Beiträge von Tom123

    Ja guuut. Eigentlich bin ich bei dir, aber wo fängt das an, wo hört das auf? Aquarium AG, Brandschutzbeauftragter, Klassenfahrt? Dafür gibt es aktuell keinen Cent mehr, und oft auch keine Wertschätzung von oben, höchstens unter Kollegen.

    Ich denke, dass man da auch die Situation an Grundschulen und weiterführenden Schulen unterscheiden muss. Grundschulen haben bei uns kaum Anrechnungsstunden und oft auch nur eine Person in der Schulleitung. Bei den Aufgaben ist es für mich so, dass bestimmte Aufgaben entweder alle mal betreffen oder zeitlich im Rahmen der normalen Arbeitszeit erledigt werden können. Es gibt auch eine Reihe von Jobs, die, wenn man sie gut machen möchte, so viel Arbeit bedeuten, dass man eine deutliche Mehrarbeit haben. Und an der Stelle muss ein Ausgleich stattfinden. Das ist zu mindestens im Bereich Grundschulen / Niedersachsen nicht möglich. Und um auf das eigentliche Thema zurückzukommen: Oft sind es dann auch gerade die Kollegen mit kleinen Kindern, die (zu recht?) darauf verweisen, dass sie familiär so stark eingebunden sind, dass sie für zusätzliche Arbeiten keine Reserven haben. Und dann hast Du an Grundschulen Kollegien, wo vielleicht 10% der Leute in Vollzeit arbeiten.

    Seit wann orientiert sich die Besoldung an der Leistung. Wenn es danach geht, sind einige Kolleg*innen gnadenlos überbezahlt, andere würden auch mehr verdienen.

    Es wäre aber doch vielleicht nicht so schlecht, wenn sich die Besoldung etwas mehr die Leistungen anerkennt. Entweder durch Anrechnungsstunden oder durch eine höhere Besoldung. Da wir keine Lehrerstunden haben, bliebe wohl nur die Besoldung. Einfach ein kleiner Zuschlag für bestimmte Ämter könnte schon viel bringen.

    PPS: Das Land Niedersachsen stellt den Schulen ein Schulgirokonto zur Verfügung. Hierüber können und sollen - auch wenn manche SL das anders kommunizieren - durchaus auch die ganzen Gelder für Fahrten u.ä. laufen.

    Über Niedersachsen reden wir auch nicht. Es gibt aber anscheinend genug Bundesländer, die da noch Probleme habe. Aber auch Niedersachsen hatte lange genug Probleme damit. Daher kann ich die betroffenen Lehrkräfte da durchaus verstehen.

    Nein. Auf welcher Basis soll hier ein Treuhandvertrag mit "dem Bundesland" als Person zustande kommen und inwiefern gehören die durch die Eltern überwiesenen Gelder in das Vermögen des Bundeslandes? Im Übrigen wäre es auch sehr absurd, wenn ein Beamter des Landes Treuhänder seines Dienstherrn sein soll.

    Ich weiß nicht, warum Du einen Treuhandvertrag abschließen möchtest. Im ersten Schritt überweisen die Eltern an die Schule bzw. im Auftrag der Schule an ein Privatkonto. In der Regel ist damit die Schule in der Haftung. Die Situation gab es auch bei Corona. Deswegen gibt es auch die neuen Vorgaben zur Einverständniserklärung. Dass die Schule das Geld dann zweckgebunden für eine Klassenfahrt ausgibt und ggf. Rückzahlungsansprüche etc. entstehen steht auf einem anderen Blatt. Es ist genauso der Fall, wenn auf das Schulkonto überwiesen wird. Wenn die Schulleitung dann das Konto plündert und verschwindet und die Klassenfahrt ausfällt, haben die Eltern einen Anspruch gegen das Land. Genauso ist es bei einem Konto auf fremde Rechnung. Oft reicht es der Bank den wirtschaftlich Berechtigten festzuhalten. Für die Bank ist am Ende nichts anderes als jede Kegelkasse.

    Wem (hier sind insbesondere die Kinderlosen angesprochen) geht es konkret durch die Einführung des erhöhten Familienzuschlags bzw. des Regionalzuschlags schlechter?

    Wem geht es dadurch besser?
    Aha, dann ist das also doch nur eine reine Neiddebatte.

    Naja, letztlich hat der Staat eine Summe X, die er für die Bezüge verwendet. Wenn er hohe Familienzuschläge wird er dauerhaft bei Gehaltserhöhungen zurückhaltender reagieren. Außerdem geht es um meine Besoldung für meine Arbeit. Es ist doch im meinem Interesse sich für eine Besoldung einzusetzen, die sich mehr an der Leistung und weniger an den Familienverhältnissen orientiert. Genauso wird der Kollege mit 3 Kindern sich für höhere Familienzuschläge einsetzen.

    Jede/r kann/darf Beamte/r werden. Wer das nicht will, weiß im Voraus, worauf er/sie sich einlässt. Das kann man auf Kinder übertragen. Und da es bei der Entscheidung fürs Kinderkriegen nicht um den Erhalt des Familienzuschlags geht, verliert auch niemand Geld, der keine Kinder bekommt oder bekommen kann. (Dass unerfüllter Kinderwunsch etwas ganz Schreckliches sein muss, kann ich mir vorstellen.)

    Also wenn ich an NRW denke, haben sich doch die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. Das Problem ist doch auch, dass der Staat gerade eine unangemessene Besoldung über höhere Familienzuschläge möglichst preiswert ausgleichen möchte. Es übrigens wie erwähnt auch so, dass man als Single finanzielle Nachteile hat. Wo werden die ausgeglichen?

    Problematisch ist hier durchaus auch, dass über ein einziges "Treuhand"-Konto Zahlungen für voneinander völlig unabhängige wirtschaftlich Berechtigte laufen sollen. Hier muss man die besonderen Sorgfaltspflichten nach dem GwG peinlich genau beachten.

    Der wirtschaftlich Berechtigte ist doch bei jeder Fahrt das Bundesland, oder?

    Das ist dann ein privates Konto, der Zusatz „Klassenkonto“ soll dich beruhigen, hat aber rechtlich keine Bedeutung.

    Das ist nicht ganz richtig. In der Regel handelt es sich um ein privates Konto mit dem Hinweis auf fremde Rechnung. Damit teilt man der Bank mit, dass der wirtschaftlich Berechtigte an diesen Geldern nicht die Privatperson ist sondern sie das Geld nur im Auftrag eines Dritten verwaltet. Das hat rechtlich durchaus Folgen, wenn es beispielsweise um Mahnbescheide oder Pfändungen geht oder beim Todesfall. In der Regel mögen Banken dieses Konstrukt aber nicht sondern wollen direkt ein Konto auf den Namen des Drittens eröffnen. Es wurde aber jahrelang beispielsweise bei nicht eingetragenen Vereinen so gehandhabt.

    Würde schon gerne fahren.

    Das ist das Ding. Dann musst halt überlegen. Entweder in den sauren Apfel beißen oder damit leben, dass die Fahrt nicht stattfindet. Ich habe es tatsächlich jahrelang über das Privatkonto gemacht. Ich wollte gerne fahren und für mich war die Abwicklung ok. Momentan würde ich es nicht mehr machen.

    Das haben wir als reine Fixkosten: Wohnung + Nebenkosten, Versicherungen, Kosten für Bahn und später Auto, essen.

    Da fehlt noch Freizeit, Urlaub, Hobby.

    Das weiß ich doch vorher? Kollegin mit drei Kindern bekommt selbst in Niedersachsen deutlich mehr Bezüge. Den Luxus hat sonst niemand. Wenn ich normal arbeite, gibt es zur Geburt eine Aufmerksamkeit und das war es. Der Staat soll Familien mit Kindern unterstützen. Lieber mit Leistungen als mit Kindergeld. Aber der Versuch Beamte mit Kindern finanziell mit Beamten ohne Kindern gleich zu stellen geht nach hinten los.

    Ich habe als Single auch Mehrkosten. Wenn ich eine Kreuzfahrt buche, zahle ich deutlich mehr pro Person als als Paar. Bekomme ich da auch mehr Gehalt? Wenn ich eine Krankheit bekomme und Mehrkosten habe, bekomme ich dann mehr Gehalt? Wenn ich auf dem Land ein Auto brauche, bekomme ich mehr Gehalt? Wenn ich körperliche Einschränkungen habe und dadurch Mehrkosten, werde ich besser versorgt?

    Ich bin mir auch noch unschlüssig, ob ich das Thema nochmal ansprechen soll (habe ich schon, Konferenz, Lehrerinnenrat, SL) oder einfach abwarten und mal sehe, was passiert.

    Es nervt X(

    Wo ist das Problem? Kurze Mitteilung an die SL, dass man das Geld nicht über private Konto abwickeln möchte und Bitte um Mitteilung wie zu verfahren ist. Anschließend abwarten und Tee trinken.

    Notfalls findet die Fahrt nicht statt. Wenn ich nicht unbedingt selbst fahren möchte, wäre ich da total entspannt.

    Aber die Pension, die andere finanzieren, hättest du schon gerne?

    Wie denn die Pension durch das Kinderbekommen verdient oder durch die in X Jahren geleistete Arbeit? Wäre doch mal eine Idee für eine Rentenreform. Der Bürgergeldempfänger mit 5 Kinder bekommt am Ende die höchste Rente. Der Single bekommt trotz Spitzenverdiener kaum Rente. Er hat auch in seinem Leben keine Kinder in die Welt gesetzt.


    Aus meiner Sicht sind die Familienzuschläge grundsätzlich falsch. Natürlich verstehe ich die Argumentation dahinter. Aber außerhalb des Beamtentums wird die Familie auch durch das normale Gehalt finanziert. Dann kann ich mir mit 3 Kindern halt nicht das leisten, was sich ein Single leistet. Man kann auch gerne allgemeine Unterstützungen für Familien mit Kindern anbieten. Kindergeld etc.. Und man kann auch gerne sagen das beispielsweise Kinder auf die Rente angerechnet werden. Dann muss der Single halt privat vorsorgen.

    In Niedersachsen ginge das nicht. Dort müsste man zunächst an anderer Stelle einsparen: Ganztag, Zusatzbedarf wie Sprachförderung oder sonderpädagogische Grundversorgung usw. Die Pflichtstundenzahl wird erst in letzter Instanz angerührt. Bis dahin muss man alles Andere verbraten haben.

    Hast Du dafür eine Rechtsquelle? Inhaltlich gebe ich dir Recht aber wir hatten letztens gerade diese Diskussion. Ergebnis war, dass es momentan keine konkreten Vorgaben geben soll.

    Wir haben immer Freiwillige gefunden. Dazu haben wir schulische Aspekte berücksichtigt. Danach hätte man nach sozialen Kriterien gesehen. Allerdings finde ich auch nicht, dass 4 Kinder grundsätzlich berücksichtigt werden muss. Die Frage wäre erstmal, welche Schule Bedarf hat. Dann würden wir konkret gucken, welche Nachteile jemand hat. Vielleicht wäre die aufnehmenden Schule sogar näher dran.

    Ich frage mich seit Jahren wo der ICE für Güter bleibt. Nicht der, der mit 50km/h vor sich hin zuggelt obwohlt er 300km/h könnte, sondern der, der tatsächlich 300km/h fährt.

    Dazu fehlen die Schienen. Der Staat hat jahrelang die Infrastruktur kaputt gespart. Man ist froh, dass man überhaupt Güterzüge durchschleusen kann.

    Und die Diskussion ist ja offenbar nicht kaputt gegangen, wir diskutieren ja ertragreich.

    Über "wir haben viele Flüchtlinge" lässt sich sicherlich auch streiten. Andererseits ist es eigentlich auch systemimmanent, dass Gerichte Lücken in der Gesetzgebung schließen müssen. Gewollt oder ungewollt. Aber lassen wir das.


    Ich möchte dir durchaus zustimmen, dass es eine ertragsreiche Diskussion ist. Die Problematik, dass man einen komplexen Inhalt nicht einfach in Gesetze gießen kann, habe ich beispielsweise vorher nicht bedacht.

    Ein für mich recht passender Kommentar aus der TAZ:


    https://taz.de/Der-gnadenlose-GDL-Chef/!5995982/

    Letztlich eine passende Zusammenfassung. Das Problem ist allerdings, dass es nicht nur ein Problem des Arbeitgebers sondern in bestimmten Bereichen auch ein Problem des Staates. Normalerweise haben die Mitarbeiter auch in Interesse daran, dass es ihren AG gut geht. Wenn die IG-Metall oder der VW-Betriebsrat die Firma an die Wand fährt, verlieren sie ihre Arbeitsplätze. Bei den Lokführern kann Ihnen das egal sein. Was wiederum zeigt, dass das Streikrecht so pauschal nicht funktioniert.

    Wo habe ich jetzt behauptet, dass es nur um Rechtsprechung geht?

    Du schriebst, dass es Rechtssicherheit nur durch Rechtsprechung gibt. Das ist nicht richtig. Beispielsweise Legalisierung bestimmter Drogen. Wenn der Staat etwas entscheidet, braucht es kein Gericht für Rechtssicherheit. Rechtssicherheit durch Rechtsprechung entsteht eher in den Bereichen, wo der Staat mit oder ohne Absicht seine Gesetze nicht eindeutig definiert bzw. die Situation nicht komplett erfassen kann. Grundsätzlich sorgt das Parlament als Legislative mit seinen Gesetzen für Rechtssicherheit.

    Nö. Aus einer aktuellen gesellschaftlichen Frage kann man nicht nur folgern, dass das gewählte Parlament Leitlinien entwickeln soll. Das ist eine Option, aber wieso dies zwingend ist, verstehe ich nicht. Wir haben viele aktuelle gesellschaftliche Fragen und nicht immer ist es das Parlament, das diese beantwortet. Und natürlich kann das Parlament auch das tun, was es gerade tut. Nämlich nichts.

    Super, dass habe ich auch nicht behauptet. Ich habe mich nur dagegen verwehrt, dass man nicht durch ein Streikrecht die Rahmenbedingungen für Streiks ändern bzw. das Streikrecht einschränken kann. Aber toll, dann sind wir uns jetzt einig.

    Diskussionen leben von einer guten Diskussionskultur. Du kannst gerne von deinem Verein sprechen, das ist mir egal. Aber wenn du von dir als Staat schreibst, dann inkludiert das nicht mich, denn ich habe ja offenkundig eine andere Ansicht.

    Aha. Und wenn ich jetzt schreibe "Wir sind in der Nato." oder "Wir haben hohe Sozialabgaben." oder "Wir haben viele Flüchtlinge." dann darf ich das nicht, weil eventuell nicht deiner Meinung oder der Meinung anderer entspricht? Komische Diskussionskultur. Ich finde eher die Art und Weise wie Du das kritisierst bzw. mir etwas unterstellst, macht die Diskussion kaputt. Ich kann auch schreiben "Der deutsche Staat". Macht allerdings inhaltlich keinen Unterschied.


    Aber da wir nun einer Meinung sind, brauchen wir das nicht weiter vertiefen.

    Es ist egal wen du hinter dem Wir versteckst. Du kannst in der Regel nicht für andere sprechen, jedenfalls nicht für den Staat oder die Gesellschaft. Das ist schlechter Stil, denn damit delegitimierst du die Meinungen und Beiträge anderer. Darum kann es in einer guten Diskussion doch nicht gehen.

    Wenn Du sonst keine Probleme hast. Man kann durchaus sowohl der Staat als auch wir als Staat schreiben. Wenn ich schreibe, dass mein Verein am Wochenende gewonnen hat, gehört mir auch weder der Verein noch muss ich selbst gespielt haben. Aber solchen Aussagen frage ich mich, ob es dir um das Inhaltiche geht. Ich habe wenig Lust über Formulierungen zu diskutieren. Ich dachte, dass Du es falsch verstanden hast, deswegen habe ich es konkretisiert.

    Das BVerfG hat aber bei der Grundsteuer keine gesetzgeberische Funktion übernommen. Es hat erkannt, dass die Grundsteuer, so wie sie damals war, gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen hat. Hier wurden also Menschen in ihren Grundrechten verletzt und deshalb musste die Grundsteuer geändert werden. Das ist aber gerade keine Ersatzgesetzgebung, denn nicht das BVerfG hat die neue rechtliche Grundlage geschaffen, sondern der Gesetzgeber. Dieser ist an den Rahmen der Verfassung gebunden.

    Ich denke, dass die Diskussion hier zu weit führt. Die Diskussion ist uralt und wir von Leuten geführt, die sich in der Materie deutlich besser auskennen. Das aber das BVerfG auch als Ersatzgesetzgeber handelt, ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen.

    Rechtssicherheit gibt es nur durch die Rechtsprechung. Gesetze können nie alle Fälle im Detail erfassen, deshalb entscheiden Gerichte. Dass diese ihre bisherige Rechtsprechung ändern können, kann daher auch kein Argument sein, denn das können sie ja auch bei der Interpretation der Gesetze noch tun. Zumal die Bundesgerichte ohnehin nur selten mal ihre Rechtsprechung grundlegend ändern (2010 etwa Aufgabe der Tarifeinheit durch das BAG).

    Das ist eine sehr interessante Auffassung unseres Staates. Gesetze macht das Parlament und legt damit den groben Rahmen fest. Der Rechtsprechung obliegt es dann lediglich innerhalb dieser Gesetze zu entscheiden. Eine Sonderrolle hat natürlich das BVerfG. Wo kommen wir denn da hin, wenn es nur um die Rechtsprechung geht? Soll ich dann raten, welche Regeln in einem Land gelten?

    Natürlich kann man in einer Demokratie alles diskutieren. Auch ein Streikgesetz. Die SPD und Kanzler Scholz haben sich dazu bereits positioniert, die anderen Parteien noch nicht, jedenfalls noch nicht an höchster Stelle. Dass Gitta Connemann für eine Beschränkung des aktuellen Streikrechts ist, ist nicht verwunderlich, sie kommt eben aus der Mittelstandsunion. Ein Vertreter der Arbeitnehmer wie Karl-Josef Laumann wird das anders sehen. Wie Grüne und FDP stehen kann ich nicht abschätzen, Linke dürfte dagegen klar sein.

    Es ist vollkommen egal, warum sie dafür oder dagegen sind. Es geht darum, dass das eine aktuelle gesellschaftliche Frage ist. Daher wäre es sinnvoll, wenn das gewählte Parlament dazu Leitlinien entwickelt und dieses nicht den Gerichten überlässt.

    Ich denke es lässt sich relativ einfach zusammenfassen: Ich möchte, dass die gewählten Abgeordneten bestimmen und Du möchtest, dass die Gerichte den Rahmen festlegen.

    Ansonsten verneine ich auch deinen Kollektivitätsanspruch. Dein Wir ist allenfalls ein pluralis majestatis, für mich sprichst du nicht. Ich weiß nämlich gar nicht, welche Entscheidung ich dem BVerfG überlassen habe, die der Gesetzgeber hätte fällen müssen.


    Diese wurde doch im Zweifel getroffen: Volle Kanne Verfassung!

    Das BVerfG entscheidet ja nicht ohne Gesetz, sondern aufgrund des höchsten Gesetzes dass unser Staat hat.

    Das "wir" war eigentlich als wir als Staat und nicht wir beide gemeint. Ich dachte, dass das klar wird. Die Diskussion um das BVerfg. als "Ersatzgesetzgeber" ist uralt. Die gab es schon vor meiner Geburt. Aktuelles Beispiel ist übrigens die Grundsteuer. Grundsätzlich stellt sich da die Frage, wie weit das Gericht wirklich "nur" auf Basis der Verfassung entscheidet und wie weit sich das Gericht selbst als Gesetzgeber interpretiert. Teilweise von der Politik vielleicht sogar gewollt. Wenn man sich nicht einigen kann, soll es halt Karlsruhe machen.


    Die Argumente von Rosa, dass es schwierig ist komplexe Sachverhalte in Gesetze zu gießen finde ich durchaus berechtigt. Aber letztlich würde es auch reichen, wenn der Gesetzgeber Leitplanken formuliert an die sich die Gerichte orientieren.

    Wie bereits geschrieben, gibt es eine Reihen von Argumenten, warum man es nicht den Gerichten überlassen sollte. Die Gerichte sind keineswegs an Vorentscheidungen insbesondere untere Gerichte gebunden. Es gibt daher nur eine begrenzte Rechtssicherheit.

    Gesetze sind demokratische legitimiert. Parteien stehen mit ihren Wahlprogrammen und am Ende durch die Ergebnisse bei den Wahlen für ihr Handeln ein. Sicherlich auch ein Grund, warum man bestimmte Fragen lieber den Gerichten überlässt.

    Es gibt de fact aktuell eine Diskussion, ob Streiks wie bei der GdL gerechtfertigt sind. Es ist an der Politik dazu Stellung zu nehmen und entsprechend Leitlinien zu formulieren. Du sagst, dass euch die Entscheidungen der Gerichte gefallen. Aber ist das der politische Wille?

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