Von dem von dir Geschriebenen ist manches einfach ummöglich (Kindergeld für bestimmte Leistungen), zeigt kein Verständnis wie sich die Alimentationsprinzipien u.a. aus den Leistungen des Sozialstaat entwickeln und weißt mitunter handwerklichen Fehler auf, wie bei der Wiedergabe des BVG-Urteils (Wahrscheinlich war es kein Fehler sondern andersrum passt es einfach besser in deine Argumentation).
(Hier der Wortlaut im Original:
"Es besteht insbesondere keine Verpflichtung, die Grundbesoldung so zu bemessen, dass Beamte und Richter ihre Familie als Alleinverdiener unterhalten können. Vielmehr steht es dem Besoldungsgesetzgeber frei, etwa durch höhere Familienzuschläge bereits für das erste und zweite Kind stärker als bisher die Besoldung von den tatsächlichen Lebensverhältnissen abhängig zu machen.")
das es mir schwer fällt, dafür eine andere Bezeichnung zu finden als ahnungslos.