Eigentlich ist jetzt gerade aufgrund des Urteils der Dienstherr (eigentlich in allen Bundesländern) aufgrund seiner Fürsorgepflicht gefordert eine Dienstanweisung herauszugeben, die ganz klar vorsieht bei Nichtschwimmer Gruppen (gemischte Gruppen gelten dann als Nicht Schwimmergruppe) einen Betreuungsschlüssel von 6:1 im Wasser einzuhalten.
Die Fürsorgepflicht gab es ja schon vorher. Und die physikalischen Gesetze haben sich auch nicht geändert. Allenfalls ist das Urteil der Anlass, mal über etwas nachzudenken. Eine Orientierung an der Vorgaben der Sportfachverbände ist ratsam. Und ich meine im nordrhein-westfälischen Erlass zur Sicherheit im Schulsport wird auch auf die Fachverbände verwiesen. Dass das Land selbst dann weichere Regeln durchsetzen will (z. B. bei der Rettungsfähigkeit) ist völlig unsinnig.
Als Lehrerin kann man aber genau jetzt, wo das Urteil öffentlich diskutiert wird, der Dienstherrin auf die Füße steigen, indem man z. B. remonstriert und einen entsprechenden Betreuungsschlüssel einfordert. Ich kann mir nicht vorstellen, dass derzeit eine Remonstration so leicht zur Seite gelegt wird. Aber hier hört man immer noch "Ihr seid ja keine Schwimmlehrerinnen, das geht nicht anders, für Sicherheit haben wir nicht genug Personal."
Echt mutig, dass Eltern solchen Leuten ihre Kinder anvertrauen.