offizielle Schreiben des MSB an die Landeselternschaft an
Ich frage mich, inwiefern ein solches Schreiben ein Rechtswirkung entfalten soll, in dem Sinne, dass es die Verwaltung (also hier die Schulen) bindet.
offizielle Schreiben des MSB an die Landeselternschaft an
Ich frage mich, inwiefern ein solches Schreiben ein Rechtswirkung entfalten soll, in dem Sinne, dass es die Verwaltung (also hier die Schulen) bindet.
sagt theoretisch aber auch nichts darüber aus, ob eine 6 erteilt werden darf.
Aja, theoretisch. Da bin ich aber beeindruckt.
Falls es aus dem Kontext nicht hervorging, nannte ich die gesetzliche Grundlage für die Attestpflicht. Über die Bewerung nicht erbrachter bzw. verweirgerter Lesitung findet man sich auch noch etwas. Wem nichts besseres einfällt, der schaut mal ins - na? - Schulgesetz.
Die gesetzliche Grundlage dürfte §43, Absatz (2), Satz 2 des nordrhein-westfälischen Schulgesetzes sein. Kennt das jemand?
Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein schulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen.
Zweifel lassen sich durch vielerlei begründen. Besser womöglich tatsächlich, wenn man ein Gespräch geführt hat. Auffällige Schüler bekommen von uns daher auch eines gedrückt angeboten, dann ein Briefchen, dass wir das mit den Fehlzeiten doof finden. Auf mögliche Folgen (Attestpflicht, Leistungsberwertung bei unentschuldigtem Fehlen, Beendigung des Schulverhältnisses) weisen wir dabei jeweils hin.
Nützt nicht immer was, trotz der Hürden und Stufen verhängen wir schon Anfang Oktober die ersten Attestpflichten.
Achso, Attestpflichten laufen bei uns über den Tisch des Schulleiters, der auch eine Mitteilung darüber möchte, ob dem Schüler die vorgelagerten Beratungangebote unterbreitet wurden.
Bei uns benötigen Schüler bei versäumten Klausuren generell ein Attest. Sobald dieses vorliegt (und wenn dieses Attest kurz vor der Nachschreibeklausur auftaucht), müssen wir dem Schüler die Möglichkeit zur Nachschreibeklausur gewähren.
Hm, wie läuft das denn ab, wenn gar keine Nachschreibeklausur vorbereitet wurde, weil dem Fachlehrer keine Kenntnis von einem Attest hat haben können?
PS: In der Hausordnung ist außerdem geregelt, dass Erkranke sich vor Beginn des Unterrichts telefonisch oder per E-Mail krank melden müssen. Tun sie das (wiederholt) nicht, so lässt uns das zweifeln ...
Ich denke
Räusper.
bei der Diskussion hier eher an plumpe Bevormundung:
Die Aufforderung, Verantwortung zu übernehmen, ist mindestens das genaue Gegenteil von Bevormundung. Wie man aus dem Einen das Andere machen kann, ist mir schleierhaft.
"Wir haben entschieden, daß du dich gefälligst einschränken sollst, weil es uns so gefällt."
Wo soll ein solches Zitat gefallen sein? Wer sagt so etwas, meint so etwas, deutet so etwas an? Wer sollen "wir" und "du" hier sein?
Das Ganze dann noch mit grün/linkem Anstrich.
Ach, daher weht der Wind. Pfft. Dass die Grünen nicht erst seit letztem Donnerstag über Ökologisches nachdenken, ist wohl eine Trivialität. Und wer sollen die Linken hier sein? Der Christ-Sozialist Söder?
"Veggie-Day Verbotspartei"
Welche Partei möchte denn den Veggie-Day verbieten?
Also über was reden wir hier?
Darüber, dass man Verantwortung für sein Handeln übernehmen sollte, statt infantile Ausreden zu suchen. Dann kann man sich die Diskussion darüber, ob man seine Dummheit lieber längs oder quer durch den Saal bläst, nämlich sparen.
Und ja, es wird geflogen, weil bei uns an der Schule alle Kollegen die Nase gestrichen voll haben von Gretchen. Da geht das aktuell eher nach dem Motto "Jetzt erst Recht
Volltreffer. Da habt ihr's aber der jugendlichen Aktivistin mal ordentlich gezeigt mit eurem erwachsenen Verhalten. Allerdings könnt ihr jetzt nicht mehr sagen, dass ihre Aktionen keinen Einfluss auf euer Handeln haben.
Im Grunde will dieses SJ kein Englisch-Lehrer mit dem gesamten Jahrgang fahren (ca. 90 SuS). Allerdings ist weder die Schulleitung, noch die Eltern "amused", dass wir nicht wollen.
Können Sie doch sein. Mit welcher Reaktion ist denn realistisch zu rechnen, wenn ihr tatsächlich nicht fahrt? Ist das mehr Ärger/Aufwand/Stress als zu fahren? Sprecht euch ab und zieht das durch. Ich würde durchaus die negative Kritik aus den vorherigen Jahrgängen zum Anlass nehmen, keine solche Fahrt durchzuführen. Da wäre ich mal auf die Gegenargumente gespannt.
weil die Moderation gut gearbeitet hat
Noch besser wäre es, den ganzen Thread zu löschen, anstatt unbescholtene Foristen neugierig zu machen.
Häh? Wofür sollte das jetzt 'ne Werbung sein? Geburtsurkunden? Verstehe ich nicht.
Projekt beendet: Auch auf Beförderungsstellen kann man sich nur mit Freigabe bewerben
... sagt MV. Das sagt nichts darüber aus, unter welchen Bedingung NRW dich freigeben muss. Personalrat und Gewerkschaft fragen!
Hier wurde zwar von Dienstrad geschrieben, aber ich denke hier ist das als Jobrad bekannte Prinzip gemeint.
Wer Jobrad meint, soll Jobrad schreiben.
aber mich ärgern diese Kommentare ein bisschen.
Und jetzt?
Ich finde die Idee, ein Pedelec zu leasen, gar nicht schlecht.
Pedelec? Eben ging's noch um Fahrräder.
Aber natürlich kannst du ein Pedelec leasen. Das wäre dann ein geleastes Pedelec. Wenn der Dienstherr ein Dienstfahhrad oder -pedelec einsetzen möchte, dann soll der eines leasen, kaufen, mieten oder requirieren. Den Bediensteten anzubieten, sie könnten das Fahrzeug leasen, ist mindestens frech, wenn nicht gar unverschämt. Da setzt es dann zu Recht einen geharrnischten Kommentar.
Man müsste es halt durchrechnen, aber es ist doch so gedacht, dass man mit dieser Idee Geld spart. Alles andere wäre tatsächlich sinnlos.
Ich habe ein Fahrrad, also mehrere, eines habe ich schon während des Studiums angeschafft. Ohne Leasing, ohne Zuschüsse. Einfach gekauft.
Ein Pedelec brauche ich nicht. Den Ärger mit dem Akku auch nicht. Wollte ich trotzdem eines haben, kaufte ich mir eines. Ohne Leasing, ohne Dienstherr. Ich sehe das Problem nicht.
Aber darum geht es nicht. Es geht um die Verlogenheit, von Dienstfahrrädern zu sprechen, wenn es tatsächlich darum geht, dass das Land als Leasingagentur auftritt.
Noch sind die Einzelheiten ja nicht klar,
Ich halte das Land nicht davon ab, diese zu veröffentlichen. Bis dahin müssen sie damit leben, dass man aus dem, was man weiß, Schlüsse zieht.
dass endlich mal was in diese Richtung unternommen wird,
Welche "Richtung" soll das sein? In die Richtung privates Geld für dienstliche Geräte sind die Länder ja schon länger unterwegs. Allerdings eher durch Unterlassung. Als Leasing-Agentur ist neu.
Ist halt quasi das Prinzip wie bei Firmenwagen.
Ich kenne keine Firma, bei der die Bediensteten die Firmenwagen leasen. Du? Erhelle uns.
Besucht ihr Fortbildungen, weil ihr Lust drauf habt
Ja, nur solche. Wenn ich etwas habe, das mich interessiert, schlage ich es dem Fortbildungsbeauftragten vor. Wenn es finanzierbar ist, mache ich es.
Ausnahme sind die schulinternen Fortbildungstage, da muss jeder irgebndetwas machen (aus einem meist recht engen Portfolio von "Themen"). Da sitze ich dann brav meine Zeit ab. Oder ich biete selbst etwas an, dann mache ich wieder etwas, das mir Spaß macht.
Ich denke mal hier geht es um das Jobrad Prinzip,
Es war von einem Dienstrad die Rede.
Als Arbeitnehmer ist das Rad dann im Vergleich zum Direktkauf, durch die Steuererspanis günstiger. Wie bei Dienstwagen die man auch privat Nutzen darf.
Wenn ich ein Fahrrad brauche oder haben möchte, kaufe ich mir eines. Wenn der Arbeitgeber/Dienstherr etwas dazugeben möchte, bitte. Aber das ist dann mein Fahrrad, kein Dienstrad.
Bei den hier genannten Konstrukten, ist mir schon nicht klar, wer Eigentümer des Rades ist. Beim Leasing wird AFAIk kein Eigentum erworben. Warum sollte für ein Rad zahlen, das mir dann nicht gehört?
die haben da irgendwas gemauschel
Ja, geil. Wenn man was sinnvolles machen will, muss man tricksen.
leasen (Gehaltsumwandlung)
Äh, d. h. der Bedienstete zahlt (anteilig) für das Dienstfahrzeug? Wie unattraktiv soll das denn sein?
Wie attraktiv das letzten Endes wird ist fraglich.
Finde ich nicht fraglich. Es ist unattraktiv. Oben war rhethorische Frage.
Bestimmt 'ne Idee, um den Fahrradanteil zu erhöhen, CO_2-Ausstoß zu senken, Klimablabla. Mit so 'ner Sch**ß-Idee auflaufen und nachher wieder die Bevölkerung beschimpfen, dass sie da nicht mitspielt. Sollen die doch einfach Diensträder kaufen und hinstellen, dann fährt schon jemand damit.
Da treibt's mir das Halbverdaute in die Mundhöhle.
Eine Kollegin istvgerade von NRW nach MV ländergetauscht worden. Sie hat dem SL erklärt, warum ihr das wichtig ist, er hat sie freigegeben. Was soll der auch mit 'ner Kollegin, die nicht da sein möchte, wo sie ist?
Mehr weiß ich nicht.
Vertrag, Verhältnis. Lassen wir uns nicht von Details ablenken. Es handelt sich um eine abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Der Beschäftgite stellt seine Arbeitszeit zur Verfügung. Er muss nicht, wie ein Selbstständiger, eigenverantwortlich regeln, in welcher Zeit er bestimmte Aufgaben erledigt.
So?
Und ansonsten fände ich eine Rückmeldung des Threadstarters schön, wie's denn nun weiter gegangen ist. Solcherlei Erfahrungswerte können für alle hilfreich sein. Quid pro quo, Agentin Starling.
Also steht in der NRW-Lehrerdienstordnung sinngemäß: "Lehrkräfte leisten im Rahmen ihrer Tätigkeit First Level-IT Support".
Nein, die Formulierung ist etwas anders. Insbesondere kommt "IT" da nicht drin vor, die Digitalisierung irgendwaspunktnull ist in NRW noch nicht umgesetzt. Du kannst ja mal in deer ADO nachlesen und das dann absichtlich falsch verstehen.
Darauf kommt es aber gar nicht an, sondern auf die Frage, wie man es erreicht, dass außerunterrichtliche Tätigkeiten ordentlich vergütet bzw. ausgeglichen werden. Dazu kann die Kenntnis von Vorschriften hilfreich sein, reicht aber nicht. Es geht um Einschätzungen und Abwägungen, individuelle Belastung und die konkrete Situation in der Schule. Das wird von Vorschriften nicht im Detail erfasst.
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