Stimmt leider so nicht. Bei uns sind die Fahrten im Schulprogramm verankert.
Jetzt würde mich am interessieren inwiefern ein Schulprogramm eine rechtliche Bindung entfaltet. Ich würd's daruf ankommen lassen, dass gerichtlich überprüfen zu lassen, wenn mich jemand auf eine Klassenfahrt schicken. Und ja, die Überstunden und ihr Ausgleich wären da auch ein Thema. Warum soll man denn nicht auch obiges Urteil zitieren? Da muss man doch erst mal begründen, warum das auf Beamte nicht anwendbar ist etc.
Die lange Abwesenheit von zu Hause ist durchaus ein Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte, die durch ein höheres Gut gerechtfertigt sein muss.
Aber zurück zum Schulprogramm: Ist in dem auch geregelt, wo das Geld für die Lehrerfahrtkosten herkommt? Das wäre mal praktisch und ganzheitlich gedacht. In MarlenHs Anmerkung ging es darum, dass eben kein Geld für die Fahrten da ist und man es deshalb den Lehrern abnötigt. Da kann im Schulprogramm stehen, was will, wenn kein Geld da ist, kann nicht gefahren werden.
Natürlich kann man hobbymäßig auch mit Schülern in den Urlaub fahren. Im meinem Fall ist allerdings meien Tätigkiet als Lehrer mein Hauotberuf und ich betrachte die Sache deshalb aus dieser Sichtweise.