Beiträge von RosaLaune

    Spannend, dass die AG-Seite jetzt die Paralleltabelle für Lehrkräfte ab SJ 28/29 ins Spiel bringt, wo doch fast überall ohnehin A13 gilt und die Paralleltabelle nur noch in BW, RP und SL etwas bewirken würde. Für die Kollegen im Südwesten wäre das ja nicht mal ein großer Gewinn, da es auch da darum gehen sollte, A13 für alle Schulformen einzuführen.

    Na ja, streiken wir bald mal (alles was mir diesen vermaledeiten F13-Deutschkurs vermasselt ist willkommen).

    Nur mal so das Gedankenspiel, was in Deutschland los wäre, wenn unser Kanzler in einem Gespräch auch nur andeuten würde Wahlen abzuschaffen. Innerhalb von Minuten wären die Zeitungen voll davon und alle Parteien würden ihn sofort auffordern sein Amt niederzulegen.

    Nö, das sehe ich nicht. Trump hat ja nicht vorgeschlagen, alle Wahlen abzuschaffen (auch wenn ihm das sicher passen würde, im Friedensrat ist ja auch eine Erbfolgeregelung geplant...), sondern die Midterms. Nun sind zweijährige Legislaturperioden etwas, das es nur in den Vereinigten Staaten gibt. Kurze Legislaturperioden werden immer wieder kritisiert, weil man in einem Dauerwahlkampf gefangen ist. Nun gehören diese in den USA zu den checks and balances, deswegen hört man in Bezug auf die USA vielleicht nicht so viel Kritik daran. In Deutschland wird sowas aber immer wieder gefordert in Form von Verlängerung von Legislaturperioden. Und dafür ist noch niemand zurückgetreten.

    Zeig mir doch bitte das Gesetz u./o. die (dann ggf. korrespondierende) Recjtsprechung, die das Recht am eigenen Bild und Ton von Beamten, speziell Lehrern in Videoschalten als Distanzunterricht, (meinetwegen auch mutatis mutandem) einzuschränken vermag (die Dienstpflicht ist btw, wir stellten es bereits fest, auch anders erfüllbar, wir haben hier also nichtmal 'ne Notwendigkeit vorliegen).

    § 121 I SchulG NRW.

    Hallo an alle Fernunterrichtenden,

    aus Interesse: Gibt es an eurer Schule ein Konzept für Distanzunterricht und testet ihr das vielleicht sogar regelmäßig? Falls ja, ist das ein Luftschloss oder bezieht das die realen Gegebenheiten mit ein?

    Oder ist heute wieder individuelle Improvisation angesagt?

    Grüße

    TeW

    Wir haben unser Corona-Konzept für flächendeckenden Distanzunterricht mit leichten Anpassungen, als Berufskolleg haben wir aber auch regelmäßige Distanzunterrichtformate, für die wir als Schule ein pädagogisch-organisatorisches Konzept (POK) ausarbeiten mussten. Der Distanzunterricht nach dem POK läuft aber nicht in allen Bildungsgängen, in einigen haben wir aus pädagogischen Gründen davon abgesehen (AV, IFK, BF Holztechnik, da diese jeden Tag mind. zwei Stunden in der Werkstatt sind). Die Stunden nach POK laufen eigentlich ganz gut, aber man muss als Kollege dann natürlich in der Schule sein, da für die entsprechende Klasse der Unterricht an dem Tag komplett digital ist, aber nicht die eigenen Unterrichtsstunden. Es dürfen deshalb auch nicht zu viele Klassen im POK-Unterricht sein, da unser Internet das nicht mitmacht.

    Wie darf man sich das bei Distanzunterricht vorstellen?

    Es ist eine Klasse, die ich auch so im Unterricht habe. Also mache ich da meinen Unterricht, ausfallen darf ja nichts. Aber klar, vorbereitet kriege ich da für Distanz nichts mehr. Ich unterrichte ja auch hauptsächlich in Anlage A2, also AV und IFK. Im Gymnasium kann ich meinen Unterricht relativ problemlos auf Distanz umstellen, in der AV und der IFK, wo alles sehr viel kleinschrittiger ist, ist das deutlich aufwendiger.

    Freue mich schon, das dann als Mehrarbeit abzurechnen.

    Aber es wäre eben auch nichts dagegen einzuwenden, wenn du das heute vorbereitest und dafür eben erst ab 9 Uhr am Schreibtisch sitzt.

    Als Tarifbeschäftigter ist bei mir Sonntagsarbeit unzulässig. Da mache ich auch erst morgen um 7 Uhr die Unterrichtsvorbereitung. Passt auch, da ich erst um 9 Uhr Unterricht habe und nicht wie an anderen Tagen bereits um 7:30. Dann wäre da eben kein guter Unterricht möglich. Da muss man bei kurzfristigen Lagen aber mit leben können. Ich habe bereits mehr als genug geleistet damit, dass ich meine SuS informiert habe.

    Ich wusste nicht, warum ich dem Beachtung schenken sollte. Ich muss mein Zuhause niemandem öffnen und ich muss auch nicht meine private Infrastruktur für die Arbeit aufwenden. Ich nutze den Dienstlaptop, meine private Internetverbindung und den Strom nutze ich nur, weil ich keine Lust habe, zur Schule zu fahren. Die Möglichkeit bestünde ja. Wenn ich hier aber die Mail bekäme, dass das Gebäude zu bleibt, dann würde ich auch keinen Distanzunterricht anbieten, es sei denn ich würde die Kosten erstattet kriegen.

    Wenn die Schule geschlossen ist, dann ist nicht das Verschulden der Lehrkräfte, also kann es auch keine Minusstunden geben deswegen.

    Also Verbandsvertreter würde ich da deutlich gegen sturmlaufen.

    Es ist in Niedersachsen wohl anders geregelt. Ich hatte da letzte Woche eine Diskussion auf Reddit gesehen und war auch irritiert über die Regelung. https://bildungsportal-niedersachsen.de/schulorganisat…ungsbedingungen

    Das LBG bricht den TVL?

    Nein, aber der TV-L bestimmt mit § 44 Nr. 2, dass die in ihm enthaltenen Regelungen zur Arbeitszeit (§§ 6 – 10) nicht für Lehrkräfte gelten. Dazu gehört auch der Ausgleich von Mehrarbeit und Überstunden (weshalb wir für Überstunden keine Zuschläge bekommen, obwohl diese im ÖD üblich sind). Stattdessen wird auf das Beamtenrecht verwiesen.

    Ja tut es, im Prinzip. Dennoch Bedarf es konkreter Handlungsanweisungen. Denn nach Gesetz würden tarifbeschäftigte und verbeamtete Teilzeitkräfte gleich behandelt und nicht von der ersten Stunde an bis zum erreichen eines Volkzeitseputats bezahlt. Da ist aber würde man im Angestelltenbereich gegen ein Urteil verstoßen. Die Nuss zu knacken kann jetzt nicht Sache der SL sein.

    Hast du das Urteil parat?

    Warum nicht? Wenn es doch aus deiner Sicht das Beste ist, warum solltest du ein schlechteres vorschlagen?

    Erinnert mich ein bisschen an die Diskussionen vor Klassensprecherwahlen. Darf man sich selbst wählen? Und dann diskutieren die Schüler empört und ich denke mir: Wer sich nicht selbst wählt, sollte auch nicht antreten.

    Gilt auch hier: Wer ein Buch nicht unter die Leute bringen will, sollte beim Tagebuch bleiben.

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