Beiträge von RosaLaune
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ich hatte kurz die Hoffnung, als ich heute deinen Beitrag gelesen hatte, ich könnte einen Termin heute Nachmittag auf online verlegen lassen, weil ich Bahnanreisende bin.
Ich dachte, es sei wegen Hitze.
Na dann, dann werde ich einfach in der Hitze in den Zug steigen
Möge die Klimaanlage laufen.
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Läuft alles wieder. Normalisierung wird sich im Verlauf des Tages einstellen. Ich nehme an, dass bei uns alle Schüler mit der Bahn anreisen können.
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Laut DB Navigator scheinen die lokalen Züge hier vor Ort zu fahren. Allerdings in ca. 50 km Entfernung nicht mehr.
Der DB-Navigator sagt aber auch, es gebe keinen Bahnverkehr bundesweit. Ich vermute, dass auch bei euch lokal nichts fährt und die Daten nicht stimmen.
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Ihr habt's sicher schon gelesen. Der Bahnverkehr ist deutschlandweit eingestellt. Für mich als Lehrkraft an einer Schule mit weitläufigem Einzugsgebiet heißt das wohl für morgen: keine Schüler.
Gute Nacht!
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Man kann ja auch ins Fitnessstudio gehen, weil man orthopädische Probleme hat. Außerdem sind meine 1.15 h, die ich dort in der Regel verbringe, deutlich weniger stressig als ein voller Schultag mit evtl Konferenzen etc.
Ja, es gibt viele gute Gründe. Die Krankschreibung von Kollegen anzuzweifeln ist in fast allen Fällen einfach nur übergriffig.
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Wir machen Zeugniskonferenzen pro Bildungsgang über die Wochen verteilt, sodass man je nach Einsatz an ein paar Nachmittagen eine halbe Stunde länger bleiben muss. Manchmal ergeben sich Dopplungen, dann geht man nur zur Konferenz, die einem wichtiger erscheint (weil man Klassenlehrer ist, weil's um mehr geht, etc.).
Pädagogischen Tag machen wir einmal, Elternsprechtag auch. Open House am Samstag, aber mit Ausgleichstag.
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Ich glaube, dass es sehr vom Kontext abhängt. Ich stehe ja übertragen gesagt in der Schusslinie und im Fokus der Kollegen und habe zumindest an dieser Schule eine schlechte Stellung. Drei Mal darfst du raten, was vermutlich bei den Kollegen abgeht, wenn Sophiechen Müller mich auf dem Jahrmarkt oder dem Volksfest sieht und das an diese Kollegen weiterleitet.
An meiner Stammschule würde es so nicht laufen, aber eben da, wo ich eh nicht beliebt bin.
Das ist natürlich eine üble Situation. An deiner Stelle würde ich versuchen, es so zu sehen: Du hast bei den Kollegen ohnehin kein Standing mehr. Egal was du machst, es wird nicht besser. Dann musst du dich auch nicht mehr bemühen (ich will damit nicht sagen, dass Untertauchen bei Krankschreibung geboten ist, aber leider wird es ja gesellschaftlich oft so gesehen). Mach dein Ding, scheiß auf die Kollegen. Mit welchem herbeigezogenen Grund die am Ende auf dich schießen, ist auch egal.
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Frage: In der ersten Woche der Sommerferien nicht? Ich meine das irgendwo gelesen zu haben.
Dazu steht für NRW nichts in der ADO. Die anderen Dienstordnungen kenne ich nicht. Ich sehe aber eine weitere Einschränkung von Urlaubszeiten sehr kritisch.
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So habe ich das auch in Erinnerung. Die neue ADO ist soweit ich weiß für uns insgesamt eine deutliche Verschlechterung.
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Ich war vor einiger Zeit stressbedingt (mit Folgen wie Bluthochdruck und Muskelzuckungen) zwei Wochen krankgeschrieben. Ich bin in der Zeit trotzdem ins Fitnessstudio gegangen, obwohl ich weiß, dass dort ein nicht kleiner Teil meiner Klasse auch trainiert. Die haben das natürlich auch sofort den Kollegen "gepetzt", was ich auch nicht weiter schlimm fand. Manche Kollegen haben aber doof darauf reagiert. Überrascht hat mich das nicht, der Umgang mit Krankheiten, die man nicht sehen kann, ist ja leider unter aller Sau.
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Danke.
Auch für uns, wir haben noch keinen einzigen Plan für die letzte Ferienwoche.Bei uns stehen der Montag (Nachprüfungen) und Dienstag (Lehrerkonferenz) immer im Jahresterminplan. Mittwoch bis Freitag vorher sind damit noch ohne Präsenzpflicht.
Ich meine aber, dass diese Regelung in der ADO-Reform ohnehin fallen soll.
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In NRW darf man die letzte Schulwoche verreist sein, also hätte deine Schulleitung alles Recht, dich einzuberufen (selbst wenn es nicht für alle gälte).
Das stimmt so nicht ganz. Nach § 14 Abs. 2 S. 2 müssen sich Lehrkräfte in der letzten Woche der Sommerferien nur bereithalten, sofern dies angekündigt wurde. Wie früh diese Ankündigung erfolgen muss, ist nicht ganz klar. Ein halbes Jahr sollte es aber wohl schon sein, denn die Urlaubsplanung erfolgt ja auch mit einem gewissen Vorlauf.
Für TE: unser Tarifvertrag verpflichtet uns dazu, eine eine Arbeitsunfähigkeit in den Ferien unverzüglich anzuzeigen (§ 44 Nr. 3 Abs. 1 S. 2 TV-L). Ob du krank bist, kannst du nur selbst entscheiden und dann vom Arzt bestätigen lassen.
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So ein undifferenzierter Quark.
Differenzier das mal aus.
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Aber bei unterlassener Hilfeleistung auf offener Straße macht man sich auch strafbar. Im obigen Beitrag klang es so, als hätte die Lehrkraft in ihrer Stellung als "Garant" selbst Körperverletzung begangen.
Unterlassene Hilfeleistung ist was anderes. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes echtes Unterlassensdelikt.
Du hast aber Recht, oben klang es so, als begeht die Lehrkraft als Garant die Körperverletzung selbst. Und so ist das auch bei unechten Unterlassensdelikten. Lässt du einen Schüler einen anderen totschlagen, dann begehst du selbst Totschlag durch Unterlassen. Das sollte man schon im Kopf haben, wenn man sich entscheidet, dass einem das Eigenverletzungsrisiko zu groß ist.
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Zumal es beim Eingreifen in eine Schlägerei erstmal um Nothilfe geht. Nicht um Notwehr. Hat die KI wohl übersehen.
Das StGB kennt an sich keine Nothilfe. Notwehr im Sinne des § 32 StGB gilt sowohl bei eigener Verteidigung als auch wenn diese im Interesse Dritter geschieht.
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Könntest du das bitte noch mal erklären, Ratatouille ? Bedeutet das, als Garant ist man für die Verletzungen verantwortlich, die SuS in einer Prügelei davontragen, wenn man nicht entschieden genug eingreift?
Ja. Die typischen Fälle sind sowas wie "Eltern lassen ihr Kind verhungern und begehen dadurch einen Totschlag durch Unterlassen". Eltern sind Beschützergaranten für ihre Kinder. Als Lehrkräfte sind wir unseren Schülern gegenüber Beschützergaranten. Wenn wir nur daneben stehen, wenn Schüler A Schüler B verprügelt, dann machen wir uns damit strafbar. Wie entschieden wir eingreifen müssen, kann aber auch niemand sagen, weil das immer einzelfallabhängig ist. Und wir haben hier auch das besondere Problem, dass wir Garant für Schüler A und Schüler B sind, was uns auch in den Möglichkeiten der Notwehr in einem Maße beschränken kann, wie es nicht der Fall wäre, wenn wir einen Schüler gegen einen Nicht-Schüler verteidigten.
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Naja, es reicht die einschlägigen Paragrafen zu lesen. Was machst Du, wenn Du dir nicht sicher bist? Ich google die entsprechenden Erlasse/Gesetze und lese nach. Was schlägst Du stattdessen vor?
Das Strafrecht ist wie kein anderer Rechtsbereich durch Rechtsprechung fortgebildet worden, teilweise so weit, dass die Gesetzesnorm nur mit Müh und Not mit dem allgemeinen Menschenverstand mit der Rechtsprechung in Einklang zu bringen ist. Da nur ins StGB gucken, wird wohl kaum reichen.
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Wenn ich eine Körperverletzung in Notwehr begehe, dann ist diese nicht rechtswidrig. Und die Notwehr kann auch zur Verteidigung einer anderen Person geschehen. Wenn ich Garantenstellung habe, dann muss ich wohl auch zur Notwehr greifen. Und da wir in Deutschland mit das weitreichendste und verteidigerfreundlichste Notwehrrecht haben – insbesondere weil es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung gibt – würde ich mir da wenig Sorgen machen.
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Den Text am Handy lesen? Oder am Schul-PC? Oder mit xy an die Wand werfen?
Als ob ich für den Deutschunterricht der AV einen Computerraum reserviert bekomme. Die sind immer begehrt.
Text an die Wand werfen ist die Option, die ich diese Woche ausprobieren werde. Gescheite Textarbeit ist damit aber natürlich auch nicht möglich.
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