Tom123
So habe ich das oben vermutet, nur dass es die Schulkonferenz (aka Schulforum / Schulpflegschaft) sein müsste statt der Gesamtkonferenz:
Schulkonferenzen gibt es bei uns nicht. Das müsste bei uns dann die Gesamtkonferenz sein.
Du mischst mehrere Sachen durcheinander. Gesamtkonferenz/ Schulkonferenz/ Hausrecht/ Hausordnung/ Schulordnung... Das ist nicht alles dasselbe.
ähm. Nein. Es gibt verschiedenen Möglichkeiten, wer ein Verbot erlassen könnte. Gesamtkonferenz (= bei uns Schulkonferenz (wobei ich den Begriff nie verwendet habe) kann eine Schulordnung (i.R. = Hausordnung) erlassen.
Alternativ / Konkurrierend könnte die SL von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Grundsätzlich würde das auch dem Schulträger als Eigentümer zustehen. Das kann er als Anweisung machen oder eine Hausordnung erlassen.
Die Frage ist nun, wer kann es entscheiden und wer hat am Ende des letzte Wort. Meine Vermutung:
Schulträger kann als Eigentümer Vorgaben machen => Gesamtkonferenz/Schulkonferenz kann über die Schulordnung/Hausordnung Vorgaben machen => SL über das Hausrecht
Wenn Schulträger und Gesamtkonferenz nichts machen, kann die SL entscheiden.
Wenn Schulträger oder Gesamtkonferenz etwas vorgeben, muss die SL sich daran halten.
Spannend wäre dann auch wieder die Frage, in wie weit der Schulträger der Gesamtkonferenz Vorgaben machen darf. Z.B. das übliche "Die Halle darf nur mit hellen Sohlen betreten werden."