Nichterreichbarkeit bei Krankheit

  • Der Geschäftsverteilungsplan wird innerhalb der Schulleitung erstellt und besprochen und damit hat auch German die Verantwortung als Mitglied der Schulleitung zu sagen "Moment".

    Und zynisch ist das nicht, nur realistisch.

    Ja, es ist doof, wenn er gestört wird, aber wenn er als Mitglied der Schulleitung darauf nicht mitgemacht hat, muss er damit leben, dass man ihn kontaktiert. As Langeweile passiert das ja schließlich nicht.

  • Der Geschäftsverteilungsplan setzt eine dienstrechtliche Weisungsbefugnis den betroffenen KuK gegenüber voraus. Die hat der Schulleiter und sein ständiger Vertreter, Koordinatoren haben diese nicht. Ob ob German "Moment" gesagt hat oder nicht, der Schulleiter sich beraten lässt oder die einzelnen Aufgabenverteilungen mit den Betroffenen bespricht oder nicht und können weder du und ich beurteilen, das macht nicht jeder Schulleiter, muss er auch nicht. Das ändert aber nichts daran, dass die Verantwortung für den Geschäftsverteilungsplan beim Schulleiter liegt (dienstrechtlich gesehen ist es vermutlich sogar seine zentralste Aufgabe überhaupt). Und da die Krankheit von German offensichtlich auch in Problemen in der Schule gründet, ist es hier für mich völlig unangebracht auch noch zu mutmaßen, dass er an der Situation selber schuld sein, weil er nicht die dienstrechtliche Verantwortung seines Schulleiter mit Übernommen hat.

  • ... Ob ob German "Moment" gesagt hat oder nicht, der Schulleiter sich beraten lässt oder die einzelnen Aufgabenverteilungen mit den Betroffenen bespricht oder nicht und können weder du und ich beurteilen, das macht nicht jeder Schulleiter, muss er auch nicht... Und da die Krankheit von German offensichtlich auch in Problemen in der Schule gründet, ist es hier für mich völlig unangebracht auch noch zu mutmaßen, dass er an der Situation selber schuld sein, weil er nicht die dienstrechtliche Verantwortung seines Schulleiter mit Übernommen hat.

    Das grundlegende Problem ist doch, dass wir die Situation nicht kennen. Wir wissen nicht die Vorgeschichte. Wir wissen nicht warum das Sekretariat angerufen hat. Rechtlich ist es in Ordnung. Ob es in der konkreten Situation vertretbar/sinnvoll/angemessen ist/war, hängt von den Einzelheiten ab.

  • Ooooder es ist Feueralarm und der erkrankte Kollege ist der einzige, der weiß, wie man den Alarm ausschalten kann.

    Oder aber, einer hat sich im Klo eingeschlossen und alle anderen sind nicht zu erreichen, so dass nur der erkrankte Kollege mit seinem Schulschlüssel helfen kann.

    Ich könnte mir auch vorstellen, dass ein UFO landet und der erkrankte Kollege ist der, der die Astronomie-AG leitet und als einziger weiß, wie man Kontakt zu den Außerirdischen aufnimmt.

    Es gibt unfassbar viele Szenarien, wo nur ein ganz bestimmter Mensch die Lösung weiß.

  • Es gibt unfassbar viele Szenarien, wo nur ein ganz bestimmter Mensch die Lösung weiß.

    Und genau deswegen hält es die Rechtsprechung für legitim jemanden Krankes anzurufen, wenn der AG ein dringendes Anliegen hat. So nach dem Motto des Interessenausgleiches. Aber das gilt natürlich nur für normale Menschen und nicht für Lehrkräfte. Wir alle wissen natürlich, dass Schulen so perfekt organisiert sind das solche Dinge nicht vorkommen können. Überlegt mal, was wäre wenn es Lehrkräfte gibt die (womöglich sogar entgegen den dienstlichen Vorgaben) Abiturklausuren mit nach Hause nehmen. Nein, nein. So was passiert uns Lehrkräften nicht. Deswegen braucht auch keiner anrufen. Es ist alles perfekt geregelt und jeder hält sich daran. Ich hab erst heute eine Kollegin darauf hingewiesen, dass sie eine Kopie der Mathematikarbeiten in der Schule lassen muss, falls die Arbeiten zu Hause korrigieren möchte. Es könnte ja sein, dass sie längerfristig krank wird.

  • Warum ist die Person erkrankt und was hat der Arbeitgeber für ein Interesse.

    Nein das spielt keine Rolle und geht die Schule auch nichts an.

    Er hat als einziger den Tresorschlüssel oder die Kombination und im Tresor liegen die Abiprüfungen, die gleich geschrieben werden sollen. Selbstverständlich ist es dann angemessen, wenn man anruft.

    Der Schlüssel ist hoffentlich nicht bei ihm daheim. Da gehört sowas überhaupt nicht hin. Die Kombination oder einen zweiten Schlüssel hat auch seine Vertretung.

    Gilt natürlich für andere Berufe auch so.

    Wenn der Arbeitgeber es versäumt eine gescheite Vertretungsregelung zu installieren, dann ist das nicht das Problem der erkrankten Person. Das nennt sich unternehmerisches Risiko und vor dem ist auch der öffentliche Dienst nicht verschont. Eine kranke Person ist erstmal nicht greifbar. Sie darf natürlich helfen, wenn die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Einen Anspruch auf Hilfe hat der Arbeitgeber/Dienstherr aber nicht.

  • Nein das spielt keine Rolle und geht die Schule auch nichts an.

    Bei der Bewertung, ob ein Telefonat sinnvoll ist, spielt die Erkrankung durchaus eine Rolle. Ich habe nichts davon geschrieben, dass die Schule oder der Dienstherr das wissen soll. Aber wenn Du "nur" ein gebrochenes Bein hast, hast Du wahrscheinlich weniger ein Problem mit einem Telefonat als bei einer psychischen Erkrankung. Und genau weil die Schule die Diagnose nicht weiß, kann sie auch schlecht einordnen, ob ein Anruf negative Folgen hat.

    Der Schlüssel ist hoffentlich nicht bei ihm daheim. Da gehört sowas überhaupt nicht hin. Die Kombination oder einen zweiten Schlüssel hat auch seine Vertretung.

    Ich habe selbst beruflich einen Tresorschlüssel gehabt. Da gab es keinen zweiten Schlüssen bei der Vertretung. Dann die Frage, wo soll er denn sonst hin, wenn nicht nach Hause? Du nimmst den Schlüssel mit, damit bei einem Einbruch niemand Zugang hat. Oder soll ich den in den Schreibtisch in der Schule legen?

    Wenn der Arbeitgeber es versäumt eine gescheite Vertretungsregelung zu installieren, dann ist das nicht das Problem der erkrankten Person. Das nennt sich unternehmerisches Risiko und vor dem ist auch der öffentliche Dienst nicht verschont. Eine kranke Person ist erstmal nicht greifbar. Sie darf natürlich helfen, wenn die Genesung nicht beeinträchtigt wird. Einen Anspruch auf Hilfe hat der Arbeitgeber/Dienstherr aber nicht.

    Also erstmal hat niemand irgendwie behauptet, dass der Dienstherr einen Anspruch hat. Es ging lediglich um die Frage, ob der Dienstherr die dienstunfähige Person anrufen und etwas Fragen darf.

    Das Unternehmerische Risiko kenne ich so, dass darum geht, ob man Gewinn oder Verlust macht. Damit hat der öffentliche Dienst eigentlich nichts zu tun. Außerdem sind die meisten Lehrkräfte Beamte. Da sind wir dann beim Treueverhältnis.

    Aber trotzdem hat natürlich die Schule für entsprechende Vertretungsregeln Sorge zu tragen. Aber in der Praxis ist halt nicht so einfach. Lehrkraft A nimmt die Abiturklausuren mit nach Hause und erkrankt längerfristig. Was soll die Schule da machen? Sie hätte höchsten den Lehrkräften auftragen können nur noch im Dienstgebäude zu korrigieren. Aber das will ja auch keiner. Daher sollte man da auch mal "Kirche im Dorf lassen". Vertretungsregeln sind wichtig und niemand ist unersetzlich. Aber trotzdem kann man nicht jeden Einzelfall abdecken und manchmal ist ein Anruf trotz Dienstunfähigkeit sinnvoll. Man kann immer noch nicht rangehen und sagen, dass man nicht telefonieren möchte/kann.

  • Bei der Bewertung, ob ein Telefonat sinnvoll ist, spielt die Erkrankung durchaus eine Rolle. Ich habe nichts davon geschrieben, dass die Schule oder der Dienstherr das wissen soll. Aber wenn Du "nur" ein gebrochenes Bein hast, hast Du wahrscheinlich weniger ein Problem mit einem Telefonat als bei einer psychischen Erkrankung. Und genau weil die Schule die Diagnose nicht weiß, kann sie auch schlecht einordnen, ob ein Anruf negative Folgen hat.

    Und genau weil der Dienstherr nicht weiß, welche Erkrankung vorliegt und ob Anrufe diese nicht verschlechtern, muss er davon ausgehen, dass es so ist, schließlich sind Burnout und Depressionen typische Erkrankungen in unserem Berufsfeld, die eine vorzeitige Dienstunfähigkeit verursachen und natürlich Krankheitsbilder, die immer extrem reagieren, wenn die für die Genesung erforderliche Abgrenzung vom Beruf nicht möglich oder gar letztlich aktiv torpediert wird seitens der Schule, weil zu viele Lehrkräfte-wie du- meinen, dass alles Mögliche an Kontaktversuchen doch legitim sein müsse.

    Alles, was dennoch geklärt werden muss, muss bei dringlichen Angelegenheiten KuK übertragen werden zur alternativen Bearbeitung und bei den wenigen anderen Dingen schriftlich geklärt werden im Regelfall. Sollte tatsächlich jemand Prüfungsklausuren zuhause haben (wo sollten diese auch sonst korrigiert werden, egal ob Abiklausuren oder andere Abschlussprüfungen?) , werden Lehrkräfte wenn irgend möglich realistischerweise IMMER selbst einen Weg suchen, diese der Schule sicher zukommen zu lassen, genau wie Noten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • ... , weil zu viele Lehrkräfte-wie du- meinen, dass alles Mögliche an Kontaktversuchen doch legitim sein müsse.

    Das habe ich weder behauptet noch geschrieben. Ich habe geschrieben, dass 2-3 telefonische Kontaktversuche in Ordnung sind, wenn man die Lehrkraft nicht erreichen kann. Es sei denn, dass die Lehrkraft bei der Abgabe der Krankmeldung bereits mitgeteilt hat, dass sie nicht kontaktiert werden möchte.

    Alles, was dennoch geklärt werden muss, muss bei dringlichen Angelegenheiten KuK übertragen werden zur alternativen Bearbeitung und bei den wenigen anderen Dingen schriftlich geklärt werden im Regelfall. Sollte tatsächlich jemand Prüfungsklausuren zuhause haben (wo sollten diese auch sonst korrigiert werden, egal ob Abiklausuren oder andere Abschlussprüfungen?) , werden Lehrkräfte wenn irgend möglich realistischerweise IMMER selbst einen Weg suchen, diese der Schule sicher zukommen zu lassen, genau wie Noten.

    Wenn das alles so ist, gibt es auch keinen Grund zu sprechen. Leider ist das in der Praxis nicht immer so.

  • Und warum sind sie das?!?! Ich finde maximal einer muss ausreichen!

    Das ist sicherlich subjektiv. Ich hätte gerechnet, dass wenn jemanden nicht erreicht, man es am nächsten Tag noch mal versucht. Das Sekretariat ist sicherlich auch nicht immer besetzt. Ist auch die Frage, ob man das Handy anruft, wo man den Anrufer sieht oder Festnetz, wo man es vielleicht nicht mitbekommt.

  • Was verstehst du eigentlich nicht? Es geht den Dienststellenleiter und auch die Sekretärin nichts an, ob dein Bein gebrochen ist oder du eine psychische Erkrankung hast. Wenn du den Anruf beim Beinbruch zur Pflicht erhebst, wird der Nichtanruf automatisch zur Spekulation "der hat doch was Psychisches".

    Auf dem Krankenschein steht nicht ohne Grund keine Diagnose drauf. Es geht Vorgesetzte und Kollegium nichts an, solange die erkrankte Person nicht selbst davon berichten mag.

    Ob es ein Gesetz gibt, das den Anruf durch den AG verbietet ist völlig wurscht, weil es ebenso kein Gesetz gibt, das den Anruf zur Pflicht erhebt.

    Es ist nicht okay, die erkrankte Person zu kontaktieren, schon gar nicht, als Dienststelle mehrfach anzurufen und damit Dringlichkeit zu simulieren.

    Bei der Bewertung, ob ein Telefonat sinnvoll ist, spielt die Erkrankung durchaus eine Rolle. Ich habe nichts davon geschrieben, dass die Schule oder der Dienstherr das wissen soll. Aber wenn Du "nur" ein gebrochenes Bein hast, hast Du wahrscheinlich weniger ein Problem mit einem Telefonat als bei einer psychischen Erkrankung.

  • Was verstehst du eigentlich nicht? Es geht den Dienststellenleiter und auch die Sekretärin nichts an, ob dein Bein gebrochen ist oder du eine psychische Erkrankung hast.

    Schade, dass Du meinen Beitrag nicht gelesen hast. Ich habe bereits betont, dass es nicht darum geht, dass der AG die Diagnose braucht. Aber in vielen Fällen ist die Lehrkraft in der Lage zu telefonieren ohne ihre Genesung zu gefährden. Ob sie das will, ist eine andere Sache. Aber nur dass eine Lehrkraft einen Burnout haben könnte, ist keine Begründung.

    Ob es ein Gesetz gibt, dass den Anruf durch den AG verbietet ist völlig wurscht, weil es ebenso kein Gesetz gibt, das den Anruf zur Pflicht erhebt.

    Es gibt auch kein Gesetz, dass dir erlaubt auf die Straße zu gehen. So funktioniert unser Rechtssystem nicht.

  • Aber in vielen Fällen ist die Lehrkraft in der Lage zu telefonieren ohne ihre Genesung zu gefährden.

    Das entscheidet dann wer?
    Und wenn man den Einstiegspost liest, rät der Arzt in diesem Fall dazu, NICHT erreichbar zu sein. Ende Gelände.

  • Das entscheidet dann wer?
    Und wenn man den Einstiegspost liest, rät der Arzt in diesem Fall dazu, NICHT erreichbar zu sein. Ende Gelände.

    Die kranke angerufene Person indem sie abnimmt oder nicht.


    Auch wenn das einigen hier völlig gegen den Strich geht, kann dich der Arbeitgeber halt anrufen. Du musst aber nicht reagieren.

    Das kann man jetzt gut finden oder nicht, aber vom vehementen Abstreiten wird sich die rechtliche Lage auch nicht ändern. ;)

  • Auch wenn das einigen hier völlig gegen den Strich geht, kann dich der Arbeitgeber halt anrufen. Du musst aber nicht reagieren.

    Ob das rechtlich klar geht, entscheiden im Zweifelsfall Gerichte.

    Es hilft nur, konsequent die Kontaktaufnahme zu verweigern.

    Ich habe damit, aus der Krankheit heraus noch etwas zu machen, keine guten Erfahrungen gemacht. „Blocken” bekommt mir deutlich besser.

  • Nicht alles was den Begriff "Anstand" umfasst ist justitiabel.

    Sehr wohl beeinflusst dieser "Anstand" das psychosoziale Wohlbefinden.

    Die Reduktion von psychozislen Belastungen gehört seit mehreren Jahren auch zu den Arbeitgeberpflichten. Insoweit könnten betriebsinterne Absprachen zum Umgang mit Krankmeldungen und Kontaktaufnahme durchaus ein Thema für Lehrerräte sein bis hin zu einem Initiativantrag.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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