Lehrer nicht mehr Beamte?

  • Die Preise für Kindersachen schießen einfach in die Höhe, ohne dass es einen anderen Grund gibt, als: Eltern geben für Kinder alles aus, solange das Marketing stimmt.

    Das ist nicht mal Marketing. Bevor wir nach Schulranzen gesucht habe, habe ich noch nie von diesen Herstellern gehört. Es gibt aber einen Grund für die hohen Preise: Der Absatz ist groß genug trotz der Preise und es werden keine gebrauchten verwendet/gekauft.

  • Ich habe für ein Projekt in Gambia Schultaschen gesammelt und war ziemlich schockiert, was mir angeboten wurde: Schulranzen in sehr gutem Zustand. Als ich vorher die Spenden aus anderen Städten sah, dachte ich immer, ach, es sind Öko-Eltern, die dem Kind in Gambia einen Scout-Ranzen schenken, obwohl das Kind nicht mal Stifte hat.
    Ich habe Sachen gespendet bekommen, wo die Eltern sagen "da kriegen sie eh keine 20 Euro dafür, also schenken sie das". Ob nach Gambia oder der AWO in der selben Stadt, ist egal, es ist dann eine individuelle Präferenz.
    Das hat mich irritiert (und zeigt, dass es wohl keine großen Qualitätsunterschiede geben wird, sonst kaufe ich doch für 20-40 Euro den 200 Euro-gebrauchten statt den 70 Euro neu?

  • Das stimmt zwar, die Preise sind aber nicht mehr im Verhältnis. Es gibt auch gute Reiserucksäcke für den selben Preis, die alles auch haben (außer Platz für die Klett-Zusätze und vielleicht nicht immer Reflektoren).
    Die Preise für Kindersachen schießen einfach in die Höhe, ohne dass es einen anderen Grund gibt, als: Eltern geben für Kinder alles aus, solange das Marketing stimmt.
    und der deutsche Schulranzen (in "Scout-Form") ist halt eine kulturelle Sache, daran erkennt man kleine deutsche Schulkinder auf einem Foto.

    Mittlerweile ist Ergobag das It-Piece, aber man sieht alle möglichen Marken und da gibt es auch günstigere darunter, die immer noch besser sind als Billig-Rucksäcke. Ich finde, es gibt viel Unnötiges, was sehr extrem vermarktet wird, aber ein guter Schulranzen gehört meiner Meinung nach nicht dazu. Die Ranzen, die Quittengelee verlinkt hat, kenne ich von meinen Erstklässlern, die sind echt total okay.

  • Ich habe Sachen gespendet bekommen, wo die Eltern sagen "da kriegen sie eh keine 20 Euro dafür, also schenken sie das". Ob nach Gambia oder der AWO in der selben Stadt, ist egal, es ist dann eine individuelle Präferenz.

    Weil es wirklich so ist. Wir hatten die Grundschulranzen jetzt auf mehreren Flohmärkten dabei und auch versch. Plattformen angeboten. Niemand hatte Interesse daran. Vor ein paar Wochen habe ich sie zur Caritas gebracht. Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

  • Es ging aber auch in den Beiträgen hier, dass diese Rucksäcke in der Regel kaum getragen werden, alle Vorteile also kaum notwendig sind.
    Natürlich ist es wichtig. Und glaub mir: das sage ich als Kinderlose. Ich fechte den selben Kampf zuhause, was mein Mann alles für Hunde kauft bzw. kaufen möchte / würde, wenn ich nicht eingreifen würde. und ich kaufe auch da Mist, weil ... die glänzenden Augen und so ;)

  • Und ein weiteres Problem haben diese tollen mitwachsenden superergonomischen Schulranzen:
    Sie sind zwar viele Jahre an das tragende Kind anpassbar, aber das Volumen wächst nicht beim Übergang auf die weiterführende Schule mit, so dass er bei steigender Anzahl von Fächern in Klasse 5 (insbesondere bei G8) schnell zu klein für das zu transportierende Material ist.

    Ich selbst bin in Klasse 5 mindestens bis Weihnachten mit meinem alten rechteckigen Scout-Ranzen in die Schule gegangen. Danach gab es einen relativ Lederranzen, den ich noch in der Oberstufe gerne genug genutzt habe. Lederlehrertaschen sehen ähnlich aus. Er hat mir gefallen, obwohl er zum Tragen auf dem Rücken nicht sehr bequem, insgesamt nicht sehr groß und wegen des dicken Leders relativ schwer war. Für Kinder, die zu Fuß zur Schule gehen, ist das nichts. Wer den Ranzen auf das Fahrrad schnallen kann oder nur einen sehr kurzen Weg zum Bus hat, kommt damit gut zurecht.

    Edit: Ein guter Schulrucksack ist für den Rücken natürlich gesünder.

  • Das hat mich irritiert (und zeigt, dass es wohl keine großen Qualitätsunterschiede geben wird, sonst kaufe ich doch für 20-40 Euro den 200 Euro-gebrauchten statt den 70 Euro neu?

    Es gibt Unterschiede in der Passform, Ergobag eignet sich auch für sehr kleine, schmale Kinder, es gibt andere Ranzen, die sitzen besser auf einen breiteren Rücken. Dass sie sich in der Qualität sehr unterschieden, glaube ich auch nicht, aber ich verstehe, dass man seinem Kind einen neuen Ranzen kaufen will zum Schulstart. Oft sucht das Kind im Laden ja auch mit aus, probiert verschiedene an und so.

    Natürlich ist es nicht überlebenswichtig, keine Frage, aber warum sich hier so sehr aufgeregt wird über einen 200€-Ranzen, den das Kind vier Jahre lang jeden Schultag in Benutzung hat, verstehe ich nicht. Ihr wisst schon, was ein ordentlicher Wanderrucksack kostet? Und wie oft im Jahr benutzt man den?

  • Vielleicht sollt mal da angesetzt werden.

    Sicher.

    Ich würde auch immer einen nur gerade ausreichend großen Schulranzen kaufen, damit das Kind nicht auf die Idee kommt, unnötige Dinge (z.B. Regenschirm zur Vorsicht bei jedem Wetter) einzupacken, weil ja noch Platz ist. Da die Schüler in der weiterführenden Schule aber oft ihr Material nicht mehr im Klassenzimmer lassen können und nicht jede Schule genügend Spinde für alle Schüler anbietet, wird es meist mehr.

    Doppelstundensysteme helfen, und ich persönlich lasse das Physikbuch auch nur auf Ansage mitbringen und nicht immer.

  • Leider sind deine Beitrage sachlich nicht so treffend was Du anscheinend mit Beleidigungen zu kompensieren versuchst. Das BVG hat mit seiner Rechtsprechung die untere Grenze festgelegt. Wenn Du meinen Beitrag sinnentnehmend gelesen hättest, wirst Du merken, dass meine Aussage war, dass der Betrag noch ein ganzes Stück über den von dir genannten 15% liegen.

    Ich habe alle deine Beträge sinnentnehmend gelesen. Deshalb fehlen diese mir ja so negativ auf.

    1. Das Urteil des BVG spricht von Nettobeträgen wie Quittengelee schon geschrieben hat.

    2. Das Urteil bezieht sich nicht auf das Jahr 2025. Es bezieht sich auf die Jahre 2013 bis 2015. Wenn die Zahlen, die du weiter oben geschrieben hast, dem Urteil entnommen sind, muss man mit mindestens 10 Jahren Inflation rechen.

    3. Leider finde ich nicht ich den Gesetzestext zur Besoldungsanpassung 2024 nicht (und mehr als 5 Minuten googeln ist es mir nicht wert.) Allerdings wurde in dem Entwurf ziemlich genau gerechnet, wie sich die Leistungen für Kinder zusammensetzen.

    Du beachtest 1 nicht, denkst nicht an 2 und 3 lässt du außer acht. Dies nicht zu beachten ist, entweder Unwissenheit (Ahnungslosigkeit) oder bewusst gemacht, um deine Argumentation mit nicht validen Zahlen zu stützen (Bildzeitungsniveau).

    [...]

    Warum das so ist? Ein wenig Nachhilfe für dich:
    Das BVG geht erstmal von den untersten Besoldungsstufen aus. Diese müssen am Ende mindestens 15% über der Grundsicherung liegen. Nun gilt aber auch das Gebot des Abstandes zwischen den Besoldungsgruppen. Nun ist aber der Familienzuschlag für höhere Besoldungsgruppen niedriger.

    Ja das Abstandsgebot gilt zwischen den Besoldungsgruppen und auch die Aussage, dass das BVG die Untergrenze "Mindestalimention" anhand der untersten Besoldungsgruppe festgelegt hat, ist auch richtig.

    Jetzt gilt es zwei Dinge zu trennen.

    Die eine Frage ist, ob eine Abstandsgebot dadurch vorliegt, dass eine Beamter mit Kindern in A8 am Ende höher alimentiert wird als ein Beamter in A12 ohne Kinder. Hier wird das BVG sicherlich irgendwann zu urteilen. Darauf bezieht du dich nicht.

    Das aber wie du behauptest eine Mindestabstandsverstoß vorliegt, weil ein Beamter in A5 mit 2 Kinder in Mietenstufe 7 (gibt es in NRW afaik nicht) 1677,53€ und in A <9 1674,61€ bekommt, wage ich zu bezweifeln.(https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…ab_01.02.25.pdf).

    Das sind absolut 2,92€ oder relativ 0,0017% mehr. Warum nennst du diese Zahlen nicht? Stützen diese deine These etwa?

    Ich bezweifle stark, dass hier irgendein Verwaltungsgericht bereit ist, eine Klage wegen 0,0017% anzunehmen.

    Gleichzeitig bekommt man für das 5. Kind mehr als für das 1. Kind.

    Das habe ich oben bereits erläutert. Lies meine Ausführung bitte deinerseits auch sinnentnehmend.

    Das ganze passt auch nicht zu deiner Aussage, da im Sozialrecht nur das Alter des Kindes zählt und jeder Kind gleich viel bekommt.

    1. Ich habe geschrieben, dass das Sozialrecht eine Brücke zur Bestimmung der Alimentation ist , nicht das das Sozialrecht sich im Besoldungsrecht spiegelt und diesem 1 zu 1 entspricht. Sprachliche Feinheiten zählen, da hast du recht.

    2. Du hast Recht, wenn du schreibst, dass im Sozialrecht die Leistungen der Kinder nach Alter gestaffelt sind. Scheinbar ist dir beim lesen des BVG-Urteils entgangen, dass das BVG dies beachtet und bei den verschiedenen Sozialleistungen Mittelwerte gebildet hat. Daher bekommen alle Kinder egal welchen Alters gleich viel im Besoldungsrecht (vgl hierzu Randnotiz 57 oder auch 74).

    Dann wie ich schon mal anmerkte, ist es keineswegs so, dass es zwingend höhere Familienzuschläge geben muss. Der Dienstherr könnte auch (teilweise) die Grundgehaltssätze erhöhen, um insgesamt auf eine verfassungsgemäße Besoldung zu kommen.

    Das magst du inhaltlich nicht gut finden, ist aber eindeutig vom Urteil des BVG gedeckt.

    Ich habe nie bestritten, dass im Urteil des BVG eine Erhöhung der Grundbesoldung genannt wird. Ich habe dir lediglich vorgeworfen, dass du den Wortlaut des BVG umgedreht hast, um deine Argumentation zu untermauern. Du schreibst selber, dass in der Rechtssprechung auf die Feinheiten der Sprache ankommt. Den Wortlaut eines Urteil umzudrehen, sollte dir dann eben nicht passieren.

    Meine Meinung zu den Urteilen des BVG tut nichts zu Sache. Ich versuche lediglich so gut, wie es mir als Laie möglich ist, die Urteile und die sich daraus ergebene Besoldung zu erklären.

    Leider macht es auch keinen Spaß mit dir darüber zu diskutieren, da du nur beleidigend bist und deine Beiträge leider nicht ganz der Rechtsprechung entsprechen. Es gibt aber in der Rechtsprechung durchaus feine Unterschiede. Aber da du nur beleidigst, möchte die Diskussion an dieser Stelle mit dir nicht weiterführen.

    Der Vorwurf der Ahnungslosigkeit stellt nun wirklich keine Beleidigung da. Wessen Argumentation du als schlüssiger bewertest, ist mir ziemlich wumpe. Ich halte deine Argumentation für schlecht recherchiert, lückenbehaftet und inkonsistent.

  • 2. Das Urteil bezieht sich nicht auf das Jahr 2025. Es bezieht sich auf die Jahre 2013 bis 2015. Wenn die Zahlen, die du weiter oben geschrieben hast, dem Urteil entnommen sind, muss man mit mindestens 10 Jahren Inflation rechen.

    Die Sozialleistungen sind seit 2015 genauso gestiegen wie die Besoldung. Nach dem Urteil des BVG müsste 2025 die Besoldung mind. 15% über den entsprechenden Sozialleistungen von 2025 liegen. Meine Aussage war, dass bei Lehrkräften der Zuschlag höher als die 15% ist. Das ist auch legitim, da das BVG nur die Mindestbesoldung betrachtet und keineswegs sagt +15% = Besoldung.

    Die eine Frage ist, ob eine Abstandsgebot dadurch vorliegt, dass eine Beamter mit Kindern in A8 am Ende höher alimentiert wird als ein Beamter in A12 ohne Kinder. Hier wird das BVG sicherlich irgendwann zu urteilen. Darauf bezieht du dich nicht.

    Das aber wie du behauptest eine Mindestabstandsverstoß vorliegt, weil ein Beamter in A5 mit 2 Kinder in Mietenstufe 7 (gibt es in NRW afaik nicht) 1677,53€ und in A <9 1674,61€ bekommt, wage ich zu bezweifeln.(https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/m…ab_01.02.25.pdf).

    Es geht im Kern um das Verhältnis von Grundbesoldung und Kinderzuschlag. Dem Urteil des BVG wäre auch gedient, wenn man die Grundbesoldung erhöht. Letztlich muss die Besoldung in der Summe über den genannten 15% liegen. Das Land NRW nimmt den preiswertesten Weg und erhöht "nur/primär" Kinder- und Ortszuschläge. Dadurch kommen Situationen zu Stande, die für einige von uns nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn der Kollege mit 4 Kindern deutlich mehr als die Schulleitung eines Gymnasiums verdient, kann man sich schon losgelöst der rechtlichen Aspekte fragen, ob das sinnvoll ist. Danach ist die zweite Frage, ob der Dienstherr Möglichkeiten hat, das anders zu gestalten. Und diese hat er durchaus.

    Ich habe nie bestritten, dass im Urteil des BVG eine Erhöhung der Grundbesoldung genannt wird. Ich habe dir lediglich vorgeworfen, dass du den Wortlaut des BVG umgedreht hast, um deine Argumentation zu untermauern. Du schreibst selber, dass in der Rechtssprechung auf die Feinheiten der Sprache ankommt. Den Wortlaut eines Urteil umzudrehen, sollte dir dann eben nicht passieren.

    Du hast (bei mir) mit dem Worten Alimentations und deiner Argumentation den Eindruck erweckt, dass die aktuelle Besoldung aufgrund einer gesetzlichen Grundlage so sein muss. Genau das ist halt nicht der Fall. Der Dienstherr hat sich für diesen Weg entschieden. Es gibt durchaus alternativen.

    Der Vorwurf der Ahnungslosigkeit stellt nun wirklich keine Beleidigung da. Wessen Argumentation du als schlüssiger bewertest, ist mir ziemlich wumpe. Ich halte deine Argumentation für schlecht recherchiert, lückenbehaftet und inkonsistent.

    Wie Du meine Argumentation findest, ist mir relativ egal. Ich hätte mir eine sachliche Antwort oder keine Antwort gewünscht. Dass du der Meinung bist, deine Beiträge nicht beleidigend sind, zeigt leider dass es keinen Sinn macht. Mit dir weiter zu diskutieren. Wenn ich deinen letzten Beitrag richtig deute, bist Du zwar immer noch der Meinung, dass ich Unrecht habe, bist aber mit meinen Kernaussagen einverstanden. Dann passt es doch.

  • Klamotten kann man gut waschen, aber der Schulranzen meines Kindes ist so verdreckt, dass ich ihn nicht sauber bekomme (er wird jetzt das vierte Jahr genutzt).

    Wir haben die gerne mal in die Spülmaschine gestellt. Korb oben einfach raus. Wird wirklich sauber. Muss man halt vorher gucken, ob da billige Pappe oder Kunststoff verbaut wurde.

  • Dadurch kommen Situationen zu Stande, die für einige von uns nicht mehr nachvollziehbar sind. Wenn der Kollege mit 4 Kindern deutlich mehr als die Schulleitung eines Gymnasiums verdient, kann man sich schon losgelöst der rechtlichen Aspekte fragen, ob das sinnvoll ist. Danach ist die zweite Frage, ob der Dienstherr Möglichkeiten hat, das anders zu gestalten. Und diese hat er durchaus.

    Du hast (bei mir) mit dem Worten Alimentations und deiner Argumentation den Eindruck erweckt, dass die aktuelle Besoldung aufgrund einer gesetzlichen Grundlage so sein muss. Genau das ist halt nicht der Fall. Der Dienstherr hat sich für diesen Weg entschieden. Es gibt durchaus alternativen.

    Diese Alternativen scheinen allerdings völlig unter den Tisch gefallen zu sein. Ich hätte erwartet, dass der Dienstherr durch eine Klagewelle unter Druck gerät und diese an Kinderanzahl und Wohnort gebundene Ausgestaltung des Abstandsgebotes korrigieren, bzw. für Kinderlose nachbessern muss. Nichts ist bisher passiert! Außer ein paar Zeitungsartikel, welche die Ungerechtigkeit beklagten, v.a. aber wegen der horrenden rückwirkenden Nachzahlungen von bis zu 20000€ als Aufhänger.

    Ich habe den Eindruck, dass diese Ausgestaltung der Alimentierung mittlerweile klaglos hingenommen wird, da hier Kinderlose sowie Angestellte überhaupt keine Lobby haben und individuelle Klagen per se zum Scheitern verurteilt sind. Dabei liegt es doch auf der Hand, dass der Dienstherr, wenn er das Alimentierungsprinzip wirklich ernst nimmt, auch kinderlosen Beamten Zuschläge für teure Wohnorte gewähren muss, damit auch diese einen "amtsangemessenen Lebensstandard" haben. Wenn ich in Düsseldorf mittlerweile alleine 1500€ für meine Miete zahlen muss, wirds mit der Besoldung ohne Zuschläge eng.

  • 270 Euro für einen dämlichen Schulranzen. Ich falle vom Glauben ab.

    Das habe ich nie eingesehen. Für die Grundschule gab es ein Vorvorjahresmodell - manchmal aus dem Werksverkauf in der Nähe. Auch ein Markenprodukt sogar, die im Set nie mehr als 80 Euro kosteten. Ab weiterführender gab es einen Rucksack mit guter Polsterung von Deuter, der hielt dann bis mindestens 11. Klasse - manchmal länger.
    Diesen Wahn mit den Schulranzen wollte hier keiner mitmachen.

  • Weil es wirklich so ist. Wir hatten die Grundschulranzen jetzt auf mehreren Flohmärkten dabei und auch versch. Plattformen angeboten. Niemand hatte Interesse daran. Vor ein paar Wochen habe ich sie zur Caritas gebracht. Verstehe ich ehrlich gesagt nicht.

    Würdest du deinem Kind einen gebrauchten Schulranzen kaufen? Ich nicht.

    Kleidung ja. Spielzeug ja. Fahrrad auch.

    Aber es gibt so 1x im Leben Ereignisse, da will man was Besonderes, Eigenes haben. Dazu gehört die Einschulung, Kommunion, Hochzeit etc.

    Ich zweifle auch stark daran, dass ein Tornister nach 8 Jahren wirklich noch optisch toll aussehen und vor Allem noch genauso qualitativ sind. Die Riemen, Polsterungen etc nutzen sich schon ab in 8 Jahren.

    Es ist wie bei Laufschuhen: optisch noch toll, aber die Dämpfung ist weg.

    Wir haben halt für 4 Jahre gekauft, nicht nur für 1 Jahr.

    Ich kaufe mir auch kein 10 Jahre alten Gebrauchtwagen, wenn ich vorhabe, den unbedingt selbst noch 10 Jahre zu fahren. Klar, funktioniert der erstmal.

  • Natürlich ist es nicht überlebenswichtig, keine Frage, aber warum sich hier so sehr aufgeregt wird über einen 200€-Ranzen, den das Kind vier Jahre lang jeden Schultag in Benutzung hat, verstehe ich nicht. Ihr wisst schon, was ein ordentlicher Wanderrucksack kostet? Und wie oft im Jahr benutzt man den?

    Danke!!!

    Wue kann man sich Seitenweise darüber aufregen, dass Eltern 200 € ausgeben statt nur 100?

    Wenn es euch selbst nicht passt, kauft euch doch billigere Modelle. Es wurde ja ausführlich beschrieben, dass es das gibt.

    Regt ihr euch auch auf, wenn Eltern ihrem Kind Schuhe für 100 kaufen, obwohl es welche für 50€ gibt? Die Winterjacke für 200, obwohl es welche für 100 € gibt?

    Leben und leben lassen.

  • Wir haben die gerne mal in die Spülmaschine gestellt. Korb oben einfach raus. Wird wirklich sauber. Muss man halt vorher gucken, ob da billige Pappe oder Kunststoff verbaut wurde.

    Und da sind wir wieder bei den teuren Markenranzen. Lohnt sich wohl doch.

  • Würdest du deinem Kind einen gebrauchten Schulranzen kaufen? Ich nicht.

    Warum nicht, wenn er dem Kind gefällt? Mein Kind hatte sich sogar den Schulranzen ausgesucht, den erst meine beste Freundin und später mein Bruder genutzt hat, sie war dann das dritte Kind. War dann auch nicht schlimm, dass sie eben sich dann umentschieden hat später.

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