Beiträge von Tom123

    Grundsätzlich bist du nach dem Ref. vogelfrei. Aber wie geschrieben, muss es einerseits mit den Fächern passen. Andererseits werden auch die Einstellungstermine sich an den Ref-Terminen in Hessen orientieren. Da müsstest mal recherchieren, wie das für dich passt.

    Es geht nicht um das Verweigern der Arbeit. Letztlich muss man sehen, was im Arbeitsvertrag der Reinigungskräfte steht. Der wird sicherlich nicht deutschlandweit einheitlich sein. Da solche Probleme sicherlich häufiger auftreten, wird sich sicherlich jeder Schulträger Gedanken gemacht haben, wie er damit umgeht. Ich vermute, dass es irgendwie bei jedem eine Grenze gibt. Ist die Verschmutzung zu stark, kommen die Profis. Kleinere Sachen machen die Reinigungskräfte.

    Das Entfernen von menschlichen Hinterlassenschaften ist einer Reinigungskraft unter der Voraussetzung, dass die nötigen Hilfsmittel durch den Arbeitgeber (m/w/d) zur Verfügung gestellt werden, zuzumuten.

    Im Schulgebäude wird sich letztlich der Schulträger drum kümmern. Entweder lässt er es die Reinigungskräfte machen oder er lässt jemand externes kommen. Ich habe tatsächlich schon mal erlebt, dass eine Reinigungsfirma bestellt wurde, weil die Verunreinigungen so schlimm waren, dass die Reinigungskräfte sich geweigert haben. Am Ende zahlen das auch wieder alle über die Steuern.

    Diese Klassen sind aber auch ein absoluter Sonderfall im Schulsystem, denn dort sammelt sich alles, was nicht zu einer normalen Laufbahn fähig ist. In halbwegs normal beschulbaren Lerngruppen empfinde ich die Klassengröße schon als sehr erheblichen Faktor dafür, wie zügig es vorwärts geht.

    Das sehe ich nicht so. Ich glaube nicht, dass ich mit der Hälfte der Schüler das doppelte schaffen würde. Gerade die Übungsphasen kommen sowieso schon zu kurz. Und da ist es relativ egal, wie viele Kinder in einer Klasse sind. Dazu sind die Klassen auch zu unterschiedlich. Ich habe Klassen mit 26-28 Schülern erlebt, mit denen man Top arbeiten können und Klassen mit 14-16 Schülern, die eine Katastrophe waren. Mit 2-3 schwierigen Kindern kann auch eine kleine Klasse ein Problem sein.

    Hallo Bolzbold,

    zum einen müssen in der Schule nicht ausschließlich Lehrkräfte arbeiten. Ich rede auch von Erziehern, Trainern, Sozialarbeitern.

    In anderen Ländern ist die Ganztagsschule ganz normal, gerade in Einwanderungsländern macht man damit gute Erfahrungen.

    Wo kommen diese Mitarbeiter her? Wir finden aktuell noch nicht mal genug Schulbegleitungen.

    Ganztagsschulen bieten Vor- und Nachteile. Das Problem in Deutschland ist oft, dass solche Sachen nur halbherzig durchgeführt werden. Siehe die "halbe" Inklusion. Mit genug Personal, finanziellen Mitteln und sinnvollen Konzepten und Vorgaben, ist Ganztagsschule sicherlich für viele Kinder etwas Gutes.

    Die Genfer Konventionen regeln das in Artikel 33, 2: wenn Schutzsuchende zur Gefahr für die Menschen im Aufnahmeland werden oder bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer schweren Straftat verliert der Schutzsuchende den Schutz vor Ausweisung. Das hat mit Artikel 3 GG also gar nichts zu tun. Und mir ist immer noch nicht klar, wo der Zusammenhang mit unseren Schülern besteht.

    Rechtlich ist für uns das GG bindend und steht über zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Wenn das GG also einen Schutz gewährt, würde er unabhängig von der Genfer Konvention gelten. Die Frage ist also weiterhin wo endet das Benachteiligungsgebot aus Artikel 3.

    Also wenn das gemeinsame Reinigen eine Kollektivstrafe ist, dann ist es der Griff in die Klassenkasse bzw. gar der Rückgriff auf den Schuletat erst recht. Schließlich wird die Gruppe der Bestraften so immer größer.

    Es ist keine Kollektivstrafe. Ich habe als Schule bzw. als Klasse ein Veranstaltung gebucht / ein Ziel besucht. Entsprechend hafte ich erstmal nach außen gegenüber dem Eigentümer. Wenn ich auf der Klassenfahrt eine Jugendherberge miete, haftet auch erstmal die Schule gegenüber der JH für Schäden. Dass ich dann noch einen Schadensersatzanspruch gegen den Verursacher habe, ist klar. Aber wenn ich den nicht feststellen kann, bleibt die Schule auf dem Schaden sitzen. Letztlich sollte es so gestaltet werden, dass es hier nicht anders ist. Ist natürlich die Frage, ob das ein öffentlicher Platz ist, ob es eine Buchung durch die Schule gab etc... Aber man kann Besuche bei außerschulischen Lernorten durchaus so gestalten.

    Hier ging es nicht um Ausweisung, sondern um Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund im Schulsystem.

    Eigentlich geht es mir um die Frage, ob man kriminelle Ausländer ausweisen darf während deutsche Straftäter das nicht befürchten müssen. Der Frosch hat dann richtigerweise auf Artikel 3 GG verwiesen. Der betrifft natürlich sowohl schulische Benachteiligung wie auch die Frage nach dem Umgang mit straffälligen Migranten. Letztlich ist die Kernfrage, hat ein Migrant unter Verweis auf Artikel 3 die gleichen Rechte wie ein deutscher Staatsbürger? Und wenn nein, wo ist die Grenze? Was ist eine Benachteiligung im Sinne des Paragrafen 3 und was nicht. Und dann sie wir bei dem Punkt, dass Schüler mit Migrationshintergrund aber auch Inklusionsschüler nicht so gefördert werden, dass sie nicht benachteiligt sind.

    Da müssen wir schon a bissle genauer sein: wer Deutsch als Zweitsprache lernt, wer sozioökonomische Probleme hat etc.

    Wenn wir der Argumentation des Frosches folgen, müssen wir nicht genauer sein. Da jede Art von Benachteiligung aufgrund der Herkunft oder einer Behinderung verboten ist. Trotzdem haben wir sie in der Praxis. Also stellt sich mir die Frage, wo die rechtlichen Grenzen liegen. Das weiß ich selbst auch nicht. Aber du bekommst beispielsweise als Asylbewerber auch nicht die vollen ärztlichen Leistungen wie ein Bürgergeldempfänger bezahlt. Es scheint also durchaus legale Grenze zu geben, wo Benachteiligung im Sinne des Grundrechte anfängt. Die Ausweisung von Schwerkriminellen Asylbewerbern ist schon 2016 verschärft worden. Die gesetzlichen Möglichkeiten sind also durchaus da. Sie werden in der Praxis allerdings wenig genutzt. Ein Aspekt ist dabei sicherlich auch, dass die Herkunftsländer als nicht sicher gelten. Das wäre ein Aspekt, den ich gelten lassen würde. Da der Asylbewerber bereits durch etliche sichere Länder auf den Weg zu uns gereist ist, wird er sicherlich eine Alternative zu seiner Heimat finden.

    Bei einem Ausflug und fremder Umgebung wüsste ich auch nicht, wie man so etwas löst. Ein Richtig gibt es wahrscheinlich einfach nicht.

    Betreiber informieren. Reinigungsfirma kommen lassen. Rechnung am besten aus der Klassenkasse bezahlen. Wenn das rechtlich nicht möglich ist, aus dem Schuletat. Eltern informieren und darauf hinweisen, dass das Geld nun für andere Aktivitäten nicht zur Verfügung steht. Gleiche Info an die Schüler:innen.

    Ich würde mir vorher überlegen, welche Rituale du benutzen möchtest, damit Du diese von Anfang an konsequent einüben kannst.

    Wie läuft die Begrüßung? Wie die Verabschiedung?
    Gibt es ein Ruhezeichen? Ein Zeichen für den Gang zur Toilette? Gehen die Kinder einfach oder melden sie sich ab?
    Wie laufen die Arbeitsphasen?
    Möchtest Du eine Meldekette nutzen oder nimmst du die Kinder dran?
    Wie reagierst Du bei Störungen?
    Welche Klassendienste möchtest Du einrichten?
    Wie werden Materialien/Hefte gelagert?

    Wenn Du schon eine Vorstellung hast, wie Du den Unterricht in den nächsten Wochen äußerlich gestalten möchtest, ist schon viel gewonnen.

    Eventuell macht es auch Sinn sich vorher mit den Fachkollegen abzusprechen bzw. ihnen mitzuteilen, wie Du es handhabst.

    Ja, in gewissen Bereichen (Berufswahl, Freizügigkeit, ...) stimmt das.

    In Bezug auf die Forderungen nach "unterschiedlicher sozialer und pädagogischer Unterstützung bis hin zur Nichtgewährung von entsprechender Unterstützung und Ausweisung" von Maylin würde ich aber eher mal einen Blick auf Artikel 3 werfen:

    Viel eindeutiger geht es eigentlich nicht.

    Es ist aber schon heute Fakt, dass Asylbewerber beispielsweise Anspruch auf weniger ärztliche Leistung haben als Staatsbürger. Ich hatte vor kurzem im Verein den Fall, dass sich ein Betreuer bitterlich beschwert und mit Klage gedroht, weil er auf einer Veranstaltung kein Einzelzimmer bekommen kann. Als Schwerbehinderter mit amtlichen Ausweis dürfte er nicht benachteiligt werden und er bräuchte nun mal eines aus gesundheitlichen Gründen.

    Man müsste also mal überlegen, wo Benachteiligung anfängt. Ich meine es ist uns doch allen klar, dass Schüler mit Migrationshintergrund in der Schule benachteiligt werden. Dazu kommt, dass Sprachfördermaßnahmen aufgrund von Personalmangel ausfallen. Gleiches gilt in der Inklusion. Nach der Rechtsauffassung des Frosches müsste der Dienstherr so viel Mittel zur Verfügung stellen, dass niemand benachteiligt ist.

    Variante a) und b) sind beide kritisch.

    Falsche Angaben bei der PKV verjähren erst nach 3? Jahren (bei Fahrlässigkeit) bzw. nach 10 Jahren bei Vorsatz und arglistiger Täuschung.
    Wenn Du Rechnungen privat zahlst oder nicht zum Arzt gehst und das irgendwie durch einen doofen Zufall ans Licht kommt, kann es sich trotzdem um arglistige Täuschung handeln.

    Ich weiß, dass es Menschen gibt, die es versuchen. Die Konsequenzen, wenn da etwas schief läuft, können aber immens sein. Daher wäre ich da sehr vorsichtig.

    Ich weiß es, da ich viele solcher Familien kenne. Zwischenstationen sind Polen, Türkei, Irak, Iran, Lybien. Welchen Status, Staatsbürgerschaft, Duldung etc. sie haben weiß ich nicht bei allen, ich kenne mich mit den rechtlichen Bedingungen nicht gut aus und werde darüber auch nicht informiert.

    Das hat niemand geschrieben, da du offenbar noch weniger Ahnung hast, ist dein zynischer Kommentar kontraproduktiv.

    Polen ist ein EU-Land. Wenn jemand die polnische Staatsbürgerschaft hat und hier straffällig wird, ist es deutlich einfacher als wenn die Person staatenlos ist.
    Wir haben sicherlich auch 20% Flüchtlingsanteil. Insbesondere im Verein sind es noch deutlich mehr. Wir haben ein paar, die erst in der Türker oder in Griechenland eine Zeit verbracht haben. Flüchtlinge, die aus Syrien über den Irak, Iran und Lybien in die Türkei fliehen, sind wir nicht bekannt. Mal davon abgesehen, warum sollte jemand aus dem Nahen Osten nach Nordafrika fliehen und dann nach Europa? Ich kann mir auch vorstellen, dass es Familien gibt, die auf der Flucht in einem fremden Land ein Kind bekommen. Dass es in Deutschland eine nennenswerte Anzahl von Familien gibt, die in verschiedenen Ländern auf der Flucht Kinder bekommen haben, glaube ich nicht. Ich glaube dir auch nicht, dass Du mehrerer solcher Familien kennst.

    Das hat niemand geschrieben, da du offenbar noch weniger Ahnung hast, ist dein zynischer Kommentar kontraproduktiv.

    Das ist nicht zynisch. Das ist einfache Mathematik. Die Flüchtlingskriese war 2015/16. Deine Aussage war es, dass dort während der Flucht die Familien in verschiedenen Ländern Kindern bekommen haben und wir diese deswegen nicht ausweisen können. Diese Kinder wären dann aber heute erst ca. 10 Jahre alt. Das sind nicht die Personen, die bei uns schwere Straftaten begehen.

    Aha. Und welche Personen? Auch die mit deutschem Pass? Die undifferenzierte Meinungsäußerung beantwortet eben nicht meine Frage. AfD-Sprech halt.

    Ich würde sagen, dass genau das das Verhalten der AfD ist. Du schreibst irgendwelche Thesen und ignorierst die Fakten. Es hat niemand in diesem Thread die Ausweisungen von deutschen Staatsbürgern gefordert. Als Lehrkraft sollte dir bewusst sein, dass jemand mit deutschen Pass deutscher Staatsbürger ist. Wir sprechen die ganzen über Asylbewerber/Migranten. Übrigens stellt meine Forderung in groben die aktuelle Gesetzeslage da. Die musst du persönlich nicht gut finden, aber deswegen muss man es nicht als undifferenzierte Meinungsäußerung abtun. Die Maßnahmen wurden bereits 2016 beschlossen bzw. verschärft. Es wird nur nicht konsequent umgesetzt. Ein Grund dafür ist sicherlich auch der Personalmangel.
    Statt das ganze abzutun, wäre es sicherlich produktiver, wenn du Sachargumente bringen würdest. Genau dein Verhalten ist nämlich typisch für die Argumentation der AfD. Keine Argumente oder Fakten.

    Erstmal darf es doch keinen Unterschied machen, ob wir Frauen oder Männer aufnehmen. Ich kann doch schlecht jemanden abweisen, weil er das falsche Geschlecht hat.

    Wenn wir nur noch Behinderte, Alte, Kranke etc. aufnehmen, überlasten wir unser System noch mehr. Rechne doch mal, was die Gesellschaft ein GE-Kind im Jahr kostet. Dazu noch die Eltern, die nicht berufstätig sind. Ich bin keineswegs gegen diese Ausgaben. Aber es gibt einfach Grenzen, was wir uns leisten können. Und unsere Systeme sind jetzt schon am Anschlag. Wenn wir jedes Jahr 100.000 kranke Menschen zu uns holen, wer kümmert sich um die medizinische Versorgung? Dazu kann bessere (medizinische) Versorgung kein Asylgrund sein. Dann könnte die halbe Welt zu uns kommen.

    Daher brauchen wir einen bunten Mix. Wenn Menschen zu uns kommen, ist es vollkommen normal, das ein Teil dieser Menschen eine medizinische Versorgung oder Sozialleistungen braucht. Aber der größere Teil sollte sich produktiv an unserer Gesellschaft beteiligen und damit auch die Kosten für die anderen mittragen.

    Asyl müssen wir aus meiner Sicht auch in Zukunft grundsätzlich anders denken. 99,9% der Menschen, die zu uns kommen, sind doch sichere Drittstaaten gereist. Entsprechend müssen wir Ihnen aus meiner Sicht kein Asyl gewähren. Im Rahmen einer fairen Verteilung in der EU sollten wir eine Quote, der Menschen aufnehmen, die in den Ländern an den EU-Außengrenzen berechtigt Asyl beantragen. Dazu sollten wir vor allem darin investieren, Fluchtgründe zu beseitigen. Also Entwicklungshilfe, Nachbarländer stärken, medizinische Versorgung in den Heimatländern stärken, fairer Handel etc.

    Parallel dazu die Arbeitsmigration. Wo Menschen kommen, die hier leben wollen. Diese Menschen müssen wir unterstützen. Wir brauchen sie. Wir sollten sie vorbereiten, Integrationsmaßnahmen stärken und ausbauen und unser System verbessern, wie wir im Vorfeld entscheiden, wen wir haben wollen und wen nicht. So etwas wie die Greencard in den USA.

    Wir leben in einer Welt, die immer näher zusammenrückt. Professionelle Schlepper können Flüchtlinge in Maßen nach Europa bringen. Das liegt auch an der technischen Entwicklung. Informationen werden per Internet weitergeben. Wer nach Deutschland kommt, weiß schon genau, was er bei der Einwanderung sagen muss und was nicht.

    Unser Asylsystem (wie alles in der Politik/Verwaltung) ist aber vollkommen veraltet. Wir müssen nicht nur digitalisieren und das System an sich wie auch die Justiz schneller machen, sondern auch an unseren Regeln arbeiten.

    Viele geflüchtete Familien haben mehrere Stationen hinter sich, da ist jedes Kind in einem anderen Staat geboren worden. Soll der 18-Jährige dann in den Irak, auch wenn der Rest der Familie in Syrien und Deutschland lebt?

    Ich glaube, dass die wenigsten Flüchtlinge auf der Flucht mehrere Kinder in verschiedenen Staaten bekommen haben. Außerdem gilt in den meisten Ländern, dass das Kind die Staatsangehörigkeit der Eltern bekommt. Wenn das Kind dann auf der Flucht geboren wurde, muss es schon fast 20 Jahre in Deutschland leben, bevor es 18 wird. Wir können also in 10 Jahren mit diesen Kindern beschäftigen. Es wird kaum jemand fordern einen Zehnjährigen abzuschieben, weil er jemanden vergewaltigt hat. Man kann auch Probleme suchen, wo keine sind.

    Dazu wäre ich bei Schwerstkriminalität auch einfach "Arschloch". Wenn jemand in Deutschland schwerste Straftaten wie Mord, Vergewaltigung etc. begeht, würde ich die Person ausweisen. Da wäre es aus meiner Sicht auch nicht unser Problem, wo die Person hingeht. Einfach raus aus der EU.

    Das Benennen von Tatsachen ist keine Stimmungsmache. Es sind ständige Relativierung und Schönfärberei, die dazu führen, dass eben verstärkt rechtsaußen gewählt wird, wenn in der Mitte keine aufrichtige Debatte möglich und erlaubt ist. Damit schadet man der unauffälligen Mehrheit letztlich noch mehr und diejenigen, die das am klarsten und unverblümtesten aussprechen, sind oftmals selbst Zuwanderer.

    Ich bin im Grundsatz bei dir. Aber was die Straftaten in Schwimmbäder angeht, stehen die Zahlen einfach im Kontrast zu deiner Wahrnehmung. Auch wenn ich selbst überrascht bin, müssen wir uns dann auch an die offiziellen Zahlen halten.

    Also, Du Tom123 hast kein größeres Problem. Wir Frauen haben sehr wohl ein grundsätzlich großes Problem, allerdings nicht durch Migranten, sondern -wie eigentlich schon immer- durch Männer.

    Kann es sein, dass Du meinen Beitrag nicht richtig verstanden hast?

    Ich habe geschrieben, dass es ein großes Problem ist. Insbesondere weil auch noch eine Dunkelziffer hinzu kommt.
    Allerdings muss man attestieren, dass nach der offiziellen Statistik das Problem nicht größer geworden ist. Es ist trotzdem ein großes Problem. Aber es halt zu mindestens nach der offiziellen Statistik nicht größer geworden. Wenn Du bestimmten Beiträge aus der AfD siehst, gewinnt man den Eindruck, dass sich die vervielfacht haben. Im Gegenteil dazu sind sie teilweise sogar zurückgegangen. Sprich ein Problem, dass wir schon immer haben, ist immer noch da.

    26 Jahre lang die 5000 netto weniger sind selbst wenn man korrekterweise die Zahlungsströme abzinst doch viel schlimmer.

    In den 26 Jahren kann viel passieren. Als ich angefangen habe, gab es noch keine pauschale Beihilfe. Du könntest auch in ein anderes Bundesland wechseln und gucken, ob da die Regelungen anders sind. Oder hoffen, dass da anschließend die pauschale Beihilfe eingeführt wird...

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