In NRW ist das durch die EschVO § 7geregelt, die es ermöglicht, ohne Vorbereitungsdienst und 2. Staatsexamen eine unbefristete Lehrerlaubnis an Ersatzschulen zu erhalten.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…5867&anw_nr=2&menu=0&sg=0
Wichtig ist allerdings der letzte Satz: „Der erfolgreiche Abschluss des Feststellungsverfahrens führt nicht zum Erwerb einer Lehramtsbefähigung.“
Ich würde daher immer dazu raten, das Referendariat und 2. Staatsexamen abzulegen.