Das BVG hat sich da schon mehr Mühe gegeben als auf bildzeitungsniveau irgendwelche Zahlen rauszuhauen. Nicht das du hier provokativ ein weiteres Mal deine Unwissenheit zur Schau stellst und das unwidersprochen bleibt.
Leider sind deine Beitrage sachlich nicht so treffend was Du anscheinend mit Beleidigungen zu kompensieren versuchst. Das BVG hat mit seiner Rechtsprechung die untere Grenze festgelegt. Wenn Du meinen Beitrag sinnentnehmend gelesen hättest, wirst Du merken, dass meine Aussage war, dass der Betrag noch ein ganzes Stück über den von dir genannten 15% liegen.
Warum das so ist? Ein wenig Nachhilfe für dich:
Das BVG geht erstmal von den untersten Besoldungsstufen aus. Diese müssen am Ende mindestens 15% über der Grundsicherung liegen. Nun gilt aber auch das Gebot des Abstandes zwischen den Besoldungsgruppen. Nun ist aber der Familienzuschlag für höhere Besoldungsgruppen niedriger. Gleichzeitig bekommt man für das 5. Kind mehr als für das 1. Kind. Das ganze passt auch nicht zu deiner Aussage, da im Sozialrecht nur das Alter des Kindes zählt und jeder Kind gleich viel bekommt. Die Lösung ist relativ einfach, da das Land die gesamten Bezüge betrachtet. Also insgesamt muss eine Familie mit 4 Kindern mind. 15% über den entsprechenden Sätzen liegen.
Dann wie ich schon mal anmerkte, ist es keineswegs so, dass es zwingend höhere Familienzuschläge geben muss. Der Dienstherr könnte auch (teilweise) die Grundgehaltssätze erhöhen, um insgesamt auf eine verfassungsgemäße Besoldung zu kommen.
Das magst du inhaltlich nicht gut finden, ist aber eindeutig vom Urteil des BVG gedeckt.
Leider macht es auch keinen Spaß mit dir darüber zu diskutieren, da du nur beleidigend bist und deine Beiträge leider nicht ganz der Rechtsprechung entsprechen. Es gibt aber in der Rechtsprechung durchaus feine Unterschiede. Aber da du nur beleidigst, möchte die Diskussion an dieser Stelle mit dir nicht weiterführen.