Belgien, Frankreich und das Vereinigte Königreich sind nun auch keine armen, bildungsfernen Länder.

    chilipaprika : Es geht mir vor allem um Extremfälle, die es alle Jahre mal wieder in die Medien schaffen, bei denen Elternhäuser, die die Bezeichnung "Eltern" nicht verdienen, ihre Kinder jahrelang zuhause einsperren und nach außen hin vorgeben, sie würden ihre Kinder zuhause unterrichten (diese Art von Elternhäusern sind oft Meister in der Manipulation nach außen, um den Schein zu wahren). Es geht mir nicht nur um die leistungsbezogenen Nachweise, sondern auch darum, dass verpflichtend nachgeschaut wird, dass diese Kinder körperlich wie mental gesund sind. 100%-ige Garantie gibt es nie, aber wenn die Kinder täglich in die Schule kommen, bekommen wir zumindest mit, wenn "irgendwas", was auch immer dieses "irgendwas" sein mag, nicht stimmt. Kommt ein Kind im schlechtesten Fall nie aus den eigenen vier Wänden heraus, fehlt ein geschultes, unabhängiges weiteres Paar Augen, dem Abweichungen im Verhalten oder Aussehen überhaupt erst auffallen könnten.

    Gerade solchen Fällen würde man mit Homeschooling, das dann natürlich mit einer gewissen Kontrolle einhergeht, begegnen. Du sagst ja selbst, das sind Fälle, die jetzt unter Schulpflicht stattfinden.

    Ich finde es absurd, wie man zum einen das Elternrecht aufwerten möchte, sodass die ihre Kinder zuhause unterrichten können, gleichzeitig aber den Zugang zum Gymnasium auf 25 % eines Jahrgangs deckeln will. Ich weiß, bei der AfD sollte man keine Logik suchen, aber wie das irgendwer ideologisch zusammenbringen will, ist mir ein völliges Rätsel.

    Das Jüdische Gymnasium nennt die christlich benannten Ferien Winter- und Frühlingsferien. https://einsteingymnasiumdus.de/wp-content/upl…ine_2025_NT.pdf

    Ich finde, die christlichen Feiertage sollten mehr wertgeschätzt werden, eine Woche zu Pfingsten, eine Woche Himmelfahrt, eine Woche zu Fronleichnam sind das Mindeste!
    ein paar Tage um den 1. Mai wären auch nicht schlecht.

    Hatten wir nicht vor ein paar Jahren mal eine Woche Pfingstferien in NRW?

    Worin siehst du denn da eine fehlende Rechtssicherheit? Ein solcher Erlass würde doch gerade dafür sorgen, indem man wüsste, dass derzeit ein gestellter Antrag mit Sicherheit als genehmigt beschieden würde, und gerade nicht vom Ermessen eines konkreten Sachbearbeiters abhinge. Und es ist auch klar, dass im Spannungs- oder Verteidigungsfall das etwas anders aussieht, was auch wenig verwunderlich sein dürfte. Ich empfinde das schon als sehr rechtssicher.

    Ich fand konkret nur die Formulierung (Klarheit für Betroffene, Rechtssicherheit für die Verwaltung) seltsam, da beides für beide ja sinnvoll wäre. Ich sehe auch gerade, dass das "keine" ein "gerne" sein sollte.

    Am Ende kommt es voll darauf an, wie das nun umgesetzt wird. Lange sprach das Verteidigungsministerium von einer Verwaltungsvorschrift, die es erlassen will. Das hätte für die Betroffenen tatsächlich keine Rechtssicherheit gebracht und es hätte auch die Pflicht, einen Antrag auf Genehmigung zu stellen, nicht aufheben können. Wenn es jetzt aber, wie gestern bekannt gegeben, per Allgemeinverfügung geregelt wird, dann gibt das den Betroffenen womöglich doch Rechtssicherheit. Wobei ich mir auch hier vorstellen kann, dass die Allgemeinverfügung an sich noch rechtswidrig ist. § 3 Abs. 2 WPflG ermächtigt das Verteidigungsministerium nämlich, Ausnahmen von der Genehmigungspflicht festzulegen, wenn nun aber pauschal die Genehmigungspflicht aufgehoben wird, kann man nicht mehr von einer Ausnahme sprechen, dann ist es die Regel. Ob das schon ein Verstoß gegen die Wesentlichkeitstheorie ist, wonach der Gesetzgeber grundlegende Entscheidungen treffen muss und nicht auf die Exekutive auslagern darf, müssen aber Gerichte klären. Es ist auch müßig, das zu diskutieren, wenn die Allgemeinverfügung noch nicht vorhanden ist.

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