Beiträge von RosaLaune

    Also wieso nicht... vielleicht profitiert der eine oder andere von Struktur und regelmäßigen Routinen.

    Der ein oder andere profitiert, der ein oder andere verunglückt im Wehrdienst tödlich oder suizidiert sich.

    https://www.bundeswehr.de/de/selbstverst…elle-bundeswehr

    Du kannst durch die sinkenden Zahlen in den 2000er Jahren erkennen, dass sie mit dem Rückgang der Einberufungen zusammengehen, es also definitiv auch Grundwehrdienstleistende getroffen hat.

    Ich glaube hingegen nicht, dass Sikhs mit ihrem Turban vor Gericht durchkommen werden. Schließlich haben schon Sikhs versucht der Helmpflicht beim Motorradfahren aus religiösen Gründen zu entgehen und sind damit gescheitert.

    Siehe dazu: Bundesverwaltungsgericht Az.: 3 C 24.17

    Das sehe ich komplett anders und würde das tatsächlich auch mit dem von dir genannten Urteil, mehr noch mit dem Urteil zum Ramadan und der Wehrpflicht (VG Hamburg, 26. Januar 1994 - Aktenzeichen 3 W 2411/93) begründen. Beim Motorradfahren kollidieren keine zwei gleichrangigen Güter, bei Wehrpflicht und Religionsfreiheit schon. Die Rechtsprechung hat diesbezüglich bereits klar gestellt, dass eine Befreiung nur möglich ist, wenn die Ableistung des Wehrdiensts mit der Religionsausübung nicht vereinbar ist. Das verpflichtet aber auch die Bundeswehr, diese vereinbar zu machen.

    Noch nicht. Noch ist die Wehrpflicht aber auch nicht wieder reaktivert worden, weil unser Staat hofft, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, um die Bundeswehr wieder auf eine Stärke von 460.000 Soldaten zu bringen. ich glaube nicht, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, so dass auch ohne Spannungsfall die Wehrpflicht wieder reaktivert werden dürfte.

    --> https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…reform-104.html

    Es würde mich nicht überraschen, dass das SBGG geändert würde, wenn die Pflicht zum Grundwehrdienst wieder eingeführt würde und die Zuordnung zum männlichen Geschlecht (§ 9 SBGG) auch dafür bestehen bliebe. Ggf. würde dann ausgemustert, schon allein weil die medizinischen Kosten der Transition für die Bundeswehr unangenehm sind, aber irgendeine solche Regelung würde man wohl finden.

    Und ja, selbstverständlich wird da gekocht, aufm Feldkocher. Gleich nachdem man sein halbes 2-Mann Zelt aufgebaut hat.
    Oder wenn man dann in der Feldküche eingesetzt wird und selbstverständlich nicht fertig abgepacktes Essen geliefert wird sondern einfach mal ein halbes Rind, das dann erst noch zerlegt werden muss.

    Ich freue mich nur auf die Wiedereinführung des Grundwehrdienstes, weil ich so gespannt bin, die ganzen Urteile des BVerfG zum Spannungsverhältnis der Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu lesen. Ich hoffe auf Sikh, die ihren Turban tragen wollen, auf Veganer, die eine entsprechende Truppenverpflegung mit Verweis auf die Weltanschauungsfreiheit verlangen (wobei die sicherlich alle aus Gewissensgründen verweigern), aber jetzt hab ich auch Hoffnung, dass vielleicht die Zerlegung eines Rindes auch dazu kommt.

    Das finde ich jetzt auch nochmal interessant. Hatte ich so noch nicht realisiert. Danke für den Hinweis.

    Ich habe zugegebenermaßen noch nicht alle Länder geprüft, aber für NRW, Bayern, Berlin, Hessen und Schleswig-Holstein kann ich es schon mal sagen. Für alle anderen Länder außer Bremen habe ich es nur von anderen gehört. Aber vielleicht mache ich das mal in den Ferien fix.

    Gibt es irgendwo eine Zusammenstellung der Regeln NRW betreffend dazu?

    Bolzbold hat die Information der BezReg Arnsberg bereitgestellt. Befristet Beschäftigte darf man nicht zur Mehrarbeit verpflichten, das gilt aber für den Schulleiter. Für den befristet Beschäftigten gilt, dass er den Anweisungen folge zu leisten hat. Wenn der Schulleiter also eine Vertretung anordnet, auch wenn er es nicht darf, dann musst du diese Stunde erstmal halten, sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes festgehalten ist (ist es sicherlich nicht).

    Warum, das passiert in einigen Bundesländer (z.B. auch Berlin) schon so, auch wenn man da eben auf die Auszahlung dann ein Jahr warten muss.

    Da sagt die GEW was anderes.


    https://www.gew-berlin.de/arbeitsbedingu…efte/mehrarbeit

    Zitat

    Im Unterschied zu den teilzeitbeschäftigten Beamtinnen und Beamten müssen angestellte Lehrkräfte in Teilzeitbeschäftigung keine unbezahlte Mehrarbeit leisten, solange Ihr Beschäftigungsumfang im jeweiligen Kalendermonat – einschließlich der Mehrarbeit - die Vollbeschäftigung nicht überschreitet.

    Wir schulden dem Dienstherrn ca. 40 h Arbeitszeit. Darin enthalten sind eine bestimmte regelmäßige Zahl Unterrichtsstunden inklusive Vor- und Nachbereitung, Fortbildungszeit, Zeit für die Kommunikstion mit Eltern, Kollegen +Schülern und 3 Vertretungsstunden pro Monat, d.h. < 1 Vertretungsstunde pro Woche. Darüber hinausgehende Unterrichtsstunden werden als Mehrarbeit notiert und leiser erst am Ende des Schuljahres mit allem späteren Entfall verrechnet.

    Teilzeitkräfte schulden alles anteilig, z.B bei 20h Arbeitszeit nur zusätzliche 1,5 Vertretungsstunden pro Monat, da Vertretungen sicher keine unheilbaren Aufgabe sind. Daher muss bei 50%ger Teilzeit bereits die 2. Vertretungsstunde pro Monat als potenzielle Mehrarbeitsstunde notiert werden.

    Wie so oft, wird es aber möglicherweise erst jemand mit einer Klage durchboxen müssen.

    Noch mal der Hinweis, dass für Tarifbeschäftigte das TzBfG hier gilt und deshalb jede Stunde über dem Soll vergütet werden muss. Auch wenn es auch hierfür wohl erst eine Klage geben muss.

    Hallo zusammen,

    ich studiere im zweiten Mastersemester Musik und Ev. Religion auf Gymnasiallehramt in Niedersachsen und werde auch zum Ref hier bleiben.

    Meine Frage beruht auf folgendem Problem: Ich unterrichte mit ev. Religion ein Fach, für das der Glaube vorausgesetzt wird.

    Dieser Glaube ist zwar nicht vollständig erloschen, dennoch würde ich mich in einem Fach wie Werte und Normen inzwischen besser aufgehoben fühlen, weil ich die Glaubensfrage für mich schwer beantworten kann und natürlich auch möglichst gute Arbeit leisten will.

    Meine Frage ist: Gibt es eine Möglichkeit das zweite Fach im Refrendariat von Religion zu Werte und Normen zu tauschen? Die Grundsätze und Inhalte sind ja teilweise ähnlich. Ich vermute, ich bin mit dieser Frage auch nicht alleine. Viele Menschen stehen Glauben inzwischen kritisch gegenüber. Und trotzdem frage ich mich, ob es für diesen Fall eine Sonderregelung gibt.

    Vielleicht hatte ja jemand ein ähnliches Problem!

    Danke für die Antworten! :)

    Willkommen im Forum,

    chilipaprika hat das bereits abschließend beantwortet. Es geht nicht und Religion ist auch nicht dasselbe wie Ethik (oder wie das Ersatzfach auch immer heißt). Im Studium gibt es dann wahrscheinlich sogar 0 Überschneidungen. Die einen machen Altes und Neues Testament, Kirchengeschichte, Religionsdidaktik, etc. Die anderen machen dagegen verschiedene philosophische Grundströmungen, etc. Da kann eine Anerkennung einfach nicht funktionieren.

    Mal davon abgesehen, dass ich es hochproblematisch finde, dass Religionslehrkräfte den Ersatzunterricht anbieten.

    Es ist halt leider gar nicht lustig. Tut mir echt leid, dass du in so ein unangenehmes Kollegium geraten bist.

    Das Kollegium ist eigentlich großartig. Wirklich, ich habe so tolle Kollegen, insbesondere die, mit denen ich dann auch in den pädagogisch intensiven Bildungsgängen eng zusammenarbeite. Aber die Schulleitung ist schwierig und anders als ich müssen die meisten Kollegen noch jahrelang mit dieser Schulleitung zusammenarbeiten. Da ist es dann verständlich, wenn man deren Zorn nicht auf sich ziehen möchte (wobei ich mittlerweile eher von der Inkompetenz als der Böswilligkeit überzeugt bin).

    Es ist schon klar, wo das Problem steckt:

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 7 Absatz 3:
    Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt.

    Gilt das dann eigentlich nicht mehr für Niedersachsen mit seinem "CRU"? Und was bedeutet eigentlich "mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen"? Viele öffentliche Schulen haben ja das evangelisch oder katholisch im Namen, meistens nur, weil es schon immer so war... Aber viele eben auch nicht, sind diese dann "bekenntnisfrei" und nicht zum Religionsunterricht verpflichtet? Und wie klappt das überhaupt mit der staatlichen Aufsicht?

    Kein anderes Fach, weder Deutsch noch Mathematik, ist auf diese Weise grundrechtlich verankert. Warum gerade Religion?

    Ich weiß, das sind Fragen, die provozieren können. Aber da gibt es keine einhellige Meinung im "Volk", und der Absatz 3 oben wurde auch schon oft angefochten.

    Der CRU in Niedersachsen ist von den beiden großen Kirchen initiiert worden, deshalb gibt's da kein Problem. Das ist bekenntnisorientierter Religionsunterricht für evangelische und katholische Schüler (aber nicht für andere christliche Konfessionen).

    Bekenntnisfrei sind meines Wissens nach solche Schulen, die sich explizit so nennen / auffassen. Ich habe mich aber schon lange nicht mehr mit dem Thema beschäftigt.

    Religionsunterricht anbieten ist ein Grundrecht der Religionsgemeinschaften, deshalb steht's im Grundgesetz. Da wollen öfter Mal Leute mit der Axt ran, anders als an den Deutsch- oder Mathematikunterricht. Diese muss man nicht grundrechtlich schützen, auch weil ja durch die Staatsaufsicht ohnehin der Staat bestimmt.

    Warum?

    Weil wir in einem Land leben, in dem Gleichberechtigung einen zentralen Stellenwert hat, in dem aber eben auch der bekenntnisorientierte Religionsunterricht als Grundrecht geschützt ist. Wenn du den kleineren Religionsgemeinschaften diese Möglichkeit nimmst, dann benachteiligst du sie. Und nein, ein bekenntnisfreier Religionskundeunterricht ist da keine geeignete Alternative, denn dieser wird in einem Land mit einer historisch ganz eindeutigen religiösen Prägung immer ein Religionskundeunterricht aus christlichen Augen (und sei es auch ein katholisches und ein evangelisches) sein. Das kann unseren Ansprüchen nicht genügen, so jedenfalls sehe ich das.

    Heutzutage gebe ich keine Vollmacht mehr, also keinem. Ich wähle aus Prinzip seit über 15 Jahren nicht mehr in Frankreich, muss aber zugeben, dass ich für 2027 doch überlege, mich zu registrieren, auch wenn ich dafür ans andere Ende von NRW fahren muss. Nicht für mich, aber für meinen Neffen (also seine Zukunft).

    Aber habt ihr in Frankreich nicht diese verrückten Auslandswahlkreise bei Parlamentswahlen? Muss man dafür dann zur Botschaft/zum Konsulat fahren, um wählen zu können?

    [Blockierte Grafik: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/d/d7/Constituencies_of_French_citizens_living_abroad%2C_2012.svg/1280px-Constituencies_of_French_citizens_living_abroad%2C_2012.svg.png]

    - was ist eine Vollmachtwahl, hat jemand in deinem Namen gewählt und du vermutest, dass er/sie was anderes angekreuzt hat? Das klingt ja nach üblem Vertrauensmissbrauch.

    Es gibt demokratische Systeme, in denen jemand, der zur Stimmabgabe verhindert ist, jemand anderen bevollmächtigen kann, für ihn abzustimmen. Das Problem ist dabei natürlich, dass sich die Stimmabgabe nicht nachprüfen lässt und dass der bevollmächtigte im Grunde zwei Stimmen abgibt. Frankreich hat dieses System offenbar eingeführt. Ich kenne es selber nur bei Parlamentsabstimmungen in Spanien, wo verhinderte Abgeordnete einen Kollegen bevollmächtigen, in ihrem Sinne abzustimmen. Da dies aber öffentliche Stimmabgaben sind, kann man immerhin sehen, wie abgestimmt wurde.

    Positiv - er hat diesem CDU-Clown aus Köln widersprochen bzgl. Dessen Post zu Özdemir.

    Auf der anderen Seite: hätte er das nicht gemacht, hätte er seine Kandidatur gleich noch zurückziehen können.

    Ja, das habe ich heute auch mitbekommen und das fand ich auch gut. Aber mein Eindruck, dass er ein Unsympath ist, bleibt.

Werbung