Beiträge von O. Meier

    Weshalb ist eine freie Trägerschaft nicht gleich Wirtschaft?

    Zum einen kann es nicht das Gleiche sein, weil es noch andere Betriebe in der freien Wirtschaft gibt. Da wären wir dann bei Teilmenge.


    Auf der anderen Seite dürfte es auch bei den freien Trägern noch eine staatliche Schulaufsicht geben. Und dann wäre da noch die Frage, welcher Tarifvertrag für euch gilt.

    Wir haben ein Dienstgerät.

    Dann sind wir wohl in einer ähnlichen Situation. Der Dienstlaptop, den ich damals explizit für „SchILD“ zu Hause hatte, ist mittlerweile wieder in der Schule, weil dort auch das iPad für den zweiten Faktor liegt.


    Es geht halt nur ent oder weder.


    Und ich speichere absolut nichts am privaten PC, selbst wenn ich ihn verwende, da ich mich direkt in das Notenprogramm einwählen kann.

    Kannst du sicher ausschließen, dass nichts auf dem Rechner zwischengespeichert wird?

    Leider habe ich den Fehler begangen mich dazu drängen lassen mein privates Gerät zu nutzen.

    Ich sehe aber nicht, dass daraus eine Verpflichtung entsteht, das weiterhin zu tun. Es ist ja auch klar, erstmal musste etwas her, weil sich sonst niemand gekümmert hat. Das ist jetzt 'rum. Ich setzte eine Frist, bis wann eine anderer zweiter Faktor her muss. Bei Erreichen der Frist verschwände die App vom privaten Gerät, unabhängig davon, was sonst da ist.


    Man wird weniger bedrängt, wenn bekannt ist, dass man sich nicht drängen lässt. Die 2FA im Verwaltungsnetz wurde bei uns recht kurzfristig eingerichtet und es gab auf einmal nur noch eine Hand voll Accounts im Verwaltungsnetz. War halt mal wieder nicht durchdacht. Da das kurz vor den Zeugnissen war, wurde es etwas hektisch. Die Schulleiterin hat den Account-Inhaberinnen einigermaßen deutlich gesagt, dass wir genau jetzt zweite Faktoren brauchen, und ratzifatzi waren die Privathandys eingebunden. Mich hat sie lediglich gefragt, ob ein privaten Gerät zur Verfügung stünde. Das kurze aber klare „Nein“ hat sie mehr irritiert als erfreut. Aber es gab keine Nachfragen. Wegen der Erkrankung einer Zuständigen zog sich die Bereitstellung des iPads etwas hin, aber es gab trotzdem keine Anstalten, mich in irgendeiner Form zu einer Privatlösung zu drängen.


    Ergänzung:


    as kam daher, dass ich (alleine) an meiner Schule dafür zuständig/"verantwortlich" war und eine viel zu kurze Frist genannt wurde in der das alles statt finden sollte.

    Und wenn so eine Frist mal nicht eingehalten werden kann, überlegt sich irgendwer beim nächsten mal etwas anderes. Wenn wir immer in die Zentrifuge klettern, um zu verhindern, dass etwas nicht klappt, merkt ja niemand, wie gestümpert wurde.


    Gibt es be euch keine iPads oder ähnliches?

    Die Praktiknatin ist keine Beschäftigte. Es gelten andere Regeln. s geht nicht um das Ableisten einer Arbeitsverpflichtung, sondern darum in der Praxis bestimmte Dinge zu lernen.


    Wenn man also befindet, dass auch bei Aufsichten ud Gesprächen etwas gelernt wird, gehören die also zur praktizierten Zeit dazu. Und da die Aufsichten zu den Dienstgeschäften gehören, lernt die Praktiknatin etwas Praktisches, wenn sie dabei begleitet. Passt für mich.


    Auf der anderen Seite, wird ein Praktikum nur dann als wirksam wahrgenommen, wenn es einen gewissen zeitlichen Umfang abdeckt. Insofern ist das Nacharbeiten begründet. Unabhängig davon, warum die Zeit nicht abgeleistet wurde. Passt für mich auch.


    Was die Unterschreiberei anbetrifft, so habe ich gehört, dass der ein Widerspruch einer späteren Referendarin gegen das Nichtbestehen des zweiten Staatsexamens zu Grunde liegt. Diese hatte wohl argumentiert, dass sie nicht ordentlich ausgebildet worden sei, weil man ihr habe durchgehen lassen, dass sie nicht bei allen Praktikumsstunden anwesend war, Kligt komisch genug für eine verwaltungsrechtliche Entscheidung.


    Wie dem auch sei, wir müssen den Praktikantinnen jede einzelne Stunde abzeichnen.

    Habe ich das richtig verstanden, dass du ein Ipad erhalten hast, das mehr als ein Kilogramm hat?

    Ja, hast du. Jenes Gerät hat jene Masse.

    Ist das ein altertümliches Ding?

    Es steckt in einer Hülle mit Tastatur, die mehr auf die Waage bringt, als das Gerät selbst. Diese Hülle darf laut Nutzungsbedingungen der Schulträgerin nicht entfernt werden.


    Aber auch ein knappes Pfund finde ich zuviel, um so etwas mit sich 'rumzuschleppen. Mein iPod touch, 5. Generation hatte 72 g. Das ließe ich als „mobil“ durchgehen.

    Wie läuft das an Euren Schulen?

    Wie alles elektrische eher schlecht als recht. Bei uns wurde eine Zwei-Faktor-Authentfizierung für das Verwaltungsnetz eingeführt. Eher etwas übereilt als durchdacht.


    Wo der zweite Faktor herkommt, hat sich auch niemand überlegt. Sowohl die Schulleiterin als auch die Mitarbeiterin der „Firma“, die die Schulträgerin stümpern lässt, waren etwas erstaunt, dass ich gar kein Mobiltelephon betreibe. In einer Mischung aus Naivität und Unverschämtheit waren sie davon ausgegangen, dass sie darauf Zugriff hätten.


    Allerdings. Auch wenn ich eines hätte, stünde ein privates Gerät nicht zur Verfügung. Ich finde das echt eine Frechheit, sich immer und immer wieder darauf zu verlassen, dass die Lehrerinnen mit privaten Ressourcen dienstliche Lücken füllen.


    Ich möchte nicht verpflichtet werden, ein solches Gerät im Dienst unentwegt mit mir zu führen. Ist es als zweiter Faktor etabliert, kann ich es auch nicht einfach so außer Betrieb nehmen. Nee, dass sind mir zu weitgehende Eingriffe ins Privatleben.


    Und überhaupt. Ich möchte mir schon gar keine Gedanken darüber machen müssen, was als zweiter Faktor herhalten soll. Da bin ich nicht für zuständig. Die technischen Entscheidungen treffen andere.


    Ich habe dann ein iPad bekommen, das als zweiter Faktor funktioniert. Da ich einen Trumm von über einem Kilogramm nicht für ein Mobilgerät halte, liegt es in einem Computerarbeitsraum, von dem aus ich auf das Verwaltungsnetz zugreifen kann. Und zar nur von da.


    So etwas wie ein Fido-Stick oder etwas anderes, das an den Schlüsselbund geht, wäre sicher praktischer. Aber das wäre ja zu Ende gedacht.


    Wofür auf den Zugriff auf eine Lernplattform dringend ein 2FA nötig sein soll, sehe ich nicht.

    Und der Dienstvorgesetzte sitzt in NRW im Schulamt oder in der Bezirksregierung. Wir haben für die Realschulen erwirkt, dass betroffene LuL sich auch direkt mit ihrem AZ an die Personaldezernenten wenden können. Fragt bei Euren Personalräten mal nach, wie das bei Euch geregelt ist.

    Die Dienstvorgesetzte muss nicht involviert werden. Das Opfer kann natürlich einen Strafantrag nach eigenem Ermessen stellen.

    ..und vermutlich nicht vorgesehen, wenn die TE schreibt, dass alle Klassen und Kollegen an der Exkursion teilnehmen sollen.

    Irgendjemand wird ja wohl für die Planung der Exkursion zuständig sein. Diejenige hat hoffentlich auch den Fall eingeplant. Falls nicht, deren problem. Wäre ich als Aufsicht in eine solche Maßnahme eingeteilt und fiele mir auf, dass Einverstöndniserklärungen fehlten, gäbe ich diese Information an die Verantwortliche weiter. Damit wäre ich dann 'raus. Die Kinder, die mit sind, muss ich jedenfalls alle beaufsichtigen, unabhängigi von der Papierlage.

    FrauHase Ich kann kaum nachvollziehen, worum es geht. Was für eine Exkursion? Wer veranstaltet die gegen wen? Einverständniserklärungen. Aha. Was haben die mit der Arbeitszeit zu tun?


    Und dann so etwas:


    weil es auch ERST hieß


    DANN Info von Kollegen

    Das sind so Formulierungen, die alles und nichts hergeben. Insbesondere gibt es hier keine Quellen für die Informationen. „Es hieß“, wo? In den Nachrichten? Wer hat was gesagt? Oder geschrieben? Manchmal ist Schriftlichkeit hilfreich.


    Es sollen jetzt wohl viele solcher Projekte starten

    Sagt wer?

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