Beiträge von Tom123

    Würde schon gerne fahren.

    Das ist das Ding. Dann musst halt überlegen. Entweder in den sauren Apfel beißen oder damit leben, dass die Fahrt nicht stattfindet. Ich habe es tatsächlich jahrelang über das Privatkonto gemacht. Ich wollte gerne fahren und für mich war die Abwicklung ok. Momentan würde ich es nicht mehr machen.

    Das haben wir als reine Fixkosten: Wohnung + Nebenkosten, Versicherungen, Kosten für Bahn und später Auto, essen.

    Da fehlt noch Freizeit, Urlaub, Hobby.

    Das weiß ich doch vorher? Kollegin mit drei Kindern bekommt selbst in Niedersachsen deutlich mehr Bezüge. Den Luxus hat sonst niemand. Wenn ich normal arbeite, gibt es zur Geburt eine Aufmerksamkeit und das war es. Der Staat soll Familien mit Kindern unterstützen. Lieber mit Leistungen als mit Kindergeld. Aber der Versuch Beamte mit Kindern finanziell mit Beamten ohne Kindern gleich zu stellen geht nach hinten los.

    Ich habe als Single auch Mehrkosten. Wenn ich eine Kreuzfahrt buche, zahle ich deutlich mehr pro Person als als Paar. Bekomme ich da auch mehr Gehalt? Wenn ich eine Krankheit bekomme und Mehrkosten habe, bekomme ich dann mehr Gehalt? Wenn ich auf dem Land ein Auto brauche, bekomme ich mehr Gehalt? Wenn ich körperliche Einschränkungen habe und dadurch Mehrkosten, werde ich besser versorgt?

    Ich bin mir auch noch unschlüssig, ob ich das Thema nochmal ansprechen soll (habe ich schon, Konferenz, Lehrerinnenrat, SL) oder einfach abwarten und mal sehe, was passiert.

    Es nervt X(

    Wo ist das Problem? Kurze Mitteilung an die SL, dass man das Geld nicht über private Konto abwickeln möchte und Bitte um Mitteilung wie zu verfahren ist. Anschließend abwarten und Tee trinken.

    Notfalls findet die Fahrt nicht statt. Wenn ich nicht unbedingt selbst fahren möchte, wäre ich da total entspannt.

    Aber die Pension, die andere finanzieren, hättest du schon gerne?

    Wie denn die Pension durch das Kinderbekommen verdient oder durch die in X Jahren geleistete Arbeit? Wäre doch mal eine Idee für eine Rentenreform. Der Bürgergeldempfänger mit 5 Kinder bekommt am Ende die höchste Rente. Der Single bekommt trotz Spitzenverdiener kaum Rente. Er hat auch in seinem Leben keine Kinder in die Welt gesetzt.


    Aus meiner Sicht sind die Familienzuschläge grundsätzlich falsch. Natürlich verstehe ich die Argumentation dahinter. Aber außerhalb des Beamtentums wird die Familie auch durch das normale Gehalt finanziert. Dann kann ich mir mit 3 Kindern halt nicht das leisten, was sich ein Single leistet. Man kann auch gerne allgemeine Unterstützungen für Familien mit Kindern anbieten. Kindergeld etc.. Und man kann auch gerne sagen das beispielsweise Kinder auf die Rente angerechnet werden. Dann muss der Single halt privat vorsorgen.

    In Niedersachsen ginge das nicht. Dort müsste man zunächst an anderer Stelle einsparen: Ganztag, Zusatzbedarf wie Sprachförderung oder sonderpädagogische Grundversorgung usw. Die Pflichtstundenzahl wird erst in letzter Instanz angerührt. Bis dahin muss man alles Andere verbraten haben.

    Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Inhaltlich gebe ich dir Recht aber wir hatten letztens gerade diese Diskussion. Ergebnis war, dass es momentan keine konkreten Vorgaben geben soll.

    Wir haben immer Freiwillige gefunden. Dazu haben wir schulische Aspekte berücksichtigt. Danach hätte man nach sozialen Kriterien gesehen. Allerdings finde ich auch nicht, dass 4 Kinder grundsätzlich berücksichtigt werden muss. Die Frage wäre erstmal, welche Schule Bedarf hat. Dann würden wir konkret gucken, welche Nachteile jemand hat. Vielleicht wäre die aufnehmenden Schule sogar näher dran.

    Ich frage mich seit Jahren wo der ICE für Güter bleibt. Nicht der, der mit 50km/h vor sich hin zuggelt obwohlt er 300km/h könnte, sondern der, der tatsächlich 300km/h fährt.

    Dazu fehlen die Schienen. Der Staat hat jahrelang die Infrastruktur kaputt gespart. Man ist froh, dass man überhaupt Güterzüge durchschleusen kann.

    Und die Diskussion ist ja offenbar nicht kaputt gegangen, wir diskutieren ja ertragreich.

    Über "wir haben viele Flüchtlinge" lässt sich sicherlich auch streiten. Andererseits ist es eigentlich auch systemimmanent, dass Gerichte Lücken in der Gesetzgebung schließen müssen. Gewollt oder ungewollt. Aber lassen wir das.


    Ich möchte dir durchaus zustimmen, dass es eine ertragsreiche Diskussion ist. Die Problematik, dass man einen komplexen Inhalt nicht einfach in Gesetze gießen kann, habe ich beispielsweise vorher nicht bedacht.

    Ein für mich recht passender Kommentar aus der TAZ:


    https://taz.de/Der-gnadenlose-GDL-Chef/!5995982/

    Letztlich eine passende Zusammenfassung. Das Problem ist allerdings, dass es nicht nur ein Problem des Arbeitgebers sondern in bestimmten Bereichen auch ein Problem des Staates. Normalerweise haben die Mitarbeiter auch in Interesse daran, dass es ihren AG gut geht. Wenn die IG-Metall oder der VW-Betriebsrat die Firma an die Wand fährt, verlieren sie ihre Arbeitsplätze. Bei den Lokführern kann Ihnen das egal sein. Was wiederum zeigt, dass das Streikrecht so pauschal nicht funktioniert.

    Wo habe ich jetzt behauptet, dass es nur um Rechtsprechung geht?

    Du schriebst, dass es Rechtssicherheit nur durch Rechtsprechung gibt. Das ist nicht richtig. Beispielsweise Legalisierung bestimmter Drogen. Wenn der Staat etwas entscheidet, braucht es kein Gericht für Rechtssicherheit. Rechtssicherheit durch Rechtsprechung entsteht eher in den Bereichen, wo der Staat mit oder ohne Absicht seine Gesetze nicht eindeutig definiert bzw. die Situation nicht komplett erfassen kann. Grundsätzlich sorgt das Parlament als Legislative mit seinen Gesetzen für Rechtssicherheit.

    Nö. Aus einer aktuellen gesellschaftlichen Frage kann man nicht nur folgern, dass das gewählte Parlament Leitlinien entwickeln soll. Das ist eine Option, aber wieso dies zwingend ist, verstehe ich nicht. Wir haben viele aktuelle gesellschaftliche Fragen und nicht immer ist es das Parlament, das diese beantwortet. Und natürlich kann das Parlament auch das tun, was es gerade tut. Nämlich nichts.

    Super, dass habe ich auch nicht behauptet. Ich habe mich nur dagegen verwehrt, dass man nicht durch ein Streikrecht die Rahmenbedingungen für Streiks ändern bzw. das Streikrecht einschränken kann. Aber toll, dann sind wir uns jetzt einig.

    Diskussionen leben von einer guten Diskussionskultur. Du kannst gerne von deinem Verein sprechen, das ist mir egal. Aber wenn du von dir als Staat schreibst, dann inkludiert das nicht mich, denn ich habe ja offenkundig eine andere Ansicht.

    Aha. Und wenn ich jetzt schreibe "Wir sind in der Nato." oder "Wir haben hohe Sozialabgaben." oder "Wir haben viele Flüchtlinge." dann darf ich das nicht, weil eventuell nicht deiner Meinung oder der Meinung anderer entspricht? Komische Diskussionskultur. Ich finde eher die Art und Weise wie Du das kritisierst bzw. mir etwas unterstellst, macht die Diskussion kaputt. Ich kann auch schreiben "Der deutsche Staat". Macht allerdings inhaltlich keinen Unterschied.


    Aber da wir nun einer Meinung sind, brauchen wir das nicht weiter vertiefen.

    Es ist egal wen du hinter dem Wir versteckst. Du kannst in der Regel nicht für andere sprechen, jedenfalls nicht für den Staat oder die Gesellschaft. Das ist schlechter Stil, denn damit delegitimierst du die Meinungen und Beiträge anderer. Darum kann es in einer guten Diskussion doch nicht gehen.

    Wenn Du sonst keine Probleme hast. Man kann durchaus sowohl der Staat als auch wir als Staat schreiben. Wenn ich schreibe, dass mein Verein am Wochenende gewonnen hat, gehört mir auch weder der Verein noch muss ich selbst gespielt haben. Aber solchen Aussagen frage ich mich, ob es dir um das Inhaltiche geht. Ich habe wenig Lust über Formulierungen zu diskutieren. Ich dachte, dass Du es falsch verstanden hast, deswegen habe ich es konkretisiert.

    Das BVerfG hat aber bei der Grundsteuer keine gesetzgeberische Funktion übernommen. Es hat erkannt, dass die Grundsteuer, so wie sie damals war, gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat. Hier wurden also Menschen in ihren Grundrechten verletzt und deshalb musste die Grundsteuer geändert werden. Das ist aber gerade keine Ersatzgesetzgebung, denn nicht das BVerfG hat die neue rechtliche Grundlage geschaffen, sondern der Gesetzgeber. Dieser ist an den Rahmen der Verfassung gebunden.

    Ich denke, dass die Diskussion hier zu weit führt. Die Diskussion ist uralt und wir von Leuten geführt, die sich in der Materie deutlich besser auskennen. Das aber das BVerfG auch als Ersatzgesetzgeber handelt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen.

    Rechtssicherheit gibt es nur durch die Rechtsprechung. Gesetze können nie alle Fälle im Detail erfassen, deshalb entscheiden Gerichte. Dass diese ihre bisherige Rechtsprechung ändern können, kann daher auch kein Argument sein, denn das können sie ja auch bei der Interpretation der Gesetze noch tun. Zumal die Bundesgerichte ohnehin nur selten mal ihre Rechtsprechung grundlegend ändern (2010 etwa Aufgabe der Tarifeinheit durch das BAG).

    Das ist eine sehr interessante Auffassung unseres Staates. Gesetze macht das Parlament und legt damit den groben Rahmen fest. Der Rechtsprechung obliegt es dann lediglich innerhalb dieser Gesetze zu entscheiden. Eine Sonderrolle hat natürlich das BVerfG. Wo kommen wir denn da hin, wenn es nur um die Rechtsprechung geht? Soll ich dann raten, welche Regeln in einem Land gelten?

    Natürlich kann man in einer Demokratie alles diskutieren. Auch ein Streikgesetz. Die SPD und Kanzler Scholz haben sich dazu bereits positioniert, die anderen Parteien noch nicht, jedenfalls noch nicht an höchster Stelle. Dass Gitta Connemann für eine Beschränkung des aktuellen Streikrechts ist, ist nicht verwunderlich, sie kommt eben aus der Mittelstandsunion. Ein Vertreter der Arbeitnehmer wie Karl-Josef Laumann wird das anders sehen. Wie Grüne und FDP stehen kann ich nicht abschätzen, Linke dürfte dagegen klar sein.

    Es ist vollkommen egal, warum sie dafür oder dagegen sind. Es geht darum, dass das eine aktuelle gesellschaftliche Frage ist. Daher wäre es sinnvoll, wenn das gewählte Parlament dazu Leitlinien entwickelt und dieses nicht den Gerichten überlässt.

    Ich denke es lässt sich relativ einfach zusammenfassen: Ich möchte, dass die gewählten Abgeordneten bestimmen und Du möchtest, dass die Gerichte den Rahmen festlegen.

    Ansonsten verneine ich auch deinen Kollektivitätsanspruch. Dein Wir ist allenfalls ein pluralis majestatis, für mich sprichst du nicht. Ich weiß nämlich gar nicht, welche Entscheidung ich dem BVerfG überlassen habe, die der Gesetzgeber hätte fällen müssen.


    Diese wurde doch im Zweifel getroffen: Volle Kanne Verfassung!

    Das BVerfG entscheidet ja nicht ohne Gesetz, sondern aufgrund des höchsten Gesetzes dass unser Staat hat.

    Das "wir" war eigentlich als wir als Staat und nicht wir beide gemeint. Ich dachte, dass das klar wird. Die Diskussion um das BVerfg. als "Ersatzgesetzgeber" ist uralt. Die gab es schon vor meiner Geburt. Aktuelles Beispiel ist übrigens die Grundsteuer. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, wie weit das Gericht wirklich "nur" auf Basis der Verfassung entscheidet und wie weit sich das Gericht selbst als Gesetzgeber interpretiert. Teilweise von der Politik vielleicht sogar gewollt. Wenn man sich nicht einigen kann, soll es halt Karlsruhe machen.


    Die Argumente von Rosa, dass es schwierig ist komplexe Sachverhalte in Gesetze zu gießen finde ich durchaus berechtigt. Aber letztlich würde es auch reichen, wenn der Gesetzgeber Leitplanken formuliert an die sich die Gerichte orientieren.

    Wie bereits geschrieben, gibt es eine Reihen von Argumenten, warum man es nicht den Gerichten überlassen sollte. Die Gerichte sind keineswegs an Vorentscheidungen insbesondere untere Gerichte gebunden. Es gibt daher nur eine begrenzte Rechtssicherheit.

    Gesetze sind demokratische legitimiert. Parteien stehen mit ihren Wahlprogrammen und am Ende durch die Ergebnisse bei den Wahlen für ihr Handeln ein. Sicherlich auch ein Grund, warum man bestimmte Fragen lieber den Gerichten überlässt.

    Es gibt de fact aktuell eine Diskussion, ob Streiks wie bei der GdL gerechtfertigt sind. Es ist an der Politik dazu Stellung zu nehmen und entsprechend Leitlinien zu formulieren. Du sagst, dass euch die Entscheidungen der Gerichte gefallen. Aber ist das der politische Wille?

    Ok, das beantwortet die Frage, ob du dich wirklich für das Thema interessierst oder nur unreflektiert (und unberechtigt) klugscheißen willst.

    Schade, dass Du keine Argumente hast. Ich möchte dich aber bitten deswegen nicht beleidigend zu werden.

    Anderen vorwerfen, sie seien Laien, aber selbst ein Wikipedia Zitat anbringen. Netter move ;)

    Interessant. Was hast du gegen Wikipedia? Grundsätzlich sollte die Qualität durchaus auf hohen Niveau sein.


    Zurück zum Thema:

    Wir sind uns doch einig, dass wir momentan keine Rechtsgrundlage in Form eines Streikgesetzes oder ähnliches haben. Jetzt ist die Frage, wie man damit umgeht. Du bist damit zufrieden, dass Gerichte diese ausgestalten. Wie sinnvoll es ist im Zweifel erstmal über eine einstweilige Verfügung einen Notdienst anzuordnen sei einmal dahingestellt.

    Ich wünsche mir, dass die Politik sich dem Thema annimmt und einen gesetzlichen Rahmen schafft. Aus meiner Sicht einen Rahmen, der das Streikrecht in bestimmten Bereichen einschränkt. Das wird auch momentan diskutiert. Aber selbst wenn man sich dazu entschließt, dass man es nicht ändern will, sollte dieses in meinem Demokratieverständnis durch ein Gesetz erfolgen und nicht durch Auslegung von Gerichten. Wir neigen in den letzten Jahren in vielen Bereichen dazu, gerade dem BVerfG Entscheidungen zu überlassen, die eigentlich der Gesetzgeber fällen müsste.

    Klar könnte Russland sich mit dem Garten alleine nicht zufrieden geben, aber was wäre, wenn die Ukraine Russland mit allergrößten Mühen vom halbzerstörten Anwesen prügelt und zwei Wochen später sitzen sie wieder auf der Couch?

    Es ist für die Ukraine so oder so eine Lose-Lose-Situation, solange Russland direkt in der Nachbarschaft wohnt.

    Würden die NATO-Staaten ausreichend Waffen und Munition liefern, könnte die Ukraine den Krieg militärisch gewinnen, indem sie die eroberten Gebiete zurückerobert. Letztlich hat Russland auch nur rund 140 Millionen Einwohner und ein Millitärbudget von rund 100 Mrd €. Im Vergleich zu den Natostaaten ist das ein Witz. Ich denke, dass sich die Nato-Staaten aus politischen Gründen zurückhalten. Die Fähigkeit die Ukraine so zu unterstützen, dass sie den russischen Angriff abwehren kann, hat die Nato sicherlich.

    Fluglotsen können weitgehend streiken. Wenn deren Arbeitgeber einen Notdienst möchte, dann muss er das mit der Gewerkschaft beschließen. Entscheidet die Gewerkschaft dagegen, dann kann das zuständige Arbeitsgericht angerufen werden und wird dem auch stattgeben.

    Zu den Notdiensten: https://www.verdi.de/service/f…95-11e0-652e-00093d114afd

    Unter deiner Quelle steht nur, dass der AG einen Notdienst mit den Gewerkschaften vereinbaren soll. Das irgendwelche Gerichte das dann entscheiden, ist deine Einschätzung als Laie und sicherlich keine Rechtsgrundlage.

    Ich sprach aber nicht von einem Gesetz, sondern vom geltenden Recht. Das ergibt sich nicht nur aus den Gesetzen, sondern auch aus der Rechtsprechung. Im Falle des Streikrechts sogar fast ausschließlich aus der Rechtsprechung. Das ist natürlich ebenso geltendes Recht. Das BVerfG in Fragen der Reichweite des Grundrechts und das BAG als letztinstanzliches Fachgericht haben das Streikrecht ausdefiniert. Der Gesetzgeber kann ohnehin nicht mehr hinter die Ansprüche, die das BVerfG gestellt hat, zurückgehen.

    Die meisten Fälle werden sicherlich nicht vom BVG und BAG verhandelt. Sicherlich ist es richtig, dass die Gerichte Rechtsprechung mit definieren. Aber dein Bild von unserem Rechtssystem würde ich nicht so unterschreiben. Es kann doch nicht unser Anspruch sein, dass Gerichte unser Rechtssystem definieren.

    Warum kann der Gesetzgeber die Gesetze nicht ändern? Wenn wir nicht im Bereich der Ewigkeitsklausel sind, steht es dem Gesetzgeber selbstverständlich frei Gesetze und Verfassung zu ändern. Und das ist auch gut so. Schließlich sind wir eine Demokratie.

    Gerade wenn in einem Bereich das Rechtssystem nur auf die Rechtsprechung der Gesetze beruht, ist das Parlament gefragt. Sich darauf auszuruhen, dass Gerichte schon richtig entscheiden werden, ist nicht mein Demokratieverständnis.


    Und wenn ich da mal Wikipedia zitieren darf:

    Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (Art. 97 Abs. 1 GG, § 1 GVG, § 25 DRiG). Aufgabe der Richter ist die Rechtsprechung, die wiederum an Gesetz und Recht gebunden ist (Art. 20 Abs. 3 GG). Die richterliche Unabhängigkeit stellt es dem Richter frei, die bisherige Rechtsprechung anderer Gerichte im Rahmen der Subsumtion zu einem bestimmten Fall zu berücksichtigen oder nicht. Selbst „höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung“, urteilte das Bundesverfassungsgericht.[9] Denn durch das Abweichen von einer früher vertretenen Rechtsansicht verstößt der Richter grundsätzlich nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG.[10] Gleichwohl beachten Richter die auf einen Fall zutreffende Rechtsprechung insbesondere der obersten Gerichte.

    Schön für diese Länder, in Deutschland haben wir übrigens keine freie Marktwirtschaft.

    Ok, wir haben eine soziale Marktwirtschaft. Ich würde das als Unterform der freien Marktwirtschaft sehen aber wir müssen uns da nicht über Begriffe streiten.

    Inhaltlich bleibt es doch dabei, dass wir nicht gleich die soziale Marktwirtschaft abschaffen und bei einer Form der staatlichen Planwirtschaft landen, wenn wir das Streikrecht einschränken.

    Für solche Grundversorgung gibt es doch Notdienstpläne.

    Notdienstpläne sind für den Fall das Mitarbeiter krank werden etc.. Die hat Bahn sicherlich auch. Helfen aber nicht.

    Es ist ja nicht so, als hätten wir kein definiertes Streikrecht. Dieses kommt zwar nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Rechtsprechung, aber geltendes Recht ist es trotzdem.

    Also Gesetze macht die Legislative und nicht die Judikative. Die meisten Urteile sind auch nicht bindend. Lediglich Urteile des Bundesverfassungsgerichtes sind bindend. Es ist auch nicht die Aufgabe von Gerichten Recht zu definieren. Natürlich passiert das immer wieder bzw. viel zu oft. Trotzdem sollten wir es nicht dem BVG überlassen sondern es ist Aufgabe der Politik. Gerade deine Aussage ist ein Argument dafür, dass der Bundestag dazu debattiert und ein Streikrecht beschließt.

    Ich sehe durchaus auch, dass es Berufe gibt, wo man andere Mittel des Arbeitskampfes braucht. Bei der Bahn wäre das beispielsweise die Infrastruktur, insbesondere die Stellwerke. Dafür müsste man aber erstmal eine Daseinsvorsorge gesetzlich vorschreiben. Das fehlt derzeit.

    Also doch ein Gesetz?

    Die Beispiele, die du nennst, sind aber überhaupt nicht einschlägig, weil längst geregelt.

    Das wäre mir neu. Ich erinnere mal beispielsweise an den Fluglotsenstreik. Aber kommen wir mal zu meinen Beispiele. Ein guter Freund arbeitet bei Tennet. Seiner Aussage nach dürfen Sie ganz normal streiken. Aussage zum Bahnstreik war genau das was ich geschrieben habe. War natürlich nur aus Spaß gemeint. Aber wo finde ich die Rechtsgrundlage, dass sie nicht streiken dürfen? Gleiches für Internet und Rechenzentren.

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