Beiträge von Tom123

    Siehe oben, solange sie das nicht gesagt hat, gelten die Sicherheitsvorschriften alle nicht für sie.

    Sorry, aber das ist einfach falsch. Alle rechtlichen Vorgaben, Erlasse und Gesetze gelten automatisch auch für die (verbeamtete) Lehrkraft. Du bist i.R. sogar verpflichtet dich selbstverantwortlich auf den aktuellen Stand zu halten. Formal musst Du alle für dich relevanten Vorgaben des Dienstherrn kennen und diese befolgen. Egal ob die SL es dir explizit sagt oder nicht. Und wenn der Dienstherr als dein Arbeitgeber vorgibt, dass du als Schwangere niemanden Retten darfst, hast Du ab dem Zeitpunkt, wo Du über deine Schwangerschaft Bescheid weißt, keine Rettungsfähigkeit im Sinne des Dienstherrn mehr.

    Natürlich kannst Du privat noch machen was du willst. Und natürlich geht die Begründung deinem Dienstherr nichts an.

    Unsere Reinigungskräfte dürfen z.B. generell nicht auf Leitern steigen. Wenn sie es machen und etwas passiert, haben sie ein Problem. Sie dürfen auch nicht die Beamer reinigen.

    Beim Schwimmen ist aber das Problem, dass Du nicht nur dich selbst sondern ggf. noch ein anderes Leben gefährdest. Was ist wenn ein Kind untergeht und die Lehrkraft nicht oder zu spät reinspringt, weil sie Angst um ihr ungeborenes Kind hat? Oder sie springt rein und der Schüler tritt ihr in Panik in den Bauch?

    Tom123 Ist mir offen gestanden komplett egal. Meinetwegen können diese Leute von Sicherheitspersonal bewacht mit KI lernen, don't care. Wichtig ist, dass die große, durch diese Schüler beeinträchtigte Mehrheit normal lernen kann.

    Vermutlich gibt es aber auch für solche Klientel Lehrkräfte, die unter den richtigen Bedingungen gerne mit den Schülern arbeiten würde. Eine meiner Freundinnen ist beispielsweise Sonderpädagogin mit Schwerpunkt ESE, hat erst sehr glücklich an einer entsprechenden Förderschule gearbeitet und ist nun seit einigen Jahren sehr unglücklich in der Inklusion unterwegs. Könnte mir vorstellen, dass sie gar nicht so abgeneigt wäre.

    Und genau das ist das Problem.

    Es gibt viel zu wenig solcher Schulen und vor allem gibt es viel zu wenig Personal. Jeder kennt natürlich den einen Vollblutsonderpädagogen, der mit viel Engagement, Fachwissen und Empathie die schweren Fälle knackt. Aber wir haben weder räumlich noch finanziell die Möglichkeiten das für alle anzubieten. Und vor allem haben wir nicht genug Personal. Sonderpädagogen und andere entsprechende Fachkräfte fehlen in Maßen. Und das liegt nicht nur an der Inklusion. Die Anzahl der Schüler mit Probleme steigt massiv an und das Personal wird weniger.

    Ob wir es nun gut finden oder nicht. Aber es gehört inzwischen zu den Aufgaben einer Lehrkraft sich auch damit zu beschäftigen. Wir werden wenn es gut läuft ein paar Extremfälle an Förderschulen oder Schulen für Erziehungshilfe etc. abgeben. Aber wir behalten ein schwieriges Klientel.

    Zu sagen: Ich möchte mit diesem Klientel nicht arbeiten ist verständlich, passt aber weder zur Realität noch zum Job.

    Nein, das muss sie nicht, denn sie ist ja eigentlich rettungsfähig, nur aus Sicherheitsgründen darf der AG dies nicht mehr von ihr verlangen, wenn er weiß, dass sie schwanger ist.

    Wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht rettungsfähig ist, muss sie das mitteilen. Wenn sie trotz Schwangerschaft rettungsfähig ist, hast Du natürlich vollkommen Recht. Allerdings hörten es sich bei dir so an, dass man nicht mehr rettungsfähig ist:

    Das Problem ist, dass du nicht mehr retten darfst als Schwangere, weil das eine Gefahr ist für das Kind, aber die Voraussetzung in den meisten Bundesländern ist eben der Rettungsschwimmer oder die Rettungsfähigkeit (die dir aktuell dann fehlt), um Schwimmunterricht erteilen zu dürfen.

    Da müsste man sich jetzt natürlich die Vorgaben ansehen. Mit deiner Argumentation drehst Du dich aber im Kreis. Wenn die Schulleitung zwingend sagen muss, dass die Lehrkraft keine Schwimmunterricht mehr machen dürfen, gelten die gleichen Vorgaben auch für die Lehrkraft ohne dass die SL es weiß. Sprich wenn das Land die Vorgabe macht, dass schwangere Lehrkräfte keine Rettungsfähigkeit haben, gilt es unabhängig davon ob die Schulleitung es weiß oder nicht.

    Wer fordert das? Du redest wirr.

    Wie willst Du das denn machen? In den meisten Regionen gibt es 1-2 Schulen, die in Frage kommen. Wir haben bei uns z.B. nur ein Gymnasium. Wenn wir jetzt den Schüler in Klasse 7 von der Schule verweisen, wäre die erste Frage wohin. Dann ist die zweite Frage, warum es nun an einer anderen Schule besser sein sollte. An meiner alten Wirkungsstätte wurden solche Schüler zwischen den drei potentiellen Schulen im Kreis geschickt. Wenn man Glück hatte, hatte man ein paar Monate Ruhe. Aber gelöst wurde das Problem nicht.

    Was ist daran verwirrend, Zauberwald, wenn die Schulleitung involviert ist, ist die Entscheidung bereits getroffen, also muss die TE die Entscheidung vorher ohne sie treffen.

    Es ist daran verwirrend, dass es nicht um die Schwangerschaft sondern um die fehlende Rettungsfähigkeit geht. Wenn sie aufgrund der Schwangerschaft nicht rettungsfähig ist, muss sie das mitteilen. Sie kann auch einfach sagen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen zur Zeit nicht rettungsfähig ist. Wenn die bayrischen Vorgaben es dann zulassen, dass sie aufgrund der Unterstützung trotzdem Schwimmunterricht machen darf, ist das ok. Aber die Gefahr ist natürlich, dass die verantwortliche Lehrkraft zwingend die Rettungsfähigkeit braucht. Dann ist sie raus. Und genau das muss sie auch mitteilen.

    Klar. Wir stellen flächendeckend Security an Schultore und gewalttätige Kinder gehen weiter unbehelligt aus und ein.

    *Ironie off*

    Das wird jetzt hart für dich sein. Aber sogar für Jugendliche im Gefängnis bieten wir eine Schulbildung an. Und notfalls tatsächlich mit Wächter mit im Raum. Alternativ kann man diese natürlich auch einfach für den Rest ihres Lebens wegsperren.

    Ich stimme euch zu - man sollte Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen konsequent durchziehen (und alle Vorkommnisse protokolliere). Dann würde es nicht so oft und heftig eskalieren.

    Das ist sicherlich ein guter Ansatz. Trotzdem werden am Ende Probleme bleiben mit denen wir uns auseinandersetzen müssen. Im Einzelfall mag ein Verweis von allen Schulen das letzte Mittel sein. Aber für 99% der Problemschüler werden wir andere Lösungen finden müssen.

    ... Dass ein Schüler komplett jeder Schule verwiesen wurde habe ich noch nie erlebt. Ich kenne einen Schüler, der wegen Totschlags in U-Haft saß, selbst dieser hatte seinen Schulplatz nicht verwirkt.

    ...

    Wem dann lieber ist, dass der kriminelle Jugendliche in seiner Klasse bleiben darf und die traumatisierte Lehrperson dafür in der Klinik sitzt, ist ein schlechter Pädagoge und ein schlechter Chef.

    Also erstmal sind das sicherlich Einzelfälle. Die meisten "Problemschüler" sind nicht gleich Schwerstkriminelle.

    Aber davon losgelöst. Du kennst niemanden, der komplett ausgeschlossen wurde und gleichzeitig forderst Du es? Wie soll das gehen? Es ist nun mal nicht vorgesehen, dass wir Menschen mit 14,15 Jahre komplett aus der Gesellschaft ausschließen.

    Mir sind die "Täterschüler" herzlich egal. Ich würde es sehr sinnvoll finden und begrüßen, solche Schüler zügig aus den Schulen zu entfernen, um angemessenen Unterricht für den Rest sowie Schutz für Mitschüler und Personal sicherzustellen. Wenn Schulpflicht bedeutet, dass man mit diesen Zumutungen leider leben muss, dann ist das ein klarer Missstand.

    Solche Schüler gehören zum Schulalltag dazu. Wir müssen überlegen, wie wir damit umgehen. Entfernen ist weder gesellschaftlich noch auf die einzelne Personen bezogen eine gute Lösung. Es mag vielleicht eine Handvoll Kinder geben, bei denen wir am Ende keine andere Lösung haben, aber für den Großteil der Problemkinder müssen wir andere Wege finden.

    Tom123 was findest du verwirrend? § 4 TV-L regelt die Abordnung, da sehe ich keine Vorteile zum Beamtentum.

    "Die Rechtsstellung der Beschäftigten bleibt unberührt."

    Der Vorteil liegt in diesem Satz. Der Angestellte hat sämtliche Arbeitnehmerrechte ohne Einschränkungen. Dadurch kann er nicht so flexibel eingesetzt werden wie ein Beamter. Das gilt beispielsweise auch für die Arbeitszeiten und andere Arbeitsschutzbestimmungen. Aber ich glaube, dass die Diskussion hier nicht passt.

    Und deswegen ändern wir einfach gar nichts? Weil Änderungen erst in einigen Jahren sichtbar werden?
    Na dann.

    Schule muss sich dringend verändern. Sie muss sich den veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen. Aber es passiert nichts. Es hängt einfach von dem Engagement Einzelner ab. Das frustriert mich immer mehr.

    Der Ausgangspunkt war, dass man "einfach" für bessere Arbeitsbedingungen an Brennpunktschulen sorgen sollte, wenn das keiner mehr arbeiten will.

    Das man lang- bzw. mittelfristig etwas ändern muss, ist vollkommen klar. Aber trotzdem wird es in den nächsten 5 Jahren viele Lehrkräfte geben, die nicht an einer Brennpunktschule arbeiten (wollen).

    Nein, die vielleicht nicht, aber wenn alle übernommen werden würden, hätte man einen größeren Pool, aus dem man schöpfen könnte.

    Natürlich. Aber einerseits sind die Haushalte der Länder durchaus belastet und die Perspektive ist nicht wirklich gut. Anderseits gibt es sicherlich viele tolle Schulen mit schwierigen Klientel an denen sich die Lehrkräfte wohlfüllen. Aber es wird auch immer die Schulen geben, an denen keiner arbeiten will. Und wir werden auch mittelfristig nicht genug Personal und vor allem Fachkräfte haben und den Problemen zu begegnen. Das fängt bei uns schon damit an, dass Eltern 1-2 Jahre auf Termine zur Überprüfung beim Psychologen etc. warten müssen.

    In Nds. gibt es auch offene Stellen an Gymnasien. Aber man muss auch überlegen, ob eine Gymnasiallehrkraft, die keine Stelle am Gymnasium bekommen dann überhaupt bereit wäre an die Brennpunktschule nach NRW zu gehen. Ich glaube, dass das die wenigsten würden.

    Ich bin natürlich auch mehr für Mehrausgaben im Bildungssektor. Und es natürlich auch eine Frage von Prioritäten. Aber selbst mit einem großen 100 Mrd. Packet würden wir nur wenige finanziell bedingte Probleme lösen. Der Investitionsstau ist riesig. Das sind eher Aufgaben über die nächsten 20 Jahre. Und in diesen 20 Jahren brauchen wir trotzdem Lehrkräfte, die in Brennpunktschulen unterrichten. Das Schulsystem ist strukturell bedingt auch einfach viel träger als die Gesellschaft. Wenn Politik, Gesellschaft und Verwaltung gemeinsam mehr für Schulen erreichen wollen, haben wir trotzdem immer das Problem, dass wir gar nicht so schnell auf gesellschaftliche Veränderungen reagieren können. Man kann so viel besser machen, aber am Ende wird es immer noch unbeliebte (Brennpunkt)schulen geben und wir immer noch das Problem haben, dass der Bedarf und die Wünsche der Lehrkräfte nicht übereinstimmen.

    Richtig, ich finde auch, dass das Problem systematisch ist. Gäbe es ÜBERALL kleine Klassen und genug Professionen, die Problemfällen helfen können, entsteht der Brennpunkt gar nicht erst in der Dimension, wie er vielleicht heute vorliegt.

    Brennpunktschulen entstehen durch gesellschaftliche Veränderungen, Ghettobildung, veränderte Kindheit etc.

    Ja, der Dienstherr lässt uns alle und müsste mehr tun. Aber das Problem ist viel zu schwerwiegend und strukturell bedingt. Selbst ein guter Dienstherr könnte es nicht einfach lösen.

    Häh? Fragst Du das hier ernsthaft?

    Mehr Personal, verschiedene Professionen, kleinere Klassen, eine Schulleitung, die hinter den Lehrkräften steht, angemessene Ausstattung...

    Sorry, ich meinte realistisch. Wo kommt das Geld für mehr Personal her? Und selbst wenn es da ist, wo findest Du diese Lehrkräfte? Es fehlen doch jetzt schon massiv Lehrkräfte. Gleiches gilt natürlich auch für die verschiedenen anderen Professionen.

    Die meisten/Viele Schulleitungen stehen hinter ihren Lehrkraft. Aber trotzdem, wie genau setzen wir das um?

    Kleinere Klassen? Super, wer unterrichtet die anderen Schulen?

    Angemessene Ausstattung? Sicherlich wichtig. Frage 1: Woher kommt das Geld? Viele Kommunen sind pleite. Frage 2: Wie setzen wir es zeitnah um? Frage 3: Was hilft das wirklich?

    Ich habe das Gefühl, dass nichts davon realistisch so umgesetzt werden kann, um die Arbeitsbedingen an Brennpunktschulen vernünftig zu verbessern.

    Ernsthaft jetzt? Das kann doch kein Grund sein, dass der Dienstherr seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt! Wenn es viele LoL gibt, die aufgrund von krank machenden Bedingungen auf Versetzungen bestehen, dann muss der Dienstherr die Bedingungen ändern und nicht die Versetzung durch Untätigkeit verhindern!

    Ok, doofe Frage: Wie kann man die Bedingungen realistisch verändern?

    Wie gesagt, wenn die Rechtslage wirklich so eindeutig ist, braucht es doch keine Diskussion. Dann muss sich der Dienstherr daran halten.

    Ich würde aber nicht unbedingt, das was der eigene Anwalt sagt gleich als Rechtslage sehen. Am Ende entscheidet ein Gericht und in den wenigsten Fällen ist es wirklich so eindeutig.

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