Diesen Tatbestand gibt es nicht.
StGB §188
Diesen Tatbestand gibt es nicht.
StGB §188
Die Grenze der Meinungsäußerung ist eben die Mäßigung.
Nein. Die Grenze der Meinungsäußerung ist die Strafbarkeit. Ich denke da an Verleumdung/üble Nachrede, Beleidigung, Volksverhetzung, MajestätsPolitikerbeleidigung.
Ein Fluchtweg ist kein Arbeitsplatz
Ich verstehe Schule insgesamt als Arbeitsplatz, nicht nur den Schreibtisch an den man gerade sitzt (so man überhaupt einen hat).
Was auch nicht verstehe, dass sich hier so viele darüber beschweren. Wen interessiert es, dass die auf den Fluren kein Blödsinn aufgehangen werden darf? Wem tut das weh?
Ein Arbeits-/Lernplatz, der nicht die Anmutung eines Gefängnisses hat, wäre aus meiner Sicht doch sehr wünschenswert.
Ich frage mich bei der Inklusion Körperbehinderter (klassisch: Schüler im Rollstuhl) immer, wie wir die evakuieren sollen, wenn der Fahrstuhl nicht benutzt werden darf?
Bei uns gibt es auf den Fluren sogenannte Wartezonen mit blauem Klebeband auf dem Fußboden markiert. Dorhin sollen Rollstuhlfahrer gestellt werden und alle anderen verlassen das Gebäude. Die warten und hoffen dann, das jemand sie rettet.
Vielleicht sollten wir eine Gruppe von Menschen ausbilden, die sich mit dem Thema beschäftigten. Man könnte sie dann Brandschutzexperten nennen...
Vielleicht sollten wir eine Gruppe von Menschen ausbilden, die sich nicht nur über ein Problem definieren und deshalb ein Interesse daran haben dieses Problem zu erhalten.
Wieviele Schulen sind denn weniger abgefackelt aufgrund dieser Bestimmungen gegenüber dem vorherigen Zustand?
Mich interessiert, ob eure Schulen nur noch schwer entflammbare Möbel,...
Schaut euch im Gastrobreich um, da gibt es so Edelstahltische u.ä.. Das gibt dann einen ganz besonderen Charme.
Wettbewerb ist schon gut. Aber 4-5 würden reichen.
Was für ein Wettbewerb? Was die GKV dürfen und was nicht ist doch komplett durchreguliert.
War das nicht in DDR (teilweise) so, dass da vorgegebene Stundenverläufe mehr oder weniger eins zu eins abzuarbeiten waren?
Nein. Es gab den Lehrplan. Der war recht engmaschig, weil die Stunden verschiedener Fächer aufeinander abgestimmt waren in Inhalt und Reihenfolge.
Zusätzlich gab es für jedes Fach Unterrichtshilfen. Die enthielten fertig durchgeplante Stunden entsprechend den Lehrplananforderungen. Die Unterrichtshilfen wurden gerne genutzt, waren aber keine Pflicht.
plattyplus Das wird im Akkudoktorforum deutlich anders diskutiert. Was die Nulleinspeisung angeht ist die Frage, ob der Wechselrichter das auf allen drei Phasen gleichzeitig auf Null regeln kann.
Hier noch ein Artikel, der auch Akkudoktorforum verlinkt wurde:
https://www.pv-magazine.de/2026/04/14/bei…eugungsanlagen/
Das eröffnet evtl. nochmal ganz andere Möglichkeiten.
Ich weiß, die Grenze liegt aktuell bei 7kWp. Damit dürften praktisch alle Heimanlagen (Balkonkraftwerke ausgenommen) unter die Regelung fallen und müssen entsprechend übers Netz fernsteuerbar sein. Als ich vor 2 Jahren meine Anlage installiert habe, lag die Grenze noch bei 25kWp.
Gilt m.W.n. nur für Anlagen, die in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Mit einer Inselanlage oder einer Anlage, die auf Nulleinspeisung ausgelegt ist, dürfest du keine Probleme kriegen.
Du weißt aber schon, dass die Wechselrichter übers Netz steuerbar sein müssen, um bei einer Netzüberlastung durch den Energieversorger abgeschaltet werden zu können? Also die Wechselrichter nicht ins Netz zu hängen, ist keine Option.
Also die, die man privat so nutzt müssen das (je nach Hersteller) oft nicht.
Und die professionellen/großen PV-Anlagen haben m.W.n. dickere Anschlußleitungen ans Stromnetz, dort beim Bau/Anschluß 'ne Glasfaser zu verlegen ist keine Raketenwissenschaft. Und ja, die kann man an ein Kommunikationsnetz i.w.S. hängen, aber die müssen nicht ans Internet.
Hintergrund ist, dass WEchselrichter über das Internet ferngesteuert werden können...
Wenn man so blöd ist kritische Infrastruktur ans Internet zu hängen ist das wohl so. Allerdings ist das oft kein muß.
...und man Angst hat, ...
"Man" sollte sich dringend professionelle Hilfe suchen.
Gibt es die Möglichkeit einer außerordentichen Kündigung?
Du willst freiwillig auf Einkommen und Pension/Rente verzichten, weil deine Arbeit so organisiert ist, dass sie dir gesundheitliche Probleme macht?
Ich würde das mit einem Arzt klären und evtl. auch die Möglichkeit einer Versetzung überprüfen.
...und jeder gleichberechtigt also Stromerzeuger agieren darf.
Genau das ist ja, zumindest bisher, nicht der Fall.
Wie genau sieht der Betrug aus?
Diverse Abgaben und Steuern.
Ich würde das nun endlich gerne in die Tat umsetzen: kannst du mir ggf. noch einen Anbieter empfehlen?
Schau mal hier: https://akkudoktor.net/. Da findest du so ziemlich alle Infos.
Und du meinst, wenn von SuS dieser Grünstreifen gemäht, dort Müll aufgesammelt etc. wird, benutzen den weniger SuS als Abkürzung?
Nun... ich würde das dann schon an durchsetzungsfähige Klassen delegieren.
Da geht es doch vermutlich um das Entstehen eines Trampelpfades und nicht um Müll, oder?
Unter "Grünstreifen pflegen" verstehe ich nicht nur Müll aufsammeln.
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