Ich feiere auch Weihnachten und das Fest hat für mich auch eine Bedeutung, obwohl ich in keiner Weise religiös bin. (Weitgehend im Gegensatz zu Ostern, mit dem ich nicht viel verbinde.) Die Bedeutung lasse ich mir auch nicht vorschreiben, zumal das Fest Ursprünge hat, die weit über das Christentum hinaus gehen.
Beiträge von Moebius
-
-
Es geht nicht um ganz normalen Ausdauersport (der natürlich positiv ist), sondern um die Teilnahme an einem Ironman Wettbewerb oder einer Kochshow. Wenn mich ein Kollege als PR danach fragt, würde ich ihm davon abraten, beides im Krankenstand zu machen. Das heißt noch nicht, dass man zwingend Probleme bekommen muss, aber man wird vermutlich damit rechnen müssen, dass genauer hingeguckt wird und das Ergebnis davon kann ich nicht beurteilen.
Ich teile an der Stelle die Meinung von Maylin85. Beamte sind, was die Fortzahlung der Bezüge im Krankenstand angeht, deutlich privilegiert gegenüber Angestellten, die nach 6 Wochen ins Krankengeld fallen. Damit geht für mich auch eine gewisse Verpflichtung einher, sich so zu verhalten, dass nicht der Anschein befeuert wird, man würde dieses Privileg missbrauchen. Innerhalb vernünftiger Grenzen zumindest und die sind für mich bei anstrengenden, öffentlichen Auftritten überschritten, sicher nicht beim Einkaufen oder normaler sportlicher Betätigung. -
Im Krankenstand sollte man sich seiner Gesundheit förderlich verhalten und eigentlich ist die Einschätzung vieler Mediziner, dass so ein Extremsport wie Ironman für niemanden gesundheitlich förderlich ist, egal ob im Krankenstand oder nicht. Auch ich persönlich hätte meine Schwierigkeiten damit, wenn ein langfristig krankgeschriebener Kollege in der Zeit den Ironman läuft, aber vielleicht sollte man sich nicht an solch überspitzten Extrembeispielen festhalten.
-
Wer sich diesen Weg mit einer PTBS und ASS erkämpft ist zuallererst außergewöhnlich resilient, denn sonst zerbricht man an der Summe der Zurückweisungen durch Mitmenschen plus all der Last der eigenen Lebensgeschichte lange bevor man in den Schuldienst wechseln könnte.
Das ist allerdings genau so eine Pauschalaussage, wie die, die du oben kritisiert hast. Niemand von uns kennt den TE und es ist durchaus genau so möglich, dass er einfach mit seiner Selbsteinschätzung meilenweit daneben liegt.
Ich habe ein bisschen den Eindruck, dass ihr euren eigenen Hintergrund in diesen Fall hineinprojiziert.
-
Also, ich sehe da so: die Behörden haben vermasselt, die Frau zur Ruhe zu setzen und daher kann man ihr kaum was vorwerfen. Nur, wenn sie einer Tätigkeit nachgeht, die ihrer Genesung nicht zuträglich ist, wäre das etwas, was ihr auf die Füße fallen könnte.
Vorsicht mit dieser Argumentation. Ganz grundsätzlich ist Teil des Beamtenverhältnisses ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis, dass schließt auch ein, dass man sich keine Vorteile durch Unterlassung erschleicht. Es gab schon Fälle, bei denen zu hohe Bezüge erhalten haben und es als Dienstvergehen gewertet wurde, dass diese sich nicht gemeldet haben, weil sie den Irrtum hätten bemerken müssen.
Der hier vorliegende Fall ist kompliziert und wird mit Sicherheit Gerichte beschäftigen.
-
Ich traue dem/der TE zu, einen Kontakt herzustellen, insbesondere weil das Kind verwandt ist.
Ich will doch schwer hoffen, dass die allermeisten Lehrkräfte keine personenbezogenen Daten über Schüler rausgeben, nur weil jemand eine Mail schreibt und meint, er wäre die Großcousine der kleinen Emma. Für solche Anfragen sind die Eltern zuständig, da hat Caro völlig recht.
-
Man muss es jetzt hier auch nicht per Ferndiagnose zerreden, keiner von uns steckt drin. Ich habe meine grundsätzlichen Bedenken auch geäußert, es ist ok, dass der TE das anders einschätzt, möglicherweise hat er ja recht. Wenn diese Selbsteinschätzung so stimmt und es entsprechende Gutachten gibt, wird es auch an der Verbeamtung vermutlich nicht scheitern. Da aber unklar ist, wie viel Erfahrung mit der TE tatsächlich schon in der Schule gesammelt ist, würde ich nur raten, mich nicht primär auf die Selbsteinschätzung zu stützen sondern frühzeitig ehrliches, externes Feedback zu holen.
-
Korrekt, aber es muss halt schon einiges passieren, damit man von den ca. 60 unterrichtsfreien Tagen unter die 30 Urlaubstage fällt.
-
Für alle Tage, die man während der Ferien krank ist, solle man die entsprechende Bescheinigung des Arztes beim Arbeitgeber (hier: Schule) einreichen. Ab einer bestimmten Anzahl an Krank-Tagen während der Ferien ist auch eine Ausgleichsregelung außerhalb der Ferien möglich. (Genaueres weiß bei Bedarf der Personalrat - aber sicherlich nicht der auf der schulischen Ebene.)
Auch auf schulischer Ebene weiß man, dass Beamte Anspruch auf 30 Urlaubstage haben, falls man in den Ferien so viel Krankheitstage sammelt, dass weniger als 30 Tage übrig bleiben, hat man Anspruch auf einen Ausgleich an anderer Stelle. Allerdings überschreitet man damit auch fast bereits die Anzahl Krankentage, bei denen man mit einer Überprüfung der Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt rechnen muss.
-
Habe auch für Niedersachsen kurz nachgeschaut: Aufbewahrungsfristen für Entschuldigungen -> 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres, in dem sie entstanden sind.
... was der von mir genannten Rechtsmittelfrist für Zeugnisse entspricht, sofern auf dem Zeugnis keine verkürzte Frist genannt ist.
Im übrigen werden bei uns, wie wohl an den meisten weiterführenden Schulen, inzwischen gar keine physischen Entschuldigungen mehr aufbewahrt, weil es keine mehr gibt. Alle gängigen Schulportale haben Elternzugänge, über die die Krankmeldungen erfolgen können und die werden dann automatisch mit allen anderen Daten dort archiviert.
-
Die Deckelung ergibt sich logischerweise aus dem Alimentationsprinzip, das auch nach der Pensionierung noch gilt.
-
Ich meine, du kriegst eine Rente und deine Ruhebezüge werden um den Betrag gesenkt.
Im Prinzip ja, aber nur wenn du die maximalen Ruhestandsbezüge erreichst. Dann aber auch zB dann, wenn du dir die Rente gar nicht auszahlen lässt.
-
Oder wie effizient oder wie gut er/sie arbeitet. Aber wie ich oben schon schrieb - das hatten wir doch alles bereits in einem anderen Thread.
Es steht aber durchaus in Zusammenhang zu deiner Frage, denn bei den "verlorenen Schafen" wäre eigentlich tatsächlich zu klären, ob sie wirklich zu wenig arbeiten und das entscheidende Kriterium dafür ist nun mal die Arbeitszeit. Es gibt durchaus Lehrkräfte, die keine Zusatzaufgabe freiwillig übernehmen und die auch bei ihren unvermeidbaren Aufgaben eher problematisch sind, weil zB eigentlich jede korrigiert Klausur verspätet zurückgegeben wird, denen ich aber durchaus glaube, dass sie nicht "zu wenig" arbeiten. Sie sind nur sehr ineffizient in dem, was sie tun und oft einfach "auf", so dass sie viele alltägliche Dinge als besondere Belastung empfinden.
-
Wieso muss man eigentlich mit Erwachsenen darüber diskutieren, dass sie ihre Arbeitszeitverpflichtung zu erfüllen haben und, zumindest nicht regelmäßig, nicht mehr arbeiten müssen, als diese? Das ist auch so ein Lehrerding. In keiner anderen Behörde ist das ein Problem, aber Lehrer müssen wieder etwas Besonderes sein.
In jedem anderen Beruf ist das genau so, es gibt wahnsinnig große unterschiede in der Produktivität, und dass jemand 40 Stunden die Woche nach Zeiterfassung absitzt heißt bei weitem auch nicht, dass jemand 40 Stunden pro Woche arbeitet.
-
Ich habe nirgends was von illegitim geschrieben, sondern von kurzsichtig.
Man könnte auch das Gegenteil behaupten. Wir hatten erst vor kurzem einen Fall hier von jemandem, der die Probezeit nur mit größten Problemen überstanden hat und in direktem Anschluss auf dem besten Weg in die dauerhafte Dienstunfähigkeit war. Für den Betreffenden war das mit Sicherheit alles andere als kurzsichtig, den er hat mit drei Jahren Arbeit eine Versorgung erreicht, für die ein Durchschnittsrentner 30 Jahre hätte arbeiten müssen. Gekniffen sind Steuerzahler und wegbegleitende Kollegen und Schüler.
Das will ich aber dem TE nicht unterstellen, ich will nur sagen, dass es absolut berechtigt ist, dass an die Verbeamtung hohe Anforderungen gestellt werden und dass ich diese auch nicht für zu hoch, sondern eher für zu niedrig halte.
-
Eine solche Regelung gibt es nicht, selbst Klausuren müssen nur aufbewahrt werden, bis die Rechtsmittelfrist der Zeugnisse abgelaufen ist, für Krankmeldungen dürfte das gleiche gelten.
-
Bezüglich Autismussprektrum kann und mag ich das nicht beurteilen. Da hier alles ebenfalls sehr individuell ist.
Das ist für mich das größere Problem, bei PTBS kann alles okay sein, wenn der Auslöser nichts mit der Schule zu tun hat. Ich weiß, dass Asperger inzwischen sehr weit gefasst wird, aber es hat meines Erachtens eigentlich immer etwas mit Problemen mit der Kommunikation mit anderen Menschen zu tun. Und das ist bei Lehrkräften nun mal das Hauptgeschäft.
-
Wieso nicht?
Objektiv gehört Lehrkraft zu den Berufsbildern mit einem deutlich erhöhten Risiko psychischer Erkrankungen und erheblichen Belastungsfaktoren, eine gewisse Resilienz gegen mentalen Stress ist in meinen Augen eine der wichtigsten Voraussetzungen für diesen Beruf und wird leider viel zu oft bei der Berufsfindung schön geredet. Ich habe inzwischen einige Studenten und Anwärter erlebt, die von ihrer Persönlichkeit völlig ungeeignet waren und denen das nie jemand ehrlich gesagt hat und ich habe auch Fälle von Lehrkräften miterlebt, bei denen mentale Probleme schwere Folgen hatte, bis hin zu Suiziden.
Nicht jede psychische Vorerkrankungen ist gleich, es ist gut, dass es keine pauschalen Ausschlüsse gibt und man individuell hin schaut. Aber bei dem beschriebenen Bild täte auch der TE gut daran, ehrlich und mit professioneller Unterstützung (von jemandem, der das Berufsbild Lehrkraft kennt, nicht ein Feld-Wald-und-Wiesen Psychologe) zu besprechen, ob er den Belastungsfaktoren gewachsen ist.
Und da es hier um Autismusverdacht und PTBS geht, darf man meines Erachtens auch schon mal sagen, dass man daran Zweifel hat, denn Lehrkräfte müssen mit schwierigen Kommunikationssituationen mit Schülern und Eltern klar kommen, in der Lage sein, auch mit persönlicher und unsachlicher Kritik professionell umzugehen, und in schwierigen Situationen den Überblick und die Kontrolle zu behalten, selbst wenn man gerade 50 Stunden die Woche gearbeitet und schlecht geschlafen hat.
-
Ganz grundsätzlich ist die Frage nach der Beatmung immer eine Einzelfallentscheidung auf Basis der Frage, ob ein erhöhtes Risiko für vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht. Einen Katalog von Diagnosen die ko-Kriterien sind, gibt es nicht. Du musst alle Diagnosen und Behandlungen angeben, Verdächte, die sich nicht bestätigt haben, meines Erachtens nicht. GdB ist tendentiell sinnvoll, falls es um Dinge geht, die sonst ggf. die Verbeamtung gefährden könnten, allerdings solltest du dir sicher sein, dass es auch für GdB50 reicht, wenn du den Antrag stellst, sonst produzierst du im Worst case Diagnosen, die du angeben musst, die dann aber nicht für GdB50 reichen.
-
Werbung