Das klingt schon wieder so nach unsubstantiierter Trotzreaktion. So etwas erwarte ich von einer staatlichen Behörde eher nicht. Gut, wir kennen deine individuelle Situation nicht. "Dein Schulträger" kann eine professionell geführte städtische Verwaltungseinheit sein - dann wäre das Verhalten eher ungewöhnlich.
Grundsätzlich ist das keine Trotzreaktion. Leider ist aber oft so, dass Land und Kommune als Schulträger sich die Aufgaben hin und her schieben. Das Land könnte eine Grundlage dafür schaffen, dass Klassenfahrtgelder über die Schulkonten abgerechnet werden (wie bei uns ins Nds.). Der Schulträger kann ein Schulkonto eröffnen. Beide werden sich sicherlich nicht darum reißen und eher mit dem Finger auf den anderen zeigen. Zu mindestens habe ich es oft in anderen Dingen so erlebt.