Man bleibt halt an der Waldorfschule milieumäßig gerne unter sich. Chantal und Merve sind eher nicht an der Schule zu finden.
Beiträge von gingergirl
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Die Ansprechpartner findest du hier:
https://www.km.bayern.de/unterrichten/d…rte-lehrkraefte
Teilzeit kann mit Deutsch im Moment noch jeder ohne Angabe von Gründen beantragen. Zur Schwerbehinderung speziell kannst du dich ja noch beraten lassen. Es besteht z.B. die Möglichkeit, sich von Mehrarbeit befreien zulassen. Außerdem wäre es sinnvoll, mit deinem zukünftigenSchulleiter ein Inklusionsgespräch zu führen. Da könnte dann auch vorgebracht werden, dass du nicht 4 Deutschklassen bekommst.
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Ich empfehle zu kündigen und die Waldorfschule zu verlassen. Mit Abschluss Mathe am GY dürfte sich eine Alternative mit weniger Stress finden lassen.
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Ist das dann auch pensionswirksam? Ich bin immer dahinter her, dass als TZ-lerin das Deputat hochgesetzt wird, da es sich dann auch für die Pension rechnet.
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Urteil: Eltern müssen die Rückfahrt ihres Kindes bezahlen, nachdem dieser wegen des Konsums von Wodka von einer Klassenfahrt ausgeschlossen worden war.
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Geschichten aus dem Paulaner Garten. Eine Abholung aus der Klassenfahrt wird immer mit Abstimmung der Schulleitung erfolgen. Nie und nimmer würde deswegen ein einzelner Lehrer nach einem verlorenen Gerichtsverfahren auf den Kosten sitzen bleiben.
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Für Kinder wird aber üblicherweise Zeit angerechnet.
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Hast du Aussicht auf Verbeamtung?
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Kris24: Es ist auch klar, dass zwischen Bayern und BW wirklich ein Unterschied besteht. In Bayern ist Alkohol auf schulischen Veranstaltungen für Schüler verboten:
"(1) 1Der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist Schülerinnen und Schülern innerhalb der Schulanlage sowie bei schulischen Veranstaltungen untersagt."
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Führt eure Studienreise beispielsweise nach Spanien, UK, Portugal, Kroatien, Frankreich, Italien, Ungarn oder Tschechien, dann ist der Fall noch klarer. Dort darf man erst ab 18 überhaupt Alkohol trinken. Alkohol ab 16 gibt's in der EU noch in Österreich und in Dänemark.
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Ja, ich kenne deinen Hintergrund und weiß auch, dass der Umgang früher dort so war wie von dir beschrieben. Ich habe meine Schulzeit dort in bester Erinnerung, aber der Umgang mit Alkohol auf Schülerfahrten kommt mir rückblickend schon sehr lax vor. Ich sage nur Griechenlandfahrt! Und leider kenne ich einige aus meiner Jugend, die den Alkohol bitter gebüßt haben. Der krasseste Fall ist eine 4-fache Mutter aus dem Jahrgang unter mir, die mit Mitte 40 am Alkoholismus verstorben ist.
Bei uns unterschreiben die Eltern, dass ihre Kinder, wenn sie gegen die Regeln verstoßen, von der Klassenfahrt abgeholt werden müssen bzw. sie für die sofortige Rückreise sorgen müssen. Das zieht dann schon. Wenn ich irgendwo eine Bierflasche sehen würde, dann gäbe es noch mal eine Ansprache, beim nächsten Mal bzw. bei einem eklatanten Verstoß (Schüler deutlich alkoholisiert) holen die Eltern ihren Sprößling ab. Und das kommt in der Praxis dann auch echt vor. Eltern einer Nachbarschule sind schon mal 600km nach Kärnten gefahren. Und besonders peinlich für die Jugendliche war, dass sie sich dann in den Unterricht des Jahrgangs unter ihr setzen musste, während der Rest noch auf Klassenfahrt war.
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Das Vorgehen mit der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist hier genau beschrieben, beim oben von mir verlinkten Dokument vom bllv war es nur zusammengefasst:
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Wie der Ablauf nach Meldung der Schwangerschaft in Bayern aussieht, kann man hier ablesen. Laut bllv muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. https://www.bllv.de/fileadmin/BLLV…_2019-02-13.pdf
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In welchem Bundesland bist du denn?
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Ich war auch schon öfter mit 10. und 11. Klassen auf Tour. Da gibt es am Anfang eine klare Ansage wie auch eine schriftliche Mitteilung an die Eltern, dass auf der Schulfahrt nicht geraucht und getrunken wird. In meiner Anwesenheit wird dann auch nicht geraucht und getrunken.
Was die Schüler machen, wenn sie mit schriftlichem Einverständnis der Eltern in Kleingruppen unterwegs sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich bin ja nicht dabei. Angetrunken habe ich noch niemanden erlebt. Und ob welche beim Frankreichaustausch bei der Gastfamilie mal den Cidre probieren, weiß man auch nicht. Aber das liegt dann nicht in meiner Verantwortung.
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Hat das nicht Auswirkungen auf deinen Rentenanspruch? Werden dir die Stunden in Mehrarbeit genauso gezahlt wie der Rest inklusive der Sozialleistungen?
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Ist bei nicht fest angestellten Leuten dauerhafte Mehrarbeit überhaupt zulässig? Müsste in dem Fall nicht der bestehende Vertrag für die Dauer der Mehrarbeit nicht angepasst werden?
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Im öffentlichen Dienst gilt eben nicht allein das übliche "Kündigungsrecht", wie du es bezeichnet. Es gibt wichtige Einschränkungen, z.B. nach einer gewissen Dienstdauer und in fortgeschrittenem Alter bist du praktisch unkündbar. Das dürfte auf die allermeisten chronisch Erkrankten zutreffen.
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Die rechtlichen Grundlage für deine Ausführungen würde mich interessieren. Wir reden schon vom öffentlichen Dienst?
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Hast du das Video vorliegen? Unterlassungserklärung, das bringt dir auch ein paar extra Kröten ein. Da gibt's mittlerweile spezialisierte Anwälte dafür.
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