Beiträge von Moebius

    Im schulischen Kontext kenne ich reale Fälle von sexuellen Übergriffen durch Lehrkräfte nur aus den Medien, falsche Verdächtigungen und Gerüchte haben ganz offensichtlich eine Vielzahl an Personen hier bereits persönlich oder im direkten Umfeld erlebt. Ich würde mich so weit aus dem Fenster lehnen, dass im schulischen Kontext missbräuchliche Vorwürfe wesentlich häufiger sind, als tatsächliche Fälle (zumindest mit Beteiligung von Lehrkräften), auch wenn das im gesamtgesellschaftlichen Kontext vielleicht anders aussehen mag.

    Aber so oder so: das Vermeiden von Situationen, in denen übergriffige Handlungen möglich wären, verhindert sowohl tatsächliche Fälle also auch falsche Verdächtigungen, Spekulationen darüber, was nun häufiger ist, sollten nichts daran ändern, dass wir uns eigentlich einig sein sollten, was die Vermeidung der entsprechenden Situationen an geht.

    Tatsächlich ist es, wenn es "erst" wird, einfach grundsätzlich notwendig die Ebene der Erziehungsmittel zu verlassen und zu Ordnungsmitteln über eine Klassenkonferenz zu greifen. Das ist eine rechtliche Voraussetzung für weiterführende Maßnahmen.

    Den zeitweisen Ausschluss vom Unterricht würde ich bei wiederholten entsprechenden Vorfällen also so oder so beschließen, auch wenn das keine dauerhafte Lösung ist.

    Meines Wissens besteht Schulpflicht und das Kind kann nur kurzzeitig von der Schule "ausgeschlossen" werden. Aber was bring mir ein kurzzeitiger Ausschluss?

    Rein rechtlich ist das so falsch, zumindest in Niedersachsen gibt es als letzten Punkt im Katalog der Ordnungsmaßnahmen den "Ausschluss von allen Schulen", was formal der Feststellung der Unbeschulbarkeit entspricht. Die Hürden sind allerdings hoch und alle anderen Ordnungsmaßnahmen müssen vorher durch sein (also insbesondere der Ausschluss aus einer Klasse und einer Schule).

    Im Moment hast Du damit Recht! Aber sollte in den USA Trump an die Macht kommen, wird er wohl höhere Rüstungsausgaben einfordern. Zumindest lassen seine Drohungen bzgl Nichtbeistand bei einem Angriff in Europa den Schluss zu.

    Er fordert genau das: das Einhalten des 2%-Zieles, dem alle NATO-Staaten vor einigen Jahren zugestimmt haben.

    Deutschland hat das in diesem Jahr zum ersten mal seit Jahrzehnten eingehalten, 13 andere Staaten halten es auch ein, ca. 20 verbleibende NATO-Staaten nicht.

    Und er hat (bei aller berechtigten Kritik an Trump an anderer Stelle) damit auch völlig recht.

    Ja, Minderheiten sind schon mal kleine Gruppen. Welchen Anteil an der Gesellschaft muss eine Gruppe haben, damit man die Einzelnen aus dieser Gruppe respektvoll behandelt?

    Nur weil ein Umgang nicht vollständig den Wünschen einzelner Personen entspricht ist er nicht automatisch respektlos.

    Letztlich ist es ein gesellschaftlicher Konsens, bis zu welcher Grenze man den Wünschen einzelner nach kommt.

    Und eine weit überwiegende Mehrheit in Deutschland befindet sich in dem Konsens, dass es eben nicht angemessen ist, Sprache für die Allgemeinheit künstlich auf Basis der Wünsche einer kleinen Minderheit zu verändern. (Und nach meinen Eindruck sind die Betreiber dieses Anliegens auch nicht die Betroffenen der sprachlichen Konstrukte, um die es geht.)

    Deutschland ist weit davon entfernt überproportional viel Geld für Rüstig auf zu wenden, inclusive Aufbrauchen von Teilen des Sondernvermögens und Ukraine-Hilfe schaffen wir das 2%-Ziel gerade mal in der zweiten Nachkommastelle.

    Der Amtsarzt stellt nicht fest, ob du arbeitsfähig bist oder nicht, sondern ob ein erhöhtes Risiko für vorzeitige Dienstunfähigkeit besteht.

    Der Amtsarzt bejaht das offensichtlich. Diese Beurteilung obliegt ihm, nicht deinem behandelnden Facharzt. Dennoch muss das Urteil natürlich fachlich sauber und sorgfältig sein. Ob das hier der Fall ist, kein kein Mensch beurteilen, beurteilen kann ich allerdings, dass in so einer komplexen Frage kein weg um einen qualifizierten Fachanwalt herum führt, wenn du die Beurteilung des Amtsarztes so nicht hinnehmen möchtest.

    Bei wem soll sich diese Schreibweise durchgesetzt haben?

    Durch die Bank lehnt eine überwältigende Mehrheit in Deutschland - auch unter Frauen und Jüngeren - Gender-Schreibweisen ab. Nur exemplarisch:

    Meinungsbarometer MDRfragt: Deutliche Mehrheit lehnt Gendersprache ab | MDR.DE
    Die überwiegende Mehrheit findet die Debatte um Gendersprache unwichtig und lehnt das Gendern in sämtlichen Kontexten ab. Das zeigen die Ergebnisse der…
    www.mdr.de

    Ich habe auch noch keinen einzigen SuS erlebt, der in einem handschriftlichen Text irgendwelche Sternchen oder Doppelpunkte einbaut, Anweisungen dafür, wie damit umzugehen ist, halte ich für überflüssig, weil es schlicht kein Problem darstellt.

    In meinen eigenen Texten versuche ich neutrale Formulierungen zu wählen, das ist im deutschen meiner Meinung nach auch leicht möglich, weil es die they/them Problematik bei uns nicht gibt.

    Das Thema wird von einer verschwindend geringen Minderheit gepuscht und damit meine ich nicht nur die Befürworter, sondern auch die "Gegner", die damit ein Thema gefunden haben, mit dem man billige Populismuspunkte sammeln kann (eine Spezialität insbesondere von Söder).

    Und jetzt haben wir einen Krieg in Nahost, den es in dieser Form zu meinen Lebzeiten wohl noch nicht gab.

    Im Augenblick haben wir erst mal eine Demonstration wie überlegen westliche Systeme der Luftabwehr sind, wenn man nur genügend davon hat.

    Es ist lediglich eine Person verletzt worden, Tote gab es nicht, fast alle Geschosse wurden abgefangen.

    Wenn die Ukraine ausgestattet wäre wie Israel, hätte man dort wesentlich weniger Sorgen.

    Nicht zwangsläufig.

    Konkretisierung: ein Schüler, der permanent eine neben ihm stehende Aufsicht benötigt, hat entweder eine schwere körperliche oder geistige Behinderung oder einen sonderpädagogischen Förderbedarf sozial-emotional. Ob letzterer dann auch formal festgestellt ist, steht auf einem anderen Blatt. (Das liegt dann aber bei so einem problematischen Fall auch bei der Schule, denn das Verfahren braucht ja nicht unbedingt Elternzustimmung.)

    Sollten nicht gerade Nichtschwimmer am Schwimmunterricht teilnehmen, um Schwimmen zu lernen? Wofür ist der Schwimmunterricht sonst da?

    Im Anfangsunterricht Schwimmen sind bei uns ca. 80 % der SuS Nichtschwimmer.

    Auch bei uns gibt es einen gesonderten Anfangsunterricht, der als AG nachmittags mit kleinem Betreuungsfaktor angeboten wird (allerdings freiwillig). Am Regel-Schwimmunterricht können Nichtschwimmer nicht teilnehmen, am Gymnasium ist eine Lehrkraft alleine mit bis zu 30 SuS im Schwimmbad (eine 2. Lehrkraft fährt den ganzen Vormittag im Bus hin und her um die Schülergruppen zum und vom Schwimmbad zu beaufsichtigen), mehr Personal gibt es nicht. Ich denke, es ist klar, dass kein Anfangsunterricht im Schwimmen erteilt werden kann, wenn 30 SuS gleichzeitig beaufsichtigt werden müssen.

    Er hat einen Anspruch auf den Schwimmunterricht, genau wie alle anderen Kinder auch und er ist verpflichtet daran teilzunehmen, wie alle anderen Kinder auch, weil es ein Pflichtfach ist.


    Du schreibst hier einfach jede Menge Quatsch, den du einfach spontan erfindest, um deine persönliche Meinung zu rechtfertigen.

    Es gibt keine allgemeine Rechtspflicht, für alle Schüler die Teilnahme an jedem Unterricht zu ermöglichen, jeder hier weiß, dass Ausnahmen davon Alltag sind. Nichtschwimmer können - natürlich - nur dann am Schwimmunterricht teilnehmen, wenn die Schule die dadurch deutlich erhöhten Anforderungen an Aufsicht und Betreuung erfüllen können (was bei uns nicht der Fall ist, natürlich können Nichtschwimmer nicht in einem Setting schwimmen lernen, in dem 1 Lehrkraft mit einer Klasse Schwimmunterricht macht). Natürlich nehmen Schüler in bestimmten Konstellationen nicht am Religionsunterricht oder Sport Teil, der Schulleiter kann auch Schüler in einzelnen Situationen vom Unterricht frei stellen.


    Noch einmal, weil du es scheinbar nicht verstehen möchtest. Wir haben sehr viel darüber im letzten Jahr diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es genau so richtig ist und wir es auch weiterhin so machen werden und komischer Weise waren am Ende der Diskussion auch die Eltern auf unserer Seite, sehen es also scheinbar genauso.

    Klar, du bist in diesem Thread die einzige Person, die diesen Standpunkt vertritt, aber bei euch in der Schule sind alle KuK und Eltern deiner Meinung.


    Und egal, wieviel ihr diskutiert habt, bleibt das Problem, dass ihr vermutlich nicht in der Schusslinie seit, wenn es Probleme gibt, sondern der Begleiter, der bei den Jungs mit muss.


    Es ist ganz offenkundig, dass die weit überwiegende Mehrheit hier kein Verständnis dafür hat, dass Lehrkräfte sich gemeinsam mit Schülern umziehen (und es dann noch als ihre pädagogische Aufgabe betrachten, Kinder an Nacktheit zu gewöhnen). In eurer Elternschaft werden mit absoluter Sicherheit viele Personen sein, die das genau so sehen. Solange ihr Glück habt, werden die keine Welle machen, sondern ihren Kindern nur sagen, dass sie nicht alles, was Frau Susannea sagt, ernst nehmen müssen. Wenn ihr Pech habt, müsst ihr euch nicht wundern, wenn irgendwann der Vorwurf der grooming im Raum steht, vor allem, wenn ihr auch noch so ungeschickt wie hier kommuniziert.

    Ein Schüler, der permanent und ununterbrochen zur Aufsicht jemanden neben sich stehen haben muss, hat einen sonderpädagogischen Förderbedarf und eine entsprechende Betreuung, das ist nicht Aufgabe der Lehrkraft. Ein Jugendamt hat Lehrkräften keine Weisung zu erteilen, wie sie die Aufsicht zu führen haben die Stadt ebensowenig (schon alleine deswegen, weil beide überhaupt nicht die rechtliche Position haben, Lehrkräften irgendwelche Weisungen zu erteilen) und wenn die Rahmenbedingungen so sind, dass ein Schüler beim Schwimmen eine ununterbrochene Beaufsichtigung benötigen würden, ist die Folgerung daraus, dass der Schüler am Schwimmen nicht teilnehmen kann, denn das ist schlicht nicht zu gewährleisten.


    Aber es ist eh müßig, weil du ja am Anfang geschildert hast, dass das Vorgehen bei euch grundsätzlich und immer so ist, der extrem problematische Schüler ist nur im Nachgang dazu gekommen, nachdem du die verständnislosen Reaktionen hier gesehen hast.


    Seien wir doch mal ehrlich: ihr macht es einfach grundsätzlich schon immer so, habt nie wirklich drüber nachgedacht, inhaltlich ist dir klar, dass euer Vorgehen nicht zu vertreten ist, du hast aber auch keinen Bock daran irgendetwas zu ändern und siehst dich als Frau auch nicht in der Gefahr, die eventuellen negativen Konsequenzen ausbaden zu müssen.


    Wenn es immer noch verwirrend ist, kann ich es dir gerne noch deutlicher erklären.

    Was ist daran unpassend, wir versuchen den Kindern gerade beizubringen, dass nackt sein völlig normal ist und wir sind im Westteil.

    Vor fremden Menschen nackt zu sein ist keineswegs völlig normal und eine Schule, die meint Kindern so etwas beibringen zu müssen, segelt in ziemlich riskanten Gewässern. Auch Kinder und Jugendliche dürfen ein Schamgefühl gegenüber fremden Menschen haben und es ist ganz sicher nicht Aufgabe der Schule, ihnen das "abzutrainieren".

    Ist mir absolut schleierhaft, wie der Schulhelfer auch hier nur ansatzweise auf die Idee kommt, sowas zu machen.

    Gerade der Punkt ärgert mich an der Darstellung von Susannea, denn der Schulhelfer ist vermutlich ein BFDler öder ähnliches und auf jeden Fall das schwächste Glied in der Kette. Er ist sicher nicht selber auf die Idee gekommen. Und er wird von den weiblichen Lehrkräften - die es besser wissen sollten - hier in eine Situation gebracht, bei der die dann schön raus sind, wenn es knallt und er mit den Folgen alleine ist.


    Während meines Zivildienstes wurde in meiner Einrichtung mal eine interne Feier der Beschäftigten veranstaltet. Dafür würde ein Transporter ausgeliehen. Am Ende der Veranstaltung waren alle - inclusive mir - gut angetrunken und auf einmal verlangte meine Chefin von mir, dass ich den Transport jetzt bitte zur Zentrale zurück fahren solle. Das war für mich eine ausgesprochene schwierige Situation (19 Jahre, in der Probezeit, definitiv nicht fahrtüchtig, aber derjenige, der in der Einrichtung nun mal am wenigsten zu sagen hatte). Trotz längerer Diskussion habe ich mich geweigert, bis sich einer der dort beschäftigten Therapeuten (ebenfalls stark angetrunken) ans Steuer gesetzt hat.

    Daran fühle ich mich in der von Susannea beschriebenen Situation erinnert.

    Wir ziehen uns grundsätzlich mit den Kindern gemeinsam in der Sammelumkleidekabine um, sowohl bei den Mädchen wir Frauen als auch der Schulhelfer bei den Jungs.

    Die gesellschaftliche Realität ist, dass du als Frau das machen kannst, für einen Mann kann es existenzgefährdend sein.

    Kann man doof finden oder sonst wie, aber ich würde jedem davon abraten, an dieser Stelle die gesellschaftlichen Realitäten ändern zu wollen, indem man sich selber in die potentielle Schusslinie begibt.

    In der Fallbeschreibung gibt es überhaupt keinen sachlichen Grund dafür, niemand ist da körperlich so eingeschränkt, dass er Hilfe brauch, irgendeinen nutzbaren Nebenraum gibt es immer, erst recht wenn das Becken zur Schule gehört, Aufsicht heißt nicht, dass man als SuS permanent im Blick haben muss, sondern dass man bei Notwendigkeit eingreifen kann. Und wann das notwendig ist, hört man.

Werbung