Beiträge von Tom123

    Wie sollst du das denn als Lehrkraft regeln. Einfach nicht mehr in der Schule auf Toilette gehen ?!?

    Ihr müsst für die Toilette Geld bezahlen ???

    Grundsätzlich haben doch eigentlich alle Schulen ein Budget. Und darüber wird auf der Gesamtkonferenz oder ähnlichem abgestimmt. Und wenn man sich da als Lehrkraft einig ist, hat die SL schlechte Karten. Probleme entstehen eigentlich nur dann, wenn der Schulträger kein Geld hat. Wo nichts ist, kann man auch keine große Unterstützung erwarten.

    Und ich habe noch nie von jemandem bei uns gehört, der sowas beantragen muss, wüsste nicht mal, dass es ein Formular dafür bei uns gibt.

    Genauso wenig, wie ich wüsste, dass man nur dann versichert ist.

    Für Niedersachsen müssen alle dienstlichen Fahrten vorher genehmigt werden. Für manche Ämter oder Referendare gibt es eine allgemeine Dienstreisegenehmigung. Und da hat Humblebee natürlich vollkommen recht: Erstmal gilt ohne Dienstreise kein Versicherungsschutz. Trotzdem beantragt natürlich niemand irgendwelche Kleinstfahrten. Im Zweifel ist es dann persönliches Risiko.

    Und ich bin mir sicher, dass es bei mir nicht genehmigt würde. Wenn es genehmigt wäre, hätte ich ein Recht auf die Reisekosten und die Schulleitung ein Problem, die Übernahme der dienstlich notwendigen Einkäufe abzulehnen, wenn ich sie beantragte. Der Notwendigkeit wäre durch die Genehmigung der dienstliche Fahrt ja bereits zugestimmt.

    Also erstmal gibt es auch reichlich dienstliche Fahrten ohne irgendwelche Einkäufe. Ich fahre zu Elterngespräche, ich fahre zum Medienzentrum, ...
    Zweitens sind dienstlich notwendige Einkäufe immer zu bezahlen. Wenn ich einen bestimmten Stift habe möchte oder besonderes Material haben möchte oder schlicht keine Lust habe auf die Abrechnung, bezahle ich privat. Aber formal rechtlich muss der Dienstherr die Kosten für notwendige Einkäufe bezahlen. Ich gehe auch zur Sekretariat und hole mir Tesafilm, Büroklammern oder Ordner. Stifte kaufe ich selbst, weil ich meine Vorlieben habe. Aber wenn ich das nicht wollte, würde ich mir das auch im Sekretariat abholen. Und wenn ich irgendwelches Material für die Schule brauche, spreche ich es mit der SL ab und die Schule bezahlt es. Und wenn nicht, gibt es das Material halt nicht. Ist es aber bei uns sehr selten.

    Genau das meine ich, wer genehmigt denn die Fahrt zum Rotstiftekaufen? Entweder sind sie vorrätig oder es gibt keine, solange niemand die Korrektur verweigert.

    Insbesondere Dienstfahrten, bei denen Geld ausgegeben wird, werden sicher nicht ohne Prüfung genehmigt. Wenn ein Kauf dienstlich ist, heißt das ja, dass er dienstlich finanziert werden muss.

    Es muss nicht zwingend ein (dienstlicher) Kauf stattfinden, damit es eine Dienstfahrt wird.

    Ich bin mir relativ sicher, wenn ich meinem Chef sage, dass ich zum Schreibwarenhandel fahren und XY kaufen möchte, wird er das genehmigen. Er wird mich zwar etwas komisch angucken aber letztlich ist es doch so. Ob ich dann wirklich motiviert bin dafür einen Reisekostenantrag und anschließend eine Erstattung beim Schulträger zu beantragen ist eine andere Sache. Aber außer, dass das ein paar Euros kostet, wüsste ich nicht, warum das die SL nicht genehmigen sollte. Gleiches ist für andere Unterrichtsfahren. Außer ein bisschen mehr Arbeit hat die Schule keine Nachteile.

    Dieses von Seph angeführte Urteil ist nicht rechtskräftig, denn in einem Revisionsverfahren, das vom OVG Lüneburg ausgeschlossen, vom Land NDS aber im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BVerwG Leipzig erzwungen wurde und am 17.09. verhandelt werden wird, wird sich der Senat noch Veränderungen vorbehalten. Absehbar ist möglicherweise das klassische „ja,aber-Urteil“.

    Ob das Urteil am Ende so rechtskräftig wird, ändert aber doch nichts an der Tatsache, dass der Dienstherr grundsätzlich Mehrarbeit erstatten muss. Die Fragen sind doch eher, wo beginnt Mehrarbeit? Wer ordnet sie an / genehmigt sie? Wie wird sie dokumentiert? etc.

    Aber Rotstiifte kaufen, die du privat für dich finanzierst, ist doch keine Dienstfahrt.

    Oder hat der für die Ausstattung der Schule zuständige Schulträger, dir auf Nachfrage gesagt, dass jeder selbst losfahren und für sich Rotstifte kaufen soll?

    Das ist ist tatsächlich in keinster Weise ein Kriterium dafür, ob es eine Dienstfahrt ist. Wie ist es denn bei den Baumarktfahrten? Hat der zuständige Schulträger dir dort auf nachfrage gesagt, dass Du dafür losfahren darfst? Und was hat überhaupt der Schulträger damit zu tun?

    Grundsätzlich wird es dadurch eine Dienstfahrt, dass die Schulleitung sie genehmigt. Das macht er grundsätzlich, wenn die Fahrt dienstlich bedingt ist. Selbstverständlich kann dazu auch der Kauf von Büromaterial gehören. Beispielsweise gehört auch dazu, wenn ich zum Medienzentrum fahre und etwas für den Unterricht ausleihe. Oder ich bin vor ein paar Tagen zum Schulträger gefahren und habe einen Rechner zur EDV gebracht. Natürlich kann die SL auch sagen, dass der Einkauf von Büromaterial keine Dienstreise. Dann mache ich sie halt nicht. Ich gebe sie nämlich sogar bei der Steuer an. Aber ob ich am Ende zum Baumarkt fahre oder zu einem Elternteil nach Hause macht rechtlich überhaupt keinen Unterschied.

    Ich sage auch nicht, dass man das alles als Dienstreise genehmigen lassen soll. Es war Humblebee und nicht ich, die schrieb, dass man sämtliche Dienstreisen beantragen soll. Und wenn man das wirklich machen will, wird es stressig. Beispielsweise sind wir uns doch sicherlich einig, dass das Abholen einer Materialkiste für den Unterricht eine Dienstreise ist, oder? Oder Besuch bei Eltern Zuhause? Das wären bei mir Fahrten von max. 1,5 km. Ich muss diese Fahrt also nach der Logik von Humblebee erstmal schriftlich beantragen. Denn wenn sonst auf der Fahrt etwas passiert, bin ich nicht versichert. Das ist inhaltlich auch richtig aber vollkommen realitätsfern. Oder sind das für dich auch keine Dienstreise?

    Ja, stimmt, man kann selbst die Arbeitszeiterfassung vornehmen und darauf hoffen, dass sie vor Gericht zumindest teilweise anerkannt wird, wie hier, und den Klageweg beschreiten und, auch wie hier, nach Jahren und ggf. schon in Pension, eine Nachzahlung erhalten. Diesen Weg hatte ich nicht bedacht, mir scheint, es ist auch ein sehr selten gewählter, nicht mal ein Trampelpfad.

    In Nds. gibt es durchaus noch mehrere andere Möglichkeiten: Bei Klassenfahrten bekommst du eine Plusstunde pro Tag. Wenig aber besser als nichts. Für besondere Aufgaben gibt es (teilweise) Anrechnungsstunden, die dein Stundendeputat reduziert. Manche Schulen z.B. wir gewähren auch Überstunden, wenn man außerhalb der normalen Stunden mit den Schülern unterwegs ist. Wenn ich also auf einen Tagesausflug bin, bekomme ich zwar nicht alles ersetzt aber 1-2 Überstunden gibt es immer.

    Quatsch war deine Aussage

    Um irgendwelchen Kleinkram wie ein paar Rotstifte zu kaufen, kommt doch wohl niemand auf die Idee, das als "Dienstfahrt" anzusehen und einen entsprechenden Antrag zu stellen. Oder ist dir das irgendwo schon mal untergekommen?

    Du schriebst doch, dass Du für sämtliche Dienstfahrten einen Antrag stellen sollst? Ich sehe da ehrlicherweise keinen großen Unterschied, ob ich zum Baumarkt, zum Schreibwarenhandel oder zur Bücherei fahre. Einen Unfall auf der Fahrt kann ich immer haben. Nach deiner Logik sollte ich auch für die Rotstifte eine Dienstreise beantragen.

    Quatsch. "Kleinkram" - wie vieles an Büromaterial - stellt entweder die Schule oder ich kaufe es, wenn ich eh gerade unterwegs bin oder bestelle es online. Aber wenn wir z. B. Materialien für den Unterricht in größerem Umfang irgendwo holen, sollen wir auch einen Dienstreiseantrag stellen, eben u. a. wegen des Versicherungsschutzes. Und eben für Praktikumsbesuche,...

    Ganz so einfach ist das aber nicht. Die Stifte kaufe ich im Schreibwarengeschäft. Da kaufe ich i.R. nur für die Schule ein. Für Toner fahre ich zu so einem Drittanbieter. Der Baumarkt ist bei mir näher als die beiden. Da "Quatsch" zu schreiben, ist daher nicht passend. Am Ende muss jeder selbst wissen, wo er die Grenze zieht.

    Ich glaube, wenn jeder alles als Dienstfahrt beantragen würde, würde die SL nichts anderes mehr machen. Ich brauche noch neue Rotstifte. Soll ich jetzt wirklich dafür eine DR beantragen?

    Letztlich muss jeder selbst wissen, was er machen will und was nicht. Die Frage ist doch, wer will dieses Projekt? Wenn die Lehrkraft es will, muss sie überlegen, ob sie bereit ist das Geld auszulegen etc.. Wenn die SL oder der Förderverein es wollen, müssen sie dafür sorgen, dass das Material da ist.

    Mir geht es ums Geld. Ich habe eine TZ Stelle, verdiene nicht soviel wie Lehrer, die schon länger "im System" sind.

    Mir reißt es schlichtweg ein Loch in meine Haushaltskasse! Und ob ich dann dann wirklich das Geld zurückbekomme, das weiß ich doch gar nicht.

    Dann sagst Du einfach, dass Du es nicht machst und mache ein anderes Projekt...

    Falsch. Das Gehalt läuft weiter. Ist nur weniger. Und nennt sich dann "Ruhegehalt".
    Deshalb müssen wir das auch - im Gegensatz zur Rente - voll versteuern.

    Und wenn Du eine gute Altersvorsorge hast, bekommst Du auch sogar etwas mehr. Aber das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Das ist die Besoldung für den geleisteten Unterricht und das andere ist die Pension/Ruhegehalt. Da man im voraus bezahlt wird, gibt es nun mal keine Zahlung mehr am Ende des letzten Monats. Dass in der Regel dann die Pension startet und diese ebenfalls im voraus bezahlt wird, hat damit nichts zu tun. Aber letztlich ist doch die Aussage klar. Du wirst als Beamter im voraus bezahlt. Darum geht es doch...

    Erste wichtige Frage: Bundesland und Angestellter oder Beamter.

    Für Angestellte sollte das Arbeitszeitgesetz gelten: https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html
    Deine Ruhezeit sollte 11 h betragen.
    Du schreibst Unterricht ohne Pause. Ich vermute, dass deine SL das anders sehen würde oder hattest du jeder Schülerpause dienstliche Verpflichtungen? Sonst könnte man argumentieren, dass beispielsweise die große Pause auch eine Pause für die Lehrkräfte, die keine Aufsicht führen müssen, ist.

    Für Beamte steht meistens so etwas wie "die Vorgaben soll wenn dienstlich möglich gelten" in den Vorgaben. Das ist natürlich schwammiger.

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