Beiträge von RosaLaune

    Es gibt Verbote, das Gesicht komplett zu verdecken, Kopftücher müssen Mund, Nase und Augen freilassen. Kopftücher selbst sind aber erlaubt, insofern müssten auch Basecaps erlaubt sein. Im Zweifel kann sich ein Mützenträger auf seinen Glauben berufen- dies jedenfalls wurde vor Monaten (Jahren?) hier in diesem Kontext thematisiert und das finde ich eigentlich recht überzeugend.

    Orthodoxe Juden beispielsweise haben den Kopf immer bedeckt. Die Männer tragen eine Kippa, je nach Ausrichtung mit einem Hut darüber, die Frauen Kopftuch oder Perücke. Das ist gerade deren Ausdruck von modesty (wie sagt man das auf Deutsch?) und Höflichkeit. Andererseits kann man aber auch ein Nudelsieb tragen.

    Da unterscheiden wir uns nun einmal fundamental. Bei dir dürfen sie essen, trinken und herumlaufen wie sie möchten, bei mir in der Berufsschule kommt der Erziehungsfunktion auch im Hinblick auf Vorstellungsgesprächen und den Anforderungen in der Arbeitswelt eine besondere Bedeutung zu.

    Ich unterrichte von ein paar Stunden Spanisch und einem Kurs Psychologie im beruflichen Gymnasium abgesehen ausschließlich in den Bildungsgängen der Berufsvorbereitung. Da geht es auch um Vorstellungsgespräche und die Arbeitswelt. Mein Unterricht ist aber kein Vorstellungsgespräch. Im Bewerbungstraining und in Simulationen mag das dann anders sein, grundsätzlich aber ist Unterricht Unterricht.

    Wenn ich die Schüler im Praktikum besuche, dann tragen die in den Fabrikhallen ihre Kopfbedeckung oder nicht. So, wie es da eben Usus ist.

    Doch, am Handy spielen und nicht mitschreiben sind Störungen. Der Schüler stört damit seinen eigenen Lernprozess. Und das ist für mich entscheidend genug.


    Ich glaube im Übrigen, dass du lügst. Der Schirm der Kappe stört dich nicht, denn du wirst ja bei Mützen oder Kappen ohne Schirm genauso reagieren und für dich ist es doch auch keine Alternative, die Kappe nach hinten zu tragen.


    Es geht auch nicht um Spaß. Es geht um die Entfaltung der Persönlichkeit. Die einzuschränken kann angebracht sein, dein Gefühl missachtet zu werden ist aber eben keine tragfähige Grundlage um Schüler einzuschränken.


    Ich bin – wie dir hier sicher einige andere bestätigen können – kein Linker.

    Oder akzeptierst du essen im Unterricht? Oder mit dem Handy spielen? Oder einfach nicht mitschreiben? Oder zu spät im Unterricht erscheinen ohne kurz mit dir zu sprechen und eine Entschuldigung zu äußern?

    Wenn bei mir jemand zu spät kommt, dann geht er auf seinen Platz um die Störung so gering wie möglich zu halten. Was interessiert mich der Grund für das verspätete Erscheinen? Das wird später schriftlich entschuldigt oder nicht. Aber ob jetzt jemand verschlafen hat, die Zeit vergessen hat oder ob der Bus nicht kam, das ist mir tatsächlich egal – es ändert doch auch nichts? Wobei Verspätung des Busses bei uns auch ohne Nachweis sofort entschuldigt ist.


    Ich habe schon die Aufgabe, Schüler zur Mitarbeit anzuhalten und Störquellen zu beseitigen. Die Handys kommen in die Handygarage und die Mitschrift gehört zum Unterricht. Zwingen kann ich niemanden, aber Leistungsverweigerung ist eben eine 6.


    Essen im Unterricht ist in Ordnung, wenn man nicht gerade im Unterrichtsgespräch ist.


    Nur, das alles hat was mit Störung zu tun. Eine Kappe nicht.

    Dss erste was ich meinen Kindern beigebracht habe ist, dass nicht der Verkaufspreis der Klamotten sondern andere Dinge wichtiger sind; Qualität, Schnitt, verwendete Materialien, Produktionsort.

    Von Lehrern erwarte ich daher auch mehr.


    Schüler können gerne mit Sportcap in die Schule kommen. Lehrer selbstverständlich auch. Im Unterricht gehört es runter vom Kopf. Ich erlaube ja auch nicht dass Schüler in meinem Unterricht essen. Oder in meinem Unterricht mit ihrem Handy spielen.

    Man kann erwarten das junge Menschen 5-6 Stunden auf Jogginghose/Hot Pants verzichten können; genauso wie sie auf die Pause mit dem Essen warten können.

    Was machst du, wenn ein Schüler sich einfach weigert, die Kappe abzunehmen? Unterbrichst du dann den Unterricht, bis er sein Verhalten ändert oder wirfst du ihn raus?

    Ich würde mich niemals vor oder mit Schülern umziehen oder einfach nur dabei sein, während diese sich umziehen. Das wäre für mich sehr unangenehm, für die meisten Schüler wohl auch. Dass es überhaupt diese Sammelumkleiden gibt – als hätten Schüler kein Recht auf Privatsphäre – ist ein Unding. Ich wüsste auch nicht mit welchem Recht ich Schüler zur Aufgabe von Scham erziehen sollte. Scham ist doch keine schlechte Sache?


    Und das ist für mich im Grunde schon genug an Gründen. Welche Gefahr für mich als schwuler Mann noch dazu käme, wenn mir einfach nur ein Schüler oder Elter was böses wollte, will ich mir gar nicht weiter vorstellen.

    Natürlich muss man das, immerhin ist diese Schreibweise ja objektiv falsch.

    So objektiv finde ich das gar nicht. Rechtschreibnormen sind grundsätzlich willkürlich gesetzt und gerade wenn es von oben keine klare Vorgabe gibt, würde ich im Interesse der Schüler keinen Fehler anstreichen. Ich bin da aber grundsätzlich eher liberal eingestellt. Sofern ich erkenne, dass ein Schüler etwas systematisch macht und den Eindruck erzeugt, dass er Schreibweisen reflektiert verwendet, fällt das unter Sprachkompetenz und wird ohnehin nicht als Fehler bewertet. Wenn jemand konsequent <ss> statt <ß> schreibt, dann ist das für mich genauso in Ordnung wie zu gendern. Dass ich damit eher allein auf weiter Flur stehe, ist mir bewusst, aber fachlich kann ich das rechtfertigen.

    Und was wäre deine erzieherische Konsequenz daraus? Kindern und Jugendlichen zu vermitteln, dass sie in der Öffentlichkeit ihre sexuelle Orientierung nicht zeigen sollen? Und wenn ja, wo genau ist die Grenze? Ist ein femininer Gang noch okay für einen Mann oder muss man breitbeinig stampfen, damit man nicht für homosexuell gehalten und deswegen gemobbt wird?

    Wenn das deine Konsequenz daraus ist, bitte sehr. Meine ist es nicht. Und ich denke aus meinem Beitrag kann man auch nicht guten Willens herleiten, dass es meine Konsequenz daraus ist.


    Meine Konsequenz ist ganz klar. Du bist wie du bist und du hast ein Recht darauf zu sein wie du bist. Es gibt aber Menschen auf dieser Welt, die Böses tun und vor denen solltest du dich hüten oder dich ihnen mit allem was du hast entgegen stellen, je nach Situation.

    Ich glaube, hier wird einiges etwas vereinfacht. Schuldzuweisungen dem Opfer sexueller Gewalt gegenüber sind abartig. "Du trägst einen Minirock, was hast du denn gedacht?", "Warum bist du auch nachts unterwegs?", "Du hättest dich wehren müssen, so kann doch niemand wissen, dass du es nicht willst" — das geht nicht. Die Schuld an einem Verbrechen trägt der Täter, nicht das Opfer. Unabhängig von der Schuldfrage ist aber die Risikoeinschätzung. Ich kenne keine Studie, die sagt, dass bestimmte Kleidung einen eher in die Auswahl eines Täters bringt. Es würde mich aber nicht wundern, wenn dem so wäre.


    Ich hatte vor ein paar Beiträgen ein Beispiel gebracht, bei dem ich und mein Partner händchenhaltend durch die Stadt gehen. Darauf wurde erwidert, dass das problemlos möglich sein sollte, aber eben nicht immer so ist. Und das stimmt auch. Wenn ich mich als schwuler Mann zeige, dann mache ich mich damit zu einem möglichen Opfer. Jeder homophobe Menschenhasser sieht mich dann mit einer Zielscheibe auf der Brust. Das heißt nicht, dass ich dann die Schuld an einem an mir verübten Verbrechen trage. Ich habe in vollem Recht gehandelt, nur schützt mich das vor Gewalt nicht.

    Sorry. Meine Goldwaage hat momentan einen leichten Defekt. Ich finde auch niemanden, der sie eichen könnte.

    Anmerkung: Vor vielen Jahren war das LF ein Forum, in dem Kolleg:innen sich gegenseitig Tipps und Materialhinweise für den Unterricht gaben.
    Nun ist es ein Forum, bei dem ich jeden Post zunächst durch die Rechtschreibprüfung schicken muss, damit keine hämischen Kommentare erscheinen.

    Mit Rechtschreibfehlern kommt jeder klar. Genaues Lesen ist aber in der Tat hilfreich, dann liest man auch reformiert und nicht lutherisch. Evangelisch ist beides.


    Allerdings bin ich kein Christ und nicht christlich aufgewachsen, sondern habe mich nur eingelesen. Daher sollte man meine Worte nicht auf die – ja ohnehin defekte – Goldwaage legen.

    Na immerhin kommen die Kinder angezogen. Das sind schon beinharte Ansprüche. Natürlich haben sich die Eltern keinerlei Gedanken gemacht, das merkt man ja nicht nur an der Kleidung. Die zeigt nur schon auf den ersten Blick, wie der Hase auch Zuhause läuft.

    Wieso die Jeans verpönt war kannst du dir schnell ergoogeln, sofern du dich nicht absichtlich doof stellst.

    Es geht doch nicht darum Ansprüche der Ansprüche willen wegen zu stellen? Deine Argumentation jedenfalls bleibt weiterhin schwach. Eltern können sich Gedanken machen und dann zur Jogginghose zu greifen. Es geht dir nicht um Gedanken machen, es geht dir darum, dass man sich nicht die Mühe macht, dir zu gefallen.

    (1) Es zeigt mindestens, dass sich Eltern keine Gedanken machen, wie ihr Kind herumläuft. (2) Schlechtestenfalls verdeutlicht es die Geringschätzung gegenüber der Schule. [...] (3) Kleider machen Leute. Das müssen Kinder auch lernen und der Minimalkonsens Jeans und T-Shirt ist nun wirklich nicht abgehoben. [...]

    Zu (1): Nein, das zeigt es ja gerade nicht, insbesondere wenn man deiner Argumentation folgt. Die Kinder ziehen sich nicht selbst an sondern werden von den Eltern angezogen. Da werden die sich schon Gedanken machen, denn schließlich schicken sie die Kinder ja mit Kleidung in die Schule. Die Gedanken, die sie sich machen, entsprechen vielleicht nicht deinen Wünschen, deshalb sind sie aber noch nicht nicht vorhanden.


    Zu (2): Wahrscheinlich verdeutlicht es einfach gar nichts außer divergierenden Geschmack.


    Zu (3): Jeans war lange Zeit verpöhnt. Wieso ist sie das jetzt nicht mehr und in deinen Augen in Ordnung? Und wieso ist es die Kappe nicht? Ich verstehe das nicht. Verstehst du es? Kannst du es mir erklären?

    Danke für den interessanten Austausch, tibo und RosaLaune , ich wusste nicht mal, dass es ehrenamtliche Richter*innen gibt.

    Ehrenamtliche Richter an Verfassungsgerichten sind selten. Bayern, Sachsen und Brandenburg kennen das, wobei es in Bayern keine Laienrichter sind, sondern Menschen mit Befähigung zum Richteramt, aber ohne Berufsrichter zu sein (also zum Beispiel Anwälte).


    In den unteren Gerichtsbarkeiten gibt es aber auch ehrenamtliche Richter. In der Arbeitsgerichtsbarkeit sitzen immer ein Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern dabei, in den Strafgerichten gibt es zwei Schöffen (so fand ich ja mein Weg in dieses Forum), Finanzgerichte und Sozialgerichte haben auch ehrenamtliche Richter.

    Derailing.


    Deine Ausführungen widersprechen meiner Aussage gar nicht. Die CSU und Freien Wähler haben AfD-Kandidat*innen als ehrenamtliche Richter*innen in Landesverfassungsgericht gewählt. Grüne und SPD haben gegen die Liste gestimmt, das war also durchaus möglich.

    Natürlich widerspricht es deiner Aussage nicht. Du hast aber einen Sachverhalt verkürzt dargestellt um das Vorgehen zweier Parteien zu verurteilen.


    Und ja, Verfahren kann man ändern. Ich sehe aber bei zwei AfD-Richtern (bei 38 Richtern insgesamt) keine Gefahr die eine Änderung nötig macht. Kann man anders sehen, ich fürchte aber, dass das wieder nur die AfD stärkt.

    Nicht viele schaffen es, sich selbst als Autoritätsargument zu bringen.

    Da passt es, dass das Bundesverfassungsgericht in Deutschland unlängst Ziel der AfD ist, in Bayern mit den Stimmen der CSU und den Freien Wählern bereits ehrenamtliche Richter*innen der AfD in das Landerverfassungsgericht gewählt wurden und nun - nach erstem Widerstand der Union - doch eine Grundgesetzänderung mit Unterstützung der Union und den Ampel-Parteien das Bundesverfassungsgericht stärken soll bzw. muss.

    Framing.


    In Bayern werden die ehrenamtlichen Verfassungsrichter en bloc gewählt. Das war eine Liste, auf der jede im Landtag vertretene Fraktion gemäß ihres Gewichts Kandidaten nominieren konnte. Es war gar nicht möglich, gezielt die AfD-Kandidaten nicht zu wählen. Entweder man wählte alle 15 Kandidaten (darunter von der SPD und Grünen Nominierte) oder man wählte eben keinen. Das hätte aber die ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts verhindert.

    Natürlich kann man sagen, dass der Staat seine Gesetze und Verordnungen nicht ernstnehmen muss, wenn es gegen einzelne politische Gruppen geht. Nur rechtsstaatlich ist genau das nicht.

    Im Übrigen waren die beiden Kandidaten der AfD auch davor schon, nämlich seit 2018, ehrenamtliche Verfassungsrichter in Bayern.

    Ich finde es richtig, dass Menschen zwei oder mehr Staatsbürgerschaften haben können. Ich denke aber nicht, dass jeder, der das anders sieht, in den Moloch von Höcke und Sellner gehört oder diese Verachter unwillentlich unterstützt. Ich sehe auch keine von dir beschrieben Kaskade, tibo.


    Deutschland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft in einigen Fällen, in anderen nicht. Deutschland kann aber niemandem seine kasachische, spanische, türkische oder japanische Staatsbürgerschaft nehmen, das können nur die entsprechenden Länder. Von daher halte ich jede Diskussion über die doppelte Staatsbürgerschaft auch nicht für zielführend. Wenn wir sagen, jeder Deutsche, der eine andere Staatsbürgerschaft hat, verliert automatisch die deutsche, dann könnte der Iran oder Russland auch einfach trollen und dem Bundeskanzler die iranische oder russische Staatsbürgerschaft einseitig verleihen. Kein realistisches Szenario, aber das wäre eine hypothetische Folge.


    Aber dass wir als Volk bestimmen können, wer in das Volk Aufnahme findet, wenn er die Staatsbürgerschaft nicht durch den Automatismus der Abstammung erworben hat, das halte ich für eine legitimen, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsatz.

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