Naja, bei meinem ersten Sohn habe ich täglich erbrochen
Ist ein Grund für eine AU, nicht für ein Bv
Naja, bei meinem ersten Sohn habe ich täglich erbrochen
Ist ein Grund für eine AU, nicht für ein Bv
Zumindest in NRW nicht, solange der Förderschwerpunkt nicht aufgehoben wird.
Bestimmt gibt es in den Bundesländern Unterschiede.
Doch, in NRW kann man mit dem Förderschwerpunkt Lernen nach zehn Jahren den ESA (bzw. konkret dem ESA gleichwertig) erwerben.
§ 35f AO-SF
Die Kinder, die zieldifferent unterrichtet werden, können doch keinen Abschluss machen.
Das ist nicht richtig.
Die Grundschule meiner Frau hat JÜL wieder abgeschafft, insgesamt überwogen die negativen Erfahrungen
Dann schauen wir doch einmal dort nach, wo es einschlägig und eindeutig (!) steht.
Danke. Was ist in dem (doch sehr konstruierten) Fall, dass ein Schüler in der Schuleingangsphase verbleibt, dann anschließend noch die Klasse 3 und ggf. die Klasse 4 wiederholt, dann in die Sekundarstufe I geht, dort noch mal zwei Jahre überschreitet (Wdh. in 7 und 8 beispielsweise)?
Dann sitzt der mit 20, 21 Jahren in der 10. Klasse.
Nein. Warum sollten Lehrer*innen mit Vollzeit (A13) ohne Entlastungsstunden
Klassenfahren machen (=Zusatzarbeit)
Es ist keine Zusatzarbeit, es gehört zur normalen Arbeit mit dazu.
Mich würde das auch (für NRW) interessieren, insbesondere die Rechtsgrundlage dafür, dass die Zeugniskonferenz darüber entscheidet.
Es gibt ja an den verschiedenen Schulen die wildesten Formulare (https://freiherr-vom-stein-bergkamen.de/wordpress/wp-c…3%A4ngerung.pdf, https://siebengebirgsschule.de/wp-content/upl…%A4ngerung2.pdf https://ge-rheinbach.de/wp-content/upl…al-neu.docx.pdf)
Meiner Meinung nach hat die Zeugniskonferenz hier gar keine handhabe sondern ausschließlich die Schulleitung.
Wir werden keiner Schülergruppe mehr gerecht. Das führt auch zum Burnout der Lehrkräfte. Die steigende Zahlen zu BEM Verfahren und auch zur Teildienstfähigkeit sprechen Bände.
Ich finde solche Zahlen sind erstmal eine Korrelation, mehr nicht. Dass Lehrer im Schnitt immer älter werden und das vielleicht zu steigenden BEM-Verfahren führt, weil Ältere häufiger krank werden, findet in deiner Darstellung keinen Platz.
Und da bekommen die Gymnasien am Ende massenhaft Deutsch/Geschichte Lehrer, weil diese die Ochsentour durch die Grundschule mitgemacht haben, wo sie eigentlich Mathematik/Physik bräuchten.
Wobei die Stellen natürlich von den Gymnasien ausgeschrieben sind. Dann soll mal halt keine D/G-Lehrer einstellen.
An der Realschule war es normal, an 3 bis 4 Tagen die Woche Nachmittagsunterricht bis 15 Uhr oder länger zu erteilen (bei einer vollen Stelle mit 28 Stunden).
Ist das an einer OGS auch so, dass man an 3 bis 4 Tagen Nachmittagsunterricht (bzw. Hausaufgabenbetreuung/ AGs) hat oder ist man eher weniger Nachmittagspräsenzzeit?
Ich frag jetzt mal direkt, geht es dir darum, die Schulform zu wechseln, weil du keine Lust auf Nachmittagsunterricht hast? Das klingt für mich nämlich so durch.
In der Schule ist der "Hut" an zwei Tagen erst ab 9 Uhr dort und geht auch zweimal mindestens um 12 Uhr - bei voller SL Stelle
Also geht es euch letztlich darum - dann solltet ihr da auch ansetzen.
In NRW ist beispielsweise die Regelung "(1) Die Schulleiterin oder der Schulleiter muss in der Regel während der allgemeinen Unterrichtszeit (§ 13 Absatz 3) in der Schule anwesend sein." (§ 30 ADO)
Standardfall bei Schulen im nördlichen Ruhrgebiet mit Bewerbern aus Münster. In 95% läuft das so
Korrektur: Häufig wird nicht mal die Lebenszeitverbeamtung abgewartet.
und sie deshalb in der Notsituation nicht schnell genug adäquat reagiert haben.
Das ist aber auch nicht ganz so richtig, sondern scheinbar haben sie nicht mal darauf reagiert, dass Mitschülerinnen gesagt haben, dass sie verwirrt und orientierungslos war.
z. B. feste Stelle an unterversorgter Schule antreten, Lebenszeitverbeamtung, Elternzeit, anschließend wohnortnahe Versetzung in Richtung überversorgter Schulen)
Standardfall bei Schulen im nördlichen Ruhrgebiet mit Bewerbern aus Münster. In 95% läuft das so
Wenn ich auf 21000 EUR (1800 x 12) Steuern zahle (zB 25% mal niedrig gerechnet) wären das knapp 5200€ zusätzliche Steuerbelastung
Nenn es wie du willst. Ist steuerschädlich, genau Insolvenzgeld.
Das ist schon ein deutlicher Unterschied.
Cool wäre es eigentlich, wenn man schon vor dem Ref wüsste, obs denn was mit der Verbeamtung wird.
Wieso? Ändert doch nichts an dem Beruf.
Ansich ja, aber ich finde es eine Frechheit,
Elterngeld muss nicht versteuert werden. Es wirkt nur Steuerprogressiv. Wie jede Lohnersatzleistung.
Spannend, bei mir sind bislang an drei verschiedenen Schulen Klausuraufsichten in der SEK II bezahlt worden. Vielleicht sollte das Forum hier mal helfen
Klausuraufsichten müssen auch bezahlt werden. Aufsicht bei Prüfungen (ZP 10, Abitur, Nachprüfungen) nicht.
bei uns sind die Abituraufsichten auch in einer Excelltabelle. Vermute aber nicht Unfähigkeit, sondern System: ist der Aufsichtsplan in UNTIS, ist es schwierig zu argumentieren, dass sie nicht bezahlt werden, weil sie ja eigentlich "Teil der Dienstpflicht" sind...
Das kann man in Untis sehr einfach einstellen, ob die gerechnet werden oder nicht.
Bei Prüfungen oder Aufsicht bei Prüfungsarbeiten ist die Sachlage relativ klar, ist keine vergütbare Mehrarbeit vor, Punkt 2.2.3 Bass 21-22 Nr. 21. Da muss man eigentlich nicht argumentieren
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