Sie hat ihre Arbeitszeit von 25,5 auf 20h reduziert mit ärztlichem Attest, aus gesundheitlichen Gründen.
Liegt da eine Teildienstfähigkeit vor?
Falls nicht, wäre das ja mal eine Überlegung wert. Dazu sollte man ja mal Kontakt zur Schwerbehinderten-Vertretung aufnehmen. Das halte ich in diesem Fall für angezeigt, weil es um eine vermutlich chronische Erkrankung geht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtlich in Ordnung ist, die ärztlich angeordenete Stundenzahl zu überschreiten.
Die Abdeckung des Unterrichts ist Aufgabe der Schulleiterin, also deren Problem. "Geht nicht anders" sticht gesundheitliche Einschränkungen nicht. Wenn die Schulleiterin Klassenfahrten genehmigt, ohne sicher zu stellen, dass die ausfallenden Stunden vertreten werden können, hat sie einen Fehler gemacht. Den kann sie auf auf die Gesundheit der Beschäftigten abwälzen.
Ich könnte mir vorstellen, derlei Weisungen zukünftig zu remonstrieren, ergänzend mit einer Überlastungsanzeige zu begleiten. Dazu muss man sich nicht gegenüber der Vertretungsplanerin als krank outen. Aber sehr wohl sollte die Schulleiterin das wissen. Sie muss dann dafür sorgen, dass Lehrkraft(c) nur im Rahmen des gesundheitlich zumutbaren zur Vertretung eingesetzt wird.
Was die Bahnfahrt anbetrifft, da machste wenig. Aber die Kommunikationsunfähigkeit mancher Vertretungsplanerinnen finde ich echt verstörend. Ich habe neulich wegen einer Bahnfahrt zu einer Familienfeier einen Dienstbefreiungsantrag gestellt, um nicht zu Vertretungen herangezogen zu werden. Vielleicht etwas oversized, aber die sichere Variante. Die Schulleiterin entscheidet dann im Vorfeld, ob die Ressourcen ausreichen, um ohne mich die Vertretung sicher zu stellen. Das ist Freitag nachmittag aber auch keine große Challenge. Kurz: Was man vorher geklärt hat, klappt hinterher vermutlich.