Doch, in genau dem steht, dass man auswählen kann, habe ich dir ja bereits zitiert.
Arbeitszimmer absetzen als Lehrer: Homeoffice-Pauschale & Nachweise - Lehrer Infoportal
Berlin hat es nicht im öffentlichen Teil, also geht es nicht zu verlinken
Zitat aus der von dir verlinkten privaten (!) Website:
Bildet das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, lassen sich die anteiligen Raumkosten in tatsächlicher Höhe absetzen oder alternativ eine Jahrespauschale von 1.260 Euro. Für viele Lehrkräfte ist genau das einschlägig, weil ein wesentlicher Teil ihrer Arbeit – Vorbereitung und Korrektur – nur zu Hause stattfinden kann.
Und genau das verneint das o.g. Urteil des BFH aus dem Jahr 2003.
Das häusliche Arbeitszimmer ist bei Lehrkräften nicht der Mitteilpunkt der gesamten berufllichen Tätigkeit, der liegt nämlich in der Schule.
In den Folgejahren konnte man erstmal gar kein Arbeitszimmer mehr absetzen, dann gab es die Pauschale von 1260 €, in tatsächlicher Höhe der Kosten absetzbar wie bei Selbstständigen und Freiberuflern war ein Arbeitszimmer für Lehrkräfte nicht.
Im Jahr 2023 wurde diese Pauschale durch die Home-Office-Pauschale ersetzt. EIne Wahlfreiheit besteht nicht. Die besondere Situation von Lehrkräften - Unterricht und HO an einem Tag - wird dadurch berücksichtigt, dass beides für einen Tag abzusetzen ist.