Sind die bei euch denn in der Gesamtkonferenz dann auch stimmberechtigt?
Jo!
§ 36 NSchG (Nds. Schulgesetz):
(1) 1Mitglieder der Gesamtkonferenz sind
1.
mit Stimmrecht:
a)
die Schulleiterin oder der Schulleiter,
b)
die weiteren hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen Lehrkräfte,
c)
so viele Vertreterinnen oder Vertreter der anderen Lehrkräfte, wie vollbeschäftigte Lehrkräfte nötig wären, um den von den anderen Lehrkräften erteilten Unterricht zu übernehmen,
d)
die der Schule zur Ausbildung zugewiesenen Referendarinnen und Referendare, Anwärterinnen und Anwärter,
e)
die hauptamtlich oder hauptberuflich an der Schule tätigen pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
f)
eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen,
g)
eine Vertreterin oder ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in einem Beschäftigungsverhältnis zum Schulträger stehen,
h)
in Gesamtkonferenzen mit
- mehr als 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 18,
- 51 bis 70 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je 14,
- 31 bis 50 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je zehn,
- 11 bis 30 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je sechs,
- bis zu 10 stimmberechtigten Mitgliedern nach den Buchstaben a bis d je vier
Vertreterinnen oder Vertreter der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler;
2.
beratend:
a)
die nicht stimmberechtigten Lehrkräfte,
b)
eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers,
c)
je zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, sofern die Schule eine Berufsschule ist oder eine solche umfasst.
2In Abendgymnasien, Kollegs und Fachschulen gehören der Gesamtkonferenz doppelt so viele Vertreterinnen oder Vertreter der Schülerinnen und Schüler als stimmberechtigte Mitglieder an, wie sich aus Satz 1 Nr. 1 Buchst. h ergeben würde.
(2) Die Gesamtkonferenz kann allgemein beschließen, dass auch die beratenden Mitglieder stimmberechtigt sind.