Meine SL nimmt die Thematik generell auf die leichte Schulter.
Inwiefern?
Wir haben einen ähnlichen Sachverhalt, hier geht es konkret um 7,5t und 15t die den Schulhof befahren. Das dürfen sie allerdings nicht zu den Pausenzeiten.
Meine SL nimmt die Thematik generell auf die leichte Schulter.
Inwiefern?
Wir haben einen ähnlichen Sachverhalt, hier geht es konkret um 7,5t und 15t die den Schulhof befahren. Das dürfen sie allerdings nicht zu den Pausenzeiten.
Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger.
Das ist nunmal das Problem. Der Einstieg erst in Oktober mit ganz wenigen Stunden ist halt viel zu spät. Da sollte die Wiedereingliederung schon abgeschlossen sein.
wir haben da Erfahrung, das ist langwierig." Ohne überhaupt ein Wort mit meinem Mann gewechselt zu haben und entgegen aller eingereichter Gutachten
Sei mir nicht böse, aber er ist bereits seit einem Jahr krank und du sagst selber, innerhalb der nächsten sechs Monate wird er nicht wieder arbeitsfähig sein. Was soll das denn sonst anderes sein als langwierig? Und was sollen das dann für Gutachten sein? Die werden ja nicht gesagt haben, dass er vor 3 Monaten bereits wieder hätte arbeiten können.
Also auch wenn eure Situation individuell betrachtet natürlich total blöd für euch ist, und die Situation deinen Mann natürlich belastet- alles nachvollziehbar. Systemisch gesehen ist er aber nun mal Beamter und kennt die Spielregeln und er ist gerade halt zuhause bei vollen Bezügen und wird min. 1,5 Jahre nicht arbeiten da ist nun mal ein Instrument die Zurruhesetzung.
Und die Regeln sagen nun mal folgendes:
ZitatEin Beamter ist dann dienstunfähig, wenn er in den letzten sechs Monaten drei Monate krank war und davon auszugehen ist, dass er auch innerhalb der nächsten sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig wird.
Und genau das ist hier der Fall.
Hier würde mich die Rechtsgrundlage zu interessieren. Wieso werden sie nur hälftig angerechnet; auf welcher Basis wird es so gehandhabt?
10.7 Betreuungs- und Aufsichtszeiten, die von Lehrkräften während der Mittagspause, zum Beispiel in Mensen, Cafeterien, auf dem Schulgelände oder in Trainingsräumen, durchgeführt werden, werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.
https://bass.schule.nrw/11042.htm
Das geht hier explizit nicht um Lernzeiten, das ist klar. Die sind voll anzurechnen.
Ein Jahr. Ja, ich weiß, das ist lang und es ist verständlich, dass der Dienstherr reagieren muss. Trotzdem ist die Belastung gerade groß.
Kann ich absolut verstehen, dass das natürlich eine Belastung ist. Im Vergleich zu Tarifangestellten ist das aber schon sehr komfortabel, da endet nach 78 Wochen das Krankengeld und man bekommt Arbeitslosengeld oder EU-Rente.
ch danke allen für die Antworten und habe noch eine Frage, es würde doch Sinn machen, dem Dezernenten eine Unterrichtsstunde in der Mittelstufe zu zeigen? Somit kann man auch die Themen für die Reflektion/Nachbesprechung verknüpfen.
Die Unterrichtsstunde interessiert niemanden. Der Fokus liegt auf der Beratung, der Konferenz und insbesondere dem schulfachlichen Gespräch und hier beispielsweise der Rollenklarheit, die für Schulleitungspositionen wirklich wichtig ist.
Also das heißt jetzt nicht, dass du die Unterrichtsstunde außen vor lassen solltest, aber das ist nicht der Knackpunkt der Revision.
Hast du schon mit der Schulleitung persönlich gesprochen? Also mit der, wo du dich bewirbst?
dass wenn möglich eher eine Stunde ausfällt als dass abrechenbare Mehrarbeit generiert wird,
Den Vertretungsplanern und auch dem Stellv ist das völlig egal, ob abrechenbare MA generiert wird oder nicht, weil sie es nicht aus der eigenen Tasche zahlen und es auch niemanden interessiert und auch niemand anspricht, wieviel Mehrarbeit ausgezahlt wird.
Ich kenne es von anderen Schulen so, dass solche Randstunden ausfallen, Unterricht vorgezogen/umgelegt wird etc.
"5 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden."
längerer Krankschreibung
Wie lange ist dein Mann denn bereits krankgeschrieben?
Das wollte mir ein Schüler auch mal erzählen. Sein Papa wäre Hauptmann und dagegen könnten wir ja nicht anstinken. Nur guckte der anschließend doof, als ich im verklickert habe, daß A13 bei uns die Eingangsbesoldung für den höheren Dienst ist.
Ist die Frage, ob man sich als Erwachsener überhaupt auf einen Schwanzvergleich mit den Eltern eines Schülers einlassen sollte.
Stimmt auch nicht, dass es das in der Grundschule nie gab. „Zuletzt“ (roundabout seit 2019, aber nagelt mich bitte nicht drauf fest, habe gerade keine Lust zu recherchieren) gab es einen großzügigen (Achtung, nicht im Sarkasmus ausrutschen) Beförderungspool von A12 nach A13 von 5% der Stellen.
Ja, im Rahmen des Masterplans Grundschule. Man muss aber dazu sagen, dass die Stellen teilweise Ewigkeiten leergelaufen sind.
Bei Gesamtschulen richtet sich das ebenfalls nach der Größe.
Nach Ausbaustand. Sobald eine Q2 vorhanden ist, gibt es A16. Egal welche Größe und wieviel Schüler.
Gleichzeitig habe ich aber auch den Eindruck, dass Quereinsteiger gut mithalten und soliden Unterricht machen können.
Auf welcher Basis kannst du die Qualität des Unterrichts von Quereinsteigern beurteilen?
Insbesondere in Bezug auf deine sechswöchige Erfahrung mit insgesamt acht Unterrichtsstunden.
War früher auch schon so, also jetzt nichts Neues. Unabhängig davon ist es auch sinnvoll. Wehrpflicht ist auch überfällig
Anders: Was kann(!) der Lehrer nach dem Referendariat, was er (a) vor dem Referendariat nicht konnte UND (b) ausschl. dort lernt?
Vernünftig unterrichten. Der Unterricht der meisten Leute ohne Ref ist schlichtweg Schrott.
Für mich ist die Note ehrlich gesagt nicht der entscheidende Punkt. Wichtiger ist die tatsächliche Eignung für den Beruf und die Frage, wie gut ich am Ende wirklich unterrichten kann.
Der Zusammenhang zwischen Ref-Note und "tatsächlicher Eignung" für den Beruf und der Frage wie "gut man am Ende unterrichten kann" ist aber schon erheblich.
Kontraproduktiv ist der Rat sicher nicht.
Doch ist er. Du hast den Link entweder nicht durchgelesen oder nicht verstanden.
Hygienevorschrift No.2: Das Verkaufs"personal" darf Nahrungsmittel nur mit Einmalhandschuhen anfassen,
Dieser Rat ist schlichtweg Quatsch und im Gegenteil sogar kontraproduktiv:
https://bgn-branchenwissen.de/praxishilfen-v…andschuhe-keine
Habe den Fall mal genau so mitbekommen. Es gab ohne vorherige OM eine Androhung (§53 Abs. 3 Nr. 4) sowie noch flankierende Maßnahmen. Die BR hats mitgetragen.
Das geht auch. Entlassung ohne vorherige Androhung (aber einige andere OM) geht auch. BR hat mitgetragen, Gericht hat es auch bestätigt.
Danke für deine Antwort auch aus der Sicht einer Schulleitung. Letzteres war/ist auch überwiegend die Haltung/Meinung im Kollegium.
Mir ist durchaus bewusst, dass es einige Schulleitungen gibt, die so handeln. Das will ich gar nicht in Abrede stellen.
Es gibt aber auch einige Kolleginnen und Kollegen, die ohne vorherige pädagogische Arbeit direkt Ordnungsmaßnahmen fordern und erwarten, dass dann alles besser wird.
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