Beiträge von Humblebee

    Da sieht man das verloren gegangene Gefühl für Außenwirkung. Genau wegen solcher Sachen nimmt von außen Lehrkräfte niemand ernst. Wenn jemand fremdes herausfindet, dass ich Lehrer bin scherze ich eigentlich immer reflexartig "aber ich habe auch mal was gearbeitet". Sarkasmus ist hier die einzig funktionierende Reaktion um von an deren Professionen überhaupt ernst genommen zu werden.

    Ich habe noch nie das Gefühl gehabt von irgendwem aufgrund meines Berufs nicht ernst genommen zu werden. Eher im Gegenteil sagen viele: "Respekt! Lehrer*in möchte ich heutzutage nicht mehr sein, so wie viele Schüler*innen drauf sind!"

    In der Verfügung ist im Prinzip der gleiche Passus enthalten, der sich auch bei den Vorbereitungen für das Abitur findet:

    Die beauftragte Person erklärt, dass sie im laufenden Schuljahr keine Lerngruppe in den Fächern in der Klasse 10 unterrichte, bei denen sie beim Download bzw Kopieren dabei ist und natürlich das keine eigenen Kinder und keine Verwandten 2. Grades da sind, die in diesem Jahr

    an den Zentralen Prüfungen 10 im Land Nordrhein-Westfalen teilnehmen. Deshalb ist bei uns auch besonders wegen des Vier-Augen-Prinzips immer jemand vom Fach dabei auf den die oben genannten Voraussetzungen zutreffen.

    Das finde ich ja interessant, dass dies explizit in NRW erwähnt wird! Im Durchführungserlass für NDS finden sich darauf keinerlei Hinweise (siehe hier: Durchführungserlass ABA 2024 (bildungsportal-niedersachsen.de))

    Während Covid mussten die unterrichtenden KollegInnen für den Grundkurs eine von zwei Aufgaben aussuchen. Und irgendjemand muss die Audios für die Listening Comprehension einmal komplett anhören, ob mit der Qualität alles in Ordnung ist.

    Das war bzw. ist bei uns ähnlich. Eine Auswahl der Abi-Aufgaben mussten die im BG unterrichtenden KuK aber auch in den Leistungskursen vornehmen. Die "listening"-Aufgaben müssen natürlich ebenfalls jährlich "durchgehört" werden.

    Ich bin ja nicht in NRW, sondern in NDS, kenne daher eure rechtlichen Vorgaben nicht. Für meine Schule kann ich allerdings sagen, dass beim Herunterladen der Abi-Prüfungen für das BG entweder die Abteilungsleiterin und (sehr selten: oder) eine Fachlehrkraft dabei sind. Aber das Kopieren übernehmen - auch für die Prüfungen in anderen Bildungsgängen - unsere Sekretärinnen oder der Schulassistent. So kenne ich es auch von anderen Schulen, sowohl berufs- als auch allgemeinbildenden.

    Vielleicht bin ich ja zu naiv, aber was befürchtest du denn, das beim Kopieren von Prüfungen schiefgehen könnte, wenn dies nicht von Lehrkräften des jeweiligen Unterrichtsfach übernommen wird, Schiri ?

    Wir sind dem Englischteam zugeordnet, wir haben aber ein eigenes Curriculum und die Anforderungen an Spanisch sind ganz anderen.

    Ja, logisch. Das ist mir schon klar.

    Ich bin ja nicht gegen den Einsatz neuer Technologie, aber sie ist für "Neulerner" nicht förderlich.

    Hm, das kann ich nicht nachvollziehen, muss ich sagen. Meine Spanisch-Kolleginnen - und auch andere Lehrkräfte (siehe obige Beiträge der User*innen) scheinen das anders zu sehen.


    Ich denke einfach: Die Mischung macht's! Wir arbeiten in Englisch wie auch in Spanisch am BG - wie bereits beschrieben - durchaus auch mal mit Stift und Papier, häufig aber auch mit dem ipad/Tablet.

    Ja, passt ja. Das ist dann der "schulinterne Lehrplan". Den schreibe ich aber ja nicht jährlich neu.

    Ah, dann ist das bzgl. der Bezeichnung "Lehrplan" schon mal ein Missverständnis gewesen. Mir ist die Bezeichnung "schulinterner Lehrplan" aus NDS nicht bekannt; ich verstehe unter "Lehrplan" die Vorgaben "von oben", also die Rahmenlehrpläne/Rahmenrichtlinien, während die schulintern ausgearbeiteten Pläne hier als "didaktische Jahresplanung" (oder "Stoffverteilungsplan") bezeichnet werden.

    Klar schreiben wir nicht für jeden Bildungsgang diese Pläne jährlich neu, müssen sie aber jährlich anpassen und ggf. ändern, wenn wir z. B. Inhalte/Themen austauschen, ein neues Lehrbuch eingeführt wird o. ä. Komplett neu geschrieben werden müssen sie natürlich, wenn wir neue Bildungsgänge bekommen (wie bspw. im kommenden Schuljahr, wenn hier die Bildungsgänge "einjährige Berufsfachschule" und "Fachoberschule Kl. 11" zur neuen "Berufsfachschule dual" zusammengefasst werden). Außerdem müssen wir u. a. für den Englischunterricht in den Klassen 12 und 13 des BG die did. Jahresplanungen jedes Schuljahr neu schreiben, weil sich jährlich die vom nds. MK vorgegebenen "verbindlichen Materialien" für das Abitur ändern (das schrieb ich hier schon öfter mal, erst vor Kurzem wieder in irgendeinem Thread).

    Die Jahresplanung ist der Lehrplan. Was soll ich da denn immer wieder neu "planen"?


    Lehrer sind echt gut darin sich Arbeit zu schaffen, wo keine ist.

    Na ja, zumindest für die BBS in NDS sind die Rahmenrichtlinien (also die Lehrpläne) vielfach dermaßen "allgemein" - um nicht zu sagen: schwammig - formuliert und es werden lediglich Beispiele für Themen/Unterrichtsinhalte gegeben, dass wir in vielen Bildungsgänge noch genauere didaktische Jahresplanungen/Stoffverteilungspläne erstellen. Das machen wir in den jeweiligen Bildungsgang- und Fachteams zusammen mit mehreren KuK. Diese didaktischen Jahresplanungen werden dann in "Moodle" hinterlegt und jedes Schuljahr überprüft und ggf. angepasst (abhängig bspw. von der Länge des Schuljahres).

    Neben "Doctolib", das mMn hier ebenfalls am häufigsten genutzt wird, werden auch andere Portale von Arztpraxen verwendet, z. B. "Dr Flex" oder "mediatixx". Zudem gibt es bei zwei mir bekannten Praxen (HNO sowie Pneumologie) die Möglichkeit, direkt über deren Homepage - quasi über den Online-Terminkalender - Termine zu erhalten.

    Meines Erachtens: Ja! Wenn du die einzige Spanisch-Lehrkraft bist, bist du doch quasi dein eigenes Team/Fachgruppe (wenn du nicht einer anderen Fachgruppe angehörst). Das gab es an meiner Schule auch schon mal (betraf ein Bildungsgangteam: Dort war ein Kollege das einzige Teammitglied, nachdem die Kollegin, mit der er zuvor dieses Team gebildet hatte, in Elternzeit ging und danach an eine andere BBS wechselte). Und von daher kannst du m. E. auch deine eigenen Entscheidungen treffen.

    An meiner Schule gehören die Spanisch-Kolleginnen zusammen mit den Englisch-KuK übrigens zum Fachteam/-gruppe "Fremdsprachen". Es müsste doch auch an deiner Schule eine Regelung geben, welchem Fachteam du zugeordnet bist. Denn gem. §35a NSchG muss ja die Schulleitung einer BBS in Absprache mit dem Schulvorstand Bildungsgang- und Fachgruppen einrichten, dem u. a. die in dem jeweiligen Bereich unterrichtenden Lehrkräfte angehören; da muss doch bei euch Spanisch auch irgendwo zugeordnet sein!?

    Wenn die Alternative ist, gar nicht oder erst in einem halben Jahr zu einem wichtigen Arzttermin zu kommen, dann sind die paar hundert Euro das kleinere Übel.

    Möglich ist es auch, sich vom Hausarzt einen 116117 Code geben zu lassen, um dann einen Termin innerhalb von vier Wochen zu erhalten. Der kann dann aber auch längere Fahrtzeiten erfordern.

    Klar muss man das abwägen. Aber für uns hat sich das Problem ja eh erledigt, weil mein Lebensgefährte einen Termin bei einem Kardiologen in einer etwas weiter entfernten Stadt bekommen hat (ist auch nur eine halbe Stunde Fahrtzeit von uns, also auch zu verschmerzen).

    Du verstehst mich einfach nicht :schreien:


    Ärzte, Arztpraxen und Krankenhäuser sind ganz normale Gewerbetreibende. Du kannst dort hingehen, und auf eigene Rechnung eine Leistung einkaufen, wie bei jedem anderen Handwerker auch. Es ist sogar völlig legitim, vorab den Preis der Leistung auszuhandeln. GKV-Versicherter zu sein ist kein unabänderliches Schicksal, das einem verbietet, Leistungen zunächst privat zu beziehen und hinterher abrechnen zu lassen, wenn es denn aus irgendwelchen Gründen ausnahmsweise mal Sinn macht.

    Doch, das tue ich sehr wohl. Du hast auf die Möglichkeit hingewiesen, dass man eine Arztrechnung auch aus eigener Tasche zahlen könnte, wenn man gesetzlich versichert ist und dann einen Teilbetrag von der GKV erstattet bekommt. Man müsste dann eben bei einer telefonischen Terminanfrage in einer Arztpraxis darauf hinweisen, dass man Selbstzahler*in ist. Es ist mir schon klar, dass dies völlig legitim ist.

    Mir ging es aber - wie ich jetzt bereits mehrfach schrieb - einzig und allein darum, dass man bei einer Online-Terminvergabe hier in der Gegend in den allermeisten Fällen nur zwischen "ich bin gesetzlich versichert" und "ich bin privat versichert" auswählen kann und ich es halt nicht in Ordnung finde, wenn man dort einfach "privat versichert" anklickt, obwohl das gar nicht der Fall ist. Das mag ja durchaus auch legitim sein, ist meiner Meinung nach aber trotzdem eine Lüge.


    Ist es so verständlicher, worauf ich hinauswollte?

    Humblebee hat aber gesagt, sie wären zu ehrlich, um als Selbstzahler irgendwo hinzugehen. Und das hat nun mal gar nichts mit Lügen oder Ehrlichkeit zu tun, wenn man dies macht.

    Nochmal: Nein, das habe ich nicht gesagt oder zumindest nicht gemeint, wie ich oben bereits schrieb. Ich habe zuerst auf den Beitrag vom Frosch

    "Oh, ich habe mich da wohl leider verklickt. Eigentlich wollte ich gesetzlich anklicken. Sorry."

    reagiert und geschrieben, dass mein Lebensgefährte sich nicht als privat Versicherter ausgeben würde, obwohl er gesetzlich versichert ist.

    Die Geschichte mit der Möglichkeit der Selbstzahlung kam erst später dazu. Diese Möglichkeit kann man hier nur bei den wenigsten Online-Buchungen anklicken; fast immer kann man nur zwischen "privat versichert" und "gesetzlich versichert" anklicken. Und da würden wir halt nicht das nicht Zutreffende anklicken (denn das fällt für mich unter "lügen").

    Da scheint ihr aber auch eine recht große Auswahl von Praxen zu haben, wenn du von "anderen Zentren" schreibst. Hier in der Stadt gibt es genau zwei (allerdings recht große) Radiologie-Praxen, die MRT und CT durchführen. Daneben gibt's noch zwei kleinere im Nachbarlandkreis. Ansonsten könnte man es noch in Bremen probieren.

    Noch einmal: Lügen ist nicht erforderlich. Bei telefonischer Anmeldung einfach ‚Selbstzahler‘ angeben - damit signalisierst Du, dass du damit einverstanden bist, privat abgerechnet zu werden. Der Arzt weiß damit - dass die Behandlung sein limitiertes GKV-Budget nicht belastet, nur darauf kommt es an.


    Eine komplett Check-Up beim Kardiologen wird dann etwa 300 EUR kosten, wovon die GKV ca. 100 übernehmen wird. Die 200 Euro Differenz entsprechen etwa den Mehrkosten, die ich als PKV-Versicherter ohne Beihilfe JEDEN Monat gegenüber meiner gesetzlich versicherten Frau habe. Wie oft im Leben benötigt man wirklich einen solchen Check-Up?

    1. Schriebst du in deinem Beitrag Nr. 18 von "Online-Terminvergabe" und nicht von telefonischer Anmeldung. Genau darauf hatte ich mich in meinem Beitrag Nr. 19 bezogen.

    2. Mein Lebensgefährte muss mind. einmal jährlich zum Kardiologen/zur Kardiologin wegen Herzproblemen.

    Beim Orthopäde bekomme ich in weniger als einer Woche einen Termin als GKV-Versicherte, ich hatte es mit PKV anklicken ausprobiert, war keinerlei Vorteil. Selbst MRT habe ich mit etwas suchen innerhalb einer Woche bekommen und mein Mann über den Terminservice der GKV sogar mal am nächsten Tag, also da ist die Versicherung inzwischen wirklich meist egal.

    Hier in der Stadt und auch in den umliegenden Gemeinden gibt es nur wenige Orthopäd*innen. Da muss man - egal ob GKV oder PKV - schon seit etlichen Jahren monatelang auf einen Termin warten. Beim MRT-Termin kann man Glück haben oder auch nicht: Ich habe vor einigen Jahren drei Monate auf einen Termin gewartet, mein Lebensgefährte letztes Jahr etwas über drei Wochen, ein Bekannter hat Anfang des Jahres einen Termin für Mai bekommen.

    EDIT: Ich habe jetzt spaßeshalber mal bei drei Orthopädiepraxen hier in der Stadt und zweien in angrenzenden Landkreisen, wo eine Online-Terminvergabe möglich ist, geschaut. Egal ob PKV oder GKV: Der frühest mögliche Termin in einer dieser Praxen wäre am 16.07. :( .

    Mein Lebensgefährte ist zu ehrlich einfach zu behaupten, er sei privat versichert, meinte ich (wenn Patient*innen dies am Telefon oder online vorgeben, kann die Praxis ihnen m. E. die Behandlung verweigern). Klar könnte er auch als Selbstzahler eine Arztrechnung privat zahlen. Aber wie du schon sagst, bekäme er dann halt nur einen Teil durch die AOK erstattet. Und das möchte er - verständlicherweise - auch nicht.

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