Wenn du da so ran gehst, dann gibt es Zack § 54.3 Schulausschluss wegen Selbstgefährdung bis zur amtsärztlichen Untersuchung.
Wäre vielleicht eine gute Idee an der Stelle? Würde den Prozess beschleunigen.
Mir ist es am Ende egal, ich sage nur, dass ich mein Kind nicht wo lassen würde, wenn es alleine auf die Straße läuft, trotz extra Inklusionsmensch. Die Familie mag das ganz anders handhaben, der/die TE hat ja hier 20 verschiedene Ansichten und leitet das weiter, was er oder sie für sinnvoll hält.