M.a.W.: solange es kein Gerichtsurteil gibt, willst du dich nicht mit dem Fall beschäftigen.
Blödsinn. Ich will mir nicht die Meinung des zuständigen Gerichtes zu eigen machen, sondern mir eine eigene Bilden. Was ist daran so schwer zu verstehen?
M.a.W.: solange es kein Gerichtsurteil gibt, willst du dich nicht mit dem Fall beschäftigen.
Blödsinn. Ich will mir nicht die Meinung des zuständigen Gerichtes zu eigen machen, sondern mir eine eigene Bilden. Was ist daran so schwer zu verstehen?
Bei %-Angaben oder Anteilen wird ja oft nicht klar geklärt, was denn jetzt der Bezugswert ist.
Insofern kann man den Rest of genug in die Tonne kloppen.
Wenn du einen allgemeinen Grundsatz findest,...
Den brauche ich nicht finden. Mich interessiert, ob ein Artikel so geschrieben ist und biteeschön alle Informationne enthält, so dass ich mir ein eigene Meinug bilden kann. Dass verstehe ich unter gutem Journalismus.
Wird's jetzt nicht etwas peinlich? In einigen Bundesländern gesichert rechtsextrem.
Ja, und in anderen nicht. Würfeln, Mehrheitsabstimmung , bla?!?!
Taz recherchiert sorgfältig und erfindet nicht einfach etwas und sorgt für Transparenz.
Genau das tut sie m.E. nicht. Hätte sie das getan, hätten wir genug Information um uns eine eigene Meinung zu bilden (siehe auch hier).
Solange wir nicht wirklich wissen, was genau der Lehrer gesagt und gezeigt hat, was davon ein Schüler weitergegeben hat, was dessen Eltern davon verstanden haben und womit genau die Beschwerde gegen den Lehrer begründet wurde, können wir und eigentlich nicht wirklich eine eigene Meinung bilden.
Was für einen Masterabschluß hast du dann? Ist der außerhalb von Schule verwendbar?
Frau Bas hat aber schon verstanden, dass die sogenannten "Zuzahlungen" bei weitem nicht ausreichende Ausgleichszahlungen für versicherungsfremde Leistungen sind?
Diese sollte eigentlich die Berechnung eines Prozentwertes enthalten, also Grundwert*Prozentsatz/100 bzw. B2*C2/100. Da in dieser Zeile aber der Prozentsatz 10 % beträgt, passt rechnerisch auch Grundwert/10, also B2/C2.
Ist halt blöd, wenn die Aufgabenstellung einen konkreten Fall (die 10%) eschreibt, aber eine allgemeingültige Antwort erwartet wird.
Also aus meiner Sicht passt die Aufgabenstellung nicht zur erwarteten Lösung.
Ich würde den Punkt geben.
Ich würde zunächst die Schulleitung mal zurückfragen warum sie so ein "Tata" macht und erwartet, dass du dienstliche Gelder über dein Privatkonto verwalten sollst. Ggf. würde ich eine schriftliche Anweisung dazu verlangen.
Ansonsten.... wie dick ist dein Fell?
Teile der Schulleitung mit, dass dein Konto gepfändet wird und diese Projektgelder dann ggf. weg sind.
Diesen Tatbestand gibt es nicht.
StGB §188
Die Grenze der Meinungsäußerung ist eben die Mäßigung.
Nein. Die Grenze der Meinungsäußerung ist die Strafbarkeit. Ich denke da an Verleumdung/üble Nachrede, Beleidigung, Volksverhetzung, MajestätsPolitikerbeleidigung.
Ein Fluchtweg ist kein Arbeitsplatz
Ich verstehe Schule insgesamt als Arbeitsplatz, nicht nur den Schreibtisch an den man gerade sitzt (so man überhaupt einen hat).
Was auch nicht verstehe, dass sich hier so viele darüber beschweren. Wen interessiert es, dass die auf den Fluren kein Blödsinn aufgehangen werden darf? Wem tut das weh?
Ein Arbeits-/Lernplatz, der nicht die Anmutung eines Gefängnisses hat, wäre aus meiner Sicht doch sehr wünschenswert.
Ich frage mich bei der Inklusion Körperbehinderter (klassisch: Schüler im Rollstuhl) immer, wie wir die evakuieren sollen, wenn der Fahrstuhl nicht benutzt werden darf?
Bei uns gibt es auf den Fluren sogenannte Wartezonen mit blauem Klebeband auf dem Fußboden markiert. Dorhin sollen Rollstuhlfahrer gestellt werden und alle anderen verlassen das Gebäude. Die warten und hoffen dann, das jemand sie rettet.
Vielleicht sollten wir eine Gruppe von Menschen ausbilden, die sich mit dem Thema beschäftigten. Man könnte sie dann Brandschutzexperten nennen...
Vielleicht sollten wir eine Gruppe von Menschen ausbilden, die sich nicht nur über ein Problem definieren und deshalb ein Interesse daran haben dieses Problem zu erhalten.
Wieviele Schulen sind denn weniger abgefackelt aufgrund dieser Bestimmungen gegenüber dem vorherigen Zustand?
Mich interessiert, ob eure Schulen nur noch schwer entflammbare Möbel,...
Schaut euch im Gastrobreich um, da gibt es so Edelstahltische u.ä.. Das gibt dann einen ganz besonderen Charme.
Wettbewerb ist schon gut. Aber 4-5 würden reichen.
Was für ein Wettbewerb? Was die GKV dürfen und was nicht ist doch komplett durchreguliert.
War das nicht in DDR (teilweise) so, dass da vorgegebene Stundenverläufe mehr oder weniger eins zu eins abzuarbeiten waren?
Nein. Es gab den Lehrplan. Der war recht engmaschig, weil die Stunden verschiedener Fächer aufeinander abgestimmt waren in Inhalt und Reihenfolge.
Zusätzlich gab es für jedes Fach Unterrichtshilfen. Die enthielten fertig durchgeplante Stunden entsprechend den Lehrplananforderungen. Die Unterrichtshilfen wurden gerne genutzt, waren aber keine Pflicht.
plattyplus Das wird im Akkudoktorforum deutlich anders diskutiert. Was die Nulleinspeisung angeht ist die Frage, ob der Wechselrichter das auf allen drei Phasen gleichzeitig auf Null regeln kann.
Hier noch ein Artikel, der auch Akkudoktorforum verlinkt wurde:
https://www.pv-magazine.de/2026/04/14/bei…eugungsanlagen/
Das eröffnet evtl. nochmal ganz andere Möglichkeiten.
Ich weiß, die Grenze liegt aktuell bei 7kWp. Damit dürften praktisch alle Heimanlagen (Balkonkraftwerke ausgenommen) unter die Regelung fallen und müssen entsprechend übers Netz fernsteuerbar sein. Als ich vor 2 Jahren meine Anlage installiert habe, lag die Grenze noch bei 25kWp.
Gilt m.W.n. nur für Anlagen, die in das öffentliche Stromnetz einspeisen.
Mit einer Inselanlage oder einer Anlage, die auf Nulleinspeisung ausgelegt ist, dürfest du keine Probleme kriegen.
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