Israel bestätigt den Tod von Chamenei. Was für eine gute Nachricht. Soll jetzt endlich das ganze Regime stürzen.
Beiträge von RosaLaune
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Oder man nimmt Urlaub oder baut Überstunden ab. Ist aber egal, Schüler sind keine Beschäftigten.
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Jetzt wo unsere Bündnispartner gegen das Völkerrecht verstößt, müssten wir eigentlich dem Iran Waffen liefern und die USA und Israel aufs schärfste sanktionieren, damit wir nicht mit zweierlei Maß messen.
Nieder mit den Mullahs.
Wieso ist eigentlich dein Kompass in jeder Frage gesüdet?
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Lösung des Problems: Ansprüche nicht immer mit Pflichtlösungen umsetzen. Ich kenne niemanden, der per se gegen Förderschulen oder Ganztagsschulen oder andere bildungspolitische Maßnahmen ist. Aber was die Leute nervt, ist, dass ein Rechtsanspruch oft so umgesetzt wird, dass es keine Alternative gibt. Wenn die einzige Schule im Ort einen verpflichtenden Ganztag hat, dann nervt das die Eltern, die das nicht wollen. Wenn es keine Förderschule in der Umgebung gibt und der Schüler mit Behinderung an eine Regelschule muss, an der er nicht optimal gefördert wird, dann nervt das die Eltern. Und wenn die UN-Behindertenrechtskonvention hier das Problem ist, dann kann man die Unterschrift auch wieder zurückziehen.
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Die Bücher werden aus gutem Grund geschrieben und für die entsprechenden Schulformen und -stufen zugelassen. Da steckt sehr viel Arbeit drin, wahrscheinlich insgesamt mehr als man als Lehrkraft bei der eigenen Materialerstellung einbringt. Natürlich heißt das nicht, dass man nur das Buch verwenden muss oder sollte. Ergänzen kann man immer, aber es ist sehr viel einfacher, wenn man schon mal eine Basis hat.
Ich musste für den Psychologie-Unterricht ohne Buch und ohne Bildungsplan alles selber erstellen. Das macht es nicht qualitätsvoller und es kostet unglaublich viel Zeit und Kraft, die dann an anderer Stelle fehlt.
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Das interessante ist, dass zu solchen Gelegenheiten auch diejenigen Schüler plötzlich nicht kommen können, die man sonst an jedem Tag mit Elterntaxi kommend beobachten kann

PS: Ich räume gerne ein, dass das an der Berufsfachschule dann vlt. nicht mehr so verbreitet ist.
Du weißt aber auch nicht, ob das Elterntaxi gerade an dem Tag nicht wirklich nicht kann. Ich verstehe aber auch jeden, der so einen Anlass für sich nutzt.
Bei uns wird der ÖPNV nicht bestreikt (privater ÖPNV-Betreiber), das habe ich den SuS auch kommuniziert und entsprechend ist das heute auch kein Entschuldigungsgrund.
Während des Ramadan sind die Fehlzeiten muslimischer SuS bei uns immer höher, keine Ahnung woran das liegt.
Konnte ich bei mir jetzt nicht beobachten. Nach der sechsten Stunde melden sich mehr Leute krank, allerdings machen die das fast nie bei mir, auch die Schüler aus meiner Klasse nicht. Die Hürde ist bei mir wahrscheinlich höher (nicht die Abmeldung, aber vermeintliches Judgement, das Fasten nicht auszustehen).
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Unsere Schule hat ein riesiges Einzugsgebiet. Wenn der ÖPNV streikt, dann können die Schüler nicht anreisen. Das ist so. Darüber würde ich mich aber auch nicht aufregen. Der Streik funktioniert, das ist für mich als Arbeitnehmer wichtig und die SuS sind dadurch entschuldigt.
Was das mit Ramadan zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Das betrifft doch eher die späteren Unterrichtsstunden.
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Warum hatte ich das bereits vermutet? Bist du Alt-katholisch? Das würde Manches erklären.
Alt-Katholiken sind doch gefühlt evangelisch nur mit Sakramenten.
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Euer Verfahren mit der mehrfachen Weitergabe und Prüfung im Haus hört sich für mich, um es vorsichtig zu sagen, optimierungsfähig an.
Genau deshalb wird sich daran nichts ändern. Wurde schon öfter vorgeschlagen. Betrifft auch nicht nur die Mehrarbeitsvergütung, sondern so ziemlich alles. Abwesenheiten, Stundenpläne, ... Alles muss durch jede betroffene Abteilung.
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Aber nur über Kreuz!
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Wenn ich richtig informiert bin, steht die Regelung ja im Landesbeamtengesetz (Paragraph 61 LBG)und die Änderung ist nun der Satz, dass bei Teilzeit anteilig zu kürzen ist. Gerade das passiert ja nun aber faktisch beim Aufrunden nicht.
Korrigiere mich gerne, wenn ich falsch liege.
Noch mal: die anteilige Kürzung der Bagatellgrenze für Beamte in Teilzeit halte ich (mit meinem Laienwissen) für rechtmäßig, die konkrete Ausgestaltung mit dem Aufrunden nicht. Anteilige Bagatellgrenzen kennen auch andere Bundesländer und da wurde bisher nie erfolgreich gegen vorgegangen.
Bei Angestellten spricht § 4 TzBfG dagegen. Der hat Vorrang vor dem Tarifvertrag (und § 61 LBG NRW ist für Angestellte "nur" Teil des Tarifvertrags über § 44 TV-L).
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Wer bearbeitet das denn an Deiner Schule? Bei uns gehen die Mehrarbeitsübersichten alle drei Monate an die BR, die dann abhängig davon, wie früh das in einem Monat dort ankommt, zum nächsten oder dann eben übernächsten Monat auszahlt. Die Anträge werden in der Regel maschinell gelesen, so dass das bei uns genau so läuft wie beschrieben.
Antrag geht an den Fachleiter, der prüft für die Stunden der Abteilung die Richtigkeit, gibt's an die andere Abteilung, dann geht's an den SL-Stellvertreter. Wie es dann weitergeht, weiß ich nicht. Heute kam aber die Bezügemitteilung für Februar, da ist immer noch nichts drauf. Das wundert mich dann schon.
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Guten Abend,
ich wollte mal nach euren Erfahrungswerten zur Bearbeitungsdauer bei Vergütung von Mehrarbeit fragen. In der Vergangenheit war es zunächst bei mir aufgrund meiner Anstellungssituation (befristet) ein Problem, dann ging es aber ein Jahr lang problemlos und wurde auch direkt im Monat nach Beantragung ausgezahlt. Jetzt warte ich aber schon sehr lange auf die Auszahlung von September (geht um ungefähr 20 Stunden) und allem danach (auch ungefähr pro Monat dieselbe Stundenzahl).
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Wieso gehst du davon aus, dass bei Beamten rechtmäßig ist?
Macht alle Druck bei der Gewerkschaft als auch bei euren Bezirksregierungen und weist auf die Ungerechtigkeit hin.
Bei Beamten gibt es kein Gesetz, dass die Bagatellgrenze verbietet. Ich kann mir schon vorstellen, dass das Aufrunden vor Gericht nicht standhält, die Bagatellgrenze an sich dürfte meines Erachtens und auch nach den Gesprächen, die ich mit Gewerkschaftsseite geführt habe, rechtmäßig sein. Die Bagatellgrenze steht zumal so im Gesetz für Beamte, d. h. hier überhaupt eine Angriffsfläche zu finden, wird schwer werden.
Bei Angestellten steht das Teilzeit- und Befristungsgesetz mit der dazugehörigen Rechtsprechung bis zum Bundesarbeitsgericht dagegen. Ein Angestellter in Teilzeit darf gegenüber einem Vollzeitangestellten nicht benachteiligt werden und das gilt mit Hinsicht auf die geleistete Arbeitszeit, nicht die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
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Ich habe Fasten nicht mit „irgendwie Verzicht“ betitelt, sondern benannt, dass es beim religiösen Fasten gerade nicht allein um den Verzicht auf Nahrungsmittel geht, es ist ja keine Diät. Immer hat es auch mit der eigenen Person, dem Glauben, der Reflexion, innerer Einkehr oder der Beschäftigung mit Glaubenssätzen zu tun.
Beim Fasten geht es um den Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit, siehe DWDS und Duden.
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Kannst du das etwas ausführen? Danke.
Ja, kann ich. Braucht aber etwas Zeit, das schaffe ich vermutlich erst am Abend oder morgen.
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