Ich fahre in der zweiten Osterferienwoche auf Klassenfahrt. Dadurch ist für mich die erste Osterferienwoche abgearbeitet und ich verbringe die sehr entspannt gechillt.
Beiträge von RosaLaune
-
-
Man kann aber guten Gewissens irgendwann einfach mal aufhören.
-
RosaLaune hast du nicht nur Ü16? Das sind bei uns alle, die ‚Eigenverantwortliches Arbeiten‘ ohne zusätzliche Aufsicht bekommen (aber auch ohne Mitbetreuung)
Fast alle sind Ü16, aber da sind Schüler bei, die man nicht wirklich allein lassen kann, weil die sich nicht im Griff haben oder seltsame Verhaltensweisen an den Tag legen. Ich hatte letztes Jahr einen Fensterspringer in der Ausbildungsvorbereitung. Für den waren Fenster wie Türen. Wir dachten lange, der macht das nur im Erdgeschoss, der ist aber auch im ersten Stock gesprungen. Nur auf den Müllcontainer, danach haben wir den aber nicht mehr in die oberen Stockwerke mitgenommen.
-
Doch sicher nicht durch die unzulässige Mitbeaufsichtigung?
Bei uns gibt es fast nie Vertretung, sondern immer nur Mitbetreuung. Je nachdem, welche Klasse man da betreuen muss, setze ich die dann gemeinsam in den Hörsaal, den Klausurraum oder den Schulhof, wenn ich die Befürchtung habe, eine der beiden Klassen nicht mal alleine lassen zu können. Unterricht findet dann aber natürlich nicht statt. Ich nehme aber gerne ein E13-Gehalt für Aufsicht, wenn der Dienstherr das so will.
-
Diese zeitliche Eingrenzung gilt nicht bei freiberuflicher schriftstellerischer oder künstlerischer Nebentätigkeit. Wenn dich die Muse küsst, stellst du keine Stoppuhr

Zudem gelten diese Tätigkeiten als entspannender Ausgleich und Freizeitbeschäftigung bzw. Hobby oder intellektuelle, wissenschaftliche Arbeit, die wiederum den Schülern und dem Dienstherrn in Form geistiger Vitalität und Gesundheit zugute kommt.Die Zeitbeschränkung wurde für Übungsleitertätigkeiten etc. definiert.
Ja, didaktisches Material erstellen ist aber keine schriftstellerische oder künstlerische Tätigkeit.
-
Ich glaube, wir reden hier von verschiedenen Dingen, oder ich verstehe nicht, was Du meinst.
Wenn jemand Teilzeit arbeitet, dürfte es dem AG/Dienstherrn schwerfallen, ihm aus zeitlichen Gründen eine Nebentätigkeit zu verweigern. Arbeitet dagegen jemand Vollzeit, ist der zusätzlich mögliche Zeitrahmen für eine Nebentätigkeit geringer.
Insofern sollte es doch für TZ-Beschäftigten einfacher zu begründen sein... Bei mir als damals TZ-Beschäftigter ÖD (kein Beamter) gab es jedenfalls keine Diskussion, da ich ja nicht voll arbeitete.
Bei einer freiberuflichen (dh. nicht auf Stunden festzulegenden) Nebentätigkeit ist es für den AG aber ohnehin schwer, dagegen zu argumentieren.
Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, dass die Nebentätigkeit am Einkommen festgemacht wird? Oder was meintest Du?
Die Nebentätigkeit darf regelmäßig nicht mehr als 20 % der Wochenarbeitszeit der Haupttätigkeit einnehmen. Arbeitest du Vollzeit, darfst du als Beamter nicht mehr als 8 Stunden für die Nebentätigkeit aufwenden. Arbeitest tu Teilzeit, reduziert es sich entsprechend. Bei einer halben Stelle, darfst du nicht mehr als 4 Stunden pro Woche für die Nebentätigkeit aufwenden.
Bei Angestellten ist es egal, da darf nur bei mehreren nichtselbstständigen Tätigkeiten die Grenze des Arbeitsschutzgesetzes nicht überschritten werden.
-
Hallo zusammen,
ich habe mich bei einem unserer Vorbereitungstage sehr geärgert, weil ich von unserem AL angepumpt worden bin, das Geld für die Teilnahme an der Klassenfahrt für eine MPT-Kraft vorzustrecken. Ich habe abgelehnt und klar gemacht, dass mein privates Vermögen nicht für dienstliche Belange zur Verfügung steht, schon gar nicht in dreistelliger Höhe. Es wurde am Ende eine Lösung gefunden, weil sich jemand Freiwilliges gefunden hat, trotzdem mMn. unfassbar und total übergriffig.
Je nach Tageslaune hätte ich da gefragt, warum die Abteilungsleitung es denn nicht vorgestreckt hat.
Ich finde es schon übergriffig, wenn ich die Kosten für mich vorstrecken soll, aber für eine andere Person? Allein der dafür notwendige Papierkram, damit ich da am Ende nicht drauf sitzen bleibe (ist das Arbeitszeit?), wäre es mir schon nicht wert.
-
Die stehen ja nicht der Arbeit für deinen Dienstherren entgegen. Ein bisschen strange finde ich es, wenn Leute, die in Teilzeit arbeiten einer Nebentätigkeit nachgehen (können).
Beamte stellen ihre gesamte Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung. Deswegen gibt es die Genehmigungspflicht und die Anzahl der Stunden, die für eine Nebentätigkeit aufgewendet werden dürfen, bestimmt sich anteilig am Stundenumfang für die Tätigkeit als Beamter. Reduzierst du diese, dann darfst du auch nur weniger für die Nebentätigkeit aufwenden.
Für Angestellte ist es anders.
-
Ich weiß, dass das Jugendamt leider immer noch überwiegend erst in Fällen handelt, in denen es um Leben und Tod geht, aber eigentlich sollte von staatlicher Seite auch solchen Fällen nachgegangen werden, und sei es, um einfach aufzuzeigen, dass das kein normales Verhalten ist. Gäbe es in solchen Fällen eine Geldbuße, würden sich die Eltern zukünftig vielleicht eher überlegen, ob sie ihre Kinder im Falle eines Schulwechsels nicht ordentlich an- und abmelden.
Wie schnell sich manche einen übergriffigen Staat wünschen.
-
Nachtrag: Der Stundenplan ist in der Tat da und passt auch zur UV.
Das Feriengefühl ist damit dann aber auch wirklich weg...
Bei uns kam heute die Ankündigung, dass zum 15.09. der Stundenplan generalüberholt wird. UV soll möglichst bestehen bleiben, kann aber nicht garantiert werden. Klassenleitungen müssen in einzelnen Fällen geändert werden, die Kollegen, die es betrifft, sind wohl informiert. Ich habe keine Information bekommen, behalte also wohl meine drei Klassenleitungen. Yay.
-
DREI Pausen?! Wie viele Kartons hast du denn gekauft?!

Wir haben ja nur ein kleines Abteilungslehrerzimmer für etwa 15 Kollegen. Wäre es für alle, dann hielte es keine 5 Minuten und bei dem Ansturm würden mindestens 3 Kollegen mit schwerwiegenden Verletzungen langfristig ausfallen.
-
Ich freue mich drauf. Nichts geht über die ersten, noch frischen, Spekulatius Ende August. freu
Habe auch schon eine Ladung Spekulatius fürs Lehrerzimmer gekauft. Hält bestimmt drei Pausen!
-
Das ist in NRW keine Seltenheit. Bezahlt werden die Kollegen ganz normal nach Lehrerentgeltordnung. Da sitzen Vetretungskehrkräfte, PEler und entfristete ehemalige Lehrkräfte bezahlungstechnisch in einem Boot. Insoweit haben wir in den Lehrerzimmern eine Fünf Klassengesellschaft deren Durchlässigkeit sehr beschränkt ist. Das sieht allgemein im öffentlichen Dienst durchaus anders aus.
Grundsätzlich gilt im TV-L ja, dass die Entgeltgruppe sich nach der Tätigkeit bestimmt, völlig egal ob jemand dafür ausgebildet ist oder nicht. Wie so oft im TV-L gilt für Lehrer aber eine Sonderregelung, wir haben hier einen eigenen Tarifvertrag und dieser bestimmt, dass sich die Entgeltgruppe nach Qualifikation ergibt. Andernfalls müssten alle Vertretungslehrkräfte, egal ob sie Bachelorstudierende, Menschen mit Diplom oder abgeschlossener Lehrerausbildung sind, nach E13 bezahlt werden.
-
Wieso sind so extrem viele Syrer nach 10 Jahren (!) weiterhin im Bürgergeld wenn das zuverlässig klappt?
Geh mal in ein Krankenhaus oder Pflegeheim, dann siehst du, wie oft das klappt. Reicht natürlich noch nicht, es ist aber auch nicht so, als würden allesamt nur auf dem Sozialsystem liegen.
-
Es geht aber nicht um ein Mahnverfahren, sondern um Ausweisung von Asylsuchenden. Meldet ihr da tatsächlich für alle immer die An/Abwesenheiten an ein Amt?
Nö, würde ich auch niemals machen.
-
Wenn ein Amt bei 3 Minuten Anwesenheit einen ganzen Tag anrechnet (bezweifle ich aber irgendwie), dann würde ich diese 3 Minuten nicht mehr eintragen. Denn 3 Minuten Anwesenheit ist kein ganzer Tag. Er hat faktisch den ganzen Tag gefehlt.
Ich kann zumindest bestätigen, dass das bei uns auch so gehandelt wird. Ist ein Schüler auch nur kurz am Tag da, dann ist es kein Fehltag und kann nicht abgemahnt werden. Ich leite aber ohnehin keine Mahnverfahren mehr ein, weil ich zu oft bekloppte Rückläufer bekommen habe...
-
Könnte stimmen.
Vielleicht hält man es aber auch für so selbstverständlich, dass im Jahrgang 10 in den Hauptfächern nicht fachfremd unterrichtet wird, dass man es nicht für nötig hält, es zu erwähnen.Das glaube ich nicht, dann hätten ein paar Zehner einfach keinen Matheunterricht.
-
Ich denke Moebius will darauf hinaus, dass so eine Röntgenuntersuchung für die Hälfte der Bevölkerung verpflichtend war. Da gab es kein „Ich will aber nicht!“ Für die Röntgenuntersuchung bei der Musterung haben die Feldjäger im Zweifelsfall schon gesorgt. Selbst als Kriegsdienstverweigerer wurde man ja erst einmal gemustert und konnte danach seine Verweigerung vorbringen.
Ich wurde 2010 noch gemustert, da gehörte das natürlich nicht mehr dazu. Aber auch andere Untersuchungen konnte man problemlos verweigern.
Allerdings bei einem Tuberkulosefall in der Schule und positivem Test kann das Röntgen der Lunge auch heute noch angeordnet werden.
-
Tom123: Die Aussage erscheint auf mich verwirrend, weil sie den Anschein erweckt als würden junge Leute sich wegen sowas gegen die Aufnahme eines Lehramtsstudiums entscheiden. Wenn sie sich gegen ein Lehramtsstudium entscheiden, dann aufgrund anderer Faktoren. Wenn sie sich für ein Lehramtsstudium entscheiden, werden die Arbeitsbedingungen zu keinem Sinneswandel führen.
Gerade in Zeiten gestiegener Arbeitslosenzahlen gewinnt der öffentliche Dienst eher noch an Attraktivität als Arbeitgeber und ich wage zu behaupten, dass junge Leute dem Thema "Arbeitsbedingungen" viel weniger Bedeutung für die Berufswahl zuweisen als der subjektiv empfundenen Sinnhaftigkeit in der Auseinandersetzung mit den Arbeitsinhalten, den finanziellen Entwicklungsmöglichkeiten und der Sicherheit des Arbeitsplatzes (in dieser Reihenfolge!).
Ähm, Fünftagewoche war für mich natürlich ein Argument fürs Lehramt. Bzw. fast schon ein Argument dagegen, weil Viertagewoche besser ist. Sechstagewoche mache ich nicht, da kündige ich.
-
Nicht unbedingt, es wird zwar versucht, aber man hat keine Garantie darauf. Auch beim Abendunterricht ist ein Einsatz am nächsten Tag zur ersten Stunde möglich, denn es liegt knapp unter den gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten
Krass. Also, bei der Sechs-Tage-Woche ziehe ich meine Grenze, da wäre ich sofort raus.
Werbung