Beiträge von O. Meier

    Wäre eine Möglichkeit, wenn der Koordinator und die Eltern weiter nerven.

    Nee, eben genau dann nicht. Die Nachricht, man müsse nur genug nerven, dann bekäme man ein Extrawurst, wollte ich nicht aussenden.

    Allerdings würde ich MIR auch nicht den Stress machen, auf 0 Punkte zu bestehen.

    Inwiefern das Stress ist, hängt auch ein wenig von einem selbst ab. Ein wenig Robustheit gegenüber dem Generve gehört schon dazu. Ohne dass ich Zahlen dazu habe, werden nach meinen Geschmack zu viele Schüler weiter gereicht, weil jemand "den Stress" vermeiden möchte. Mit dem Schüler reicht man aber auch die Probleme weiter. Dann wird er in der nächsten Institution rumschlumpfen und seine Leistungen durch Diskussionen ersetzen wollen. Dass man das Problem los ist, heißt nicht, das es gelöst ist.


    Und noch eine Anmerkung zur ach so gefährdeten "Zukunft" des armen Bürschchens. Wir generieren an der Schule weder Ausbildungs- noch Studienplätze oder sonstige Arbeitsstellen. Den Platz, den der stressfrei Durchgereichte dann einnimmt, bekommt ein anderer nicht. Man muss auch denjenigen, die ihre Leistungen redlich erbracht haben, gerecht werden. Die haben auch eine Zukunft, aber vielleicht keine Eltern, die genug Zeit haben, ihren Sohn durchs Abitur zu nerven.


    Ich war beim Unterricht nicht dabei, ich weiß nicht, was der Mensch kann oder geleistet hat. Ich habe auch keine Ahnung von der Bewertung von Fremdsprachen. Wie in allen anderen Fällen gehe ich also davon aus, dass der TE sich etwas bei der Benotung gedacht hat. Dazu hat er sich sogar schon etwas geschrieben. Ich finde das nachvollziehbar. Sollten Eltern und "Koordinator" nicht irgendwelche Aspekte vorbringen, die bisher übersehen worden sind, gibt es keinen Grund, von der Benotung abzuweichen. "Wir wollen was anderes" ist allerdings kein relevanter Aspekt.

    Eltern. Sie sahen es nicht ein

    Das haben sie umsonst.


    ch würde dem Kind seine Zukunft verbauen, weil er dann die 12 wiederholen müsste.

    Ich meine, du machst das Gegenteil. Ist der Schüler volljährig? Dann gibt es schon keinen Grund, sich mit den Eltern zu unterhalten. Falls nicht, hätten die Eltern durchaus auch die Verantwortung dafür, dass das Kind zur Schule kommt, die Atteste rechtzeitig bringt etc. Vielleicht erklärst du ihnen das mal im Bezug auf die Zuknft des lieben Kleinen.


    Im Übrigen blickt eine Note immer in die Vergangenheit, sie beschreibt die erbrachten Leistungen. Der Verweis auf die Zukunft ist also für die Note irrelevant.

    Letztendlich fragte mich der Koordinator, ob ich mit einem Punkt leben könne.

    "Nein, kann ich nicht."


    Darf ich als Lehrkraft eigentlich entscheiden, ab welcher Fehlquote ich 00 Punkte vergeben kann? Bei uns gibt es diesbezüglich keine Regelung. Das Gesetz ist auch sehr schwammig

    AFAIR ist es in NRW so geregelt, dass unentschuldigte Fehlzeiten als ungenügende Leistungen in den entsprechenden Stunden gewertet werden. Ist das in Niedersachsen explizit untersagt?


    Wie würden denn die Verwaltungsgerichte entscheiden?

    Zwei Juristen, drei Meinungen. Seh' zu, dass du deine Benotung sachgerecht dokumentiert hast. Das legst du vor, wenn ein Verwaltungsgericht etwas sehen möchte. Lass' dir keine Schere in den Kopf einpflanzen, nur weil jemand mit dem Gericht "droht". Vor einem Verwaltungsgericht gibt es keine Angeklagten, insbesondere ist der Lehrer keiner. Es wird nur geprüft, ob alles formal korrekt abgelaufen ist.


    Letztendlch geht es bei der Frage "mangelhaft" oder "ungenügend" darum, ob die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können oder nicht. Du meinst, dass nicht, und hast das auch begründet. Dann bliebe ich dabei.

    Die Crux bei der Sache ist doch, dass man den echten Kranken gerecht werden möchte, so dass die eine Chance haben, ihre Leistung zu zeigen, ohne sich von den Schlümpfen, die sich um eine Leistungsbewertung 'rumdrücken wollen, auf der Nase herumtanzen zu lassen. Immer wenn man für die letzteren die Kästchen enger macht, wird auch für die ersteren die Luft dünner. Analog für schleifende Zügel.


    Da sind die Entscheidungen nicht immer einfach zu treffen. Um so weniger kann ich es verstehen (um mal aufs Ausgangsthema zurückzukommen), wenn jemand in einem so eindeutigen Fall die Angelegenheit noch unnötig verkomplizieren möchte.


    Wir haben in einer Abteiling übrigens auch einen Samstag-Nachschreibetermin. Der hat nicht nur eine gewisse abschreckende Wirkung. Ich stelle umgekehrt durchaus fest, dass es nicht wenigen Schülern trotz den Umstandes, extra dafür in die Schule kommen zu müssen, recht ist, in Ruhe nachschreiben zu können und nicht noch irgendwann nachmittags eine Klausur rangehängt zu bekommen. Gerade bei langen Klausuren wird das nämlich ein abendfüllendes Programm.


    Letztendlich löst das aber auch nicht die Problematik, dass immer mehr bei Klausuren
    gefehlt und der Nachschreiberummel immer mehr Zeit in Anspruch nimmt.
    Es ist nur ein Detail, das hoffentlich etwas beiträgt.

    Bei den nicht rückwirkend geltenden Attesten wäre ich auch sehr vorsichtig mit der Ablehnung. Keiner von uns ist Mediziner. Auch wenn es natürlich Ärzte gibt, die als Doc Holiday bekannt sind, maße ich mir nicht an, gesundheitliche Probleme von Schülern zu beurteilen.

    Es geht auch nicht darum, den Inhalt des Attest anzuzweifeln. Dazu fehlt uns in der Tat die fachliche Grundlage. Wir können aber durchaus Vorgaben zum Verfahren machen, die da z.B. lauten können, bei Krankheit bei Klausur am gleichen Tag zum Arzt.



    Achso und rückwirkend krankzumelden weigert sich unsere Kinderärztin strikt. Sie sagte, sie mache sich strafbar

    Wie soll diese Straftat denn heißen? Bzw. in welchem StGB-Paragraphen möchte die geregelt sein? Scheint mir auch eher juristisches Halbwissen zu sein.

    Dem Plattyplus hat ein Schüler eine Minute vor der Klassenarbeit ins Waschbecken gek...

    Ein Attest braucht's bei begründeten Zweifeln an der Krankheit des Schülers. Die sind beim Fehlen bei einer Klausur zwar grundsätzlich gegeben, dürfte jedoch durch die beschriebenen Indizien ausgeräumt worden sein.



    Ich will den jetzt nachschreiben lassen, aber meine Kollegen nölen rum, ich solle die Arbeit mit der Note 6 werten.

    Lass' sie nölen, das haben sie umsonst. Du vergibst deine Noten. Da kann man gerne eine Rat einholen, unterm Strich aber entscheidest du.



    Habe mich bisweilen auf die Position zurückgezogen: "Wenn ich ihn nach Hause schicke, hat er sein Fehlen bei der Klassenarbeit nicht zu vertreten. Entsprechend stellt sich die Frage nach einem Attest gar nicht, eben weil ich ihn weggeschickt habe."

    Klingt gut.

    Oder muß ich ihm rein rechtlich jetzt doch die 6 reinhauen?

    Nö.

    Würde das bedeuten, dass der Chef auch „nö“ sagen kann??

    Kann er, wenn zwingende dienstliche Gründe vorliegen. Unterm Strich muss er abwägen, was wichtiger ist. Welcher Vertretungsunterricht aber sollte so wichtgi sein, dass man bleibende Schäden riskiert. Nö, das wollte ich als SL nicht auf meine kleine Kappe nehmen.


    Krabappel, danke für's Raussuchen.

    Die Schulleitung ist mein Dienstvorgesetzter und kann entsprechend frei entscheiden, ob ich mit meiner Klasse zu fahren habe oder nicht.

    Nein, frei entscheiden kann so ein Landesbeamter das nicht, höchstens nach billigem Ermessen. Im Wandererlass heißt es, dass die Schule das in eigener Verantwortung regelt. Das heißt nicht, dass der Schulleiter machen kann, was er will.


    Mir ging es aber um etwas anderes. Mal abgenommen, es sei die alleinige Obligenheit des SL, zu entscheiden, wer und was fährt. Wenn er einigermaßen schlau ist, wird er vorher kucken, wer fahren will, und ob er genug Leute hat, um sein Fahrtenkonzept auch umzusetzen. Es gibt natürlich immer wieder Führungskräfte, die sich und anderen etwas beweisen wollen. Die haben dann nicht nur Recht, sondern auch jede Menge Ärger. Viel Spaß.


    Wer auch immer (Person oder Gremium) innerhalb der Schule denn nun zuständnig ist, so gibt es nach den Vorschriften überhaupt keine Verpflichtung, irgendeine Fahrt anzuordnen. Die Regelungen sehen nämlich überhaupt nicht vor, dass gefahren werden muss. Ich erwarte von denjenigen, die so etwas entscheiden, auch den Weitblick, die Umsetzbarkeit ihrer Entscheidungen abzuschätzen.


    Klassenlehrer gemäß §18, Absatz 5 der ADO die Fahrt zu begleiten.

    Aber nur "in der Regel". Das wäre schon mal ein Punkt, um die Ellenbogen auszufahren, wenn man nicht fahren möchte. Letzte Instanz wäre dann wohl ein Verwaltungsgericht, das entscheiden muss, ob diese Ordnung schwerer wiegt, als andere Rechtsgüter. Warum sollte man es darauf nicht ankommen lassen?


    Also wer organisiert in einem solchen Fall die Fahrt, sammelt das Geld ein usw.?


    Gute Frage. Solcherelei Details sind mal wieder in den Vorschriften nicht geregelt. Und auch der anweisende Schulleiter hat sich dazu im Zweifelsfall keine Gedanken gemacht, weil er davon ausgeht, dass andere sich seinen Kopf zerbrechen.


    Was das Geld anbetrifft, könnte das ohnehin schwierig werden, wenn die Schule nicht über ein Verwahrkonto verfügt, über das das Geld gesammelt und weitergeleitet wird.


    Auch darüber sollte sich ein SL Gedanken machen, bevor eine Dienstanweisung zu fahren schreibt.

    Wenn morgen jemand total unreflektiert mir sagt, ich solle erst ab 12 Punkte eine 3 geben, dann ziehe ich nur noch halbe Punkte ab, wo ich zur Zeit volle abziehe. Umgekehrt nach unten.
    Es steht ja nirgendwo im Gesetz, wieviele Punkte ich für "le pére"(alternativ "la père", "le péré", oder "le vater"...) statt "le père" zu verteilen habe.

    Eben. Da endet dann die Objektivierbarkeit. Insofern bin ich auch nicht böse, dass bei uns keine Fachkonferenzen oder so irgendwelche Notenschlüssel beschlossen haben.

    Bereich 4 minus

    Da weiß ich schon gar nicht, was das sein soll. Entweder etwas reicht aus (4) oder nicht (5). Zumindest außerhalb der gymnasialen Oberstufe. Das ist "schwach ausreichend" (04 Punkte) tatsächlich nicht mehr ausreichend. In anderen Bereichen könnte 4- aber als "reicht ja doch noch irgendwie" verstanden werden.


    Was soll denn jemand, der das liebe lange Jahr Vierminussen gechrieben hat, auf dem Zeugnis bekommen, wenn auch seine sonstigen Leistungen in dem Bereich liegen? Nee, dann gebe ich lieber gleich Fünfen, dann hat man Klarheit.


    Im Übrigen kann man über 'ne vier für 50% auch mal nachdenken. Wer nur die Hälfte richitg hat, hat die andere Hälfte falsch. Reicht das noch? Allerdings gäbe es wohl einiges Getöse, wenn ein einzelner Lehrer die Grenze auf zwei Drittel setzt.

    Dann bin ich mal darauf gespannt was du benutzen willst.

    Wer? Ich? Ich will gar nichts benutzen. Das muss schon der entscheiden, der weiß, was er ausdrücken möchte.



    Da es sich um Korrelationen handelt

    Vielleicht schreibt man einfach das?

    fällt der Folgepfeil auch weg

    Die Regel "Das Gleichzeichen kann dann verwendet werden, wenn der Folgepfeil nicht passt." will mir nicht behagen.

    ich da oben auch keine mathematische Gleichung sehe

    Eben. Ich halte nichts von der Verwendung mathematischer (Pseudo)-Schreibweisen außerhalb mathematischer Kontexte. Die deutsche Sprache ist erstaunlich ausdrucksstark.


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