Eltern möchten nicht, dass Schule auf Corona testet? Wo ist das so?

  • Unterm Heizpilz?

    Nein das geht nicht.

    Das wäre ja eine Grundrechteverletzung, weil Körperverletzung durch Wärmezufuhr ohne vorherige elterliche Genehmigung. :P


    Mal Spass beiseite.

    Diese Testungen sind ausnahmsweise für die Schule ja mal eine unproblematische Sache, denn man kann die ganzen Beschwerdeführer kommentarlos ans Gesundheitsamt weiterverweisen. ;)

  • Letztlich ist das auch keine schulische Entscheidung. Zu mindestens in Niedersachsen heißt es immer, dass den Entscheidungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten ist. Wenn das Gesundheitsamt entscheidet, dass das Kind ohne Einwilligung getestet wird, dann ist es halt so.


    @samu: Für eine juristische Überprüfung gibt es Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte und nicht irgendwelche Verschwörungssender. Außerdem sollte ich mich dabei schleunigst an die Fakten halten und nicht irgendwelche falsche Aussagen machen.

  • https://www.haufe.de/recht/wei…ronavirus_204_510706.html


    Zitat

    Welche medizinischen Maßnahmen sind im Hinblick auf Covid-19 erlaubt?

    Steht eine Infizierung mit Covid-19 fest oder steht jemand unter dem Verdacht, muss die Gesundheitsbehörde ermitteln und beobachten zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung. Dazu dürfen die betroffenen Personen befragt, besucht und untersucht werden. Auch muss die Entnahme von Untersuchungsmaterial, sprich Abstriche oder Blutentnahmen geduldet werden (also u.a. Corona-Tests). Darüber hinaus gehende invasive Eingriffe und solche Maßnahmen, die eine Betäubung erfordern, dürfen hingegen nur mit Einwilligung des Betroffenen vorgenommen werden. Auch zu einer Heilbehandlung kann niemand gezwungen werden.

  • @Kalle29 : Daraus ist aber m. E. leider nicht ersichtlich, ob bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten einem Coronatest zunächst zustimmen müssen oder nicht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Zu mindestens in Niedersachsen heißt es immer, dass den Entscheidungen des Gesundheitsamtes Folge zu leisten ist. Wenn das Gesundheitsamt entscheidet, dass das Kind ohne Einwilligung getestet wird, dann ist es halt so.

    Wo "heißt" es das denn? Hast du dazu eine Quelle?

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  • @Kalle29 : Daraus ist aber m. E. leider nicht ersichtlich, ob bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten einem Coronatest zunächst zustimmen müssen oder nicht.

    Ich würde mir auch eine andere Interpretation wünschen, aber ich denke bei Zwangsmaßnahmen ist das Alter des Betroffenen egal, oder?

  • Ich würde mir auch eine andere Interpretation wünschen, aber ich denke bei Zwangsmaßnahmen ist das Alter des Betroffenen egal, oder?

    Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass das keine invasive Maßnahme ist und deswegen generell keine Zustimmung erforderlich ist. Das scheint bisher auch die Meinung der Staatsanwaltschaft zu sein. Außerdem wurde in der örtlichen Presse noch ein Richter interviewt, der das auch so sieht. Ob natürlich nachher auch ein Gericht das so sieht, ist natürlich eine andere Frage.

  • Wo "heißt" es das denn? Hast du dazu eine Quelle?

    Zum Beispiel im Rahmenhygieneplan:

    Werden Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider festgestellt, so trifft die zuständige Behörde die nach § 28 Absatz 1 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) notwendigen Schutzmaßnahmen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist.
    Unter den Voraussetzungen des § 28 Absatz 1 Satz 2 IfSG kann die zuständige Behörde
    zudem in § 33 IfSG genannte Gemeinschaftseinrichtungen (u. a. Schulen) oder Teile davon schließen.
    Schulen sind nicht ermächtigt, Schutzmaßnahmen nach dem IfSG zu treffen.


    Und ansonsten direkt Rundverfügung vom 6.3.2020:

    Maßnahmen, die das Gesundheitsamt anordnet, ist Folge zu leisten!


    Stand aber auch einigen Briefen drin. Entscheiden tut immer das GA.

  • Tom123 : Ich halte es nach wie vor für "grenzwertig", wenn das Gesundheitsamt Testungen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten vornimmt und glaube auch nicht, dass dies unter "Schutzmaßnahmen" fällt. Damit sind m. E. Schulschließungen, Anordnung von Quarantäne u. ä. gemeint.

    Auch die von dir genannte Rundverfügung bezieht sich auf "Verfahren und Meldepflichten"; die Durchführung von Coronatests an Schulen wird darin nicht angesprochen. Den Satz "Maßnahmen, die das Gesundheitsamt anordnet, ist Folge zu leisten!" in dieser Rundverfügung bezieht sich meiner Meinung nach darauf, dass z. B. niemand selbstständig eine angeordnete Quarantäne beenden darf (also ohne Erlaubnis des GA).

    Aber das ist vermutlich Interpretationssache!

    Wie dem auch sei: der Fall an der Waldorfschule in Aurich fällt mal wieder unter "dumm gelaufen". Im Landkreis Osnabrück wurde schlauer vorgegangen und schon mal vorsorglich die schriftliche Einwillgungserklärung der Eltern zum Coronatest eingeholt: https://www.hasepost.de/landkr…ihre-kinder-geben-212466/ Wer nicht möchte, braucht aber natürlich nicht zuzustimmen.


    @Kalle29 : Eine "Zwangsmaßnahme" ist solch ein Test doch sicherlich nicht! Oder kann das Gesundheitsamt die Schüler*innen tatsächlich zwingen den Test zu machen? Was würde denn wohl passieren, wenn sich einige weigern (kleinere Kinder vermutlich nicht, aber bei älteren SuS kann ich mir das schon vorstellen)? Werden sie dann in Quarantäne geschickt?


    Schwierige Lage, finde ich!

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  • Die Frage: "Warum sollte man einen Test machen?" lässt sich auf jeden Fall leichter beantworten als "Muss man einen Test machen?"


    Mit dem Test wird abgeprüft, ob eine Infektion vorliegt. Liegt sie vor, bin ich Teil einer Infektionskette. Das Gesundheitsamt wird von mir ausgehend schauen, ob sich andere Menschen in meiner Nähe ebenfalls infiziert haben.

    Mache ich den Test nicht, sondern gehe einfach nur in Quarantäne, gibt es vielleicht Menschen, die von ihrer Infektion zu spät erfahren, selbst einen schwereren Verlauf haben oder bereits weitere, gefährdete Personen angesteckt haben.


    An dieser Stelle der Überlegung findet sich vielleicht auch eine Begründung für "Sollte ich den Test machen?" oder "Muss ich den Test machen?" Ja, denn ich kann so die schwere Erkrankung anderer verhindern.


    Mehrfach wurde hier geschrieben, der Test sei "unangenehm". Die Erkrankung wohl auch. Wahrscheinlich unangenehmer. Wofür entscheide ich mich? Das könnte eine moralische Frage sein. Sie sollte sich aber eigentlich gar nicht erst stellen :(

  • Grundsätzlich stimme ich dir zu, Djino. Bei meinen Kindern möchte ich aber dabei sein, wenn so ein Test durchgeführt wird. Ich denke, das ist ein Minimalkonsens, auf den man sich einigen sollte. Sinnvollerweise könnte man dann auch direkt bei mir einen Abstrich machen, wenn man das wollen würde.


    Einem Grundschulkind einen wildfremden Menschen mit Maske vorzusetzen, der einem in Hals und Nase rumpopelt, ist so ziemlich das genaue Gegenteil von dem, wozu ich meine Kinder erzogen habe.

  • Tom123 : Ich halte es nach wie vor für "grenzwertig", wenn das Gesundheitsamt Testungen ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten vornimmt und glaube auch nicht, dass dies unter "Schutzmaßnahmen" fällt.

    Wer soll das denn deiner Meinung nach entscheiden? Soll die Schulleitung entscheiden, was das GA darf und was nicht? Kann die besser beurteilen, was ein invasiver Eingriff wäre und was nicht? Ich sehe da ehrlich gesagt keine Alternative. Ich finde allerdings auch die Vorgaben der LSchB eindeutig. Wir hatten auch einen Fall. Da hieß es auch nur GA entscheidet alles. Da ging es um Information an die Eltern.

  • Wer soll das denn deiner Meinung nach entscheiden? Soll die Schulleitung entscheiden, was das GA darf und was nicht? Kann die besser beurteilen, was ein invasiver Eingriff wäre und was nicht? Ich sehe da ehrlich gesagt keine Alternative. Ich finde allerdings auch die Vorgaben der LSchB eindeutig. Wir hatten auch einen Fall. Da hieß es auch nur GA entscheidet alles. Da ging es um Information an die Eltern.

    Lies' bitte genauer: Es geht mir doch überhaupt nicht um die Entscheidung, ob Cornonatest durchgeführt werden - das entscheidet selbstverständlich das Gesundheitsamt (i. d. R. aber in Zusammenarbeit mit der SL) -, sondern es geht mir darum, dass die Erziehungsberechtigten im Vorfeld darüber informiert werden sollten.

    In dem von dir genannten Fall ging es ja wohl um etwas anderes, oder? Nämlich um die Melde- und Informationspflicht, um die es auch in der von dir genannten Rundverfügung geht.

    Und welche Vorgaben der Landesschulbehörde meinst du denn? Von denen habe ich im Zusammenhang mit Corona noch gar keine Vorgaben gelesen. Wozu auch?! Die kommen doch vom Kultusministerium, gell?!

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  • Noch mal zum Ablauf. Dann wird das vielleicht deutlicher:


    1. Schule meldet den Verdachtsfall/Infektion an das GA

    2. Gesundheitsamt entscheidet: Wir kommen vorbei und testen die Kinder. Bitte informieren Sie die Eltern.


    3. Schule erreicht ein Elternteil nicht. Gesundheitsamt entscheidet, wir dürfen das Kind auch ohne Einwilligung testen. Deswegen testen wir das auch jetzt in der Schule.


    Aus meiner Sicht hat dann die Schule damit nichts mehr zu tun.


    Der Erlass heißt übrigens Verfahren und Meldepflichten bei Coronavirus. Und da steht eindeutig in fett gedruckt. Maßnahmen, die das Gesundheitsamt anordnet, sind Folge zu leisten.

    Da steht nur " das GA ordnet verbindliche Schutzmaßnahmen an". Und wenn das GA der Meinung ist, dass das Testen der Kinder erforderlich ist, dann ist es vollkommen egal, ob ich das gut finde.

  • Tom123 : Das ist aber nur euer Ablauf an der Schule? In der Rundverfügung steht er so nicht drin; insbesondere dein Punkt 3 nicht.


    Nochmal (denn obwohl ich es bereits geschrieben hatte, wiederhole ich es gerne noch einmal für dich): Ich bin zum einen der Meinung, dass mit "verbindliche Schutzmaßnahmen" des GA genau die gemeint sind, die in der Rundverfügung genannt werden, nämlich Schulschließungen, Quarantäne-Anordnungen und Bekanntgabe von Erkrankungs- und Verdachtsfällen. Testungen sind damit m. E. nicht gemeint. Zum anderen interpretiere ich den fettgedruckten Satz bzgl. Maßnahmen des GA anders als du (siehe dazu meinen Post 32; habe keine Lust, alles doppelt zu schreiben).


    Aber im Endeffekt ist das wohl eine Lesart. Ich kann zumindest nirgends herauslesen, dass Coronatests ohne Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorgenommen werden dürfen und würde mich nicht wundern, wenn dadurch - falls solche Fälle wie in Aurich oder Forchheim nochmal auftreten - ein "Aufschrei der Empörung" bei Eltern ausgelöst würde. Das in Forchheim zuständige Landratsamt hat übrigens schon erklärt, dass es so nicht nochmal vorgehen würde (https://www.infranken.de/lk/fo…n-quarantaene-art-5081904).


    Alles in allem soll es mir aber wurscht sein, wie ihr vorgeht. Ich kann nur mit Sicherheit sagen, dass an unserer Schule für alle möglichen Dinge die Einwillgung der Erziehungsberechtigten eingeholt wird, was ich sehr gut finde!

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  • Das war nicht unsere Schule. Das war der Ablauf, wie er dann den Medien zu entnehmen war. Aber das ist ja auch relativ egal. Letztlich ist die Frage, was ist wenn das Gesundheitsamt sagt: Wir machen "das und das" und dann die Schule das anders sieht.


    In dem Rundschreiben steht insbesondere diese Maßnahmen. Das bedeutet nicht, dass nur diese Maßnahmen möglich sind.


    Aber es ist ja auch egal. Letztlich musst du das dann mit eurem Gesundheitsamt klären.

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