In Berufen, in denen Personalmangel herrscht, werden Leihkräfte übrigens besser bezahlt als das Stammpersonal (Pflege, Ärzte).
Beiträge von gingergirl
-
-
Hab jetzt auch mal nachgeschaut. Bllv 0,5 % und bpv 0,35.
-
Hab jetzt auch mal nachgeschaut. Bllv 0,5 % und bpv 0,35. Sind ziemliche Unterschiede.
-
Die Umstellung auf G9 hat aktuell noch keine Lehrerstunde mehr benötigt (erst ab 2025 mit dem Doppelabitur kommt das zum Tragen). Unabhängig davon gilt Deutsch mittlerweile als Fach mit erhöhtem Bedarf und in Bayern schon im Februar 2023 nahezu über alle Fächer Volleinstellung.
-
In Bayern bekommt jedes Kind 100 Euro Zuschuss für den Kiga-Platz. In meiner Gemeinde ist damit der Halbtagesplatz abgedeckt. Ein voller Platz (9 Stunden Betreuung) kostet 130 Euro, bleiben also nur 30 Euro Eigenbeteiligung. "Sauteuer" trifft es in meinem Wohnort nun echt nicht.
-
Das ist aber eine schulinterne Regelung. Die Gymnasiale Schulordnung sieht nämlich keine Verpflichtung vor. Ich entscheide selbst, ob ich nachschreiben lasse oder nicht.
-
Okay, dann habt ihr dazu eine schulinterne Regelung. Ich verstehe aber nicht, warum ihr umständlich Dinge regelt, die eigentlich keiner Regelung bedürfen. Die GSO ist doch total offen. Kurzarbeiten sind höchstens 30 Minuten, können also auch kürzer sein. Sie umfassen höchstens 10 Stunden, können also auch kürzer sein. Man kann sie nachschreiben oder auch nicht, dazu steht in der GSO praktischerweise nichts. Verstehst du, warum ihr Dinge regelt, die keiner Regelung bedürfen?
-
Kurzarbeiten muss man nicht nachschreiben. Die GSO macht dazu auch keine Vorgaben. An meiner Schule lassen manche Kollegen nachschreiben, andere nicht. Hast du einen Beleg für deine Aussage?
-
Kurzarbeiten sind angesagte kleine schriftliche Leistungsnachweise, die bis zu 10 Unterrichtsstunden umfassen können. Sie können auch deutlich weniger umfassen und müssen auch nicht nachgeschrieben werden. Davon steht in der GSO auf jeden Fall nichts.Genauso steht in der GSO auch nur, dass sie max. 30 Minuten dauern dürfen. Wenn du kürzere Tests schreibst, ist dir das doch jederzeit möglich. Dafür braucht es doch auch keinen Fachschaftsbeschluss, der eh nur Empfehlungscharakter hat.
-
Lehrerin2007: angesagte Vokabeltests sind ein rechtlich doch "Kurzarbeiten"? Von was hast du denn dann gesprochen?
-
Kurzarbeiten kann man schon seit 2012 schreiben, wenn ich mich recht erinnere. Meine Schüler empfinden es als absolut positiv, dass ich alles ansage und nicht abfrage. Und das obwohl ich in meinen Kurzarbeiten den möglichen Testzeitraum von 10 Stunden ausreize. Aber es ist wohl so, wie Fossi74 schrieb: um dieses Angstsystem von kurzfristigem Lernen zu durchschauen, braucht es wohl Außenperspektive.
-
Ich unterrichte kein Fach, in dem man Vokabeln lernen muss. Eine Wiederholung am Anfang der Stunde mache ich auch dann und wann, aber ohne dass ich eine Note mache. Die Schüler müssen doch den Stoff in der Schulaufgabe können oder du könntest angesagte Vokabeltests schreiben. Das motiviert die Schüler meiner Erfahrung nach viel viel mehr, wenn sie den Termin des Tests kennen und sich gezielt vorbereiten können.
Ich habe schon vor fast 30 Jahren in BW Abitur gemacht, ohne dass ich auch nur einmal am Anfang der Stunde abgefragt worden wäre. Stattdessen gab es mehr angesagte Tests. Die Vokabeln lernt man so viel besser als über das bayerische Bulimielernen abends im Bett oder im Zug. Zumal sich die Schüler, die schon dran waren, erfahrungsgemäß zurücklehnen.
-
Das mach so eine Fahrt noch mal teurer. Ich habe gar keinen Reisepass und müsste extra einen beantragen. Schätze mal, das trifft für einen Großteil meiner Oberstufenschüler auch so zu.
-
Für das Studium werden einem doch auch nicht fünf Jahre angerechnet. In Bayern sind das glaube ich nur 2,75 Jahre, wenn ich mich recht erinnere.
-
Hier auch Bayern. Ich frage nicht ab, schreibe keine unangekündigten Arbeiten. Alle Tests sind von mir angesagt. Ich habe noch nie begriffen, warum Lehrer unangekündigte Exen schreiben und wertvolle Unterrichtszeit damit verschwenden, einen einzigen abzufragen, während sich der Rest langweilt.
-
Da passiert gar nichts. Unterrichtsgestaltung liegt in der Verantwortung des Lehrers, so steht es in meiner Lehrerdienstordnung. Und solange jemand sich an den Lehrplan halt, ist ihm die weitere Unterrichtsgestaltung freigestellt.
-
Und noch einmal: Teilzeit in Elternzeit zu beantragen wäre jederzeit möglich. Und dadurch gefährdet du doch deine Verbeamtung nicht.
-
Du kannst doch wie schon geschrieben Teilzeit in Elternzeit nehmen. Das braucht nur 7 Wochen Vorlauf, zumindest in meinem Bundesland ist das so.
-
In Bayern gibt es 12,65 Gehälter, also Weihnachtsgeld. Ich weiß nicht, ob die Gehaltsrechner das auch abbilden.
-
Das weiß ich auch. Aber ich spreche von der Vorstellung von potentiellen Studienanfängern und deiner Frage, warum sich auf einmal so wenig Absolventen mit Deutsch finden lassen. Es werden im heiligen Bayern ja mittlerweile Magister mit Germanistik und Philosophie zum Seiteneinstieg zugelassen. Das sind die Leute, die sich nach der bisherigen Einschätzung der KM-Riege eigentlich nur dafür eignen, einen vom Salvatorplatz im Taxi zu chauffieren.
Werbung