Beiträge von Tom123

    Sagen wir mal, es geht um einzelne Schulbücher, die ausgeliehen, aber nicht verbucht wurden. Was soll denn der TE dazu sagen als "Keine Ahnung mehr. Kann sein...". Und dann braucht er auch keine Konsequenzen befürchten.

    Gut, wenn er fünf Schülern Laptops in die Hand gedrückt hat, aber nicht mehr so recht weiß, wer das nochmal genau war, sieht die Sache vielleicht anders aus.

    Naja, es geht ja anscheinend um einen Schaden von 2.000 €. Das werden keine Schulbücher sein. Aber darum geht es ja auch nicht.

    Fakt ist doch, dass er wahrscheinlich nur die Schule und nicht den Dienstherrn gewechselt hat. Da ist es vollkommen ok, beim alten Mitarbeiter nachzuhaken. Sich dann auf die Hinterbeine zu stellen und zu sagen, Sie sind nicht mehr weisungsbefugt, kann da schnell nach hinten losgehen.

    Daher würde ich gar nicht mehr antworten, schon gar nicht auf die persönliche Mailadresse. (Höchstens, dass du dir einen Anwalt nimmst, wenn er dich weiterhin zu stalken gedenkt...)

    Stalken? Anwalt? Ist das dein ernst.

    Ich nehme mal, dass dingenshausen nicht das Bundesland gewechselt hat und auch nicht den Arbeitgeber. Dann bleibt höchstens noch der Aspekt, dass der alte SL nicht mehr weisungsbefugt ist. Das kann sich aber ganz schnell ändern, wenn der alte SL den neuen SL bittet oder die Schulbehörde dich auffordert es zu erledigen. Letztlich ist das halt vom inhaltlichen abhängig. Ich würde der alten Schule nett antworten und ggf. mitteilen, dass ich dazu nichts sagen kann. Wenn es letztlich in meine Zuständigkeit viel, würde ich es nicht zu locker nehmen. Ggf. ist halt die Frage, ob man die Vorwürfe machen kann. Wenn du alles richtig gemacht hast, reicht ein kurzer Hinweis, dass du leider keine Auskunft geben kannst und dein Job richtig erledigt hast. Wenn es dein Fehler war, würde ich an deiner Stelle versuchen das auszubügeln...

    EDIT: In unserer Dienstbesprechung hieß es gestern, Kinder von Risikopatienten dürften auch weiterhin im Homeoffice verbleiben (wie vor den Sommerferien), müssten aber einen Nachweis vom Hausarzt des betreffenden Risikopatienten vorlegen. Leider habe ich gerade keine Zeit, den entsprechenden Passus herauszusuchen; den müsstest du aber ja auf der Website des KuMI finden.

    Ich glaube, dass das noch nicht eindeutig geregelt ist. Die Formulierungen sind da wohl sehr schwammig. Ich vermute, dass das eigentlich nicht so gewünscht ist. Warten wir auf den nächsten Hygieneplan ...

    Sagt mal, ich hörte die Niedersachsen gehen einen eigenen Weg. Mit sämtlichen Erkältungsanzeichen darf man kommen, solange sich das Kind "wohl fühlt". Meine Kinder gehen ja in Niedersachsen zur Schule, ich bin Risikopatient, da wird mir ja schon ein wenig unwohl. :(

    Das würde ich so nicht interpretieren. Es heißt:

    Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.

    Du muss sogar 48 h nach Symptomfreiheit zu Hause bleiben und darfst erst dann wieder zur Schule.

    Was du meinst ist:

    Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Schule besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

    Wir haben auch die Vorgabe, dass Lehrkräfte in möglichst wenig Klassen eingesetzt werden sollen. Wir schaffen es tatsächlich in 90% der Fälle, dass die Lehrkrafte 1-3 Lerngruppen haben. In der Regel nur ihr Jahrgang. Wir haben tatsächlich nur den Schulleiter. Der hat 3 Lerngruppe und dann eine andere Klasse am Nachmittag. Wir arbeiten auch mit jahrgangsweise versetzten Pausenzeiten. Daher war es bei uns auch notwendig. Wir sind relativ eng an Räumlichkeiten und unser Schulhof ist viel zu klein. Daher war es bei uns auch eine Notwendigkeit, die Jahrgänge auseinander zu ziehen.

    3. Hätte das eine enorme Pendelei für Lehrkräfte zur Folge (was wiederum in den Stundenplänen berücksichtigt werden muss). Ich kenne Schulen mit 2 Schulstandorten und die Lehrkräfte finden die Pendelei einfach nur anstrengend, gehen doch Pausen und Freistunden z.T. darauf. 6 oder 7 Stunden am Stück. Da bin ich froh, wenn ich mal in der Pause im LZ sitzen kann und nicht durch die Gegend gondeln muss. Freistunden sind ja auch nicht immer einzubauen und brauche ich auch um z.B. Experimente u.ä. vorzubereiten (wenn ich die Freistunde denn habe und keine Vertretung machen muss).

    Welche Pendelei? Das Ding heißt Notbetreuung. Da geht es nicht um Unterricht. Entweder macht das eine Lehrkraft den ganzen Tag oder halt ein pädagogischer Mitarbeiter etc.. Es geht nur darum, die Kinder zu beaufsichtigen, wo die Eltern keine privaten Möglichkeiten haben.

    in welchen Räumen soll die denn stattfinden, wenn ja in allen Klassen normaler Unterricht stattfindet?

    Bei uns war es später in der Turnhalle. Vorher war es in der Mensa. Es war in der Tat so, dass alle (Grund?)Schulen in Nds. vor den Sommerferien eine Notbetreuung anbieten mussten. Es wird auch nur sehr wenige Schulen geben, die keinen einzigen freien Raum haben. Werkraum, Computerraum, Mensa, Turnhalle, Betreuungsräume, ... Wenn es keinen gibt, muss der Schulträger Möglichkeiten schaffen.

    In Nds. gab es auch eine Notbetreuung. Das könnte man bei halben Klassen auch wieder einrichten. Ich denke auch, dass viele private Möglichkeiten haben. Auch sonst ist es aus meiner Sicht nicht akzeptabel, dass man die Gesundheit und das Leben von Lehrkräften, Schülern und Angehörigen riskiert, weil sonst eine Minderheit ein Betreuungsproblem hat. Sorry, aber dann organisiert euch was. Und notfalls Notbetreuung in der Schule.

    Das Land hätte auch was machen können. Mehr Personal. Zu mindestens mehr Betreuungskräfte. Oder man könnte Luftreiniger anschaffen. Oder auch allgemein den Infektionsschutz verbessern. Bei uns ist da relativ wenig passiert.

    Da habe ich mich wieder "löschen" lassen, weil es mir irgendwann zu viel wurde mit den ganzen Büchern ;) . Aber unsere Bildungsgangs- und Fachteamleiter erhalten auch regelmäßig für unsere Teams Prüfstücke.

    Da musst in Niedersachsen auch aufpassen. Da gibt es eine Richtlinie mit Vorteilsnahme im Amt. Am einfachsten ist es, wenn man die dann der Schule gibt. Die inventarisiert sie dann und leiht sie dir aus. Aktiv fragen nach bestimmten Büchern kann aber schon kritisch sein.

    Bücher von der Schule? Das wäre schön!

    Hier bestellen wir sie immer über unser Fach Budget.

    Ansonsten müssten wir uns alles selber kaufen, da wir von der Schule nichts bekommen.

    In Nds. muss die Schule dir die Bücher stellen. Entweder direkt oder über die Fachschaft. Es ist aber nicht zulässig, die Lehrkräfte zu verpflichten, Bücher privat zu kaufen.

    Mach doch draußen etwas Sportliches. 4-5 Gruppen und ein kleinen Wettkampf mit mehreren Disziplinen. Da kann man dann auch andere Aufgaben aufnehmen: Baut einen möglichst hohen Turm. Findet Wörter mit ... usw. Da kann man auch gleich ein paar kooperative Spiele einsetzen. Oder mit Englisch irgendwas. Notfalls einen englischen Film.

    Die Regel ist doch ganz einfach: So viel Infektionsschutz wie möglich aber nur solange der Unterricht nicht gefährdet ist. Gleiches bei den Kohorten. Eine Klasse soll eine Kohorte sein. Aber wenn es nicht passt kann auch ein Jahrgang eine Kohorte sein. Und in der Betreuung können auch zwei Jahrgänge eine Kohorte sein. Könnte man denken, dass das Infektionsrisiko sinkt, wenn es schulorganisatorisch besser passt. Dann sollte man hier direkt Konsequent sein. Sonst ist es so, dass in Schule A Klassen Kohorten sind, weil es genug Lehrkräfte gibt und in Schule B, dürfen die Jahrgänge zusammen sein, weil es halt zu wenig Lehrkräfte gibt oder es organisatorisch besser passt. Wie will man das nach außen verkaufen?

    Für Schwimmunterricht brauchst du den Nachweis der Rettungsfähigkeit.

    Skaten, Trampolin, Klettern sind in der Regel keine Angebote in der Grundschule. Viele Grundschulen haben auch keine richtige Sporthalle. Einige haben nur einen Gymnastikraum oder besser eine Gymnastikhalle. Trampolin dürfen wir bei uns nicht nutzen, da Gymnastikhallen nicht über notwendige Deckenhöhe verfügen.

    Fahrradfahren gibt es in der Grundschule im Bereich Mobilität. Da machen es die Sachunterrichtslehrkräfte.

    Ich glaube, du müsstest dir einfach mal Sport in einer ersten oder zweiten Klasse ansehen. Das kannst du nicht mit der Sek 2 vergleichen.

    Grundsätzlich hast du natürlich Recht, dass der Dienstherr für qualifizierte Fachkräfte sorgen muss. Aber das ist leider in der Praxis anders als in der Theorie. Ich kenne eine Grundschule mit 4 und eine mit 2 Lehrkräften. Genauso fehlen ja auch in anderen Fächern oft Fachlehrer. Dann ist die SL unter Umständen froh, dass sie überhaupt jemanden für ein Fach finden. Da kannst du nicht noch ankommen, aber du musst noch die und die Fortbildung machen. In der Grundschule unterrichten viele fachfremd. Soll natürlich nicht heißen, dass es gut ist. Wir hatten übrigens einen Kollegen, der den Kurs "Sport fachfremd" machen wollte. Der findet gefühlt alle 5 Jahre mal in unserer Region statt. Beim letzten Mal war er auch gleich ausgebucht. Das nächste Mal war er ausgebucht.

    Na ja, Niedersachsen will ja - wie Yubel schon schrieb - mit dem "eingeschränkten Regelbetrieb" starten und im überarbeiteten Hygieneplan steht nichts von einem Verbot von Partner- und Gruppenarbeit sondern lediglich, dass Abstände - wenn möglich - eingehalten weden sollen.

    Irgendwie ist das aber auch noch stringent. Hinweise, dass Partner- oder Gruppenarbeit verboten ist, gibt es nicht. Aber persönliche Arbeitsutensilien (Sitfte, Schere, Kleber) dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Gleichzeitig der Hinweis, dass man den Abstand möglichst einhalten soll.

    Nein, ich möchte dich festnageln. Sage in einem konkreten Satz, um was es dir geht. Weißt du es selbst?

    Also langsam reicht es mir. Du willst also gar nicht diskutieren sondern nur Stress machen? Aber noch mal für dich:

    Ich finde es falsch, wenn wir Lehrkräfte in anderen Behörden grundsätzlich den Feind sehen. Ich würde andere Behörden grundsätzlich als Helfer sehen und sagen, dass wir auf der gleichen Seite stehen. Also nicht Ausländerbehörde gegen Schule sondern Ausländerbehörde mit Schule.

    So und nun musst du leider ohne mich weiterdiskutieren.

    Die hat man i.d.R. durch den Nachweis von mindestens der Übungsleiterlizenz C oder entsprechend höherer Trainerlizenzen. Sportlehrkräfte erwerben die C-Lizenzen bzw. gleichwertige Sachkundenachweise durch ihr Studium und das Referendariat, fachfremde Lehrkräfte müssen dies i.d.R. für die jeweilige Sportart vorweisen können.

    Ich glaube, dass auch stark nach Schulformen differenziert. In den Grundschulen wird bei uns eher locker gehandhabt. Aber da machen wir natürlich auch noch nicht so viel. Gerade in Klasse 1 und 2. Außerdem ist dort einfach das Problem, dass manchmal einfach keine Sportlehrkräfte zur Verfügung stehen.

    @samu: Nicht böse gemeint, aber ich habe das Gefühl, dass du mich nicht verstehst. Du möchtest über einen ganz konkreten Fall mit entsprechender Rechtsgrundlage reden und darum geht es mir so gar nicht. Ich denke, dass wir die Diskussion da beenden sollten.

Werbung