Genau, und das ist mein Problem: es wird irgendwie so gehandhabt, aber wo steht das ?
Das kann ich dir für deine Schulform und dein Bundesland leider nicht sagen.
Für meine Schulform - die BBS - stellt sich in NDS die Sache anders dar. Im Rahmen der "eigenverantwortlichen Schule" (Eigenverantwortliche Schule | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)) stellen die nds. BBS schon seit etlichen Jahren ihre Lehrkräfte selbstständig ein, ohne dass das RLSB involviert ist (früher musste man z. B. zum Bewerbungsgespräch zur Landesschulbehörde, heute laufen die Gespräche direkt mit der SL in den einzelnen Schulen). Auch PKB-Verträge u. ä. werden direkt zwischen der jeweiligen BBS und der Person, die eingestellt wird, geschlossen. Siehe auch: Einstellung von Lehrkräften an berufsbildenden Schulen | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de) und den Runderlass "Dienstrechtliche Befugnisse und sonstige personalrechtliche
Aufgaben und Befugnisse sowie Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz".
Von daher gehe ich für NDS davon aus, dass es zumindest für die BBS nirgends steht, also keine rechtlichen Vorgaben gibt, wie man bspw. mit Hospitationen zu verfahren hat. Das entscheidet vermutlich jede Schule/Schulleitung für sich.
Weil ich finde:
Entweder da sitzt jemand wirklich nur hinten in der Klasse und guckt. Welchen Wer hat das? Was bitte lernt man durch „einfach zugucken“?
Die Hospitant*innen, die zu uns kommen, wollen aber genau das: Hospitieren. Sie wollen nicht unterrichten (und das tun sie auch nicht), sondern in einer bis max. zwei Wochen einen Einblick in den Alltag an einer BBS und deren verschiedene Bildungsgänge gewinnen, einen Überblick über die Unterrichtsthemen in unseren Klassen erhalten, die SuS-Klientel kennenlernen usw. - wie state_of_Trance und Finnegans Wake es oben bereits beschrieben haben.
EDIT: Ansonsten kann ich deine Gedankengänge aber nachvollziehen. In den von dir geschilderten Fällen ist die Ausgangslage ja eine andere.