Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.
Sorry, aber das ist einfach falsch. Alle rechtlichen Vorgaben, Erlasse und Gesetze gelten automatisch auch für die (verbeamtete) Lehrkraft. Du bist i.R. sogar verpflichtet dich selbstverantwortlich auf den aktuellen Stand zu halten. Formal musst Du alle für dich relevanten Vorgaben des Dienstherrn kennen und diese befolgen. Egal ob die SL es dir explizit sagt oder nicht. Und wenn der Dienstherr als dein Arbeitgeber vorgibt, dass du als Schwangere niemanden Retten darfst, hast Du ab dem Zeitpunkt, wo Du über deine Schwangerschaft Bescheid weißt, keine Rettungsfähigkeit im Sinne des Dienstherrn mehr.
Natürlich kannst Du privat noch machen was du willst. Und natürlich geht die Begründung deinem Dienstherr nichts an.
Unsere Reinigungskräfte dürfen z.B. generell nicht auf Leitern steigen. Wenn sie es machen und etwas passiert, haben sie ein Problem. Sie dürfen auch nicht die Beamer reinigen.
Beim Schwimmen ist aber das Problem, dass Du nicht nur dich selbst sondern ggf. noch ein anderes Leben gefährdest. Was ist wenn ein Kind untergeht und die Lehrkraft nicht oder zu spät reinspringt, weil sie Angst um ihr ungeborenes Kind hat? Oder sie springt rein und der Schüler tritt ihr in Panik in den Bauch?