Demnächst gibt's neue Schülerinnensprecherinnen, gewählt aus der Schülerinnenschaft.
Beiträge von Websheriff
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Auf dem Weg zum Limosee.
DUum tourt anderswo.
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Overhead Stativ Handy
Das is ja mal ein Ding, dankedanke!
So ne alte Schwenklampe hab ich noch irgendwo rumliegen; Schirm ab, Handyautohalterung dran (liegt auch irgendwo rum): feddisch!
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DUum fehlt....
DUum hat Ferien.
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Stative für Smartphone oder Tablets gibt es fertig zu kaufen.
Sowas such ich. Magst du mir das eine oder andere zum oben genannten Zweck hier verlinken?
Bislang verwende ich ja nur DIY-Alternativen.
Dank im Voraus!
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Du unterrichtest doch keine Kinder.
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Warum fragst du hier an, wenn du alle Ratschläge in den Wind schlägst?
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Ein Jahr Referendarin an ner Realschule, die kurz hintereinander zwei schwere Verluste zu verkraften hat. Deine Seminarleitung liest hier mit.
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Warum soll ich das löschen?
Weil es hier Zufälle gibt, das glaubst du gar nicht.
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Darf ein Arzt auch ein Privatrezept mit Psychopharmaka ausstellen oder taucht das definitiv immer irgendwo auf?
Da wird ja nicht nur das Medikament verschrieben; der Arzt wird ja auch untersuchen und ne Diagnose stellen. Aktenkundig wird das immer.
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Maße geklappt: 42 cm × 32 cm × 4 cm + Tragegriff (verbreiteter internationaler Sportausstatter) - quasi so groß wie ein Bilderbuch
Noch was zum Lesen:
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In NRW gilt Folgendes (im NBG finde ich Vergleichbares noch nicht, wird es aber sicher geben):
ZitatUrlaub aus familiären Gründen (§ 64 LBG)
Wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen, haben Beamtinnen oder Beamte Anspruch auf Urlaub ohne Besoldung zur tatsächlichen Betreuung oder Pflege mindestens eines minderjährigen Kindes oder einer / eines nach § 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes vom 28. Mai 2008 (BGBl. I S. 874, 896) pflegebedürftigen nahen Angehörigen. Der Urlaub darf auch in Verbindung mit einem Urlaub nach § 70 LBG (Urlaub aus arbeitsmarktpolitischen Gründen) insgesamt die Dauer von 15 Jahren nicht überschreiten. Der Bewilligungszeitraum kann im Schuldienst bis zum Ende des laufenden Schuljahres ausgedehnt werden. Während einer Beurlaubung aus familienpolitischen Gründen kann eine unterhälftige Teilzeitbeschäftigung gewährt werden (siehe oben: Unterhälftige Teilzeitbeschäftigung (§ 64 LBG).
Für das Ende eines Urlaubs aus familiären Gründen ist im Schulbereich ist Termin in der Regel der 31. Januar oder der 31. Juli festzulegen. Eine Verlängerung des Urlaubs oder eine Rückkehr aus dem Urlaub mit dem Ziel eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung aufzunehmen, ist in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Fortsetzung der bewilligten Beurlaubung wegen einer finanziellen oder familiären Veränderung der Lebenssituation, die bei Antragstellung nicht absehbar war, nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Es werden keine Dienstbezüge gezahlt. Für die Ausübung von Nebentätigkeiten gelten die für Vollzeitbeschäftigte getroffenen Regelungen. Während der Zeit der Beurlaubung besteht grundsätzlich ein Beihilfeanspruch. Dies gilt nicht, wenn der Beamte berücksichtigungsfähiger Angehöriger eines Beihilfeberechtigten wird oder über den in der gesetzlichen Krankenkasse versicherten Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch hat.
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Als Stativ reicht auch sowas wie ein niedriger, kompakter Campingtisch - mit nem an passender Stelle eingeschmolzenen oder ausgesägten Loch für die Kameralinse:
Smartphone druf, Buch drunter, Tipp auf die Fernbedienung, umblättern, ...
Den Rest macht die oben genannte Software.
Ich selber exportier mir die Bilder und mach den Rest am Desktop mit dem Irfanview.
Aber das ist eine andere Geschichte ... -
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Also mit Tagespflege wie Kurzzeitpflege habe ich mit Mutter (90) und Schwiegermutter (85) beste Erfahrungen gemacht. In der Tagespflegeeinrichtung unserer Wahl konnten beide selber sehr aktiv sein, in der Kurzzeitpflege, die zwischenzeitlich für meineSchwiegermutter nötig wurde, waren ihr die dort gewachsenen sozialen Kontakte für den späteren Wechsel in die vollstationäre Pflege ganz wichtig.
Aber unsere Erfahrungen sind schließlich an die jeweiligen individellen Bedingungen gebunden. Wird bei jedem anders sein - wie auch bei jeder Einrichtung.
Ich wollte nur ermutigen, auch einmal in diese Richtung zu denken. Wir waren anfangs auch skeptisch. Aber das hatte sich schnell gelegt.
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Regelung für Niedersachsen:
https://www.gew-nds.de/index.p…_Newsletter_08_Pflege.pdf
Du kannst also zwei Wochen für dich problemlos aus dem Dienst gehen (ich setzte mal Beamtin voraus, Tarifbeschäftigte ähnlich); darüberhinaus Freistellung bei Gehaltsverzicht.
Du solltest aber vorab prüfen, ob es nicht eine Tagespflegeeinrichtung im Umfeld gibt, die deine Mutter den Tag über aufnimmt, oder halt eine Kurzzeitpflegemögichkeit in einem Seniorenheim. (Ersteres wird fast vollständig von Beihife und Pflegekasse übernommen, die Kurzzeitpflege ist das schon was finanziell aufwendiger).
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Kurzzeitpflege (wenn du bis zu 6 Wochen weg bist)
Tagespflege (wenn du stundenweise weg bist)
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Bevorzugst du stürmische oder vorsichtige Liebhaber*in(nen)?
Es kommt auf die Liebhaberei an. Operationalisiere mal.
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Unter anderem.
Moderierst du hier eigentlich auch während der Fahrt, frosch?
Mit Neck-Holder?
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