Beiträge von Tom123

    Sorry, aber ich muss auch bei Laufen aufpassen, dass mich kein Fahrrad umfährt, wenn man das so sieht.


    Natürlich ist deine Aussage Unsinn und Niedersachsen sieht es genauso, wie ich gesagt habe.

    Ob dich ein Fahrrad anfährt, ist dein privates Problem.

    Niedersachsen sieht es genauso wie es im Sporterlass steht. Deswegen gibt es den Erlass.

    Rettungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt => keine Rettungsfähigkeit und keine verantwortliche Person beim Schwimmen.

    keinen gesundheitlichen Einschränkungen => alles gut.

    Ob nun eine Schwangerschaft eine gesundheitliche Einschränkung ist oder nicht mag ich nicht beurteilen.

    Das ist so nicht richtig. Du betrachtest die Sache aus der falschen Richtung. Nds. sagt, dass Du die Schwangerschaft nicht melden musst. Aber Du darfst den Schwimmunterricht nicht mehr beaufsichtigen, wenn Du irgendeiner Form körperlich beeinträchtigt bist und dieses deine Rettungsfähigkeit gefährdet.

    https://www.schure.de/22410/24-52100-1.htm

    • Ausschluss möglicher gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die die Rettungsfähigkeit gefährden.

    Sobald dir also eine Arzt sagt, dass Du aufgrund deiner Schwangerschaft keine Rettung mehr durchführen kannst oder nur sagt, dass deine Rettungsfähigkeit beeinträchtigt ist, bist Du raus. Solange deine Schwangerschaft natürlich deine Rettungsfähigkeit nicht einschränkt, darfst Du weitermachen. Da Du aber bei jeder Rettung aufpassen müsstest, dass die Person dir nicht in Panik in den Bauch tritt, sollte das nicht gegeben sein.

    Ich würde sogar einen Schritt weiter gehen als Maylin85 . Wenn von einem Schüler (m/w/d) nicht nur ein erhebliches Gefahrenpotential gegen die körperliche Unversehrtheit der Mitschüler und des Schulpersonals bestand, sondern es bereits konkret zu körperlichen Übergriffen kam, ist besagter Schüler (m/w/d) zuerst räumlich zu isolieren, sodass für die Mitmenschen keine Gefahr mehr ausgeht, und zu therapieren. Während der Therapie ruht die Schulpflicht. Nach Ende der Therapie erfolgt die engmaschige (!) Rehabilitation in Kleingruppen, z.B. im Rahmen einer Förderschule mit Profil ESE.

    Die Kosten übernehmen bei minderjährigen Schülern (m/w/d) die Eltern.

    Erst wenn auch die Rehabilitationsmaßnahme dem Schüler oder der Schülerin attestiert, dass keine Gefahr mehr von ihm oder ihr ausgeht, kann er or sie wieder regulär vollumfänglich an allen Aktivitäten des Alltags teilnehmen.

    Und das ist bei euch so? Oder deine Wunschvorstellung?

    Danke, genau das. Das ist alles kein Widerspruch, sondern pure Logik.

    Nein, das ist keine Logik. Es ist Blödsinn. Es geht nicht darum die Schwangerschaft zu melden. Es geht darum, ob du schwanger weiterhin formal die Rettungsfähigkeit hast. Und Du musst als Schwimmlehrkraft die Vorgaben kennen. Wenn dort steht, Schwangere dürfen keinen Schwimmunterricht geben, gilt es für dich. Auch wenn Du die Schwangerschaft nicht melden möchtest. Aber es macht auch keinen Sinn das weiter zu diskutieren.

    Tust du auch nicht, du arbeitest an der Primarstufe. Und ja, ich weiß dass da auch ganz viele schwierige und auffällige SuS rumlaufen, aber hier geht es um Fälle die in Richtung Gefährdung von Leib und Leben gehen, da ist das Hochrisikoalter im Bereich 13-17.

    Ich habe auch schon an der Hauptschule im Brennpunkt gearbeitet. Und ich bin froh, dass ich nicht mehr dort bin. Aber mir ist auch bewusst, dass der Dienstherr mich jederzeit versetzen kann.

    Das Problem ist, dass wegschicken das Problem nicht löst. Es läuft in den Familien viel falsch. Der Dienstherr baut viel Mist etc.. Aber trotzdem werden wir irgendwie überlegen müssen, wie wir damit klar kommen. Ohne nur wegschicken ist mir da zu wenig.

    Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.

    Sorry, aber das ist einfach falsch. Alle rechtlichen Vorgaben, Erlasse und Gesetze gelten automatisch auch für die (verbeamtete) Lehrkraft. Du bist i.R. sogar verpflichtet dich selbstverantwortlich auf den aktuellen Stand zu halten. Formal musst Du alle für dich relevanten Vorgaben des Dienstherrn kennen und diese befolgen. Egal ob die SL es dir explizit sagt oder nicht. Und wenn der Dienstherr als dein Arbeitgeber vorgibt, dass du als Schwangere niemanden Retten darfst, hast Du ab dem Zeitpunkt, wo Du über deine Schwangerschaft Bescheid weißt, keine Rettungsfähigkeit im Sinne des Dienstherrn mehr.

    Natürlich kannst Du privat noch machen was du willst. Und natürlich geht die Begründung deinem Dienstherr nichts an.

    Unsere Reinigungskräfte dürfen z.B. generell nicht auf Leitern steigen. Wenn sie es machen und etwas passiert, haben sie ein Problem. Sie dürfen auch nicht die Beamer reinigen.

    Beim Schwimmen ist aber das Problem, dass Du nicht nur dich selbst sondern ggf. noch ein anderes Leben gefährdest. Was ist wenn ein Kind untergeht und die Lehrkraft nicht oder zu spät reinspringt, weil sie Angst um ihr ungeborenes Kind hat? Oder sie springt rein und der Schüler tritt ihr in Panik in den Bauch?

    Tom123 Ist mir offen gestanden komplett egal. Meinetwegen können diese Leute von Sicherheitspersonal bewacht mit KI lernen, don't care. Wichtig ist, dass die große, durch diese Schüler beeinträchtigte Mehrheit normal lernen kann.

    Vermutlich gibt es aber auch für solche Klientel Lehrkräfte, die unter den richtigen Bedingungen gerne mit den Schülern arbeiten würde. Eine meiner Freundinnen ist beispielsweise Sonderpädagogin mit Schwerpunkt ESE, hat erst sehr glücklich an einer entsprechenden Förderschule gearbeitet und ist nun seit einigen Jahren sehr unglücklich in der Inklusion unterwegs. Könnte mir vorstellen, dass sie gar nicht so abgeneigt wäre.

    Und genau das ist das Problem.

    Es gibt viel zu wenig solcher Schulen und vor allem gibt es viel zu wenig Personal. Jeder kennt natürlich den einen Vollblutsonderpädagogen, der mit viel Engagement, Fachwissen und Empathie die schweren Fälle knackt. Aber wir haben weder räumlich noch finanziell die Möglichkeiten das für alle anzubieten. Und vor allem haben wir nicht genug Personal. Sonderpädagogen und andere entsprechende Fachkräfte fehlen in Maßen. Und das liegt nicht nur an der Inklusion. Die Anzahl der Schüler mit Probleme steigt massiv an und das Personal wird weniger.

    Ob wir es nun gut finden oder nicht. Aber es gehört inzwischen zu den Aufgaben einer Lehrkraft sich auch damit zu beschäftigen. Wir werden wenn es gut läuft ein paar Extremfälle an Förderschulen oder Schulen für Erziehungshilfe etc. abgeben. Aber wir behalten ein schwieriges Klientel.

    Zu sagen: Ich möchte mit diesem Klientel nicht arbeiten ist verständlich, passt aber weder zur Realität noch zum Job.

    Nein, das muss sie nicht, denn sie ist ja eigentlich rettungsfähig, nur aus Sicherheitsgründen darf der AG dies nicht mehr von ihr verlangen, wenn er weiß, dass sie schwanger ist.

    Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht rettungsfähig ist, muss sie das mitteilen. Wenn sie trotz Schwangerschaft rettungsfähig ist, hast Du natürlich vollkommen Recht. Allerdings hörten es sich bei dir so an, dass man nicht mehr rettungsfähig ist:

    Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.

    Da müsste man sich jetzt natürlich die Vorgaben ansehen. Mit deiner Argumentation drehst Du dich aber im Kreis. Wenn die Schulleitung zwingend sagen muss, dass die Lehrkraft keine Schwimmunterricht mehr machen dürfen, gelten die gleichen Vorgaben auch für die Lehrkraft ohne dass die SL es weiß. Sprich wenn das Land die Vorgabe macht, dass schwangere Lehrkräfte keine Rettungsfähigkeit haben, gilt es unabhängig davon ob die Schulleitung es weiß oder nicht.

    Wer fordert das? Du redest wirr.

    Wie willst Du das denn machen? In den meisten Regionen gibt es 1-2 Schulen, die in Frage kommen. Wir haben bei uns z.B. nur ein Gymnasium. Wenn wir jetzt den Schüler in Klasse 7 von der Schule verweisen, wäre die erste Frage wohin. Dann ist die zweite Frage, warum es nun an einer anderen Schule besser sein sollte. An meiner alten Wirkungsstätte wurden solche Schüler zwischen den drei potentiellen Schulen im Kreis geschickt. Wenn man Glück hatte, hatte man ein paar Monate Ruhe. Aber gelöst wurde das Problem nicht.

    Was ist daran verwirrend, Zauberwald, wenn die Schulleitung involviert ist, ist die Entscheidung bereits getroffen, also muss die TE die Entscheidung vorher ohne sie treffen.

    Es ist daran verwirrend, dass es nicht um die Schwangerschaft sondern um die fehlende Rettungsfähigkeit geht. Wenn sie aufgrund der Schwangerschaft nicht rettungsfähig ist, muss sie das mitteilen. Sie kann auch einfach sagen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht rettungsfähig ist. Wenn die bayrischen Vorgaben es dann zulassen, dass sie aufgrund der Unterstützung trotzdem Schwimmunterricht machen darf, ist das ok. Aber die Gefahr ist natürlich, dass die verantwortliche Lehrkraft zwingend die Rettungsfähigkeit braucht. Dann ist sie raus. Und genau das muss sie auch mitteilen.

    Klar. Wir stellen flächendeckend Security an Schultore und gewalttätige Kinder gehen weiter unbehelligt aus und ein.

    *Ironie off*

    Das wird jetzt hart für dich sein. Aber sogar für Jugendliche im Gefängnis bieten wir eine Schulbildung an. Und notfalls tatsächlich mit Wächter mit im Raum. Alternativ kann man diese natürlich auch einfach für den Rest ihres Lebens wegsperren.

    Ich stimme euch zu - man sollte Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen konsequent durchziehen (und alle Vorkommnisse protokolliere). Dann würde es nicht so oft und heftig eskalieren.

    Das ist sicherlich ein guter Ansatz. Trotzdem werden am Ende Probleme bleiben mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Im Einzelfall mag ein Verweis von allen Schulen das letzte Mittel sein. Aber für 99% der Problemschüler werden wir andere Lösungen finden müssen.

    ... Dass ein Schüler komplett jeder Schule verwiesen wurde habe ich noch nie erlebt. Ich kenne einen Schüler, der wegen Totschlags in U-Haft saß, selbst dieser hatte seinen Schulplatz nicht verwirkt.

    ...

    Wem dann lieber ist, dass der kriminelle Jugendliche in seiner Klasse bleiben darf und die traumatisierte Lehrperson dafür in der Klinik sitzt, ist ein schlechter Pädagoge und ein schlechter Chef.

    Also erstmal sind das sicherlich Einzelfälle. Die meisten "Problemschüler" sind nicht gleich Schwerstkriminelle.

    Aber davon losgelöst. Du kennst niemanden, der komplett ausgeschlossen wurde und gleichzeitig forderst Du es? Wie soll das gehen? Es ist nun mal nicht vorgesehen, dass wir Menschen mit 14,15 Jahre komplett aus der Gesellschaft ausschließen.

    Mir sind die "Täterschüler" herzlich egal. Ich würde es sehr sinnvoll finden und begrüßen, solche Schüler zügig aus den Schulen zu entfernen, um angemessenen Unterricht für den Rest sowie Schutz für Mitschüler und Personal sicherzustellen. Wenn Schulpflicht bedeutet, dass man mit diesen Zumutungen leider leben muss, dann ist das ein klarer Missstand.

    Solche Schüler gehören zum Schulalltag dazu. Wir müssen überlegen, wie wir damit umgehen. Entfernen ist weder gesellschaftlich noch auf die einzelne Personen bezogen eine gute Lösung. Es mag vielleicht eine Handvoll Kinder geben, bei denen wir am Ende keine andere Lösung haben, aber für den Großteil der Problemkinder müssen wir andere Wege finden.

    Tom123 was findest du verwirrend? § 4 TV-L regelt die Abordnung, da sehe ich keine Vorteile zum Beamtentum.

    "Die Rechtsstellung der Beschäftigten bleibt unberührt."

    Der Vorteil liegt in diesem Satz. Der Angestellte hat sämtliche Arbeitnehmerrechte ohne Einschränkungen. Dadurch kann er nicht so flexibel eingesetzt werden wie ein Beamter. Das gilt beispielsweise auch für die Arbeitszeiten und andere Arbeitsschutzbestimmungen. Aber ich glaube, dass die Diskussion hier nicht passt.

    Und deswegen ändern wir einfach gar nichts? Weil Änderungen erst in einigen Jahren sichtbar werden?
    Na dann.

    Schule muss sich dringend verändern. Sie muss sich den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Aber es passiert nichts. Es hängt einfach von dem Engagement Einzelner ab. Das frustriert mich immer mehr.

    Der Ausgangspunkt war, dass man "einfach" für bessere Arbeitsbedingungen an Brennpunktschulen sorgen sollte, wenn das keiner mehr arbeiten will.

    Das man lang- bzw. mittelfristig etwas ändern muss, ist vollkommen klar. Aber trotzdem wird es in den nächsten 5 Jahren viele Lehrkräfte geben, die nicht an einer Brennpunktschule arbeiten (wollen).

    Nein, die vielleicht nicht, aber wenn alle übernommen werden würden, hätte man einen größeren Pool, aus dem man schöpfen könnte.

    Natürlich. Aber einerseits sind die Haushalte der Länder durchaus belastet und die Perspektive ist nicht wirklich gut. Anderseits gibt es sicherlich viele tolle Schulen mit schwierigen Klientel an denen sich die Lehrkräfte wohlfüllen. Aber es wird auch immer die Schulen geben, an denen keiner arbeiten will. Und wir werden auch mittelfristig nicht genug Personal und vor allem Fachkräfte haben und den Problemen zu begegnen. Das fängt bei uns schon damit an, dass Eltern 1-2 Jahre auf Termine zur Überprüfung beim Psychologen etc. warten müssen.

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