Beiträge von O. Meier

    Webuntis ist nur die Webschnittstelle für das gleiche Backend, auf das du über die App auch zugreifen kannst.

    Nein, ich kann nicht über diese App auf irgendetwas zugreifen. Sie steht mir schlicht nicht zur Verfügung. Wenn ich sage, dass ich Webuntis unübersichtlich finde, meine ich damit, dass ich Webuntis unübersichtlich finde. Das ist mein Kritikpunkt. Über einen App habe ich mich nicht geäußert. Diese kenne ich schließlich nicht.


    Dass man, um mit diesem System sinnvoll arbeiten zu können, zweierlei Zugänge (Web und App) benötigt, überzeugt mich nicht von dessen Sinnhaftigkeit.


    Ich bin kein Admin, aber meines Wissens ist das kein Mehraufwand

    Nunja, irgendjemand müsste es ja installieren. Dass ist mehr als kein Aufwand.


    in der Nutzung deutlich komfortabler.


    Das spricht jetzt nicht für das Webinterface.


    Man kann jetzt natürlich die Grundsatzdiskussion "auf meinem privaten Handy installieren ich nichts für die dienstliche Nutzung" führen

    Die Diskussion führe ich nicht. Isch 'abe gar kein „Handy“.


    (Das Erfassen fehlender SuS ist zB viel schneller möglich: es gibt eine lange Liste, einmal Wischen und der Schüler ist auf "fehlend", zweimal Wischen "verspätet mit passender Zeit" dreimal Wischen Eintrag gelöscht. Über das Handy dauert die Anwesenheitskontrolle bei mir idR unter 10 Sekunden inklusive Öffnen und Schließen der App.)

    Klingt nicht nach einem Widerspruch zu meiner These, dass Webuntis unübersichtlich und ein rechter Krampf ist. In zehn Sekunden ist noch nicht mal der Rechner gestartet.

    Für die alltägliche Arbeit mit Untis muss man die App nutzen, nicht das Webinterface, letzteres ist für alle regelmäßigen Tätigkeiten absoluter Overkill.

    Nun sprach ich ja bisher eben von „Webuntis“. Auf den Rechnern in den Klassenräumen ist keine „App“ installiert, da bleibt dann nur das Webinterface. Alles, was sonst noch ginge, nützt mir nichts, ich muss mit dem arbeiten, was da ist.

    Offenbar liegt einiges an den Einstellungen oder an der Version von "WebUntis".

    Mag sein. Aber letztendlich ist mir die Ursache auch wurscht. Ich muss mit dem arbeiten, was da ist.


    Bspw. werden bei uns die Namen der SuS - auch wenn diese lang sind - alle komplett angezeigt.

    Die Mitarbeiterin, die damals bei uns war, erklärte, eine schlichte Listenansicht sei nicht vorgesehen. Bei der Anwesenheitskontrolle gebe es nur diese Ansicht mit den Kacheln pro Schülerin. Die seien eben so groß, wie sie sind, und da passe nicht mehr Text 'rein.


    Womöglich kannte die das Programm auch nicht gut oder hatte Interesse daran, es schlechter darzustellen, als es ist.


    Ich meine diese Ansicht, in der ich die Anwesenheit feststellen soll:


    https://www.untis.at/fileadmin…op_Mobile3_27de1f918c.png


    Da sieht man sogar in dem Werbebeispiel, dass Greta nur noch „Zimmerm“ mit Nachnamen heißt und nicht mehr Zimmermagenkraut. Außerdem hier zu erkennen: In der Angabe „<Nachname>, <Vorname>“ ist ein Komma nach dem Nachnamen üblich. Nicht bei Webuntis.

    Die hier geschilderten Probleme/Erfahrungen

    kann ich daher überhaupt nicht nachvollziehen.

    Nützt mir auch nichts.


    finde "WebUntis" aber größtenteils selbsterklärend (und ich bin nicht gerade "technikaffin") und übersichtlich.

    Ich finde die Unterscheidung von Abwesenheiten und Fehlzeiten nicht selbsterklärend. Ich fand noch nicht mal die Erklärung der pedav-Mitarbeiterin bei der Fortbildung verständlich. Ich finde es nicht selbsterklärend, dass ich zwar im Prüfungskalender eine Klausur eintragen kann, diese dort aber nicht ändern oder löschen kann, sondern woanders suchen muss. Und wie übersichtlich kann ein Programm sein, dass bei der Ansicht für die Anwesenheitskontrolle nicht mal die vollen Namen der Schüler anzeigt? In der Tagesübersicht kann man teilweise Zeilen nicht lesen, weil die Farben nicht genug Kontrast haben. Ich war schon zur Vertretung im falschen Raum, weil ich die Raumnummer in rot auf violett falsch gelesen habe.


    Schön, wenn's für euch funktioniert. Ich find's an vielen Stellen nicht durchdacht.

    Ich wäre total für ein elektronisches Klassenbuch, wenn ich dann keine Fehlzeiten mehr zusammenrechnen müsste.

    Meine Erfahrung sagt, dass das Gemurkse, das man regelmäßig unternehmen muss, um die Daten überhaupt aufzunehmen, mehr Zeit frisst, als die simple Addition einiger Zahlen. Bei uns hofften auch einige, mit dem elektrischen Klassenbuch Arbeit oder gar Zeit sparen könne. Das Wort „Enttäuschung“ hat für diese ein neues Universum betreten.


    Und über die unverschämt unübersichtlichen Darstellungen, mit denen uns Webuntis dann abspeist, sage ich mal gar nichts.

    Hier werden inzwischen die förderpädagogischen Gutachten digital verarbeitet, das sind auch persönlichste Daten. Das Programm ist zwar vom Land gestellt, die Eltern sollen allerdings auf IPads unterschreiben, da weiß bislang auch keiner, was Apple mit den Daten macht. Sowas geht halt solange gut, bis es das erste mal nicht gut geht und dann ist der Fachlehrer Schuld, gelle?

    Wenn du der Ansicht bist, dass die Daten dort nicht sicher sind, solltest du die Verwendung des Systems remonstrieren. Außerdem solltest du überlegen, ob eine Meldung an die zuständige Datenschutzbeauftragte angezeigt ist.

    Wenn man davon ausgeht, dass mit „der Technik“ mal etwas nicht schief gehen kann, dürfte man überhaupt keine elektrischen Klassenbücher betreiben oder sonst Daten elektrisch speichern und verwalten. Wegen meiner, gerne. Aber das bewegt sich außerhalb dessen, was ich zu entscheiden habe. Insofern, wenn das Zeug da ist, benutze ich es. wenn es mal nicht funktioniert, dann halt nicht. Vollständige und konsistente Daten hatten wir auch analog nicht. Da wurde immer mal etwas vergessen, beim falschen Datum oder Wochentag eingetragen oder man konnte es schlicht nicht lesen. Aber heutzutage haben wir den Vorteil, dass wir mit den Schultern zucken können und sagen „Der Computer lief nicht.“ (also natürlich nur, wenn nicht lief).

    Klar muss der Admin seinen Job richtig machen und trotzdem kann man sich mit dem Programm, das man benutzen soll und den Datenschutzrichtlinien auseinandersetzen.

    Was bedeutet es denn, sich mit dem Programm „auseinander[zu]setzen“? Ich kann mich damit beschäftigen, wie die Anwenderin mit dem Programm arbeiten soll (und das muss ich nur, weil es die ganzen Flachgurken von Programmiererinnen nicht hinbekommen, so etwas intuitiv benutzbar zu machen). Was dahinter passiert, ob das Programm keine Sicherheitslücken hat, kann ich gar nicht beurteilen. Ob der Server, auf dem gespeichert wird, richtig konfiguriert ist, eben so wenig. Usw.


    Ebenso wenig weiß ich, ob im Schwimmbad die Chlordosierung korrekt ist.


    Ansonsten finde ich das Eintragen ins elektrische Klassenbuch eher nervig. Als erstes muss überhaupt der Computer im Klassenraum laufen. Das ist hier nicht immer der Fall. Und wenn ich den Computer gerade für etwas anderes verwende, z. B. eine Präsentation zu zeigen, dann muss ich diese erst unterbrechen und kann dann überhaupt etwas eintragen (wenn die Netzverbindung verbindet). Das ist schon ein Riesen-Akt, wenn z. B. eine Schülerin zu spät kommt. Ich sage ihr dann, dass ich das gerade im Klassenbuch nicht nachtragen kann und sie möchte das doch bitte mit der Klassenlehrerin klären.


    Wenn die Dokumentation von Fehlverhalten nur mit erheblichem Aufwand möglich ist, muss man sich nicht wundern, dass die Kolleginnen das schon mal vergessen.

    Eigentlich ist jetzt gerade aufgrund des Urteils der Dienstherr (eigentlich in allen Bundesländern) aufgrund seiner Fürsorgepflicht gefordert eine Dienstanweisung herauszugeben, die ganz klar vorsieht bei Nichtschwimmer Gruppen (gemischte Gruppen gelten dann als Nicht Schwimmergruppe) einen Betreuungsschlüssel von 6:1 im Wasser einzuhalten.

    Die Fürsorgepflicht gab es ja schon vorher. Und die physikalischen Gesetze haben sich auch nicht geändert. Allenfalls ist das Urteil der Anlass, mal über etwas nachzudenken. Eine Orientierung an der Vorgaben der Sportfachverbände ist ratsam. Und ich meine im nordrhein-westfälischen Erlass zur Sicherheit im Schulsport wird auch auf die Fachverbände verwiesen. Dass das Land selbst dann weichere Regeln durchsetzen will (z. B. bei der Rettungsfähigkeit) ist völlig unsinnig.


    Als Lehrerin kann man aber genau jetzt, wo das Urteil öffentlich diskutiert wird, der Dienstherrin auf die Füße steigen, indem man z. B. remonstriert und einen entsprechenden Betreuungsschlüssel einfordert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass derzeit eine Remonstration so leicht zur Seite gelegt wird. Aber hier hört man immer noch "Ihr seid ja keine Schwimmlehrerinnen, das geht nicht anders, für Sicherheit haben wir nicht genug Personal."


    Echt mutig, dass Eltern solchen Leuten ihre Kinder anvertrauen.

    Eigentlich sollten für Grundschulen meiner Meinung nach andere Gesetzestexte gelten

    Nein, es sollen immer die gleichen Gesetze gelten. Es sollte immer eine Verpflichtung zur Sorgfalt geben. Dass sich daraus alters- und entwicklungsbedingt z. B. andere Betreuungsschlüssel ergeben, dürfte wohl klar sein. Gleiche Regeln, andere Voraussetzungen, daher andere Entscheidungen je nach Situation.

    Die SL etc. hat sich bei der Planung auf den Gesetzestext zurückgezogen und fertig.

    Und damit schön die Verantwortung auf die Sportlehrerin abgeschoben. Wenn es für die okay, dafür zu haften, soll mir das ja recht sein.


    Antimon ist schweizer Chrmielehrerin. Sie hat vom Schwimmunterricht keine Ahnung.

    Ganz offensichtlich hat sie von Sicherheitsabwägungen mehr Ahnung als die versammelte Bande, die mit all ihrer Erfahrung nicht weiter kommt als „Ham' scho' imma so g'macht. Basst scho'. Selber denken? Puh, nö.“


    Wie gesagt, wem das Haftungsrisiko nicht so wichtig ist, mag ja gerne so weiter machen. Proceed with Fingers crossed.


    Zitat von Kurt Tucholsky

    Laß dir von keinem Fachmann imponieren, der dir erzählt: „Lieber Freund, das mache ich schon seit zwanzig Jahren so!“—Man kann eine Sache auch zwanzig Jahre lang falsch machen.

    PS: Auch an dieser Stelle kann ich Verwirrung nur als Versuch zu pöbeln verstehen. Macht nur. Vielleicht werdet genau ihr in einer ähnlichen Situation freigesprochen, wenn ihr sagt, ihr wolltet halt nicht hören, weil ihr verwirrt gewesen seid.

    m vorliegenden Fall war, soweit ich das gelesen habe, eine Lehrperson vorgesehen für die Klasse. Die hätte entweder nicht alle Kinder ins Wasser gehen lassen sollen, dann hätte sie die Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen können für beide Gruppen (Kinder im Wasser, Kinder an Land) gleichzeitig oder eben Aufsichtspflicht wahrnehmen (d.h. alle Kinder in einer Gruppe), mit den entsprechend möglichen Folgen.

    Klingt für mich, als sei eine Lehrerin für eine ganze Klasse zu wenig. Schwimmunterricht mit dem falschen Betreuungsschlüssel ist ein Fehler.

    Die zur Schau gestellte Verwirrung kann ich nur als Abkehr von einer sachlichen Diskussion wahrnehmen.


    Orientiert euch doch einfach mal an der Realität. Man kennt die Grundlagen unseres Rechtssystems, ich wisst, dass ihr die Verantwortung für die jungen Menschen habt. Handelt danach. Vorher, sonst ärgert ihr euch hinterher.


    Richterinnen sind weder Grundschullehrkräfte noch haben sie (in der Regel) eine Rettungsschwimmerin-Ausbildung. Aber selbst dann werden sie die Perspektive "Et hätt noch immer jod gegange" oder "Aber es geht nicht anders" nicht einnehmen. Sie nehmen die Perspektive ein, dass ihr den Kindern gegenüber in der Garantinnenstellung seid. Wenn ihr der nicht gerecht werdet, macht ihr euch strafbar. Und damit werden sie das Urteil gegen euch begründen. Unabhängig davon, ob ihr das gut findet.


    Das kann man wissen, danach kann man handeln. Oder kann man sich aus der Realität 'rausdiskutieren und lebt dann mit dem toten Kind.


    Ich gebe keinen Schwimmunterricht, mir kann's wurscht sein. Ich muss da nicht Recht haben.


    Im Verein übe ich einen gefahrenbehafteten Sport aus. Auch als Trainerin. Ich orientiere mich an der Lehrmeinung unseres Bundesverbandes. Die wurde mühsam erarbeitet und basiert auch auf der Auswertung von Unfällen. Wir sind insbesondere in den Kinder- und Jugendgruppen immer eine Nummer sicherer (Redundanz, Betreuungsschlüssel), niemals weniger. Heißt auch, dass wir das Programm anpassen, wenn z. B. wegen Fehlen einer Trainerin einen anderen Betreuungsschlüssel haben. Das erklären wir auch den Kindern, die dürfen schon verstehen, was da passiert. So werden sie zu verantwortungsvollen Ausübenden des Sports. Better safe than sorry.


    Warum sollte ich im Ehrenamt strengere Maßstäbe anlegen als auf der Arbeit? Bzw. warum sollten die dienstlichen Maßstäbe geringer sein?


    Ihr dürft jetzt immer noch verwirrt sein, das habt ihr umsonst. Aber, nochmal. Die Diskussion hier ist nicht die Challenge, die echte Challenge ist die Realität. Ihr könnt hier hundert mal als Siegerin 'rausgehen, weil ihr seit hundert Jahren Schwimmunterricht gebt. Das nützt euch vor Gericht überhaupt nichts. Sorgt einfach dafür, dass es nicht soweit kommt.

    Realität vor Gericht keinen Bestand hat.

    Eben. Vor Gericht wird man hinterher an dem Maßstab gemessen, dass man vorher an alles gedacht haben muss. Also müssen wir das selbst zum Maßstab machen. Also müssen wir an alles denken.


    wenn nicht verweigere ich den Dienst

    Nein, den Dienst muss man nicht verweigern. Man führt ihn nur mit der gebotenen Sorgfalt aus. Z. B., indem man dafür sorgt, dass nur eine bestimmte Zahl Kinder im Wasser ist.


    Wenn ihr etwas macht und es geht gut, dankt es euch keiner. Wenn's schief geht, seid ihr die Dummen.

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