Geldgeschäfte an Schulen

  • Was ist mit der Kellnerin, die besonders nett zu ihren Gästen ist? Oder einfach der Paketbote, der noch ein zweites Mal vorbeikommt, weil der Empfänger nicht da ist.

    Bei diesen Beispielen werden aber keine privaten finanziellen Mittel genutzt (vgl. Anschaffung von Materialien mit dem eigenen Geld bei Lehrern) und die Kellnerin und der Paketbote bringt sich nicht in Situationen, die im Extremfall potentiell dienstliche oder juristische Konsequenzen haben können (vgl. Nutzung des Privatkontos für dienstliche Zahlungseingänge).

    Was ist mit dem Polizisten, der [...] von seinem privaten Geld jemanden etwas zu essen oder trinken kauft?

    Wenn das eine gewisse Regelmäßigkeit hat, sehe ich das ebenso kritisch wie bei Lehrern, die privates Geld dienstlich nutzen. Dass ich meinen Schülern fürs Abi ein Stück Schokolade hinlege oder im Sommer mal eine Packung Wassereis spendiere, weil ich Lust darauf habe, ist ebenso okay wie der Polizist, der ausnahmsweise mal jemanden eine Flasche Wasser hinhält. Wenn es aber mit einer erwartbareb Regelmäßigkeit notwendig oder hilfreich ist, muss der Dienstherr dafür aufkommen. Ich bin mal im Hochsommer im Fitnessstudio wg. Kreislauf umgekippt. Da hat mir der Trainer aus dem Verkaufskühlschrank einen isotonischen Drink in die Hand gedrückt. Ich bin sicher, den hat das Studio gezahlt, bei dem ich Kunde bin, nicht der Trainer privat, der dort nur angestellt ist.

    Oder der Hausarzt, der nach Praxisschluss noch mal bei seiner Patientin vorbeikommt?

    Siehe Kommentar von Dr. Caligiari - wenn ich spätabends noch schnell die Abivorbereitung meines Schülers durchsehe, die er mir panisch kurz vorm Abi geschickt hat, kostet mich das kein privates Geld und ich verrechne es mit meiner sonstigen Arbeitszeit. Kein Problem.

  • Diese Argumentation kann ich echt nicht mehr hören. Was ist mit der Kellnerin, die besonders nett zu ihren Gästen ist?

    Bleibt die denn aus Nettigkeit unbezahlt ein paar Stunden länger?

    Wo siehst du den Bezug zum Arbeitszeitgesetzes? Wenn ich mein privates Konto für eine Abrechnung nutze, geht es doch in der Regel deutlich einfacher und schneller.

    Nirgendwo, bei dem Post, den ich zitiert habe, ging es nicht um Girokonten. Vielleicht liest du erstmal.

  • Wenn schon wieder Vergleiche mit anderen Gewerken anstehen, dann doch bitte in beide Richtungen.


    In welchem Beruf ist es denn üblich, den Geldverkehr über die Privatkonten der Mitarbeiterinnen abzuwickeln? Wie reagiertet ihr, wenn euch eine Finanzbeamtin aufforderte, die Steuernachzahlung auf ihr Konto bei der örtlichen Spaßkasse zu überweisen? Das sei schließlich nicht verboten.


    Ansonsten weiß ich bei vielen Leuten halt auch nicht, was da im Arbeitsvertrag steht. Ich möchte aber auch denen raten, sehr genau zu schauen, was sie darüber hinaus machen. Vom Betreten rechtlicher Minenfelder rate ich auch dort ab.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Entstehen daraus auch entsprechende, m.E. unverschämte, Anspruchshaltungen?

    Ja. Du musst doch nur mal zum Bäcker / Restaurant / ... gehen. Da siehst Du schnell, was die Kunden teilweise für Ideen haben.

  • Bleibt die denn aus Nettigkeit unbezahlt ein paar Stunden länger?

    Ja! In den etlichen Berufen ist unbezahlte Mehrarbeit normal. Natürlich ist das nicht erlaubt. Aber es wird gemacht. Und es gibt genug Beispiele, wo Menschen freiwillig etwas länger bleiben, weil sie ein Bedürfnis haben noch etwas zu erledigen.

    Bei diesen Beispielen werden aber keine privaten finanziellen Mittel genutzt (vgl. Anschaffung von Materialien mit dem eigenen Geld bei Lehrern) und die Kellnerin und der Paketbote bringt sich nicht in Situationen, die im Extremfall potentiell dienstliche oder juristische Konsequenzen haben können (vgl. Nutzung des Privatkontos für dienstliche Zahlungseingänge).

    Es gibt auch in der freien Wirtschaft Situationen, wo der Mitarbeiter privates Geld einsetzt. Die Messer des Küchenchefs, das Handy/Navi des Paketboten, die Fortbildung, ... Letztlich ist auch mal ein geben und ein nehmen.

    Extremfall potentielle juristische Konsequenzen ... Genau das ist das Problem. Du machst aus einer Mücke einen Elefanten. Ja, du kannst einen Fall konstruieren, wo Du Probleme bekommst. Wenn der Paketbote von der vorgegeben Tour abweicht, um noch ein Paket zuzustellen ist es genauso. Ein Freund hat mal von einem Fall erzählt, wo ein Paketbote ein Paket zur Wohnungstür hochgetragen hat und sich dabei den Rücken kaputt gemacht hat. Er hat dann Ärger bekommen, weil das Paket zu schwer und er es laut Dienstvorschrift nicht zustellen sollte.


    Ich glaube gerade bei Ausflügen und Klassenausflügen gibt es so viele andere potentielle Gefahrenstellen. Wenn es in einem BL keine andere Regelung gibt, wird man dir da nur schwer Probleme bereiten können, wenn Du dich so verhältst.

  • Der Sachaufwandsträger hat doch gar kein Interesse, ein Konto aufzumachen, solange die SL das privat machen. Wie wickelt ihr denn dann andere Sachen ab? Habt ihr kein Budget, mit dem ihr z.B. Material für Kunst bestellen könnt?

  • Der Sachaufwandsträger hat doch gar kein Interesse, ein Konto aufzumachen, solange die SL das privat machen. Wie wickelt ihr denn dann andere Sachen ab? Habt ihr kein Budget, mit dem ihr z.B. Material für Kunst bestellen könnt?

    Witzigerweise ist das auch ein spannendes Beispiel. Im Idealfall bestellt man es auf Rechnung und gibt die Rechnung dann zum Schulträger. Jetzt gibt es aber auch Dinge, die man nicht auf Rechnung bestellen / kaufen kann. Bisher ist es durchaus so, dass ich schon Dinge ausgelegt habe. Entweder um mir das Geld von den Schülern oder dem Schulträger wiederzuholen. Wenn ich dem Thread hier folge, scheint das für einige ein absolut no go zu sein. Wie macht ihr das dann?

  • Witzigerweise ist das auch ein spannendes Beispiel. Im Idealfall bestellt man es auf Rechnung und gibt die Rechnung dann zum Schulträger. Jetzt gibt es aber auch Dinge, die man nicht auf Rechnung bestellen / kaufen kann. Bisher ist es durchaus so, dass ich schon Dinge ausgelegt habe. Entweder um mir das Geld von den Schülern oder dem Schulträger wiederzuholen. Wenn ich dem Thread hier folge, scheint das für einige ein absolut no go zu sein. Wie macht ihr das dann?

    Witzigerweise kaufe ich es dann nicht.

  • Witzigerweise kaufe ich es dann nicht.

    Meine Klasse hatte für Ostern etwas gebastelt. Die Lehrkraft hat dann festgestellt, dass die Farbe nicht gut deckt. Sie ist nachmittags zum Baumarkt und hat neue gekauft. Anschließend hat sie sich das Geld von der Schule wiedergeholt. Du würdest dann tatsächlich sagen: Pech gehabt. ???

  • Bis 10 € bekommen wir es mit Kassenzettel im Sekretariat erstattet. Darüber hinaus brauche ich für eine Erstattung im Vorhinein die Genehmigung der Schulträgerin und dann nur auf Rechnung. Da ich mir nicht sicher sein kann, es im jedem Fall wiederzubekommen: Nein!

  • Wie kann man sich denn Geld von der Schule wiederholen, wenn es gar kein Konto gibt

    Es gibt einen Schuletat bei der Stadt (beim Schulträger). Das Geld aus diesem Etat liegt aber nicht auf einem extra Konto, sondern auf dem/auf den normalen Konten der Stadt.

    Die Unterscheidung "Geld für die Schule" ist nur eine buchhalterische.


    Wenn man dann Geld ausgelegt hat (bevor ihr fragt: natürlich mache ich das) reicht man die passende Rechnung, die man dann bekommt, ein und die Mitarbeiterin der Stadt verbucht es dann unter dem entsprechenden Etatposten und ich bekomme das Geld kurzfristig überwiesen.


    Dafür braucht es kein "Schulkonto" bei der Stadt.

  • Wie kann man sich denn Geld von der Schule wiederholen, wenn es gar kein Konto gibt?

    Die Schule gibt es an den Schulträger und der überweist es auf dein Konto. Früher gab es bei uns auch noch eine Barkasse an der Schule, die gibt es seit einiger Zeit offiziell nicht mehr, also selbst die Schulleitung muss auslegen vom Privatkonto und Erstatten lassen (über sogenannte Erstattungsanträge)

  • Bis 10 € bekommen wir es mit Kassenzettel im Sekretariat erstattet. Darüber hinaus brauche ich für eine Erstattung im Vorhinein die Genehmigung der Schulträgerin und dann nur auf Rechnung. Da ich mir nicht sicher sein kann, es im jedem Fall wiederzubekommen: Nein!

    Tja, das liegt dann aber bei euch an der Schule, wir haben eine Verwaltungsleitung, die sich für uns dann solange mit dem Bezirk auseinandersetzt bis wir das Geld wiederhaben, wenn das vorher abgesprochen war (ohne gibt es eh kein Geld in der Regel), dann gibt es das auch problemlos zurück. Manchmal machen sie irgendwelche Zicken, wenn der Kontoinhaber z.B. nicht den selben Namen wie der Antragstellende trägt oder so ein Mist, aber bisher gab es sämtliches Geld zurück und ich habe schon insgesamt vierstellig ausgelegt (auf einmal nicht mehr als dreistellig).

  • Wenn Rechnungen über das Konto des Sachaufwandsträgersabgewickelt werden, warum dann nicht auch die Reisekosten? Was spricht dagegen, dass die Eltern auf dieses Konto überweisen?

  • Wie will man das denn noch auseinanderrechnen, ich überlege mal bei uns im Bezirk 28 Grundschule (Oberschulen kommen dann ja drauf), 4 Klassen durchschnittlich je Schule die je Schuljahr fahren.
    Das sind dann ca. 112 verschiedene Fahrten ja Jahr, die noch dazu kommen, durchschnittlich 26 Schüler, also ca. 3000 zusätzliche Einzahlungen (wenn in einer Summe gezahlt wird, sonst noch deutlich mehr), wer soll das denn verwalten und auseinander klamüsern und überwachen?!?


    Da sprich doch einiges dagegen, das ist weder leistbar noch übersichtlich usw.

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    • Offizieller Beitrag
    • Weil es das offizielle Konto der Stadt ist.
    • Weil die Schule da keinen direkten Zugriff drauf hat
    • Der Schulträger hat nur die Möglichkeit, ein extra Konto für Einzahlungen einzurichten. Aber das ist kein Muss, sondern eine freiwillige Leistung..
  • Also durchaus möglich. Und wenn der Träger auf diese freiwillige Option verzichtet, dann sollte ein SL auch auf seine freiwillige Option auf rechtlich problematische private Kontonutzung verzichten. Mir ist immer noch unklar, warum man sich da so dermaßen vor den Karren spannen lässt.

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