Beiträge von Tom123

    Ein Glaube, der in Rechtsfragen keine relevante Größe darstellt.

    Naja, als Lehrkraft bist Du sicherlich in der Lage die einschlägigen Rechtsquellen zu googeln. Kleiner Tipp notfalls schafft das auch die KI. Eigentlich würde ich sogar erwarten, dass man das als Beamter weiß ...

    (P.S. Kleiner Tipp: Die Wörter Gewaltanwendung und Notwehr sollten dir helfen)

    Mich würde hier interessieren, welche Schritte die Schulleitung bisher unternommen hat, um diesen Umstand zu beseitigen. Bei aller Wertschätzung RosaLaunes Engagement gegenüber ist das in erster Linie eine Leitungsaufgabe und es hätte gar nicht erst zum Eintreten des Tages X kommen dürfen.

    Die Schulleitung ist da nur der erste Ansprechpartner. Wenn sich SL und Schulträger nicht einigen, ist es Aufgabe des Landes. Dafür gibt es ausgebildete Juristen, die sich damit auseinandersetzen. D.h. Schulleitung spricht mit Schulträger. Beide finden keine gemeinsame Lösung. SL sagt, dass der Träger seinen Aufgaben nicht nachkommt und gibt es an den Dienstherrn an. Dieser prüft die Situation und nimmt ggf. Kontakt zum Schulträger auf.

    Würdest du denn die Beteiligten nach dem Eingreifen sich auch ggf. wieder ohne Beobachtung auf dem Schulhof weiter aufhalten lassen oder in jedem Fall beide bis zum Ende der Pause unter die Aufsicht eines Lehrers oder Sozialpädagogen o.Ä. stellen? Sicherlich auch situationsbedingt aber dahingehend sollte man sich im Kollegium m.E. schon einig sein.

    Das kannst Du so nicht sagen. Aus meiner Sicht muss man innerhalb des Kollegiums sich überlegen, welche Möglichkeiten man hat und wie man auf bestimmte Dinge reagiert. Dann muss in der konkreten Situation gucken, welche Handlungsoption nun am sinnvollsten ist.

    Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Schulträger die Schule mit ausreichend Kopien versorgt. Die Frage ist für mich, ob der Schulträger hier seine staatlichen Verpflichtungen ausreichend erfüllt. Die Frage ist, ob das Land hier nicht auch das Gespräch mit dem Schulträger suchen muss. Notfalls muss die Frage juristisch geklärt werden.

    Ich würde nicht körperlich in eine Schlägerei eingreifen. Wir haben in der Aufsicht aber Funkgeräte und könnten Verstärkung anfunken, wenn mal was ist - das löst vielleicht auch die Aufsichtsfrage aus dem Ausgangsposting. Man kann zumindest Bescheid geben, dass ein Bereich nicht mehr besetzt ist.

    Das man Hilfe holen sollte, ist doch Konsens gewesen oder nicht? Notfalls halt die Polizei. Ob man dafür ein Funkgerät braucht, ist sicherlich von Schule zu Schule unterschiedlich. Aber der spannende Punkt ist doch, ob ich eingreifen muss auch wenn mir körperliche Schäden drohen.

    Die einzige pauschale Aussage von mir ist, dass es ein erheblicher Unterschied ist, ob man Garant ist oder nicht. Brauchst es ja nicht zu glauben.

    Dass heißt aus deiner Sicht muss man aufgrund der Garantenstellung auch dann eingreifen, wenn man die eigene Gesundheit oder das eigene Leben gefährdet? Also mehr als ein paar Kratzer, blaue Flecken?

    Das Problem ist das ganze "könnte". Die Frage ist doch, wo die rechtliche Grenze ist. Und die ist doch relativ eindeutig. Wenn mein eigenes Leben bedroht oder meine Gesundheit ernstlich bedroht ist, muss ich nicht eingreifen. Egal ob Garantenstellung oder nicht.

    Das passiert nicht bei einem Zweitklässler aber der erwähnte 15jährige, der gerade ausflippt kann durchaus eine Gefahr für eine Lehrer:in sein. Wir haben Kolleginnen, die sind manchen Viertklässlern körperlich unterlegen. Daher machen so pauschale Aussage wenig Sinn. Die entscheidende Frage ist immer, kannst Du eingreifen ohne dich selbst ernsthaft zu gefährden.

    Übrigens wird auch nicht von einem Polizisten erwartet einfach in das Gebäude zu stürmen. Der Unterschied ist, dass diese gelernt haben so vorzugehen, dass sie ihr Leben nur minimal gefährden. Dazu tragen sie dann in der Regel Schutzausrüstung. Und im Zweifel soll auch ein Polizist in Deckung bleiben und auf Verstärkung warten. Dafür gibt es dann Spezialkräfte.
    Vor ein paar Jahren sind 2 Polizistinnen aus einer Schießerei geflohen und haben ihre Kollegen im Stich gelassen. Sie wurden verurteilt. Aber weil sie auch aus der Deckung ohne sich zu gefährden hätten Warnschüsse abgeben können. Nicht weil sie nicht a la Actionheld hätten eingreifen müssen.

    Der Unterschied zum Parkplatzüberfall ist aber, dass du dort keine Garantenstellung hast, als Lehrer schon. D. h. dass du als Lehrer in der Pflicht bist, einzuschreiten und die damit einhergehende Gefahr auf dich zu nehmen.

    Das wurde schon mehrfach behauptet ist aber so absolut schlicht nicht richtig. Hier geht es um die Gefahr für deine eigene Gesundheit. Wenn es um ein paar Schrammen oder blaue Flecke geht, musst du eingreifen. Da sind wir uns einig. Aber wenn eine Gefahr für dein eigenes Leben oder deine Gesundheit besteht, musst du es nicht mehr. Du musst nicht in das brennende Gebäude laufen. Du musst nicht eingreifen, wenn die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Wenn beispielsweise Waffen im Spiel sind aber auch wenn die Schüler dir körperlich überlegen sind und die Gefahr besteht, dass Du dich ernsthaft verletzt. Diese Gefahr würde bei einem normal gebauten Grundschüler nicht unbedingt bestehen. Ab der Sek 1 kann das aber durchaus anders aussehen.

    Das hat nichts mit der Lehrerrolle zu tun, sondern ist allgemein so. Du könntest auch auf dem Supermarktparkplatz einem Angreifer mit einem Gegenstand auf dem Kopf schlagen, wenn eine dritte Person entsprechend in Gefahr ist. Angreifer A geht mit dem Messer auf Person B los und Du musst davon ausgehen, dass er sie tötet ...

    Letztlich ist aber auch da der Punkt: Du musst nur eingreifen solange Du dich nicht in Gefahr begibst. Sobald Gefahr für deine Gesundheit und dein Leben besteht, bist du nicht mehr verpflichtet körperlich einzugreifen. Dann reicht es beispielsweise die Polizei zu rufen.

    Dinge für die Klassenraumgestaltung dürfen zu mindestens Niedersachsen in der Regel nicht von den Eltern eingefordert werden. Auch nicht als "freiwillige" Umlage. Was geht ist, dass einzelne Eltern von sich aus etwas spenden. Aber jegliche Art von zahlt mal alle 5 € und wir kaufen davon etwas für den Klassenraum ist verboten. Wir haben Auslagen für Lebensmittel, weil wir im Rahmen des Mathematikunterrichts Cocktails gemixt haben, jeder zahlt 1 € ist dagegen meines Wissens erlaubt.

    Nee, aber in der umfassenden und komplizierten Debatte um "Arbeitsbedingungen und Vergleiche mit anderen Berufsgruppen" ist mir die Jobsicherheit 1000x mehr Wert als das vom Arbeitgeber bezahlte Buffet oder strippendem Weihnachtsmann-Karaoke-Event.

    Es geht doch um die Frage, dass das Arbeiten in der freien Wirtschaft nicht mit dem Arbeiten im Staatsdienst vergleichbar ist. Die Weihnachtsfeier ist doch nur eine Sache. Es gibt auch oft Weihnachtsgeld, es gibt Bonusgratifikationen, Dienstfahrzeuge oder zu mindestens Handys und Laptops, es gibt den berühmten Obstteller und oft freie Getränke, das Arbeitsmaterial wird gestellt ...
    Natürlich nicht bei jedem Arbeitnehmer aber bei vielen mit einer vergleichbaren Qualifikation.

    Wo hast du denn vorher gearbeitet, wo so fantastische Bedingungen geherrscht haben und warum bist du in den Schuldienst gegangen?

    Ich habe vor allem im Bankwesen gearbeitet. Und bei allen gab es viele Dinge, die besser als in der Schule organisiert werden. Die Bezahlung, das Beamtentum und vor allem die Arbeit selbst ist natürlich im Schuldienst besser. d

    Wieso denn mich, liest du auch den Kontext, bevor du was zitierst oder behauptest du eher random das Gegenteil von dem, was für dich gestern noch heilig war, nur um zu meinem Beitrag irgendwas zu sagen?

    Du hast geschrieben, dass Du das fair findest. Das wundert mich, wenn ich an die Eis-Diskussion denke. Du hattest da sehr deutlich gemacht, dass solche Extraausgaben aus der Klassenkasse für dich nicht ok sind. Ich glaube, dass Du "befremdlich" geschrieben hast. Aber du findest es "fair" wenn (nach Rückfrage) Dinge für die Klassenraumgestaltung gekauft werden? Meines Wissens müsste das in fast allen Bundesländern nicht die Aufgabe der Eltern sein. Daher hätte ich da gerne eine Erklärung. Vielleicht ist das in deinem Bundesland anders geregelt. In Nds. wäre das nur im Rahmen von freiwilligen Spenden erlaubt. Aber keineswegs über eine Umlage.

    Es gibt ganz viele Bereiche, wo wir Lehrkräfte Aufgaben übernehmen, die besser und preiswerter eine andere Person machen könnte.
    Das Holz für den Werkunterricht sägen. Könnte oft besser der Hausmeister machen.
    Kopieren, Bastelmaterialien aufhängen, etc. könnte ein Schulassistent preiswerter machen.
    Viele Bereiche in der Schulsozialarbeit (Da fängt es bei uns gerade an, dass die Schulen dafür eine Expert:in bekommen
    Reinigungsaufgaben. Wir müssen beispielsweise offiziell das Geschirr im Lehrerzimmer selbst reinigen. Als Ausgleich dürfen wir auch ran, wenn der Hausmeister gerade mal nicht im Haus ist und sich ein Kind in der Klasse übergeben hat. Materialien kaufen, holen, ... Wenn der Schulträger etwas von A nach B haben möchte, holt es der Betriebshof. Wenn wir etwas aus dem Bestand des Schulträgers haben möchte, holen es viele Lehrkräfte privat ab.

    Mir geht es auch keineswegs darum, dass man diese Arbeiten nicht erledigen will. Jeder kann seinen Kaffeebecher selbst abwaschen. Aber es ist halt ein Muster. Und das läuft halt in der Wirtschaft oft anders.

    Noch mal: Mir ist bewusst, dass es in den meisten Fällen nicht gut läuft.

    Aber es ist wirtschaftlich eigentlich nicht sinnvoll, wenn teure gut ausgebildete Pädagogen sich um die EDV kümmern statt sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren. Hier ist es sinnvoll preiswerteres und vor allem entsprechend ausgebildetes Person einzusetzen. Dass man das nicht macht, ist mir bewusst. Das liegt aber auch daran, dass wir Lehrkräfte so nett sind, so etwas in unserer Freizeit zu erledigen...

    Ich bin erstaunt über die Aussagen mancher. Die Lehrkraft muss im Rahmen ihrer Garantenstellung eingreifen. Aber sie müssen sich nicht selbst in Gefahr bringen. Ein "normaler" Viertklässler wird für eine normale männliche Lehrkraft keine Gefahr darstellen. Hier geht es auch nicht um einen blauen Fleck. Es gibt aber durchaus Viertklässler, die insbesondere für ältere oder weibliche Lehrkräfte eine Gefahr darstellen können. Und selbstverständlich müssen diese sich nicht selbst gefährden. Es reicht, wenn sie versuchen die Streitparteien ohne körperliches Eingreifen zu trennen und gleichzeitig Hilfe zu holen. Wenn ein Schüler mit einer Waffe in der Hand wegrennt, werde ich mir sicherlich genau überlegen, ob ich da hinterher gehe. Im Zweifel ist das eine Aufgabe für die Polizei.

    Auf der anderen Seite gibt es auch Lehrkräfte, von denen man aufgrund ihrer Ausbildung und/oder ihres Körperbaus durchaus erwarten kann, dass sich auch bei älteren Schülern eingreifen. Die entscheidende Frage ist immer, ob ich mich konkret in dieser Situation in Gefahr begeben würde. Wenn ja, muss ich nicht eingreifen. Ich muss auch nicht in ein brennendes Gebäude rennen, um Schüler zu retten. Im Gegenteil wird die Feuerwehr das falls möglich unterbinden.

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