Beiträge von O. Meier

    dass sie aus der Verpflichtung selbst nachzudenken rechtlich nicht herauskommen

    Interessant ist, dass einige immer dann verwirrt sind, wenn es um „selbst denken“ geht. da wird mir ganz anders, wenn diese die nächste Generation verantwortungsbewusster Menschen ausbilden sollen.


    Man sollte doch langsam mitgekriegt haben, wie es läuft. Vor Gericht wird geschaut, ob man an alles gedacht hat und alles richtig eingeschätzt hat. Das ist der Maßstab, an den mann sich halten muss, wenn man sauber aus so einer Situation 'rauskommen will.

    Niemand möchte, dass ein Kind in seinem Unterricht stirbt

    Dann sollte man entsprechend handeln.


    wenn die rechtliche Verantwortung in jedem Falle dafür auf die einzelne Lehrkraft abgewälzt wird,

    Sie wird nicht abgewälzt. Lehrerinnen haben diese Verantwortung. D. h. nicht, dass andere keine Verantwortung hätten.

    egal wie diese sich verhalten hat

    Nein, das ist nicht egal. Auch nicht bei diesem Urteil.

    Ein Unfall kann passieren. Ein Todesfall ist nicht automatisch der Beleg dafür, dass jemand fahrlässig gehandelt hat.

    Richtig, es kann auch Vorsatz sein. Den nehme ich hier aber nicht an.


    Es ist kein Meteorit in die Schwimmhalle eingeschlagen und hat das Kind ins Wasser gespült. Es ist ertrunken, weil es unbeaufsichtigt war und die verantwortliche Lehrkraft nicht gesehen hat, dass es mit dem Gesicht im Wasser lag. Das war nicht unvermeidbar. Es war kein Unfall in dem Sinne, das man nichts hätte machen können. Es war eine in dem Sinne, dass die arrangierte Situation in auslöste.


    Wenn Todesfälle im Schwimmunterricht nicht vermeidbar wären, dürfte es keinen Schwimmunterricht geben. Wer in Sorge ist, dass Kinder unvermeidbar sterben, sollte diesen Unterricht nicht abhalten. Wer der Ansicht ist, dass sich solche Situationen (planersisch) vermeiden lassen, soll eben so planen, dass sie nicht auftreten.


    Das Berufen auf die Vorschriften reicht nicht. Studierte Menschen im gehobenen oder höheren Dienst müssen in der Lage sein, innerhalb der Vorschriften die Situationen so einzuschätzen und zu planen, das nichts passiert. Die Vorschriften liefern notwendige Bedingungen für Sicherheit, nicht immer hinreichende. Oder anders: vor Gericht werden diese Regeln immer gegen euch verwandt, nie für euch.


    Da steht ja z. B. das eine Gruppe von Schwimmenlernenden höchstens so-und-so viele Kinder umfassen darf. Oder wie ist das formuliert? Das ist eine obere Schranke. Innerhalb der muss man sich bewegen.


    Ich bezweifle nicht, dass die viel zu hoch gewählten oberen Schranken so dort nicht stehen dürften. Die Verantwortlichen hierfür scheinen aber juristisch unbehelligt zu bleiben. Da kann man sich auch Gedanken zu machen. Bis dahin sollten wir uns um uns selbst kümmern.


    Ich gebe keinen Schwimmunterricht, ich kann da wenig Einfluss nehmen. Diejenigen Kolleginnen, die Schwimmunterricht geben, können das aber. Ich bestünde auf einem Betreuungsschlüssel nach mindestens der Vorgaben der Fachverbände. Mache ich übrigens bei der von mir ausgebildeten Sportart sowohl im Verein als auch in schulischen Kontexten.


    Nochmal: schützt euch selbst und kümmert euch um die euch anvertrauten Kinder. Geht beides in einem.

    Das erinnert mich an die Faltblätter, die die Zeugen Jehovas früher verteilt haben. Auf einem war ein Bild, bei dem jemand mit einem Stock ein Radio zerschlagen hat mit der Erklärung, die Idee von Evolution durch Mutation sei, wie ein Radio zu zerstören und dann würde durch Zufall ein Fernseher draus ^^

    Es gibt sehr viele Möglichkeiten, zu demonstrieren, dass man Evolution nicht verstanden hat.

    Ein sehr gläubiger Freund sagte mal treffend, dass das Abstreiten von Gott auch ein Glauben ist.

    Und? Kann man damit die Existenz einer Göttin begründen?


    Im übrigen bin ich mir sicher, dass du die Existenz ziemlich vieler Göttinnen, die sich die Menschheit ausgedacht hast, abstreitest. Oder?


    Alles auf Zufall hinzunehmen ist für mich sehr wenig überzeugend.

    Ich sehe nicht, dass das, was die Naturwissenschaften bisher an Blick auf die Realität erarbeitet haben, mit „alles auf Zufall“ gut zusammengefasst ist. Der Wunsch danach, das es für „alles“ eine Ursache gibt, belegt aber nicht, dass es eine solche Ursache gibt, sondern nur, dass Menschen den Wunsch danach haben.

    Da sich offenbar alle Entscheidungen in der katholischen Kirche auf theologischen Antworten begründen, muss sie sich ja keiner Kritik stellen.

    Doch, muss sie. Sie möchte es nicht. Aber so einfach ist das nicht. Die Frage nach geschlechtsspezifischen Berufsverboten bleibt eine politische und eine gesellschaftliche Frage, auch wenn das Einzelnen nicht passt.


    Aber ich nehme die implizierte Erklärung der katholischen Kirche, sich mit politischen oder gesellschaftlichen Fragen nicht befassen zu möchten, gerne zur Kenntnis. Macht das bitte so. Haltet euch einfach raus, wenn es um Menschen geht.


    Beschäftigt euch damit, wieviel heiße Luft in eine Knalltüte geht oder mit theologischen Fragen. Nicht, dass euch der Zeitgeist überrollt.

    Die Mitgliedschaft in der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts, ja.

    Die dürfte für die Beiträge relevant sein.

    Die Mitgliedschaft in der Kirche als mystischer Leib Christi ist zumindest nach erfolgter Taufe nicht rückgängig zu machen (character indelebilis).

    Ui, da klappern aber die Worthülsen, wenn sie auf den Boden fallen. Ich sehe nicht, dass diese Folge von Worten irgendeinen Sinn ergeben könnte. Eine rechtliche Bedeutung hat sie aber nicht, insbesondere kann daraus keine Verpflichtung zur Zahlung ableitet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung entspringt - wie bei einem Verein - nun mal einer Mitgliedschaft, die durch einseitige Erklärung beendet werden kann.


    Die sind freiwillig.

    Mit der Mitgliedschaft ist man zur Zahlung verpflichtet, im Verein wie in der Religionsgemeinschaft.


    Die Kirche ist kein Verein

    Mag sein. Relevanz?


    die Kirchensteuer kein Mitgliedschaftsbeitrag.

    Ich sehe da einen Unterschied in der Begrifflichkeit, gerne. Die Einziehung zusammen mit der Einkommenssteuer ist sicher ein administrativer Unterschied. In der Sache sehe ich viele Gemeinsamkeiten, z. B. die Verpflichtung zur Zahlung in Folge der Mitgliedschaft.

    Kirchensteuer fehlt auch noch, meine ich?

    Die Beiträge zum Sportverein auch. In den allermeisten Vereinen sind die Mitglieder zur Zahlung dieser verpflichtet. Diese Verpflichtung geht man mit der Mitgliedschaft ein.


    Die Mitgliedschaft im Sportverein ist wie die in einer Religionsgemeinschaft individuell und freiwillig.


    Die Beiträge zahlt man ebenso individuell von dem, was man hat oder bekommt. Das soll alles in den Besoldungsrechner einfließen?


    ChatGPT ist keine belastbare Quelle.

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